Laden von Lithium-Akkus im Haus planen: Schutzmaßnahmen, Zuständigkeiten und sichere Abläufe

Einen Schutzplan mit Prioritäten und Verantwortlichkeiten. Im Mittelpunkt: bauliche, technische, organisatorische Maßnahmen, Zuständigkeiten.

03Brandschutz

Das Wichtigste in Kürze

  • Bauliche, technische, organisatorische Maßnahmen.
  • Der Beitrag liefert einen Schutzplan mit Prioritäten und Verantwortlichkeiten.
  • Die Seite konzentriert sich nur auf vorbeugende Schutzorganisation.

Der Schutzplan beginnt mit einer Bestandsliste

Bevor Sie Maßnahmen festlegen, brauchen Sie eine Übersicht. Gehen Sie durch Haus, Keller, Garage und Gartenhaus und notieren Sie jeden Gegenstand mit Lithium-Ionen-Akku: Pedelecs, Roller, Rasenmäher, Werkzeugakkus, Staubsauger, Notebooks, Tablets, Powerbanks, Modellbaufahrzeuge, Ersatzakkus in Schubladen. Tragen Sie zu jedem Eintrag vier Angaben ein: Gerät, Energieinhalt in Wattstunden aus Volt mal Amperestunden, aktueller Ladeort, wer das Gerät nutzt.

Diese Liste ist der eigentliche Planungsschritt. Fast jeder Haushalt unterschätzt die Anzahl, und in fast jedem Haushalt liegen ein bis zwei alte Ersatzakkus, die seit Jahren niemand geladen oder kontrolliert hat. Genau die sind die kritischsten Positionen, weil Tiefentladung ein anerkannter Schadensmechanismus ist.

Der Ladeort ist die wirksamste Maßnahme

Keine Technik ersetzt die Entscheidung, wo geladen wird. Vier Regeln bilden das Gerüst.

Erstens: Nicht in Rettungswegen. Flur, Treppenraum und der einzige Ausgang eines Kellergeschosses scheiden aus, weil der Rauch eines Akkuereignisses genau den Weg blockiert, den alle Bewohner brauchen. In Mehrfamilienhäusern gilt das besonders streng und gehört in die Hausordnung.

Zweitens: Nicht im Schlafraum. Nachts laden bedeutet, dass niemand ein Warnzeichen wahrnimmt, bevor es eskaliert.

Drittens: Auf nichtbrennbarem Untergrund und mit Abstand zu brennbaren Stoffen. Die DGUV Information 205-041 nennt für den gewerblichen Bereich einen Abstand in der Größenordnung von zweieinhalb Metern zu brennbaren Materialien oder ersatzweise eine Trennung durch nichtbrennbare Bauteile. Für Privathaushalte ist diese Vorgabe nicht bindend, aber sie ist der beste verfügbare Maßstab, und sie lässt sich in einem Kellerraum oder einer Garage meist erfüllen.

Viertens: Unter Aufsicht und in einem definierten Zeitfenster. Laden, während jemand wach und im Haus ist, ist die einfachste organisatorische Maßnahme mit der größten Wirkung.

Der Schutzplan im Überblick

Maßnahme Priorität Zuständig Nachweis, dass sie wirkt
Ladeort außerhalb von Flur, Treppenraum und Schlafraum festlegen sofort Eigentümer, in Mietshäusern Verwaltung Ladeplatz ist markiert, Fahrräder stehen nicht mehr im Treppenhaus
Nichtbrennbare Unterlage am Ladeplatz sofort Nutzer Steinplatte, Metallwanne oder gefliester Boden vorhanden
Abstand zu brennbaren Stoffen herstellen sofort Nutzer Kartons, Textilien, Farben und Kraftstoffe sind aus dem Umfeld entfernt
Laden nur bei Anwesenheit, nicht nachts sofort alle Bewohner Regel schriftlich, Zeitschaltuhr oder schaltbare Steckdose eingerichtet
Nur Originalladegerät je Akku sofort Nutzer Ladegeräte sind beschriftet und dem Gerät zugeordnet
Rauchwarnmelder am Ladeort kurzfristig Eigentümer Gerät montiert, jährlich geprüft, in andere Etagen vernetzt
Freihalten des Rettungswegs dauerhaft alle Bewohner, Verwaltung Flur und Treppenraum sind frei von Fahrzeugen und Lagergut
Notfallplan mit Stoppregeln kurzfristig Eigentümer Aushang vorhanden, mit allen Bewohnern besprochen
Umgang mit beschädigten Akkus dauerhaft Nutzer Sammelbehälter im Freien, Weg zur Sammelstelle geklärt
Regelmäßige Sichtkontrolle dauerhaft Nutzer Kontrolltermine im Kalender, Liste wird fortgeschrieben
Alte und ungenutzte Akkus aussortieren mittelfristig Eigentümer Bestandsliste enthält keine Karteileichen mehr
Regelung in Hausordnung oder Beschluss mittelfristig Verwaltung, Eigentümergemeinschaft schriftliche Regelung liegt vor

Arbeiten Sie die Zeilen mit Priorität sofort an einem Tag ab. Sie kosten fast nichts und verändern das Risiko am stärksten.

