Versickerungsfähiges Pflaster: Nicht der Stein versickert, sondern der Aufbau darunter

Ein Sickerpflaster funktioniert nur, wenn Fuge, Bettung, Tragschicht und Untergrund durchgängig wasserdurchlässig sind. Wo die Kette in der Praxis reißt, welche Kennwerte im Vertrag stehen müssen und wie schnell sich die Fugen zusetzen.

Wohnstraße mit versickerungsfähigem Pflasterbelag zwischen Reihenhäusern
Wohnstraße mit versickerungsfähigem Pflasterbelag zwischen ReihenhäusernFoto: Alexander Eichler / Wikimedia CommonsCC BY-SA 3.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Maßgebend ist die Bemessungsregenspende von 270 Litern je Sekunde und Hektar; daraus leitet das Regelwerk einen Infiltrationsbeiwert von mindestens 3 × 10⁻⁵ m/s für jede Schicht des Aufbaus ab.
  • Fugen- und Bettungsmaterial darf höchstens 1 Massenprozent Feinanteile enthalten und soll gewaschen sein — an diesem Kennwert scheitern die meisten mangelhaften Flächen.
  • Erst ab 6 Millimeter Fugenbreite sinkt der Abflussbeiwert deutlich: von 0,75 bei herkömmlicher Fuge auf 0,25 bei splittverfüllter Sickerfuge.
  • Reinigung im Spül-Saug-Verfahren stellt bei zugesetzten Flächen etwa 60 bis 80 Prozent der ursprünglichen Versickerungsleistung wieder her, eine vollständig kolmatierte Fläche dagegen nicht mehr.
  • Auftausalz gehört nach Regelwerk nicht auf solche Flächen, weil es die belebte Bodenzone als Filter umgeht.

Zwei Winter nach dem Umbau steht das Wasser wieder vor dem Garagentor. Verlegt wurde ausdrücklich ein Sickerpflaster, der Stein trägt das Wort im Namen, und trotzdem läuft der Niederschlag über die Einfassung auf den Gehweg. In solchen Fällen liegt der Fehler fast nie im Stein.

Eine versickerungsfähige Pflasterfläche ist keine Oberfläche, sondern eine Kette: Fugenfüllung, Bettung, Tragschicht, gegebenenfalls Frostschutzschicht, Erdplanum und der anstehende Boden darunter. Wasser passiert sie nur so schnell wie ihr engstes Glied. Wer acht Zentimeter Spezialstein auf einen Unterbau setzt, der mit demselben Brechsand und derselben Verdichtung hergestellt wurde wie unter einer dichten Fläche, kauft die Optik der Versickerung und behält den Abfluss.

Die eine Zahl, an der die ganze Konstruktion hängt

Das Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen (M VV, FGSV 947, Ausgabe 2013) rechnet mit einem definierten Bemessungsregen: einem zehnminütigen Ereignis, das statistisch alle fünf Jahre einmal erreicht oder überschritten wird. Für Deutschland ergibt sich daraus im Mittel eine Regenspende von 270 Litern je Sekunde und Hektar. Umgerechnet sind das 2,7 × 10⁻⁵ Meter je Sekunde. Damit dieser Regen rückstandsfrei durch die Fläche geht, fordert das Regelwerk einen Infiltrationsbeiwert von mindestens 3 × 10⁻⁵ m/s — und zwar nicht irgendwo, sondern in jeder Schicht.

Der Betonverband SLG hat diese Anforderung 2020 in seinem Merkblatt für versickerungsfähige Pflasterbefestigungen aus Beton auf die einzelnen Bauteile heruntergebrochen.

Bauteil Anforderung Wo es in der Praxis kippt
fertige Pflasterdecke Infiltrationsbeiwert ki ≥ 3 × 10⁻⁵ m/s, Neigung zwischen 1 und 5 Prozent Fugen unvollständig gefüllt, Fugenbreite unterschritten
Bettung 4 cm ± 1 cm, Durchlässigkeit mindestens so hoch wie die des Fugenmaterials Standard-Brechsand statt gewaschener Korngruppe
Tragschicht ohne Bindemittel Gemisch ≥ 0/32, k ≥ 5 × 10⁻⁵ m/s im Labor, Ev2 ≥ 120 MPa bei Bk0,3 Verdichtung auf Tragfähigkeit gefahren, Durchlässigkeit dabei verloren
Untergrund ki ≥ 3 × 10⁻⁵ m/s, durchlässige Schicht mindestens 1 Meter mächtig Planum von Baustellenverkehr totgefahren
Grundwasser mindestens 2 Meter zwischen Oberkante Pflaster und mittlerem höchstem Grundwasserstand wird vor der Planung nicht abgefragt

