Mulde und Rigole: Warum der kf-Wert des Bodens über die ganze Anlage entscheidet

Ob Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickern kann, entscheidet ein einziger Bodenkennwert. Wie er ermittelt wird, wie daraus das Speichervolumen folgt und welche Abstände zu Keller, Grenze und Grundwasser gelten.

Arbeiter in orangefarbener Warnkleidung gießt mit einer Gießkanne Wasser in ein eingegrabenes Kunststoffrohr im Kiesboden, daneben ein Messbecher
Arbeiter in orangefarbener Warnkleidung gießt mit einer Gießkanne Wasser in ein eingegrabenes Kunststoffrohr im Kiesboden, daneben ein MessbecherFoto: Alexander Eichler / Wikimedia CommonsCC BY-SA 3.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Versickerungsanlagen arbeiten zuverlässig in einem Durchlässigkeitsfenster von etwa 1 · 10⁻³ bis 5 · 10⁻⁶ m/s; darunter steigt das nötige Speichervolumen stark an, darüber reicht die Reinigungswirkung des Bodens oft nicht mehr aus.
  • Seit Oktober 2024 gilt das Arbeitsblatt DWA-A 138-1; es bewertet die Zuverlässigkeit des kf-Wertes über Korrekturfaktoren, sodass ein schlecht ermittelter Bodenwert die Anlage rechnerisch vergrößert.
  • Das Arbeitsblatt empfiehlt zu unterkellerten Gebäuden einen Abstand vom 1,5-fachen der Baugrubentiefe und mindestens einen Meter zwischen Anlagensohle und dem mittleren höchsten Grundwasserstand.
  • Versickern ist eine Gewässerbenutzung nach § 9 WHG; erlaubnisfrei ist sie nur, soweit eine Landesverordnung das ausdrücklich zulässt.
  • Wo eine gesplittete Abwassergebühr erhoben wird, senkt eine anerkannte Versickerungsanlage die Niederschlagswassergebühr dauerhaft.

Ein Sickerkasten aus dem Baustoffhandel kostet weniger als zwei Quadratmeter Pflaster, trägt ein aufgedrucktes Fassungsvermögen und suggeriert, das Thema sei damit erledigt. Tatsächlich hängt die Frage, ob Regenwasser im Boden verschwindet oder nach dem dritten Gewitter im Lichtschacht steht, an einer Größe, die man weder sehen noch schätzen kann: der gesättigten Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds, dem kf-Wert. Er bestimmt, ob überhaupt versickert werden darf, wie groß der Speicher wird und wie weit die Anlage vom Haus wegrücken muss.

Der Gesetzgeber wünscht die Versickerung ausdrücklich: Nach § 55 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes soll Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem keine Vorschriften und keine wasserwirtschaftlichen Belange entgegenstehen. Das technische Regelwerk dazu ist das Arbeitsblatt DWA-A 138-1 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“. Es erschien im Oktober 2024 und hat die Fassung von 2005 abgelöst; Rechenbeispiele folgen im Merkblatt DWA-M 138-2, seit Oktober 2025 im Entwurf. Wer heute plant, sollte deshalb prüfen, auf welche Ausgabe sich ein Angebot oder eine ältere Bemessung stützt.

Mulde, Rigole, Mulden-Rigolen-Element: drei verschiedene Aufgaben

Eine Versickerungsmulde ist eine flache, begrünte Senke. Das Wasser staut sich für Stunden ein und sickert durch den bewachsenen Oberboden. Genau dieser Oberboden ist ihr Vorteil: Er hält Feinpartikel und Schadstoffe zurück, bevor sie das Grundwasser erreichen. Das Bayerische Landesamt für Umwelt empfiehlt dafür eine bewachsene Oberbodenschicht von 20 Zentimetern oder mehr und rät, die Einstauhöhe in der Regel auf 30 Zentimeter zu begrenzen. Die Kehrseite: Eine Mulde braucht Fläche, und der Oberboden senkt die Durchlässigkeit gegenüber dem gewachsenen Untergrund spürbar.

Eine Rigole ist ein unterirdischer Hohlraumspeicher — ein Kiesbett oder ein Paket aus Kunststoff-Füllkörpern, in Geotextil eingeschlagen. Sie geht in die Tiefe und beansprucht deshalb weniger Grundfläche. Dafür fehlt ihr die Reinigungsstufe: Unterirdischen Versickerungsanlagen ist in jedem Fall eine ausreichende Vorreinigung vorzuschalten, meist ein Filter- oder Schlammfangschacht. Das Geotextil um den Rigolenkörper ist keine Reinigungsstufe, sondern eine Trennschicht zum umgebenden Boden.

