Gefälle und Belüftung der Abwasserleitung: Die Haube auf dem Lüftungsrohr ist nicht erlaubt

DIN 1986-100 verlangt, dass Endrohre von Lüftungsleitungen über Dach nach oben offen bleiben. Die dekorative Haube darauf drückt bei der nächsten Kanalspülung das Sperrwasser aus den Geruchverschlüssen.

Gestapelte graue Kunststoff-Abwasserrohre mit Muffen auf einer Baustelle
Gestapelte graue Kunststoff-Abwasserrohre mit Muffen auf einer BaustelleFoto: Rasbak / Wikimedia CommonsCC BY-SA 3.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Endrohre von Lüftungsleitungen über Dach müssen nach oben offen und mindestens im Querschnitt der Leitung ausgeführt werden; Abdeckungen und Hauben sind nach DIN 1986-100 unzulässig.
  • Unbelüftete Einzelanschlussleitungen sind nur zulässig bei mindestens 1 Prozent Gefälle, höchstens 4 Metern Länge, höchstens drei 90-Grad-Umlenkungen und höchstens 1 Meter Höhendifferenz.
  • Das Mindestgefälle beträgt 1,0 Prozent für unbelüftete und 0,5 Prozent für belüftete Anschlussleitungen sowie 0,5 Prozent für Schmutzwasser-Grund- und Sammelleitungen.
  • Jede Fallleitung ist in Deutschland über Dach zu führen; die Hauptlüftung erhält dieselbe Nennweite wie die Fallleitung und führt kein Abwasser.
  • Belüftungsventile brauchen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt und ersetzen die Lüftung über Dach nicht — sie lassen Luft nur einströmen.

Auf vielen Dächern sitzt über dem Lüftungsrohr eine kleine Haube. Sie sieht ordentlich aus, hält Laub und Regen ab und wird regelmäßig sogar nachgerüstet, wenn das offene Rohrende als Schönheitsfehler empfunden wird. DIN 1986-100 formuliert dazu eine Anweisung ohne Spielraum: Endrohre von Lüftungsleitungen über Dach sind nach oben offen und mindestens mit dem Querschnitt der Lüftungsleitung auszuführen, Abdeckungen dürfen nicht eingesetzt werden.

Der Grund zeigt sich, wenn der Netzbetreiber den Kanal spült. Dabei entstehen im Leitungssystem schlagartige Druckstöße, die sich über die Lüftung nach oben abbauen müssen. Ist der Weg durch eine Haube gedrosselt, sucht sich der Druck den nächsten offenen Ausgang — und das sind die Geruchverschlüsse im Haus. Das Sperrwasser wird nach oben herausgedrückt, und anschließend riecht es im Bad nach Kanal. Fast immer wird dann der Siphon verdächtigt.

Lüftung ist kein Zubehör, sondern die halbe Anlage

Eine Abwasserinstallation transportiert nicht nur Wasser, sondern auch Luft. Fließt Wasser eine Fallleitung hinunter, reißt es Luft mit und erzeugt darüber Unterdruck. Ohne Nachströmweg zieht dieser Unterdruck das Sperrwasser aus den nächstgelegenen Geruchverschlüssen — dieselbe Wirkung wie beim Überdruck, nur in die andere Richtung.

Deshalb gilt in Deutschland weiterhin, dass jede Schmutzwasser-Fallleitung über Dach geführt werden muss. Der Abschnitt oberhalb des obersten Anschlusses heißt Hauptlüftung, führt kein Abwasser und wird in derselben Nennweite ausgeführt wie die Fallleitung darunter. Werden mehrere Hauptlüftungen zu einer Sammellüftung zusammengefasst, muss deren Querschnitt mindestens der Hälfte der Summe der Einzelquerschnitte entsprechen — und außer bei Einfamilienhäusern zusätzlich eine Nennweite größer sein als die größte angeschlossene Einzelleitung. Vier Einzelhauptlüftungen DN 100 verlangen an der Ausmündung folglich DN 150.

