Stromsteuer für alle senken: Was Haushalte wirklich sparen würden

Die CDU verspricht erneut eine niedrigere Stromsteuer für alle. Am 14. Oktober 2026 gilt für Haushalte weiter der reguläre Satz. Bei 3.500 kWh wären auf EU-Mindestniveau rund 81 Euro im Jahr möglich, nicht garantiert.

Digitaler Wechselstromzähler mit Verbrauchsanzeige, Symbolfoto
Digitaler Wechselstromzähler mit Verbrauchsanzeige, SymbolfotoFoto: RobbieIanMorrison / Wikimedia Commons, zugeschnitten, SymbolfotoCC BY 4.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Die CDU hat am 12. Oktober eine Stromsteuer-Senkung für alle erneut angekündigt. Die Parteiforderung ändert noch keinen Stromvertrag.
  • Der reguläre Steuersatz beträgt weiterhin 2,05 Cent je kWh. Das europäische Mindestniveau für nichtbetriebliche Verwendung liegt bei 0,1 Cent.
  • Bei vollständiger Weitergabe wären für 3.500 kWh rund 81,22 Euro brutto Ersparnis pro Jahr möglich. Beginn und tatsächliche Tarifwirkung sind offen.

Für private Haushalte ist die angekündigte Stromsteuer-Senkung noch keine geltende Entlastung: Am 14. Oktober 2026 beträgt der reguläre Satz weiterhin 2,05 Cent je Kilowattstunde. Eine Absenkung auf das EU-Mindestniveau von 0,1 Cent für nichtbetriebliche Verwendung würde bei 3.500 kWh Jahresverbrauch rechnerisch 81,22 Euro einschließlich Umsatzsteuer sparen. Das gilt nur, wenn der niedrigere Satz beschlossen wird und der Anbieter die Entlastung vollständig weitergibt. Ein verbindlicher Starttermin ergibt sich aus der neuen Ankündigung nicht.

Was die Senkung für Ihre Jahresrechnung ausmachen würde

Entscheidend ist Ihr Strombezug aus dem Netz, nicht die Größe des Hauses. Die folgende Modellrechnung setzt für ein volles Jahr einen Rückgang von 2,05 auf 0,1 Cent je kWh voraus. Alle anderen Preisbestandteile bleiben unverändert.

Strombezug pro Jahr, frei gewählte Beispiele Weniger Stromsteuer, netto Mögliche Ersparnis einschließlich 19 % Umsatzsteuer
1.500 kWh 29,25 Euro 34,81 Euro
3.500 kWh 68,25 Euro 81,22 Euro
5.000 kWh 97,50 Euro 116,03 Euro
8.000 kWh 156,00 Euro 185,64 Euro

So ist gerechnet: (2,05 − 0,1) Cent × Netzstrombezug ÷ 100. Für den Bruttopreis wird das Ergebnis mit 1,19 multipliziert. Die Differenz beträgt also 1,95 Cent netto beziehungsweise 2,3205 Cent brutto je kWh. Jahresbeträge sind auf volle Cent gerundet.

Beim Beispiel mit 3.500 kWh sind das rechnerisch rund 6,77 Euro im Monat. Die Rechnung ist weder ein zugesagter Abschlagsrabatt noch eine Prognose für den gesamten Strompreis.

Warum die Stromsteuer wieder Thema ist

Nach ihrer Präsidiumsklausur am 12. Oktober 2026 hat die CDU eine Senkung für alle erneut zum politischen Ziel erklärt. Der veröffentlichte Ergebnistext stellt Entlastungen bei Energie- und Wohnkosten in den Mittelpunkt. Die Tagesschau berichtete über die Forderung nach einer Absenkung auf das europäische Minimum.

Dabei sind zwei Dinge auseinanderzuhalten: Die CDU beschreibt, was sie erreichen will. Den gültigen Steuersatz legt das Gesetz fest. Die Ankündigung nennt weder einen verbindlichen Beginn für Privathaushalte noch eine ausformulierte neue Haushaltsregelung. Eine Parteierklärung ersetzt keine Gesetzesänderung.

Was heute gilt und wer bereits entlastet wird

Nach § 3 StromStG beträgt der reguläre Tarif 20,50 Euro je Megawattstunde. Eine Megawattstunde sind 1.000 Kilowattstunden. Daraus folgen die 2,05 Cent je kWh.

§ 9b StromStG erlaubt bestimmten Unternehmen eine Steuerentlastung auf Antrag: Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können für begünstigten betrieblichen Strom 20 Euro je Megawattstunde zurückerhalten, unter den gesetzlichen Voraussetzungen und mit einem jährlichen Sockelbetrag von 250 Euro. Das ist keine allgemeine Haushaltsentlastung. Eine private Wärmepumpe oder Wallbox macht Ihren Haushaltsstrom nicht zu begünstigtem Industriestrom.

