Gaspreis über 90 Euro: Warum Verivox ab Januar 10 bis 20 Prozent mehr für Gas erwartet

Stand 21. Oktober 2026: Der Großhandelspreis TTF lag am 20. Oktober bei 90,15 Euro je Megawattstunde. Verivox erwartet zum Jahreswechsel 10 bis 20 Prozent höhere Gaspreise, für ein Einfamilienhaus bis zu 500 Euro im Jahr. Beschlossen ist für Ihren Vertrag noch nichts.

Symbolfoto: Das Flüssigerdgas-Schiff Höegh Esperanza liegt am LNG-Terminal Wilhelmshaven an einem Anleger, im Vordergrund Wasser, darüber blauer Himmel mit einzelnen Wolken
Symbolfoto: Das Flüssigerdgas-Schiff Höegh Esperanza liegt am LNG-Terminal Wilhelmshaven an einem Anleger, im Vordergrund Wasser, darüber blauer Himmel mit einzelnen WolkenFoto: Ein Dahmer / Wikimedia Commons; Symbolfoto, Größenanpassung und WebP-KonvertierungCC BY-SA 4.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gas-Terminpreis TTF lag am 20. Oktober bei 90,15 Euro je Megawattstunde und damit erstmals seit Ende 2022 über 90 Euro. Die Bundesnetzagentur hält die Versorgung weiter für gesichert.
  • Verivox erwartet zum Jahreswechsel flächendeckende Erhöhungen von 10 bis 20 Prozent. Das ist eine Prognose, kein Beschluss Ihres Versorgers.
  • Bei 20.000 kWh und angenommenen 12,7 Cent je kWh wären 10 bis 20 Prozent rechnerisch 254 bis 508 Euro Mehrkosten im Jahr.
  • Für eine Erhöhung zum 1. Januar muss ein Grundversorger bis zum 20. November informieren, bei Sonderverträgen mit Preisänderungsrecht gilt rechnerisch der 1. Dezember.

Gas wird zum Jahreswechsel für viele Haushalte voraussichtlich teurer, aber für Ihren Vertrag ist noch keine Erhöhung beschlossen. Der europäische Referenzpreis TTF, ein Börsenkontrakt in Amsterdam für Gas zur Lieferung im Folgemonat, stieg am 20. Oktober auf 90,15 Euro je Megawattstunde. Das ist der erste Wert über 90 Euro seit Ende 2022. Verivox erwartet deshalb zum Jahreswechsel Preiserhöhungen von 10 bis 20 Prozent, für ein Einfamilienhaus bis zu 500 Euro im Jahr. Ob und wann Ihr Versorger erhöht, erfahren Sie erst durch seinen Brief, und der muss rechtzeitig kommen.

Was am Gasmarkt gerade passiert

Kennzahl Wert Stand Quelle
TTF-Terminpreis knapp 74 €/MWh Anfang September Verivox
TTF-Terminpreis 87,90 €/MWh 16. Oktober AFP
TTF-Terminpreis 90,15 €/MWh 20. Oktober AWP
Gasspeicher Deutschland 61,1 % (151,3 TWh) Lagebewertung 20. Oktober Bundesnetzagentur

Als Preistreiber nennt die AWP-Meldung Angriffe auf Handelsschiffe in der Straße von Hormus und die Befüllung der Speicher vor dem Winter. Deutschland liegt demnach bei gut 61 Prozent, vor einem Jahr waren es etwa 75 Prozent. Das staatliche Unternehmen SEFE sei im vergangenen Monat angewiesen worden, zusätzliches Gas für die Speicher zu beschaffen, was die Preise zusätzlich stütze. Börsenpreise schwanken täglich: Der Wert von 90,15 Euro gilt für den 20. Oktober.

Die Bundesnetzagentur trennt Preis und Versorgung: Die Gasversorgung sei stabil, die Versorgungssicherheit gewährleistet und die Gefahr einer angespannten Versorgung gering. Das Erreichen der Füllstandsziele zum November sei nicht zwingend. Zugleich schreibt sie, ein vergleichsweise niedriger Speicherfüllstand am Ende des Winters sei wahrscheinlich und ein sparsamer Umgang mit Gas bleibe angesichts des erhöhten Preisniveaus für Haushaltskunden sinnvoll. Ob und wie stark die Börsenpreise bei Kunden ankommen, hängt nach ihrer Darstellung von der Dauer des Konflikts, der Beschaffungsstrategie der Lieferanten und den vertraglichen Regelungen ab.