Zwei dieser Zeilen widersprechen einander, und genau dort entstehen die teuren Flächen: Die Tragschicht muss tragfähig und gleichzeitig durchlässig sein. Wer sie so lange abrüttelt, bis das Verformungsmodul komfortabel stimmt, erzeugt Kornverfeinerung — und dichtet die Schicht ab, die er gerade eingebaut hat. Aus demselben Grund empfiehlt das SLG-Merkblatt ausschließlich natürliche Gesteinskörnungen: Recyclingmaterial neigt zur Selbstverfestigung, und Untersuchungen an langjährig befahrenen Tragschichten aus RC-Baustoffen haben gezeigt, dass diese trotz hoher Tragfähigkeit praktisch wasserundurchlässig sind.

Ob der anstehende Boden überhaupt mitspielt, ist eine eigene Frage; wie sie mit einem Sickerversuch beantwortet und in eine Dimensionierung übersetzt wird, steht in unserem Beitrag zu Mulde und Rigole. Reicht die Durchlässigkeit nicht, ist die Pflasterbauweise nicht automatisch erledigt: Bei einem ki zwischen etwa 3 × 10⁻⁵ und 3 × 10⁻⁶ m/s empfiehlt das Merkblatt, die Frostschutzschicht 10 bis 20 Zentimeter dicker auszuführen als nach RStO nötig und das Erdplanum mit 2 bis 4 Prozent Gefälle in eine Rigole zu entwässern. Der Aufbau wird dann zum Zwischenspeicher — eine 10 Zentimeter dicke Schicht mit 18 Prozent Porenvolumen nimmt rechnerisch die Menge eines Bemessungsregens auf.

Vier Systeme, vier Wege für das Wasser

Die Bezeichnung „versickerungsfähig“ steht auf sehr verschiedenen Produkten. Technisch unterscheidet das Regelwerk drei Pflastersysteme, dazu kommen die begrünten Bauweisen.

Pflaster mit Sickerfugen besteht aus ganz normalen, gefügedichten Steinen. Das Wasser geht ausschließlich durch die Fuge. Nach ATV DIN 18318 liegt die Regelfugenbreite bei 4 oder 6 Millimetern; wird sie überschritten — üblich sind 8 oder 10 Millimeter —, spricht man von aufgeweiteten Sickerfugen. Der Sprung ist größer, als er klingt: Das hessische Wirtschaftsministerium hat 2025 ein Gutachten zur Versickerungsfähigkeit teilversiegelter Oberflächen vorgelegt, das Pflaster mit mindestens 6 Millimeter breiter Fuge im Neubauzustand über 3.000 l/(s·ha) zuschreibt, Pflaster mit offenen Fugen unter 6 Millimetern dagegen nur 270 bis 1.000 l/(s·ha) — mit der ausdrücklichen Anmerkung, dass diese Variante im Betrieb schneller unter die Mindestschwelle fällt.

Pflaster mit Sickeröffnungen arbeitet mit durchgehenden Löchern, Kammern oder seitlichen Aussparungen im Stein, die Fuge selbst bleibt mit 4 bis 6 Millimetern schmal. Der Vorteil liegt im Gehkomfort: Für Wege und Terrassen ist eine schmale Fuge angenehmer als eine aufgeweitete.

Haufwerksporige Steine nach DIN 18507 sind der einzige Fall, in dem der Stein tatsächlich selbst versickert. Die Gesteinskörnung ist nur punktförmig verklebt, die Poren sind untereinander verbunden. Ihre Schwachstelle sitzt dort, wo ihr Vorteil liegt: Beim Einkehren setzen sich feine Partikel des Fugenmaterials in den oberflächennahen Poren fest. Für Wege, über die Ackerboden oder Schlamm getragen wird, ist eine aufgeweitete Fuge deshalb belastbarer als ein poröser Stein.

Rasenfugenpflaster und Rasengittersteine füllen Fuge oder Kammer mit Substrat und Rasen. Hier fällt die Bewertung je nach Regelwerk auseinander: Das SLG-Merkblatt setzt sie mit einem Abflussbeiwert von 0,4 an, weil die für die Begrünung nötigen humosen Anteile die Durchlässigkeit erheblich herabsetzen. Das hessische Gutachten ordnet ihnen nach DWA-A 138-1 dagegen 0,2 zu — wegen des großen Anteils an Sickerfläche. Die Details behandelt der Beitrag zu Kieswaben und Schotterrasen.