Auch die Lage der Mündung ist geregelt. Endet eine Lüftungsleitung in der Nähe von Aufenthaltsräumen, muss sie mindestens einen Meter über den Fenstersturz hinausgeführt werden oder mindestens zwei Meter seitlich der Fensteröffnung liegen. In Gebäuden ganz ohne Fallleitungen — etwa eingeschossigen Anbauten — ist mindestens eine Lüftungsleitung DN 70 über Dach zu führen, damit die Grundleitungen überhaupt be- und entlüftet werden.

Ein Belüftungsventil atmet nur in eine Richtung

Belüftungsventile, oft Rohrbelüfter genannt, öffnen bei Unterdruck und lassen Luft ins System einströmen. Bei Überdruck schließen sie — sonst würden Kanalgase in den Raum treten. Genau daraus folgt ihre Grenze: Sie können belüften, aber nicht entlüften. Ein Haus, das ausschließlich mit Ventilen arbeitet, hat keinen Weg, Überdruck abzubauen.

DIN 1986-100 lässt sie deshalb nur unter Bedingungen zu. Zulässig sind ausschließlich Ventile mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik, und sie dürfen Umlüftungen, indirekte Nebenlüftungen sowie — in Ein- und Zweifamilienhäusern — auch die Hauptlüftung ersetzen, solange mindestens eine Lüftungsleitung über Dach geführt wird. In diesem Fall ist die Fallleitung mit der größten Nennweite dafür vorzusehen. Ein Ventil im Spitzboden kostet zwischen rund 20 und 100 Euro und ist dort sinnvoll, wo eine zusätzliche Dachdurchdringung vermieden werden soll — als Ersatz für die eine Leitung über Dach ist es nicht gedacht.

Vier Bedingungen, unter denen eine Anschlussleitung unbelüftet bleiben darf

Zwischen Waschbecken und Fallleitung liegt die Einzelanschlussleitung. Sie darf unbelüftet bleiben, wenn alle vier folgenden Grenzen eingehalten sind — reißt eine, muss belüftet werden, per Lüftungsleitung oder zugelassenem Ventil.

  1. Das Leitungsgefälle beträgt mindestens ein Zentimeter je Meter, also ein Prozent.
  2. Die Leitungslänge überschreitet vier Meter nicht.
  3. Es liegen höchstens drei 90-Grad-Umlenkungen in der Strecke, der Anschlussbogen am Gerät zählt dabei nicht mit.
  4. Die Höhendifferenz zwischen dem Anschluss am Entwässerungsgegenstand und der Rohrsohle im Abzweig an der Fallleitung beträgt höchstens einen Meter.

Diese vier Zahlen erklären einen großen Teil der Gluckergeräusche in sanierten Bädern. Wird das WC beim Umbau vier Meter von der Fallleitung wegverlegt und dabei zweimal um einen Ständer herumgeführt, ist die Grenze erreicht, ohne dass jemand eine bewusste Entscheidung getroffen hätte. Für unbelüftete Sammelanschlussleitungen gelten zusätzlich die maximalen Fließweglängen aus Tabelle 7 der DIN 1986-100; wird eine davon überschritten, ist die Leitung wie eine Sammelleitung zu bemessen.

Gefälle: die Zahlen — und warum mehr nicht besser ist

Die Mindestwerte sind übersichtlich. Unbelüftete Anschlussleitungen brauchen 1,0 Prozent, belüftete kommen mit 0,5 Prozent aus. Für Schmutzwasser-Grund- und Sammelleitungen innerhalb des Gebäudes gilt ebenfalls 0,5 Prozent, allerdings unter der Bedingung einer Mindestfließgeschwindigkeit von 0,5 Metern je Sekunde. Für einen ablagerungsfreien Betrieb wird häufig empfohlen, den außerhalb des Gebäudes geltenden Wert von 0,7 Metern je Sekunde auch innen anzusetzen. Eine Sonderregel betrifft schlanke Leitungen: Grund- und Sammelleitungen DN 90 hinter Klosettbecken mit 4,5 bis 6 Litern Spülvolumen verlangen 1,5 Prozent.