Das Mulden-Rigolen-Element kombiniert beides: Oben die begrünte Mulde als Filter und erster Speicher, darunter, getrennt durch eine Sandschicht von mindestens zehn Zentimetern, die Rigole als zweiter Speicher. Diese Bauweise ist dort sinnvoll, wo der Boden für eine reine Mulde zu dicht ist, eine reine Rigole aber wegen der fehlenden Vorreinigung ausscheidet. Ein Detail, das regelmäßig übersehen wird: Bäume und Sträucher gehören nicht über eine Rigole. Wurzeln wachsen in den Hohlraumkörper ein und verringern das Speichervolumen dauerhaft. In eine reine Versickerungsmulde dürfen sie dagegen nach der aktuellen Fassung des Arbeitsblatts gepflanzt werden — welche Arten Trockenheit und zeitweisen Einstau vertragen, behandelt der Beitrag zum Regengarten.

In welchem Durchlässigkeitsfenster Versickerung funktioniert

Der kf-Wert beschreibt in Metern pro Sekunde, wie schnell Wasser einen wassergesättigten Boden durchströmt. Über die Bodenarten hinweg umfasst die Spanne mehr als zehn Zehnerpotenzen — zwischen sandigem Kies und tonigem Schluff liegt kein Unterschied von Prozenten, sondern ein Faktor von mehreren Tausend.

Nutzbar ist davon ein schmales Fenster. Die Region Hannover beziffert den Einsatzbereich einer Versickerungsanlage mit einem kf-Wert von 1 · 10⁻³ bis 5 · 10⁻⁶ m/s und ergänzt, die Anwendungsgrenze lasse sich bis 1 · 10⁻⁶ m/s erweitern — dann sei allerdings ein deutlich höheres Speichervolumen erforderlich. Der Landkreis Mittelsachsen fordert in seinem Merkblatt mindestens 1 · 10⁻⁶ m/s und lässt darunter nur noch eine anteilige Versickerung zu. Nach oben endet das Fenster ebenfalls: Bei Werten über 1 · 10⁻³ m/s läuft das Wasser so schnell durch, dass zusätzliche Maßnahmen zum Stoffrückhalt zu prüfen sind, weil die Filterstrecke im Boden zu kurz wird. Eine direkte Versickerung in klüftiges Festgestein ist unzulässig.

Zwei weitere Ausschlussgründe stehen im selben Merkblatt und fallen bei privaten Vorhaben oft zu spät auf: In den Trinkwasserschutzzonen I und II ist eine Versickerung unzulässig, in Zone III bedarf sie einer Einzelfallentscheidung. Und im Bereich der Anlage dürfen keine Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen vorliegen — auf einem ehemaligen Betriebs- oder Tankstellengrundstück keine theoretische Einschränkung.

Wie der Wert ermittelt wird — und warum Augenschein nicht reicht

Bodenkarten der Landesämter, etwa der NIBIS-Kartenserver des niedersächsischen Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie, taugen zur Vorabschätzung: Sie zeigen, ob überhaupt eine Chance besteht. Als Bemessungsgrundlage genügen sie nicht, weil sie den Bauschutt in der Baugrubenverfüllung, die verdichtete Fahrspur des Kranstellplatzes oder eine 40 Zentimeter starke Lehmlinse nicht kennen. Auch ein vorhandenes Baugrundgutachten hilft nur bedingt: Es beschreibt meist die Tragfähigkeit unter der Bodenplatte, nicht die Durchlässigkeit dort, wo die Mulde entstehen soll.

Belastbar wird der Wert erst durch einen Sickerversuch an der geplanten Stelle und in der Schicht, in der später tatsächlich versickert wird. Der Landkreis Mittelsachsen beschreibt das Verfahren im Detail: eine Schurfgrube von einem Quadratmeter Grundfläche bis in den versickerungsfähigen Horizont, dann Wassersättigung des Bodens — nach etwa einer Stunde Standzeit erreicht —, danach eine Stunde lang alle 15 Minuten das Absinken des Wasserspiegels messen und den Versuch möglichst zweimal wiederholen. Sickerversuche im Bohrloch bewertet die Behörde in bindigen Verwitterungsböden ausdrücklich kritisch, weil die Ergebnisse den tatsächlichen kf-Wert schlecht repräsentieren.