Wichtig für Vergleichsrechnungen: Die Europäische Kommission nennt unterschiedliche Mindestwerte. Für betriebliche Verwendung sind es 0,50 Euro je Megawattstunde, also 0,05 Cent je kWh. Für nichtbetriebliche Verwendung sind es 1 Euro je Megawattstunde, also 0,1 Cent je kWh. Wer das Industrieminimum ungeprüft auf Privathaushalte überträgt, rechnet mit einer anderen Grundlage als dem regulären Mindestwert für Haushalte. Welche Ausgestaltung der deutsche Gesetzgeber tatsächlich beschließen würde, bleibt offen.

Für Eigentümer, Mieter und Wärmepumpen-Haushalte

Bei gleichem steuerpflichtigem Netzstrombezug ist die Modellwirkung dieselbe, ob Sie zur Miete oder im eigenen Haus wohnen. Wer zusätzlich mit Strom heizt oder ein Auto lädt, kann in absoluten Euro stärker profitieren. Die Tabelle behauptet aber nicht, dass ein Wärmepumpen-Haushalt zwingend 8.000 kWh verbraucht.

Ein frei gewähltes Beispiel: 3.500 kWh Haushaltsstrom plus 4.500 kWh zusätzlicher Netzstrom für Heizung und Laden ergeben zusammen 8.000 kWh. Unter den Modellannahmen wären das 185,64 Euro weniger im Jahr. Ob sich eine Heizungsumstellung lohnt, lässt sich aus diesem Steuerbetrag allein nicht ableiten.

Bei einer Solaranlage sollten Sie für diese Rechnung nur den betroffenen Netzstrom einsetzen. Sinkt der Bezug beispielsweise von 5.000 auf 3.500 kWh, fällt auch die hier modellierte Entlastung kleiner aus: 81,22 statt 116,03 Euro. Die eigene Erzeugung wird in dieser Rechnung nicht noch einmal als gekaufter Strom gezählt.

Auch eine niedrigere Steuer garantiert keinen niedrigeren Gesamtpreis. Beschaffung, Vertrieb, Netz und weitere Preisbestandteile können sich unabhängig davon ändern. Die Debatte über den Bundeszuschuss zu den Netzentgelten 2027 betrifft einen anderen Bestandteil der Rechnung.

Modellrechnung zur Stromsteuer-Senkung: Mögliche jährliche Entlastung bei 1.500 kWh (34,81 Euro), 3.500 kWh (81,22 Euro), 5.000 kWh (116,03 Euro) und 8.000 kWh (185,64 Euro brutto) bei Absenkung von 2,05 auf 0,10 Cent je kWh zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer.

Was Sie jetzt tun können

  • Nicht mit versprochenem Geld planen. Lassen Sie Ihren Abschlag nicht allein wegen der CDU-Ankündigung sinken.
  • Den eigenen Verbrauch einsetzen. Nutzen Sie die Netzbezugsmenge Ihrer letzten Jahresrechnung. Für jede betroffene Kilowattstunde wären im Modell 2,3205 Cent brutto weniger möglich.
  • Bei einem neuen Vertrag auf den Gesamtpreis schauen. Vergleichen Sie Arbeitspreis, Grundpreis und die Bedingungen der Garantie. Unser Ratgeber zu Festpreis und dynamischem Stromtarif erklärt die unterschiedlichen Garantieumfänge.
  • Erst die Umsetzung bewerten. Entscheidend wären der beschlossene Haushalts-Steuersatz, das Inkrafttreten und anschließend die konkrete Preisberechnung Ihres Versorgers.

Quellenstand: 14. Oktober 2026. Die politische Ankündigung stammt vom 12. Oktober. Gesetzestexte und die Mindeststeuertabelle der Europäischen Kommission wurden für diesen Beitrag geöffnet. Die Tabelle ist eine eigene Modellrechnung, keine individuelle Steuer- oder Vertragsberatung.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Stromsteuergesetz, § 3: regulärer Steuertarif, abgerufen am 14.10.2026
  2. Stromsteuergesetz, § 9b: Steuerentlastung für Unternehmen, abgerufen am 14.10.2026
  3. Europäische Kommission, DG TAXUD: Excise Duties on Energy, Mindeststeuersätze für Strom, abgerufen am 14.10.2026
  4. Umsatzsteuergesetz, § 10: Bemessungsgrundlage, abgerufen am 14.10.2026
  5. Umsatzsteuergesetz, § 12 Abs. 1: 19 Prozent Umsatzsteuer, abgerufen am 14.10.2026
  6. CDU: Ergebnisse der Präsidiumsklausur, veröffentlicht am 12.10.2026, Quelle der politischen Ankündigung
  7. Tagesschau: Stromsteuer soll für alle gesenkt werden, 12.10.2026, Nachrichtenanlass
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