Heizöl: Kein Rabatt wie beim Sprit, aber Ölreserven werden freigegeben

Stand 15. Oktober 2026: Für Heizöl gibt es weder Tankrabatt noch einen neuen pauschalen Zuschuss. Deutschland gibt Ölreserven frei, der Bundesrat stimmt am 16. Oktober ab. Eine Direkthilfe ist nur für Geringverdienende und Rentner angekündigt. Der Liter kostet 170,79 Cent.

Vier Kunststofftanks für Heizöl stehen nebeneinander in einem Kellerraum, oben durch Leitungen verbunden (Symbolbild)
Vier Kunststofftanks für Heizöl stehen nebeneinander in einem Kellerraum, oben durch Leitungen verbunden (Symbolbild)Foto: Flux Garden (Urheberschaft laut Wikimedia Commons angenommen) / Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.5 (Symbolfoto)CC BY-SA 2.5

Das Wichtigste in Kürze

  • Heizöl ist von der befristeten Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel ausgenommen. Einen neuen pauschalen Zuschuss für Ölheizungen gibt es nicht; Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland beantragen, dass der Bundesrat die Bundesregierung bittet, Ausgleichsregeln zu prüfen.
  • Die 7. ErdölFrV senkt die Pflichtbevorratung von 90 auf 82 Tage und setzt den deutschen Anteil von 19,5 Millionen Barrel am G7-Beschluss vom 2. Oktober um. Die Verordnung nennt weder Heizöl noch einen Preiseffekt.
  • Eine Füllung von 3.000 Litern kostet bei 170,79 Cent je Liter rund 5.124 Euro, vor drei Monaten waren es rund 3.958 Euro. Selbst eine vollständige Streichung der Energiesteuer auf Heizöl brächte rechnerisch nur rund 219 Euro.
  • Die Heizölbestellung ist verbindlich. Bei geringem Einkommen können Jobcenter oder Sozialamt einmalige Heizkosten übernehmen; einen Heizöl-Rabatt gibt es nicht.

Wer mit Heizöl heizt, bekommt keinen Tankrabatt und keinen neuen pauschalen Zuschuss: Die Energiesteuersenkung gilt nur für Benzin und Diesel. Bestehende, vom Einkommen abhängige Hilfen wie die Übernahme einmaliger Heizkosten durch Jobcenter oder Sozialamt bleiben möglich. Auf den Weg gebracht ist bisher nur die Freigabe von Ölreserven: Die G7 haben sie am 2. Oktober beschlossen, die Verordnung stimmt der Bundesrat am 16. Oktober 2026 ab. Sie senkt den Heizölpreis nicht verlässlich. Heizöl kostet nach HeizOel24 am 15. Oktober im Bundesschnitt 170,79 Cent je Liter, das sind rund 5.124 Euro für 3.000 Liter. Das Statistische Bundesamt meldet für September 74,9 Prozent mehr als im Vorjahresmonat.

Was gilt, was nur geplant ist

Maßnahme Stand 15.10.2026 Wirkung für Heizöl-Kunden
Senkung der Energiesteuer („Tankrabatt“) seit 1. Oktober in Kraft, nur Diesel und Benzin keine, Heizöl ist nicht erfasst
Freigabe von Ölreserven (7. ErdölFrV, Drucksache 583/26) Bundesrat stimmt am 16.10. ab (TOP 50) indirekt und ohne Preiszusage
Entschließung „Ausweitung der Energiepreisentlastung“ (Drucksache 598/26) Länderantrag von Mecklenburg-Vorpommern und Saarland, steht als TOP 51 auf der Tagesordnung; noch nicht beschlossen keine; selbst bei Annahme nur eine Bitte an die Bundesregierung
Direktauszahlung für Geringverdienende und einkommensschwache Rentner von der Bundesregierung angekündigt, rechtliche Grundlage fehlt noch nur bedarfsabhängig, Höhe und Voraussetzungen offen
Übernahme von Heizkosten durch Sozialamt oder Jobcenter besteht bereits nur bei Bedürftigkeit, Antrag nötig