Das Arbeitsblatt DWA-A 138-1 zieht daraus eine Konsequenz, die neu ist und die Bemessung spürbar verändert: Nicht der gemessene kf-Wert geht in die Rechnung ein, sondern eine bemessungsrelevante Infiltrationsrate ki = kf · fOrt · fMethode. Der Faktor fMethode bewertet, wie zuverlässig das Bestimmungsverfahren ist — der großflächige Feldversuch in der Testgrube liefert die höchste Ergebnisqualität, kleinflächige Feldversuche, Doppelzylinder-Infiltrometer und Open-End-Test folgen abgestuft, Laborverfahren an ungestörten Proben liegen darunter, die bloße Sieblinienauswertung einer gestörten Probe am Ende. Der Faktor fOrt bildet ab, wie stark die Bodenverhältnisse streuen und an wie vielen Stellen gemessen wurde; das Produkt ist stets kleiner oder gleich eins. Wer am Bodengutachten spart, zahlt es beim Aushubvolumen zurück.

Ein durchgerechnetes Beispiel: 150 Quadratmeter auf eine Mulde

Angenommen sei ein Einfamilienhaus mit 140 Quadratmetern Dachfläche in Horizontalprojektion, ziegelgedeckt, sowie 32 Quadratmetern Terrasse und Weg in Pflaster mit dichten Fugen. Mit den Abflussbeiwerten, die das Bayerische Landesamt für Umwelt zum Arbeitsblatt zusammenstellt — 0,9 für das Ziegeldach, 0,75 für dicht verfugtes Pflaster —, ergibt sich die abflusswirksame Fläche AC = 140 · 0,9 + 32 · 0,75 = 150 m². Geplant ist eine Versickerungsmulde von 20 m² Sohlfläche, etwa 8 mal 2,5 Meter.

Der Sickerversuch im Schurf hat kf = 1 · 10⁻⁵ m/s ergeben, ein schluffiger Sand. Angenommen seien fOrt = 1,0 und fMethode = 0,9, damit ki = 9 · 10⁻⁶ m/s. Bemessungshäufigkeit ist n = 0,2 pro Jahr, also ein Regen, wie er statistisch alle fünf Jahre auftritt; der Zuschlagsfaktor fZ = 1,2 ist der übliche Ansatz und wird von Wasserbehörden auch ausdrücklich verlangt. Das vereinfachte Verfahren nach DWA-A 138-1 rechnet dann:

V = [ (AC + AS) · 10⁻⁷ · rD(n) − AS · ki ] · D · 60 · fZ

Die Regenspende rD(n) in Litern je Sekunde und Hektar stammt aus KOSTRA-DWD-2020, dem seit dem 1. Januar 2023 gültigen Starkregenatlas des Deutschen Wetterdienstes; sie ist rasterfein und deshalb für jeden Standort einzeln nachzuschlagen. Die folgenden Werte entsprechen einem norddeutschen Rasterfeld, wie es in einer 2025 veröffentlichten Bemessung ausgewiesen ist. Gerechnet wird jede Dauerstufe einzeln — maßgebend ist die mit dem größten Ergebnis:

Regendauer D rD(0,2) in l/(s·ha) erforderliches Volumen
30 min 87,8 2,84 m³
60 min 54,4 3,22 m³
90 min 40,9 3,34 m³
120 min 33,6 3,38 m³
180 min 25,3 3,24 m³
360 min 15,5 2,16 m³
720 min 9,5 0,00 m³

Maßgebend ist der zweistündige Regen mit 3,4 m³ Speichervolumen. Auf 20 m² Sohlfläche sind das rund 17 Zentimeter Einstauhöhe — unterhalb der empfohlenen Obergrenze von 30 Zentimetern. Die rechnerische Entleerungszeit beträgt gut fünf Stunden; die Mulde steht also nicht tagelang unter Wasser.