Der verbreitete Reflex, im Zweifel mehr Gefälle zu geben, ist falsch. Wasser ist schneller als das, was es transportieren soll. Bei steilem Gefälle läuft die Flüssigkeit den Feststoffen davon und lässt sie liegen; die Leitung verstopft dort, wo der Querschnitt eigentlich reichlich bemessen ist. Als Obergrenze für die Fließgeschwindigkeit nennt das Regelwerk 2,5 Meter je Sekunde. Praktisch heißt das: gleichmäßiges, planmäßiges Gefälle über die gesamte Strecke statt eines steilen Stücks und einer anschließenden Flachstrecke.

Zwei weitere Festlegungen gehören dazu, weil sie dieselbe Ursache haben. Richtungsänderungen in Grund- und Sammelleitungen dürfen nur mit Bögen bis 45 Grad ausgeführt werden — ein 90-Grad-Bogen bremst die Strömung so stark, dass sich Ablagerungen bilden. Und der Höhenunterschied zwischen dem Sperrwasser eines Geruchverschlusses und der Sohle des Abzweigs muss mindestens der Nennweite der Anschlussleitung entsprechen. Beides ist nach dem Betonieren der Bodenplatte nicht mehr korrigierbar.

Bei Fallleitungen, die im Gebäude versetzt werden müssen, kommt ein weiterer Effekt hinzu. Im freien Fall herrscht in der Leitung durchgehend Unterdruck; an der Umlenkung einer Verziehung schlägt das um, weil die Strömung abgebremst und die mitgerissene Luft komprimiert wird. Oberhalb der Umlenkung entsteht Überdruck, und dort dürfen keine Entwässerungsgegenstände direkt angeschlossen werden. Die Norm sieht dafür eine Umgehungsleitung vor, die parallel zur Verziehung geführt wird und die Anschlüsse aufnimmt. In Einfamilienhäusern tritt dieser Fall selten auf — beim Ausbau eines Dachgeschosses über einer verzogenen Fallleitung dagegen sehr wohl.

Was Sie am eigenen Haus nachsehen können

Zwei Prüfungen kosten nichts. Schauen Sie vom Boden aus auf die Lüftungsrohre über Dach: Sitzt dort eine Haube oder ein reduzierter Aufsatz, ist das ein handfester Ausführungsmangel und die plausibelste Erklärung für wiederkehrende Geruchsprobleme. Und horchen Sie beim Abfluss der Badewanne, ob ein benachbarter Siphon gluckert — das ist der akustische Nachweis, dass Unterdruck über einen Geruchverschluss ausgeglichen wird statt über die Lüftung.

Wenn es um mehr geht als um Gerüche, gehört der Zustand der liegenden Leitungen dazu. Die Kamerainspektion der Grundleitung zeigt Gefällefehler, Muffenversätze und Wurzeleinwuchs im selben Durchgang. Wer beim Umbau ohnehin Leitungen verlegt, sollte zugleich die Körperschallentkopplung planen — dazu der Beitrag zum Schallschutz bei Abwasserrohren. Liegt eine Ablaufstelle unterhalb der Rückstauebene, ist sie über eine automatisch arbeitende Hebeanlage anzuschließen; welche Ebene das ist und welche Bauteile dort zulässig sind, klärt der Beitrag zum Rückstauschutz.

Halten Sie diese Zahlen bereit, sobald ein Umbau einen Entwässerungsgegenstand versetzt. Lassen Sie sich dann die vier Grenzwerte für die unbelüftete Anschlussleitung mit den tatsächlichen Maßen gegenrechnen — Länge, Gefälle, Bögen, Höhendifferenz. Und nehmen Sie die Haube vom Lüftungsrohr, bevor Sie einen Installateur wegen des Geruchs kommen lassen.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. IZEG Technische Information: Lüftung von Entwässerungsanlagen
  2. Übersicht DIN 1986-100 / DIN EN 12056 mit Mindestgefällen
  3. haustec: DIN 1986-100 – So funktioniert die Hausentwässerung
  4. DIN: Häufige Fragen zur DIN 1986-100
  5. BauNetz Wissen: Normen der Entwässerung
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