Was Verivox erwartet und wie belastbar das ist

Verivox schreibt am 19. Oktober, es seien zum Jahreswechsel flächendeckende Preiserhöhungen zu erwarten, je nach Tarif zwischen 10 und 20 Prozent. Der Großhandel habe sich um rund 5 Cent netto je Kilowattstunde verteuert, ein Plus von rund 140 Prozent. Die steigenden Gasnetzentgelte fallen daneben kaum ins Gewicht: Verivox beziffert sie auf rund 3 Prozent oder 19 Euro brutto im Jahr bei 20.000 kWh. Wie sie in einzelnen Netzgebieten ausfallen, zeigen die vorläufigen Gasnetzentgelte 2027.

Zwei Einordnungen gehören dazu. Erstens ist die Spanne eine Prognose eines Vergleichsportals, keine Behördenzahl und keine Zusage eines Versorgers. Zweitens nennt Verivox sie unverändert schon am 20. August, als der TTF laut derselben Analyse häufig über 6 Cent je Kilowattstunde lag, also über 60 Euro je Megawattstunde. Inzwischen sind es 9 Cent. Ob die Spanne dadurch zu niedrig geworden ist, geben die Quellen nicht her. Bestandskunden spüren Börsenpreise laut Verivox zeitverzögert, weil viele Versorger langfristig einkaufen.

Was 10 bis 20 Prozent bei Ihrem Verbrauch kosten können

Die Rechnung ist einfach: Mehrkosten = bisherige Jahreskosten × Aufschlag. Die folgende Tabelle ist eine eigene Modellrechnung mit dem Durchschnittspreis von 12,7 Cent je Kilowattstunde, den die Berliner Zeitung nach Verivox für den Stand 1. Oktober nennt. Er enthält Arbeits- und Grundpreis. Ihr eigener Preis weicht davon ab.

Jahresverbrauch Jahreskosten bei 12,7 ct/kWh +10 % +15 % +20 %
10.000 kWh (Wohnung) 1.270 € 127 € 191 € 254 €
15.000 kWh 1.905 € 191 € 286 € 381 €
20.000 kWh (Einfamilienhaus) 2.540 € 254 € 381 € 508 €
25.000 kWh 3.175 € 318 € 476 € 635 €

Bei 20.000 kWh entspräche das einem um rund 21 bis 42 Euro höheren Monatsabschlag. Alle Beträge sind brutto und auf volle Euro gerundet.

Gruppiertes Balkendiagramm: Mögliche Gas-Mehrkosten pro Jahr brutto bei 10, 15 und 20 Prozent Aufschlag. Bei 20.000 kWh sind es 254, 381 und 508 Euro, bei 10.000 kWh 127, 191 und 254 Euro, bei 25.000 kWh 318, 476 und 635 Euro

Einordnung: Mit 19 Prozent Umsatzsteuer gerechnet, sind 12,7 Cent brutto etwa 10,7 Cent netto. Zehn bis zwanzig Prozent davon sind 1,1 bis 2,1 Cent netto. Der von Verivox genannte Großhandelsanstieg liegt bei rund 5 Cent netto. Die Spanne bildet ihn also nur zu etwa einem Fünftel bis zwei Fünfteln ab. Das ist keine Prognose, zeigt aber: Wer Gas für 2027 zu heutigen Börsenpreisen nachkaufen muss, hat Spielraum nach oben, und weitere Erhöhungen im Lauf des Jahres sind nicht ausgeschlossen. Eine Aussage dazu liefert keine der geöffneten Quellen.

Wann der Preisbrief kommen muss

Für eine Erhöhung zum 1. Januar gelten feste Fristen:

Datum Was gilt Grundlage
20. November Spätester Tag für Bekanntgabe und Brief eines Grundversorgers: sechs Wochen vor der Änderung, die zum Monatsbeginn wirksam wird § 5 Abs. 2 GasGVV
1. Dezember Bei Sonderverträgen mit vorbehaltenem Preisänderungsrecht ist rechnerisch spätestens einen Monat vorher zu unterrichten § 41 Abs. 5 EnWG
1. Januar Neuer Preis gilt; Sie können ohne Frist zu diesem Zeitpunkt kündigen § 5 Abs. 3 GasGVV, § 41 Abs. 5 EnWG

Das Schreiben muss Anlass, Umfang und Voraussetzungen der Änderung nennen. Hat Ihr Vertrag eine Preisgarantie, kann der Energiepreis bis zu deren Ende festgeschrieben sein. Die Berliner Zeitung weist darauf hin, dass viele Garantien nur den Energiepreis absichern und Netzentgelte dennoch weitergegeben werden dürfen. Ob das bei Ihnen gilt, steht in Ihren Vertragsbedingungen. Alle Fristen und Kündigungsrechte nach Vertragsart finden Sie im Beitrag Gasspeicher und Gastarif vor dem Winter prüfen.