Für die Frage, welches System auf Ihre Fläche gehört, ist der Abflussbeiwert der brauchbarste Vergleichsmaßstab. Der SLG empfiehlt folgende Mittelwerte:

Belag Abflussbeiwert
fugenlose Decke aus Asphalt oder Ortbeton 0,9
Pflaster mit Fugenverguss oder vermörtelten Fugen 0,9
wassergebundene Wegedecke 0,8
Pflaster mit herkömmlicher Fugenbreite, mit Fugenschluss 0,75
Pflaster mit herkömmlicher Fugenbreite, ohne Fugenschluss 0,5
begrünter Belag aus Rasengittersteinen oder Rasenfugenpflaster 0,4
Dränpflaster oder aufgeweitete, splittverfüllte Sickerfugen 0,25

Zur Bemessung von Entwässerungseinrichtungen gelten dieselben 0,25 als mittlerer Abflussbeiwert nach DIN 1986-100 und nach dem DWA-Arbeitsblatt, für den Starkregenfall 0,4 als Spitzenwert; das M VV bleibt mit einer Spanne von 0,3 bis 0,5 vorsichtiger. Welche Bauweise für Ihre Zufahrt insgesamt die richtige ist, wiegt der Beitrag zur wasserdurchlässigen Einfahrt gegeneinander ab.

Die Fuge ist ein Bauteil, kein Rest

An dieser Stelle scheitern die meisten Ausführungen, und sie scheitern an einer einzigen Zahl. Bettungs- und Fugenmaterial dürfen nach SLG-Merkblatt höchstens 1 Massenprozent Feinanteile enthalten, also Korn unter 0,063 Millimetern (Kategorie f1). Verwendet werden soll ausschließlich gewaschenes Material aus natürlicher Gesteinskörnung. Handelsüblicher Brechsand und gewöhnlicher Fugensand liegen deutlich darüber — sie sind für konventionelle Pflasterflächen völlig in Ordnung und machen eine Sickerfläche in einer Saison funktionslos.

Dazu kommen drei weitere Kennwerte, die in den Vertrag gehören: Widerstand gegen Zertrümmerung mit einem Schlagzertrümmerungswert SZ ≤ 22 beziehungsweise Los-Angeles-Koeffizient LA ≤ 25, Frostbeständigkeit mit einem Verlust von höchstens 4 Massenprozent (Kategorie F4) und bei befahrbaren Flächen ein Anteil gebrochener Oberflächen der Kategorie C90/3. Weiches Material zerreibt unter Verkehr — und erzeugt genau die Feinanteile, die man mit der f1-Vorgabe ausschließen wollte.

Fugen- und Bettungsmaterial müssen zusammenpassen. Nach Möglichkeit wird für die Fuge dasselbe Material verwendet wie für die Bettung; andernfalls ist die Filterstabilität nachzuweisen, sonst wandert das Feinere in das Gröbere. Geeignet sind die Korngruppen 1/3, 2/4, 2/5, 2/8, 4/8 und 5/8, für haufwerksporige Steine zusätzlich 0/2. Die Korngröße bestimmt die Mindestfugenbreite mit: Für Körnung 1/3 sind in der Praxis mindestens 5 Millimeter nötig, für 2/4 oder 2/5 etwa 8 Millimeter. Und je kleiner der Fugenanteil an der Gesamtfläche ist, desto durchlässiger muss das Fugenmaterial sein — das erklärt auch, warum Großformatplatten bislang ohne allgemein empfohlenen Abflussbeiwert bleiben.

Beim Einbau zählen zwei Details, die sich später nicht korrigieren lassen. Die Fugen werden fortlaufend mit dem Verlegen verfüllt, bei gefasten Steinen bis zur Unterkante der Fase. Abgerüttelt wird nur bei trockener, von Fugenmaterial freier Oberfläche und niemals über unverfüllten Fugen — sonst zerkleinert die Vibrationsplatte loses Korn zu Feinanteilen und arbeitet sie in die Oberfläche ein.

Kolmation: die Fläche wird langsamer, und zwar von oben

Kolmation ist das allmähliche Zusetzen von Fugen und Poren durch mineralische und organische Feinstoffe: Laub, Moos, Straßenschmutz, Reifenabrieb, Sediment. Sie ist kein Mangel, sondern der Normalzustand des Betriebs — die Frage ist nur, wie schnell sie fortschreitet und ob sie zurückgedreht wird.