Bauliche und technische Ergänzungen

Wo die Möglichkeit besteht, ist ein abgetrennter Laderaum die beste bauliche Lösung: ein Kellerraum oder eine Garage mit nichtbrennbarem Boden, ohne Lagerung brennbarer Stoffe, mit einer Tür, die im Ereignisfall geschlossen bleibt, und möglichst mit einer Öffnung ins Freie. Ein Ladeplatz im Freien unter einem Vordach ist ebenfalls möglich, sofern die Temperaturgrenzen des Herstellers eingehalten werden und der Akku vor Nässe geschützt ist.

Technische Ergänzungen sind sinnvoll, aber nachgeordnet. Eine schaltbare Steckdose mit Zeitfunktion begrenzt die Ladedauer. Ein Rauchwarnmelder am Ladeort warnt, sobald sichtbarer Rauch entsteht; er erkennt allerdings nicht jede Ausgasung im Frühstadium. Ein zusätzlicher Wärmemelder ist im Keller oder in der Garage eine sinnvolle Ergänzung, weil dort ein Rauchwarnmelder betriebsbedingt anfällig sein kann.

Was ausdrücklich nicht funktioniert: eine Ladeüberwachung per App als Ersatz für die Anwesenheit, ein Feuerlöscher als Ersatz für den richtigen Ladeort, und ein Sicherheitsbeutel als Freibrief, um einen beschädigten Akku im Haus zu behalten.

Zuständigkeiten klären, bevor etwas passiert

In der selbst genutzten Immobilie sind Sie für alles zuständig. In allen anderen Konstellationen ist die Aufteilung zu klären, und zwar schriftlich.

Im Mietverhältnis: Der Vermieter verantwortet die baulichen Gegebenheiten, insbesondere freie Rettungswege und die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern nach der jeweiligen Landesbauordnung. Der Mieter verantwortet den Umgang mit seinen Geräten und die Einhaltung der Hausordnung. Eine Regelung zum Laden von Akkus in gemeinschaftlichen Bereichen gehört in die Hausordnung, weil sie sonst im Streitfall keine Grundlage hat.

In der Wohnungseigentümergemeinschaft: Der Ladeort im Gemeinschaftseigentum ist Gegenstand eines Beschlusses. Regelungsbedarf besteht insbesondere für Fahrradräume, Kellergänge, Tiefgaragen und Treppenräume.

Hinterlegen Sie zusätzlich drei Kontakte gut sichtbar: die 112, die Verwaltung oder den Vermieter, sowie die kommunale Sammelstelle für Altbatterien mit Öffnungszeiten.

Der Notfallplan als Teil des Schutzplans

Ein Schutzplan ohne Verhaltensregeln ist unvollständig. Legen Sie schriftlich fest: Bei Zischen, Rauch, starkem Geruch oder Hitzeentwicklung wird der Raum sofort verlassen, die Tür geschlossen, alle Bewohner werden gewarnt, und von außen wird die 112 gerufen. Es wird nicht gelöscht, nicht getragen, nicht gelüftet und nicht nach der Ursache gesucht.

Der Grund für die Stoppregel ist fachlich eindeutig: Die Reaktion im Inneren des Akkus lässt sich mit haushaltsüblichen Mitteln nicht beenden, die Brandgase sind hochgiftig, und ein Transport des Akkus im Ereignisfall führt Feuer und Gase durch die Wohnung. Die Feuerwehr arbeitet unter Atemschutz und mit großen Wassermengen zur Kühlung; das ist mit einem Eimer oder einem Gartenschlauch nicht nachzubilden.

Grenzen der Schutzplanung

Sie können Bestandslisten führen, Ladeorte verlegen, Regeln aufstellen, Melder montieren, Bereiche freiräumen und Zuständigkeiten schriftlich fixieren. Das ist der wirksame Teil, und er liegt vollständig in Ihrer Hand.

Nicht beurteilen können Sie den inneren Zustand einer Zelle, die Funktion eines Batteriemanagementsystems und die Frage, ob ein gestürzter Akku sicher weiterverwendet werden darf. Nicht selbst planbar sind außerdem bauliche Abtrennungen mit Anforderungen an den Feuerwiderstand, Lüftungslösungen für Laderäume und Aussagen zur Tragfähigkeit von Decken bei größeren Batteriespeichern. Solche Vorhaben gehören in die Hände eines Fachplaners, und bei größeren Anlagen sollte die örtliche Brandschutzdienststelle einbezogen werden. Für stationäre Hausspeicher gelten zudem eigene Anforderungen an Aufstellraum und Installation, die mit den hier beschriebenen Regeln für mobile Geräteakkus nicht abgedeckt sind.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. DGUV Information 205-041 – Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien, Ausgabe Februar 2024
  2. BBK – Brandschutz: Vorsorgen für den Brandfall
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