Dass der Tankrabatt Heizöl ausspart, bestätigt der Entschließungsantrag von Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland (Drucksache 598/26, noch nicht vom Bundesrat beschlossen): Die Begründung spricht von der „befristeten Absenkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin“ und fordert für Heizöl „möglichst kurzfristig wirksame und gezielte Entlastungen“. Die Länder erwähnen dort, dass sich die Heizölpreise gegenüber dem Vorjahr zum Teil verdoppelt haben. Der Bundesrat soll nach dem Antrag die Bundesregierung bitten, gezielte Ausgleichsregelungen zu prüfen und zeitnah einen Regelungsvorschlag vorzulegen, finanziert aus dem Bundeshaushalt. Außerdem soll er begrüßen, dass die Bundesregierung kurzfristig die rechtlichen Voraussetzungen für einen Direktauszahlungsmechanismus schaffen will: Geringverdienende und einkommensschwache Rentner sollen im Verlauf des Winters bedarfsabhängig Unterstützung bei den Energiekosten erhalten können. Voraussetzungen, Höhe und Finanzierung blieben einem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten, heißt es in der Begründung. Einen Gesetzentwurf dazu haben wir bis zum 15. Oktober nicht gefunden.

Warum ein Heizöl-Rabatt rechnerisch wenig bringt

Auf Heizöl lastet kaum Energiesteuer. Für gekennzeichnetes Gasöl zum Verheizen mit höchstens 50 mg/kg Schwefel nennt § 2 Absatz 3 EnergieStG 61,35 Euro je 1.000 Liter, das sind 6,135 Cent je Liter. Mit der darauf anfallenden Umsatzsteuer von 19 Prozent sind es rund 7,30 Cent je Liter.

Unsere Modellrechnung: Würde die Energiesteuer auf Heizöl vollständig gestrichen, sparten Sie bei 3.000 Litern rund 219 Euro, etwa 4 Prozent der Rechnung. Der Preisanstieg der vergangenen drei Monate (1.166 Euro je Füllung) ist mehr als fünfmal so groß. Ein reiner Steuerrabatt kann beim Heizöl deshalb kaum spürbar entlasten, weil der Steueranteil so klein ist. Wirksame Hilfe müsste als Zuschuss ausgezahlt werden, und genau das ist nur für Geringverdienende angekündigt. Die CO₂-Abgabe, die den Preis zusätzlich bestimmt, ist darin nicht enthalten; wie sie sich 2027 entwickelt, steht im Beitrag zum CO₂-Preis 2027.

Was 3.000 Liter jetzt kosten

Zeitpunkt Preis je 100 Liter 3.000 Liter
Oktober 2025 (rund 90 Cent je Liter, Größenordnung) rund 90 Euro rund 2.700 Euro
Mitte Juli 2026 (aus der HeizOel24-Angabe „38,87 Euro unter heute“ berechnet) 131,92 Euro 3.958 Euro
Höchststand 16.09.2026 179,02 Euro 5.371 Euro
15.10.2026 170,79 Euro 5.124 Euro

Eine Heizölfüllung von 3.000 Litern kostet am 15. Oktober 2026 rund 5.124 Euro gegenüber rund 2.700 Euro als Vorjahres-Größenordnung; die Energiesteuer einschließlich Umsatzsteuer entspricht rund 219 Euro.

