Äußerer Blitzschutz planen: Anforderungen, Schutz und Reserven festlegen
Eine Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot. Im Mittelpunkt: Nutzung, technische Anforderungen, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nutzung, technische Anforderungen, Gefährdungen.
- Der Beitrag liefert eine Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot.
- Die Seite beantwortet ausschließlich die sichere Systemplanung.
Pflicht oder Entscheidung: der rechtliche Ausgangspunkt
Ob ein Gebäude eine Blitzschutzanlage haben muss, regelt das Bauordnungsrecht der Länder. Als Vorlage dient § 46 der Musterbauordnung in der Fassung von November 2002, zuletzt geändert am 25. September 2020: Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung ein Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen. Verbindlich ist immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes, ergänzt um Sonderbauvorschriften für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Schulen oder Beherbergungsbetriebe.
Für ein normales Einfamilienhaus ergibt sich daraus in aller Regel keine unmittelbare Anordnung. Die drei Merkmale der Vorschrift sind trotzdem eine brauchbare Vorprüfung: Lage meint exponierte Standorte, Alleinlagen, Kuppen- und Hanglagen sowie Gebäude, die ihre Umgebung deutlich überragen. Bauart meint leicht entzündliche Dacheindeckungen wie Reet oder Holzschindeln sowie Holzbauweisen. Nutzung meint Praxisräume, Serverstandorte, Werkstätten oder Wohnungen von Menschen, die im Ereignisfall nicht selbstständig fliehen können. Trifft eines dieser Merkmale zu, sollten Sie die Frage nicht nach Gefühl entscheiden.
Die Risikobetrachtung nach DIN EN IEC 62305-2
Das Regelwerk stellt für diese Entscheidung ein eigenes Verfahren bereit. DIN EN IEC 62305-2 behandelt das Risiko-Management und unterscheidet vier Risiken: den Verlust von Menschenleben, den Verlust von Dienstleistungen für die Öffentlichkeit, den Verlust unersetzlichen Kulturguts und wirtschaftliche Verluste. Für jedes davon wird das errechnete Risiko einem tolerierbaren Risiko gegenübergestellt. Für den Verlust von Menschenleben gilt ein tolerierbarer Wert in der Größenordnung von einem Hunderttausendstel pro Jahr.
In die Rechnung gehen die Blitzdichte am Standort, die Abmessungen und Höhe des Gebäudes, seine Umgebungsbebauung, die Art der Dacheindeckung, die Nutzung, die Zahl der Personen sowie alle einlaufenden Versorgungsleitungen ein. Das Ergebnis ist keine Ja-oder-Nein-Aussage, sondern der Nachweis, welche Schutzmaßnahmen das Risiko unter den tolerierbaren Wert bringen. Daraus folgt die Blitzschutzklasse, und erst daraus folgen die Bauteile. Wer diesen Schritt überspringt und direkt ein Angebot einholt, bekommt ein Materialangebot ohne Begründung.
Von der Blitzschutzklasse zu den Abmessungen
Die Blitzschutzklasse ist keine Qualitätsstufe, sondern eine Auslegungsvorgabe. Sie bestimmt unmittelbar, wie eng die Fangeinrichtung gestaffelt und wie dicht die Ableitungen gesetzt werden.
| Blitzschutzklasse | Blitzkugelradius | Maschenweite der Fangeinrichtung | Typischer Abstand der Ableitungen |
|---|---|---|---|
| I | 20 m | 5 mal 5 m | 10 m |
| II | 30 m | 10 mal 10 m | 10 m |
| III | 45 m | 15 mal 15 m | 15 m |
| IV | 60 m | 20 mal 20 m | 20 m |
Für Wohngebäude ohne besondere Gefährdung wird in der Praxis überwiegend Klasse III zugrunde gelegt. Unabhängig von der Klasse verlangt DIN EN IEC 62305-3 mindestens zwei Ableitungen je Gebäude. Aus Klasse und Gebäudeumfang ergibt sich damit direkt die Mindestzahl: Ein Baukörper mit 44 Metern Umfang benötigt bei Klasse III rechnerisch drei Ableitungen und wird praktisch mit vier ausgeführt, weil sie sinnvollerweise an den Gebäudeecken sitzen.
Fangeinrichtung: drei Verfahren, ein Ergebnis
DIN EN IEC 62305-3 lässt drei Verfahren zur Festlegung der Fangeinrichtung zu, die auch kombiniert werden dürfen. Das Blitzkugelverfahren rollt eine gedachte Kugel mit dem klassenabhängigen Radius über das Gebäude; alles, was die Kugel berührt, ist gefährdet und braucht Schutz. Das Maschenverfahren legt ein Netz aus Fangleitungen mit der klassenabhängigen Maschenweite über die Dachfläche. Das Schutzwinkelverfahren beschreibt den Kegel, den eine Fangstange abhängig von ihrer Höhe schützt.