Nun dieselbe Mulde, aber der kf-Wert stammt nicht aus dem Schurf, sondern aus einer Sieblinienauswertung. Mit fOrt = 0,9 und fMethode = 0,2 sinkt ki auf 1,8 · 10⁻⁶ m/s. Maßgebend wird jetzt ein 18-stündiger Landregen, das erforderliche Volumen steigt auf 6,7 m³, die Einstauhöhe auf 34 Zentimeter und die Entleerungszeit auf rund 52 Stunden. Die Anlage fällt damit aus den Empfehlungen heraus und müsste flächenmäßig fast verdoppelt werden — allein wegen der schwächeren Datengrundlage, bei identischem Boden. Wer die Bemessung eines Fachbüros erhält, sollte genau diese Angaben darin suchen: AC, AS, kf, die beiden Korrekturfaktoren, n, fZ und die maßgebende Dauerstufe.

Abstände zu Keller, Grenze und Grundwasser

Der kritischste Abstand ist der zur Kellerwand. Die Region Hannover empfiehlt unter Verweis auf das Arbeitsblatt, bei unterkellerten Gebäuden das 1,5-fache der Baugrubentiefe und bei nicht unterkellerten das 1,5-fache der Fundamenttiefe nicht zu unterschreiten — auch gegenüber Gebäuden auf dem Nachbargrundstück. Der Grund liegt in der Abdichtung: Der überwiegende Teil der Wohngebäude ist nach der Wassereinwirkungsklasse W1-E der DIN 18533 gegen Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser abgedichtet, nicht gegen drückendes Wasser. Eine Versickerungsanlage hebt den Wasserstand in ihrem Umfeld zeitweise an. Reicht dieser Einstau bis an die Kellerwand, wirkt dort ein Lastfall, für den die Abdichtung nie ausgelegt war. Der Schaden zeigt sich nicht beim ersten Starkregen, sondern nach Jahren als durchfeuchteter Sockel.

Zur Grundstücksgrenze nennt das Regelwerk keine feste Zahl, sondern ein Ziel: Der Abstand ist so zu wählen, dass eine Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks auszuschließen ist; das Bayerische Landesamt für Umwelt ergänzt einen Grenzabstand von mindestens einem Meter. Bei Hanglage genügt das nicht — fließt das eingestaute Wasser unterirdisch bergab, kann der Nachbarkeller auch bei fünf Metern Abstand betroffen sein.

Nach unten gilt der Flurabstand: Zwischen der Sohle der Versickerungsanlage und dem mittleren höchsten Grundwasserstand soll mindestens ein Meter liegen; geringere Abstände bedürfen der Einzelfallprüfung durch die Wasserbehörde. Maßgeblich ist nicht der Wasserstand am Tag der Bohrung, sondern der zu erwartende Höchststand — in Auenlagen ein Unterschied von mehreren Metern.

Wasserrecht: Versickern ist eine Gewässerbenutzung

Das gezielte Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in den Untergrund ist rechtlich keine Gartenarbeit, sondern eine Benutzung eines Gewässers im Sinne des § 9 WHG und damit nach § 8 Absatz 1 WHG grundsätzlich erlaubnispflichtig. § 46 Absatz 2 WHG öffnet die Ausnahme: Keiner Erlaubnis bedarf das Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser durch schadlose Versickerung, soweit dies in einer Rechtsverordnung bestimmt ist. Weil der Bund von dieser Verordnungsermächtigung keinen Gebrauch gemacht hat, sind es die Länder, die das regeln — die Antwort auf die Frage „brauche ich eine Erlaubnis?“ steht deshalb nie im Bundesrecht, sondern in Landesverordnung und kommunaler Entwässerungssatzung.

Bayern etwa erklärt die Versickerung in der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung für erlaubnisfrei, wenn die Anforderungen der Verordnung und der Technischen Regeln TRENGW eingehalten werden: Das Wasser wird flächenhaft über eine geeignete Oberbodenschicht versickert, und an eine Anlage dürfen höchstens 1.000 m² befestigte Fläche angeschlossen werden. Unterirdische Anlagen wie Rigolen, Sickerrohre oder Schächte sind nur zulässig, wenn eine flächenhafte Versickerung nicht möglich ist und eine entsprechende Vorreinigung erfolgt. Die Region Hannover verzichtet bei reinen Wohngrundstücken auf die Erlaubnis, verlangt sie aber für alle anderen Nutzungen. Beide Modelle zeigen dasselbe Muster: Die Erlaubnisfreiheit ist an Bedingungen geknüpft, und wer sie verfehlt, betreibt die Anlage ohne Erlaubnis — auch wenn nie jemand einen Antrag verlangt hat. Verbindliche Auskunft gibt allein die untere Wasserbehörde; welche Unterlagen sie erwartet, ist Landes- und Kreissache und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Unabhängig davon verlangt DIN 1986-100 bei Grundstücken über 800 m² einen Überflutungsnachweis. Er beantwortet die Frage, was bei einem Regen oberhalb der Bemessung passiert — und wohin das Wasser dann läuft, ohne den eigenen Kellerabgang oder das Nachbargrundstück zu treffen.

