Laden von Lithium-Akkus im Haus im Notfall handeln: Alarmieren, sichern und geordnet reagieren
Einen Notfallablauf mit klaren Stoppschildern. Im Mittelpunkt: Alarmierung, Evakuierung oder Bereichssicherung, Abschalten nur wenn gefahrlos, Rettungskräfte.
Das Wichtigste in Kürze
- Alarmierung, Evakuierung oder Bereichssicherung, Abschalten nur wenn gefahrlos.
- Der Beitrag liefert einen Notfallablauf mit klaren Stoppschildern.
- Die Seite deckt ausschließlich sicheres Verhalten im Ereignisfall ab.
Der Notfall beginnt vor der Flamme
Die meisten Menschen stellen sich ein Akkuereignis als plötzliches Feuer vor. Tatsächlich beginnt es fast immer leiser: mit einem Zischen oder Knacken, mit einem stechenden, süßlich-chemischen Geruch, mit weißem oder grauem Nebel, der aus einem Gehäusespalt tritt, und mit ungewöhnlicher Hitze. Erst danach folgt die offene Flamme, oft als Stichflamme.
Diese Vorphase ist bereits der Notfall. Die austretenden Gase sind brennbar und hochgiftig; sie enthalten unter anderem Kohlenmonoxid und fluorhaltige Verbindungen aus dem Leitsalz der Zelle. In einem geschlossenen Raum können sie sich sammeln und schlagartig entzünden. Wer in dieser Phase noch überlegt, ob sich etwas retten lässt, verliert genau die Minute, die zählt.
Legen Sie deshalb im Voraus fest: Ab dem ersten dieser Anzeichen wird gehandelt wie bei einem Brand, nicht wie bei einer technischen Störung.
Ablauf in sechs Schritten
Erstens: Abstand herstellen. Treten Sie vom Gerät zurück und beugen Sie sich nicht darüber. Stichflammen schlagen unvermittelt und gerichtet aus.
Zweitens: Alle Personen und Tiere warnen und aus dem Bereich bringen. Rufen Sie laut, klopfen Sie im Mehrfamilienhaus an Nachbartüren im Vorbeigehen, benutzen Sie keine Aufzüge.
Drittens: Tür schließen. Eine geschlossene Zimmertür hält Rauch und Gase erheblich zurück und schützt den Rettungsweg für alle anderen. Fenster im betroffenen Raum werden nicht geöffnet, weil frische Luft die Verbrennung anfacht und der Rauch dann unkontrolliert ins Treppenhaus zieht.
Viertens: Gebäude verlassen und von außen die 112 rufen. Nennen Sie ausdrücklich, dass ein Lithium-Ionen-Akku betroffen ist, den ungefähren Energieinhalt oder das Gerät, den genauen Ort im Gebäude und ob Personen vermisst werden. Diese Angaben bestimmen, mit welchen Mitteln die Feuerwehr anrückt.
Fünftens: Nur wenn es gefahrlos und mit einem Handgriff möglich ist, ohne den betroffenen Bereich zu betreten, den Ladestrom abschalten, also den Stecker ziehen oder die Sicherung im Verteiler ausschalten. Das beendet das Ereignis nicht, verhindert aber Folgeschäden. Wenn Rauch, Hitze oder Geruch bereits deutlich sind, entfällt dieser Schritt vollständig.
Sechstens: Die Feuerwehr einweisen. Warten Sie an einer sichtbaren Stelle, halten Sie die Zufahrt frei, nennen Sie den Raum, den Gerätetyp und ob weitere Akkus im selben Raum lagern.
Die Stoppschilder
| Situation | Erste Handlung | Stoppschild |
|---|---|---|
| Zischen, Nebel oder Geruch am Akku | Raum verlassen, Tür schließen | kein Öffnen des Fensters, kein Nachsehen |
| Akku brennt offen | Gebäude verlassen, 112 rufen | kein Löschversuch mit Wasser, Eimer oder Gartenschlauch |
| Akku qualmt, liegt aber nah an brennbarem Material | Personen in Sicherheit bringen | kein Tragen und kein Verschieben des Akkus |
| Ladegerät steckt noch in der Steckdose | Stecker oder Sicherung nur aus sicherer Entfernung | kein Betreten des verrauchten Bereichs, um den Stecker zu ziehen |
| Rauch im Treppenhaus | Wohnung nicht verlassen, Tür schließen, sich am Fenster bemerkbar machen, 112 rufen | kein Durchqueren von Brandrauch |
| Person ist Rauch ausgesetzt gewesen | ins Freie bringen, 112 | keine Beurteilung als harmlos, auch ohne sichtbare Symptome |
| Feuer ist scheinbar erloschen | Bereich weiter meiden, Feuerwehr abwarten | kein Zurückgehen, Wiederentzündung ist typisch |
| Nach dem Einsatz | Freigabe abwarten | kein Betreten der Wohnung ohne Freigabe der Einsatzkräfte |
Jede Zeile in der rechten Spalte beschreibt eine Handlung, die im Ernstfall naheliegt und regelmäßig zu schweren Verletzungen führt. Prägen Sie sich diese Spalte ein, nicht die linke.