Das Septemberhoch lag rund 8 Cent je Liter über dem heutigen Wert, bei 3.000 Litern knapp 247 Euro. Als Grund für den Rückgang nennt HeizOel24 in seiner Marktmeldung vom 15. Oktober, die Internationale Energieagentur habe ihre Erwartung an die weltweite Nachfrage erneut gesenkt; Brent notierte mittags bei rund 104 Dollar je Barrel. Den IEA-Bericht selbst konnten wir nicht öffnen, die Ursache ist daher die Einschätzung des Portals. Ob der Rückgang anhält, hängt von der Lage im Nahen Osten ab und lässt sich nicht seriös vorhersagen; wie sich ein Teilkauf rechnet, steht in unserer Analyse der Herbst-Bestellwelle. Die Portalpreise gelten für 3.000 Liter, kleinere Mengen sind je Liter teurer.

Was die Reservefreigabe regelt

Die G7-Staats- und Regierungschefs haben am 2. Oktober 2026 beschlossen, die im März zugesagten 400 Millionen Barrel der Internationalen Energieagentur vollständig freizugeben, darunter Dieselreserven „in den nächsten 20 Tagen“. Deutschlands Anteil beträgt 4,9 Prozent oder 19,5 Millionen Barrel. Bereits erfüllte 3,5 Millionen Barrel werden angerechnet, es bleiben rechnerisch 16 Millionen Barrel.

Technisch senkt die 7. ErdölFrV die Pflichtbevorratung des Erdölbevorratungsverbandes von 90 auf 82 Tage. Der Verband erhält damit Spielraum, Art, Menge und Zeitpunkt der Freigabe zu wählen. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und braucht die Zustimmung des Bundesrates. Weder der Text noch die Begründung nennen Heizöl oder einen erwarteten Preiseffekt; eine Wirkung auf Ihren Literpreis ist deshalb möglich, aber nicht zugesagt.

So gehen Sie jetzt vor

  1. Tankstand prüfen: Abwarten lohnt nur, wenn der Vorrat die Lieferfrist samt Sicherheitsreserve überbrückt. HeizOel24 nennt Lieferfristen von meist zwei bis vier Wochen, im Angebot steht die tatsächliche Frist Ihres Händlers. Reicht der Tank nur bis dahin oder weniger, bestellen Sie jetzt, sonst droht der Leerstand mitten in der Heizperiode. Für ein Einfamilienhaus nennt das Portal 2.000 bis 3.000 Liter im Jahr.
  2. Menge bewusst wählen: Eine Preisänderung um 10 Cent je Liter macht bei 3.000 Litern 300 Euro aus, bei 1.000 Litern 100 Euro. Wer knapp bei Kasse ist, kann mit einer Teilmenge die Zahlung strecken, zahlt aber meist mehr je Liter.
  3. Bestellung gilt verbindlich: Das Widerrufsrecht ist bei Einzellieferungen nicht leitungsgebundener Energie ausgeschlossen (§ 312g Absatz 2 Nummer 8 BGB; so stellt es die Begründung zu BT-Drucksache 19/27655 klar). Der Preis zur Bestellzeit gilt auch, wenn er danach fällt.
  4. Vorsicht bei Vorkasse: Die tagesschau berichtet über Fake-Shops mit Impressum, Bewertungen und Gütesiegel, die nur Vorkasse akzeptieren und nicht liefern. Prüfen Sie Händler vor der Überweisung und bevorzugen Sie Zahlung auf Rechnung.
  5. Hilfe bei Zahlungsproblemen beantragen: Die Verbraucherzentrale rät laut tagesschau, sich bei hohen Heizkosten über staatliche Hilfen zu informieren. Zuständig sind Jobcenter oder Sozialamt, die Übernahme der Heizkosten wird schriftlich beantragt, auch Rentner ohne bisherige Leistungen können Anspruch haben. Nach der Wissensdatenbank der Bundesagentur für Arbeit (Stand 19.05.2026) kann der kommunale Träger die Heizmittelbeschaffung als einmalige Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II berücksichtigen, wenn ein Antrag gestellt wird; Wohngeld oder Kinderzuschlag entfallen dadurch nicht. Eigentümer mit geringem Einkommen können außerdem den Wohngeld-Lastenzuschuss prüfen, siehe Wohngeld-Reform 2027.