Die belastbarste Feldstudie stammt aus den Niederlanden. Boogaard und Kollegen haben 2019 sechzehn durchlässige Straßenflächen im Alter zwischen 2 und 15 Jahren mit großflächigen Infiltrationsversuchen gemessen. Zwei Ergebnisse sind für Eigentümer relevant. Erstens: Im gesättigten Zustand versickerten die Flächen im Mittel rund 40 Prozent weniger als im trockenen — eine Messung nach vier Wochen Sommertrockenheit sagt nichts aus. Zweitens: Zwischen dem Alter der Beläge und dem Leistungsrückgang bestand kein direkter Zusammenhang; entscheidend waren die örtlichen Einträge. Eine Fläche unter Laubbäumen altert schneller als eine freistehende, unabhängig vom Baujahr. Die älteste Anlage der Reihe brachte das Wasser innerhalb von drei Stunden Versuchszeit nicht mehr weg; eine Berliner Untersuchung von 2024 fand dagegen bei allen bis auf eine der geprüften Verkehrsflächen auch nach etlichen Jahren noch mehr als 270 l/(s·ha).

Was hilft, ist ein maschinelles Spül-Saug-Verfahren: Rotordüsen lösen mit 18 bis 22 Megapascal Wasserdruck die oberen Zentimeter der Fugenfüllung, ein Vakuum von 80 bis 120 Hektopascal saugt sie im selben Arbeitsgang ab. Anschließend muss neu verfugt werden. Die Wirkung ist ordentlich, aber nicht vollständig: Das hessische Gutachten beziffert die Wiederherstellung bei Pflasterbauweisen auf 60 bis 80 Prozent der ursprünglichen Leistung. Ist eine Fläche vollständig kolmatiert, reicht Oberflächenreinigung nicht mehr — dann müssen die Fugen ausgeräumt und neu gesplittet werden.

Was schadet, ist ebenso konkret benannt:

  • Zu früh kehren. Die erste Reinigung mit Kehrmaschinen soll frühestens nach 12 Monaten Liegezeit erfolgen, damit sich die Fugenfüllung verfestigen kann.
  • Vertikal saugende Kehrsaugmaschinen. Sie ziehen das Fugenmaterial heraus. Horizontal saugende Geräte sind unkritischer; bei aufgeweiteten Fugen soll auf saugende Maschinen grundsätzlich verzichtet werden.
  • Der Hochdruckreiniger aus dem Baumarkt. Er hat keine Absaugung. Er räumt die Fuge aus, und das ausgetragene Material liegt danach auf der Fläche statt in ihr. Ausgetragenes Fugenmaterial ist unverzüglich zu ersetzen — mit der spezifizierten Korngruppe, nicht mit Fugensand aus dem Sack und erst recht nicht mit Fugenmörtel.
  • Streumittel, die liegen bleiben. Sie werden vom Verkehr zerkleinert und in die Oberfläche eingedrückt.

Als Prüfschwelle nennen die bauaufsichtlichen Zulassungen einen einfachen Auslöser: bei wiederholtem Rückstau auf der Fläche, längstens aber nach zehn Jahren, wird die Versickerungsrate mit einem Infiltrometer gemessen. Liegt sie unter 270 l/(s·ha), wird gereinigt.

Belastung, Winterdienst und was auf der Fläche nichts zu suchen hat

Versickerungsfähige Pflasterdecken setzen horizontalen Kräften weniger Widerstand entgegen als konventionelle. Regulär geeignet sind Flächen der Belastungsklasse Bk0,3 nach RStO 12 sowie Geh- und Radwege und Hofflächen nach ZTV-Wegebau. Für private Grundstücke heißt das: Garagenzufahrten und Pkw-Stellplätze bis 3,5 Tonnen sind der Regelfall; gelegentliches Befahren durch Fahrzeuge bis 20 Tonnen mit Radlasten bis 5 Tonnen — Feuerwehrzufahrt, Umzugswagen, Müllfahrzeug — ist eingerechnet, definiert als rund 2.000 bis 32.000 Lastwechsel über die geplante Nutzungsdauer. Höhere Klassen sind nur nach Einzelfallprüfung möglich und verlangen Steine mit mindestens 100 Millimetern Nenndicke. Der eigentliche Feind ist nicht Gewicht, sondern Drehung: Lenken im Stand, enge Radien, Rangieren auf Schrägparkständen.