Für die Planung ist entscheidend, dass jeder Dachaufbau eigens betrachtet wird. Schornsteine, Lüftungshauben, Dachfenster, Antennen, Satellitenspiegel, Klimaaußengeräte, Solarthermiekollektoren und Photovoltaikmodule ragen aus der Schutzzone heraus, wenn sie nicht ausdrücklich einbezogen wurden. Genau hier entstehen später die meisten Nachrüstungen.
Der Trennungsabstand entscheidet über die Bauart
Der Trennungsabstand ist die Größe, die eine Blitzschutzanlage teuer oder einfach macht. Er beschreibt, welchen Abstand die Fang- und Ableitungseinrichtungen zu leitfähigen Teilen des Gebäudes einhalten müssen, damit kein gefährlicher Überschlag entsteht. Er wird nach DIN EN IEC 62305-3 aus vier Einflussgrößen berechnet: einem Beiwert für die Blitzschutzklasse, einem Beiwert für die Aufteilung des Stroms auf die Ableitungen, einem Beiwert für das Material zwischen den Teilen sowie der Länge vom betrachteten Punkt bis zur nächsten Potentialausgleichsebene.
Wird der Trennungsabstand eingehalten, bleibt der Blitzstrom außen. Wird er nicht eingehalten, muss direkt angebunden werden, und dann fließen Teilströme durch das Gebäude. In diesem Fall verlangt das Schutzkonzept zwingend den Blitzschutzpotentialausgleich mit blitzstromtragfähigen Verbindungen und Blitzstrom-Ableitern auf allen einlaufenden Leitungen. Die Entscheidung fällt also nicht auf dem Dach, sondern hat unmittelbare Folgen für den Zählerschrank.
Reserven für spätere Aufbauten einplanen
Eine Blitzschutzanlage wird für den Zustand geplant, den das Gebäude am Tag der Montage hat. Fast jedes Haus verändert sich danach. Verlangen Sie deshalb, dass die Planung Aussagen zu vorhersehbaren Ergänzungen trifft: Photovoltaik auf der Süddachfläche, ein späteres Dachfenster, eine Wärmepumpen-Außeneinheit an der Fassade, eine Wallbox in der Garage, eine Fassadendämmung. Für jede dieser Positionen sollte im Konzept stehen, ob sie im Schutzbereich liegt, welcher Trennungsabstand gilt und ob eine spätere Anbindung vorbereitet wird.
Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot
- Ergebnis der Risikobetrachtung nach DIN EN IEC 62305-2 mit den zugrunde gelegten Eingangsdaten und der daraus abgeleiteten Blitzschutzklasse.
- Angabe des gewählten Verfahrens für die Fangeinrichtung und Begründung der Wahl.
- Vollständige Aufstellung aller Dachaufbauten mit Aussage zum Schutzbereich.
- Berechneter Trennungsabstand für jeden kritischen Punkt, mit Angabe der angesetzten Beiwerte.
- Anzahl, Lage und Werkstoff der Ableitungen sowie Lage der Trenn- und Messstellen.
- Aufbau der Erdungsanlage und Anbindung an die Haupterdungsschiene.
- Umfang des Blitzschutzpotentialausgleichs einschließlich der erforderlichen Blitzstrom-Ableiter.
- Werkstoffkonzept mit Aussage zu Materialübergängen und Korrosionsschutz an Erdeintritten.
- Umgang mit Dachdurchdringungen und Zuständigkeit für die Dichtheit der Dachhaut.
- Prüfumfang bei der Abnahme, Form des Prüfberichts und Übergabe eines Bestandsplans.
Grenzen der eigenen Vorbereitung
Sie können Fotos aller Dachflächen und Fassadenseiten anfertigen, Aufbauten auflisten, Gebäudemaße erfassen und vorhandene Unterlagen bereitstellen. Sie können außerdem prüfen, ob ein Angebot die zehn Punkte oben beantwortet oder nur Material und Meterpreise nennt.
Nicht selbst beurteilen können Sie die Risikobetrachtung, die Wahl der Schutzklasse, die Berechnung des Trennungsabstands und die Frage, welche Bauteile als natürliche Bestandteile mitgenutzt werden dürfen. Diese Arbeit gehört in die Hand einer Blitzschutzfachkraft. Alle Arbeiten, die den Blitzschutzpotentialausgleich, den Zählerplatz oder die Anlagentechnik berühren, unterliegen zusätzlich § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung und sind einem im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Unternehmen vorbehalten. Betreten Sie zur Vorbereitung kein Dach und keine Leiter.