Warum Laien nicht löschen
Die Reaktion läuft im Inneren der Zelle ab und erzeugt ihre Wärme selbst. Ein Handfeuerlöscher kann die sichtbare Flamme kurzzeitig niederschlagen, beendet aber die Reaktion nicht; nach kurzer Zeit entzündet sich der Akku erneut, häufig heftiger als zuvor. Eine Löschdecke deckt ab, kühlt aber nicht und kann bei einem Akkupack die Hitze sogar stauen.
Wasser aus Eimer, Gießkanne oder Gartenschlauch ist für Laien keine Option. Die Menge reicht zur Kühlung nicht aus, es entsteht schlagartig Dampf, und die Person steht dabei unmittelbar im Bereich der Brandgase, die schon in geringer Konzentration zu Bewusstlosigkeit führen können. Die Feuerwehr geht anders vor: unter Atemschutz, mit erheblichen Wassermengen und über einen längeren Zeitraum, weil die Kühlung der Zellen Zeit braucht. Genau das lässt sich im Haushalt nicht nachbilden.
Nur ein Fall ist anders zu bewerten: ein kleiner Entstehungsbrand in der Umgebung, etwa ein Vorhang oder ein Papierstapel, der noch nicht mit dem Akku in Verbindung steht und den Sie ohne Gefährdung erreichen. Dafür ist ein Handfeuerlöscher gedacht, und auch hier gilt: Die Alarmierung geht der Löschung voraus.
Wenn Personen betroffen sind
Bringen Sie betroffene Personen an die frische Luft und lagern Sie sie ruhig. Melden Sie beim Notruf ausdrücklich, dass Brandgase eines Lithium-Akkus eingeatmet wurden; das beeinflusst die Behandlung. Auch wer sich zunächst gut fühlt, gehört ärztlich untersucht, weil Reizgase eine verzögert einsetzende Wirkung auf die Atemwege haben können und weil Kohlenmonoxid keine Warnwirkung besitzt.
Bei Kontakt mit ausgetretener Flüssigkeit spülen Sie Haut und Augen ausgiebig mit Wasser und suchen Sie ärztliche Hilfe. Fassen Sie ausgelaufene Substanzen nicht mit bloßen Händen an und wischen Sie sie nicht mit Haushaltstextilien auf.
Nach dem Ereignis
Ein Akku, der thermisch durchgegangen ist, bleibt über Stunden gefährlich. Wiederentzündungen sind typisch, auch nachdem die Feuerwehr abgerückt ist. Betreten Sie die Wohnung erst nach ausdrücklicher Freigabe.
Der beschädigte Akku wird nicht in den Hausmüll, nicht in die Wertstofftonne und nicht in eine Sammelbox im Handel gegeben. Kontaktieren Sie die kommunale Sammelstelle, benennen Sie den Zustand ausdrücklich und fragen Sie nach dem vorgesehenen Weg für beschädigte Lithium-Batterien. Bis zur Abgabe lagern Sie den Akku im Freien auf nichtbrennbarem Untergrund mit Abstand zu Gebäuden und Fahrzeugen. Das Batterierecht verpflichtet Endnutzer ohnehin zur getrennten Rückgabe von Altbatterien und den Handel zur Rücknahme.
Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung und dokumentieren Sie den Vorgang: Gerätetyp, Akkudaten, Zeitpunkt, Ladeort, Beobachtungen vor dem Ereignis. Eine Fotodokumentation des Schadensbilds und der Umgebung ist dabei hilfreich. Informieren Sie in Mehrfamilienhäusern Verwaltung und Vermieter, weil Rettungswege und gemeinschaftliche Bereiche betroffen sein können.
Prüfen Sie zuletzt die übrigen Akkus desselben Typs und derselben Bezugsquelle. Wenn ein Gerät versagt hat, ist die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass ein zweites aus derselben Charge betroffen ist.
Grenzen der Selbsthilfe
Alles, was Sie im Ereignisfall tun können, liegt in den Bereichen Warnen, Verlassen, Türen schließen, Alarmieren und Einweisen. Diese fünf Handlungen retten Leben und kosten weniger als eine Minute.
Außerhalb Ihrer Möglichkeiten liegen die Brandbekämpfung, die Beurteilung, ob ein Akku wieder sicher ist, die Freigabe von Räumen nach einem Ereignis und die Bewertung von Rauchschäden an Bauteilen und Elektroinstallation. Diese Aufgaben übernehmen Feuerwehr, Fachbetriebe und im Anschluss Sachverständige. Wenn nach einem Ereignis Zweifel an der Elektroinstallation bestehen, etwa weil Leitungen oder eine Verteilung Hitze ausgesetzt waren, gehört die Anlage vor der Wiederinbetriebnahme in die Prüfung eines eingetragenen Elektrofachbetriebs.