Rechnet sich der Umstieg bei diesen Preisen?

Ein Liter Heizöl enthält rund 10 Kilowattstunden. Bei 170,79 Cent je Liter kostet die Brennstoffenergie 17,1 Cent je kWh. Mit einem Jahresnutzungsgrad von 90 Prozent sind es 19,0 Cent je kWh Wärme. Eine Wärmepumpe mit Jahresarbeitszahl 3,5 und 28 Cent je kWh Strom liefert die Wärme für 8,0 Cent. Bei 20.000 kWh Wärmebedarf im Jahr sind das rund 3.800 Euro Brennstoffkosten gegenüber rund 1.600 Euro Strom, jeweils ohne Grundpreise, Wartung und Investition. Das ist unsere eigene Modellrechnung für Öl gegen Wärmepumpe. Unser Heizkostenvergleich rechnet dagegen Gas gegen Wärmepumpe und kennt kein Heizöl; Jahresarbeitszahl 3,5 und 28 Cent je kWh Strom sind dort die Voreinstellungen der Wärmepumpe, der Nutzungsgrad von 90 Prozent die der Gasheizung. Förderung und Voraussetzungen erklärt der Beitrag zur Wärmepumpen-Förderung 2026, den schrittweisen Umbau die Hybridheizung als Übergangslösung.

Grenzen dieser Meldung

Der Bundesrat stimmt erst am 16. Oktober ab, Stand dieser Meldung ist der 15. Oktober. Ob TOP 50 und TOP 51 wie beantragt beschlossen werden und ob die Bundesregierung ein Entlastungsgesetz vorlegt, ist offen. Die Preisangaben stammen von einem Vergleichsportal und gelten für den Bundesschnitt bei 3.000 Litern; Ihr Händler kann deutlich abweichen. Die Rechnung zum Umstieg ersetzt keine Heizlastberechnung. Die Oktoberzahl für 2025 ist eine Größenordnung aus der Berichterstattung, kein amtlicher Wert; amtlich belegt ist der Anstieg um 74,9 Prozent im September.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Bundesrat: Drucksache 583/26 vom 09.10.2026, Verordnung des BMWE, Siebte Verordnung über die Freigabe von Vorräten des Erdölbevorratungsverbandes (7. ErdölFrV), Vorblatt, Verordnungstext und Begründung
  2. Bundesrat: Drucksache 598/26 vom 13.10.2026, Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Saarland, Entschließung zur Ausweitung der Energiepreisentlastung (Entschließungstext und Begründung)
  3. Bundesrat: Tagesordnung der 1069. Sitzung am 16.10.2026, TOP 50 (583/26) und TOP 51 (598/26), Stand 15.10.2026
  4. Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 364 vom 13.10.2026, Inflationsrate im September 2026 bei +3,3 % (Heizöl +74,9 % zum Vorjahresmonat, +18,5 % zum Vormonat)
  5. § 2 Energiesteuergesetz (EnergieStG), Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
  6. § 312g BGB, Absatz 2 Nummer 8, gesetze-im-internet.de, und Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BT-Drucksache 19/27655 vom 17.03.2021, Abschnitt zu § 312g BGB
  7. Bundesagentur für Arbeit: Wissensdatenbank SGB II, § 12a Vorrangige Leistungen, einmalige Beschaffung von Heizmaterial nach § 22 SGB II, Stand 19.05.2026
  8. HeizOel24: Heizölpreise aktuell für Deutschland, Marktdaten vom 15.10.2026, 12:16 Uhr (Sekundärquelle für Preise und Lieferfristen)
  9. tagesschau/SWR: Tankrabatt für Autofahrer, aber kein Nachlass beim Heizen: ungerecht?, 02.10.2026 (Sekundärquelle für Hinweise der Verbraucherzentrale)
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