Beim Winterdienst gilt eine klare Ansage beider Merkblätter: keine Auftaumittel. Der Grund ist nicht die Frostbeständigkeit des Steins, sondern die fehlende Reinigungsstufe. Bei einer Versickerung durch die Befestigung fehlt die belebte Bodenzone; Salz und partikelgebundene Schadstoffe gehen auf kurzem Weg in den Untergrund. Zulässig sind abstumpfende Streustoffe, die nicht zu feinkörnig sein dürfen — sinnvollerweise in derselben Korngruppe wie das Fugenmaterial, etwa Splitt 2/5. Geräumt wird besser mit Kehrbesen oder Schneefräse als mit dem Schild. Aus demselben Grund sind Umgang mit und Lagerung von wassergefährdenden Stoffen auf solchen Flächen generell untersagt: kein Ölwechsel, kein Autowäsche-Nachmittag. In Wasserschutzgebieten ist die Bauweise nach den RiStWag nicht zulässig; Ausnahmen sind Einzelfallentscheidungen der zuständigen Behörde.

Was die Umstellung an der Niederschlagswassergebühr ändert

Die gesplittete Abwassergebühr bemisst sich nach der versiegelten Fläche, gewichtet mit einem Faktor für ihre Abflusswirksamkeit. Rechnerisch ist der Effekt beträchtlich: Eine 60 Quadratmeter große Zufahrt mit vermörtelten Fugen geht mit dem Beiwert 0,9 in die Rechnung ein, also mit 54 anrechenbaren Quadratmetern. Dieselbe Fläche mit aufgeweiteten, splittverfüllten Sickerfugen käme bei einem Beiwert von 0,25 auf 15 Quadratmeter — gut 70 Prozent weniger.

Diese Rechnung gilt allerdings nur, wenn die kommunale Satzung sie zulässt. Die genannten Beiwerte sind eine fachliche Empfehlung des Betonverbands, kein geltendes Recht; viele Satzungen kennen nur zwei oder drei Stufen, manche gar keine Differenzierung. Maßgeblich ist der Wortlaut Ihrer Entwässerungssatzung und die Praxis der Gemeinde bei Nachweisen — was dort zu prüfen ist, führt der Beitrag zur Niederschlagswassergebühr aus. Rechtlich im Rücken haben Sie § 55 Absatz 2 WHG, wonach Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden soll, soweit keine Vorschriften oder wasserwirtschaftlichen Belange entgegenstehen. Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang folgt daraus nicht automatisch.

Was vor der Ausschreibung feststehen muss

Fünf Punkte entscheiden, ob die Fläche in zehn Jahren noch arbeitet — und alle fünf gehören vor die Auftragsvergabe.

  1. Untergrund und Grundwasser. Durchlässigkeit des anstehenden Bodens bestimmen lassen, mittleren höchsten Grundwasserstand bei der unteren Wasserbehörde abfragen. Unter zwei Metern Abstand zur Pflasteroberkante ändert sich die Planung.
  2. Die Kennwerte in die Leistungsbeschreibung. Korngruppe für Bettung und Fuge, Feinanteile ≤ 1 Massenprozent (f1), gewaschenes Material aus natürlicher Gesteinskörnung, SZ ≤ 22 beziehungsweise LA ≤ 25, Bettungsdicke 4 cm ± 1 cm, Neigung zwischen 1 und 5 Prozent, umlaufende Randeinfassung.
  3. Eine Abnahmeprüfung vereinbaren. Der Infiltrationsbeiwert der fertigen Decke wird in situ gemessen, nicht behauptet — und nicht nach längerer Trockenheit.
  4. Den Bauablauf schützen. Kein Baustellenverkehr, keine Materiallagerung auf der Fläche; die Durchlässigkeit der Tragschicht wird vor dem Verlegen erneut geprüft.
  5. Die Pflege festhalten. Erste Kehrreinigung frühestens nach zwölf Monaten, Laub zügig entfernen, ausgetragenes Fugenmaterial sofort ersetzen, kein Auftausalz, Versickerungsrate spätestens nach zehn Jahren messen.

Wer diese fünf Punkte schriftlich hat, kauft eine Entwässerungsanlage. Wer nur den Stein bestellt, kauft ein Muster.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Betonverband Straße, Landschaft, Garten (SLG) — Merkblatt für versickerungsfähige Pflasterbefestigungen aus Beton, August 2020
  2. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen — Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen (M VV), FGSV 947, Ausgabe 2013
  3. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum — Gutachten zur Versickerungsfähigkeit von teilversiegelten Bodenoberflächenarten, 30. Juli 2025
  4. Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall — Arbeitsblatt DWA-A 138-1, Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, Oktober 2024
  5. Bundesministerium der Justiz — § 55 WHG, Grundsätze der Abwasserbeseitigung
  6. Jens Illgen — Das Versickerungsverhalten durchlässig befestigter Siedlungsflächen, Dissertation TU Kaiserslautern 2009
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