Was nach dem Bau bleibt: Gebühr, Wartung, Kolmation

Wirtschaftlich lohnt die Versickerung dort, wo die Kommune eine gesplittete Abwassergebühr erhebt, also getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser abrechnet. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich dann nach den befestigten Flächen. In Hannover liegt sie bei 0,80 Euro je Quadratmeter und Jahr; Versickerungsanlagen wirken sich dort mit 70 Prozent gebührenmindernd aus, Gründächer mit 50 Prozent (Stand: Gebührensatz seit 2001). Für die 172 Quadratmeter des Rechenbeispiels wären das rund 96 Euro Ersparnis im Jahr — eine Größenordnung, keine Übertragung: Gebührensatz und Anerkennungsregeln setzt jede Kommune selbst, und wer keine gesplittete Gebühr erhebt, hat diesen Hebel nicht. Ob eine Anlage anerkannt wird, entscheidet der Entwässerungsbetrieb; er verlangt dafür in der Regel einen Nachweis der Bemessung.

Versickerungsanlagen altern durch Kolmation: Feinpartikel setzen die Porenräume an der Sohle zu, die Infiltrationsrate sinkt schleichend. Die Bundesfachrichtlinien Abwasser nennen für Rohrrigolen und Sickerschächte eine halbjährliche Inspektion; unbefestigte Flächen sind mindestens jährlich zu mähen. Schlammfang und Filterschacht sind der eigentliche Verschleißteil — was dort nicht liegen bleibt, landet in der Rigole, wo es nicht mehr entfernbar ist. Die häufigste vermeidbare Beschädigung entsteht schon beim Bau: Fährt der Bagger über die spätere Sickersohle, ist der mühsam ermittelte kf-Wert Makulatur.

Der beste Frühwarnindikator ist die Entleerungszeit: Stand die Mulde des Beispiels anfangs nach gut fünf Stunden leer und braucht sie nach drei Jahren einen ganzen Tag, ist die Sohle zugesetzt. Bei Mulden hilft dann das Abtragen der obersten Bodenschicht; bei einer Rigole ist die Reparatur ungleich aufwendiger — ein Argument, das bei der Wahl der Bauweise mehr wiegt als der Preisunterschied beim Aushub.

Die nächsten drei Schritte

Klären Sie zuerst bei der unteren Wasserbehörde und beim Entwässerungsbetrieb, welche Landesverordnung gilt, ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt und ob die Kommune eine gesplittete Gebühr erhebt. Beauftragen Sie danach — nicht davor — einen Sickerversuch am geplanten Standort und lassen Sie den mittleren höchsten Grundwasserstand mit angeben; erst diese beiden Zahlen entscheiden über Zulässigkeit und Bauweise. Prüfen Sie parallel, welche Flächen Sie überhaupt anschließen wollen: Jeder Quadratmeter, der schon vor Ort versickert, muss nicht gespeichert werden. Wie ein durchlässiger Belagsaufbau geschichtet wird, beschreibt der Beitrag zu versickerungsfähigem Pflaster, die Abwägung der Bauweisen für die Zufahrt jener zur wasserdurchlässigen Einfahrt. Für die Fassung des Wassers am Gebäude gelten eigene Regeln — dazu die Beiträge zur Entwässerung der Garage und zur Entwässerungsrinne an der Garage. Welches Niederschlagswasser versickert werden darf, ordnet der Beitrag zum Versickern von Regenwasser ein.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Bundesamt für Justiz – Wasserhaushaltsgesetz (WHG), §§ 8, 9, 46 und 55
  2. DWA – Arbeitsblatt DWA-A 138-1 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ (Oktober 2024)
  3. Bayerisches Landesamt für Umwelt – Erlaubnisfreie Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser
  4. Region Hannover – Infoblatt „Versickerung von Niederschlagswasser“ (Stand 03/2022)
  5. Landkreis Mittelsachsen – Merkblatt zu Sickergutachten und zur Bemessung von Versickerungsanlagen
  6. Deutscher Wetterdienst – Starkniederschlagshöhen KOSTRA-DWD-2020
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