Beim CO2-Preis ist 2027 kein Sprung vorgesehen: Der Bundestag hat am 15. Oktober mit 303 zu 210 Stimmen bei 52 Enthaltungen beschlossen, den Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne auch 2027 zu halten. Der Bundesrat befasst sich laut Berliner Zeitung noch damit.

Was Sie jetzt tun können

  1. Vertrag klären: Prüfen Sie auf Ihrer Jahresabrechnung, ob Sie in der Grundversorgung oder in einem Sondervertrag sind und bis wann eine Preisgarantie läuft.
  2. Angebote vergleichen: Verivox sah am 20. August bei Neukunden rund 10 Cent je kWh gegen über 13 Cent in der Grundversorgung, rund 600 Euro Unterschied bei 20.000 kWh. Am 7. September lag der Abstand bei durchschnittlich 491 Euro (2.683 gegen 2.192 Euro). Aktuelle Angebote für Ihre Postleitzahl können abweichen. Mit einer Preisgarantie von zwölf Monaten lässt sich der Winterpreis festlegen, bei manchen Versorgern bis zu zwölf Monate im Voraus. Mit dem Gastarif-Wechselschwelle-Rechner prüfen Sie, ab wann ein niedrigerer Arbeitspreis den höheren Grundpreis ausgleicht.
  3. Erst den neuen Vertrag, dann kündigen: Wer ohne Anschlussvertrag kündigt, landet in der Ersatzversorgung, für die der Grundversorger nach § 38 EnWG gesonderte Preise verlangen darf. Bei einer Preiserhöhung in der Grundversorgung wird diese gegenüber Ihnen nicht wirksam, wenn Sie binnen eines Monats nach Zugang Ihrer Kündigung den Abschluss eines neuen Liefervertrags nachweisen (§ 5 Abs. 3 GasGVV).
  4. Verbrauch senken: Die Bundesnetzagentur hält sparsames Heizen für sinnvoll. Wie Vorlauf- und Außentemperatur zusammenpassen, erklärt der Ratgeber zur Heizkurve. Eine Heizungsentscheidung sollten Sie nicht an einem Börsentag festmachen. Welche Pflichten und Fristen für Gasheizungen gelten, steht im Beitrag Gasheizung austauschen.

Allgemeine Hintergründe zur Lage im Sommer liefert der Artikel zu den niedrig gefüllten Gasspeichern. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Verbraucherberatung im Einzelfall.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Bundesnetzagentur: Aktuelle Lage der Gasversorgung, Lagebewertung vom 20. Oktober 2026, abgerufen am 21. Oktober 2026
  2. Verivox: Netzentgelte für Strom und Gas steigen 2027 leicht an, Stand 19. Oktober 2026
  3. Verivox: Gaspreise ziehen an – droht ein teurer Winter?, Stand 20. August 2026
  4. Verivox: Gaspreise auf Drei-Jahres-Hoch, Stand 7. September 2026
  5. AWP über cash.ch: Europäischer Gaspreis steigt erstmals seit 2022 über 90 Euro, 20. Oktober 2026 (Börsenmeldung, Sekundärquelle)
  6. AFP über Epoch Times: Europäischer Gaspreis steigt weiter, 16. Oktober 2026 (Sekundärquelle)
  7. Berliner Zeitung: Ab Januar 2027 bis zu 20 Prozent mehr fürs Gas, 17. Oktober 2026 (Preisstand 1. Oktober nach Verivox, Sekundärquelle)
  8. § 5 GasGVV: Änderungen der Allgemeinen Preise in der Grundversorgung, abgerufen am 21. Oktober 2026
  9. § 41 Abs. 5 EnWG: Preisänderungen bei Energielieferverträgen, abgerufen am 21. Oktober 2026
  10. § 38 EnWG: Ersatzversorgung mit Energie, abgerufen am 21. Oktober 2026
  11. Deutscher Bundestag: Beschluss zum Brennstoffemissionshandelsgesetz am 15. Oktober 2026
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