Fernwärme wird ab 1. Oktober teurer: Was Eigentümer und Vermieter jetzt prüfen sollten
Mainova, BS Energy und die Fernwärmeversorgung Niederrhein erhöhen zum 1. Oktober 2026 ihre Preise. Die Preisformeln geben gestiegene Gas- und CO2-Kosten mit Verzug weiter. Eine Beispielrechnung zeigt, warum Sparen bei Fernwärme weniger bringt als gedacht.

Das Wichtigste in Kürze
- Mainova (Frankfurt) hebt die Fernwärmepreise im Tarif Wärme Classic zum 1. Oktober 2026 im Schnitt um rund 4,9 Prozent an, für ein typisches Einfamilienhaus um rund 136,85 Euro im Jahr; BS Energy (Braunschweig) erhöht den Arbeitspreis um rund 1,2 bis 1,4 Prozent.
- Nach unserer Rechnung mit dem Mainova-Preisblatt zahlt ein Einfamilienhaus mit 18.000 kWh und 10 kW ab Oktober rund 2.952 Euro im Jahr (Vertrag seit 1.7.2025) oder rund 2.597 Euro (Vertrag vor 1.7.2025).
- Im neueren Vertrag sind rund 45 Prozent der Rechnung verbrauchsunabhängig; 10 Prozent weniger Verbrauch spart dort nur rund 163 Euro oder 5,5 Prozent der Jahreskosten.
- Nach § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV muss der Versorger den Anteil des Brennstofffaktors an der Preisänderung gesondert ausweisen; Mainova nennt 70 bzw. 69,6 Prozent.
- Vermieter dürfen die Heizkostenvorauszahlung nach § 560 Abs. 4 BGB erst nach einer Abrechnung anpassen, nicht allein wegen der Preisbekanntgabe.
Zum 1. Oktober 2026 wird Fernwärme in mehreren Netzen teurer. Mainova in Frankfurt erhöht den Tarif Wärme Classic im Schnitt um rund 4,9 Prozent, BS Energy in Braunschweig den Arbeitspreis um rund 1,2 bis 1,4 Prozent, und auch die Fernwärmeversorgung Niederrhein in Dinslaken, Voerde und Hünxe hebt die Preise an. Für Eigentümer heißt das: Bekanntgabe prüfen, Abschlag kontrollieren, und wer vermietet, rechnet die höheren Kosten erst mit der nächsten Abrechnung auf die Vorauszahlung um.
Der Grund ist bei allen derselbe Mechanismus. Fernwärmepreise folgen vertraglichen Preisformeln, die Gas-, CO2-, Lohn- und Investitionsindizes der vergangenen Monate einrechnen. Den Anstieg der Gas- und CO2-Preise seit dem Konflikt im Nahen Osten geben sie deshalb erst jetzt weiter. Wie so eine Formel aufgebaut ist und wie Sie sie nachrechnen, erklärt unser Ratgeber zur Preisformel in der Fernwärmerechnung.
Welche Versorger erhöhen und um wie viel
| Versorger | Netz | Änderung zum 1.10.2026 | Beispiel laut Versorger (brutto) | Anpassungsrhythmus |
|---|---|---|---|---|
| Mainova | Frankfurt am Main | Tarif Wärme Classic im Schnitt rund +4,9 % | Einfamilienhaus 18.000 kWh, 10 kW: +136,85 €/Jahr (+11,40 €/Monat); Mehrfamilienhaus mit 30 Wohnungen, 160 kW, 288.000 kWh: +74,85 €/Jahr je Wohnung (+6,24 €/Monat) | Grund-, Arbeits-, Verrechnungs- und Emissionspreis jährlich zum 1.10. |
| BS Energy | Braunschweig | Arbeitspreis BS Fernwärme Klassik rund +1,2 %, BS Fernwärme Plus rund +1,4 % | Einfamilienhaus 12.000 kWh (Klassik): +2,81 €/Monat; Mehrfamilienhaus mit 6 bis 8 Wohnungen, 75.000 kWh (Plus): +14,20 €/Monat | halbjährlich zum 1.4. und 1.10. |
| Fernwärmeversorgung Niederrhein | Dinslaken, Voerde, Hünxe-Bruckhausen, Voerde-Friedrichsfeld | Erhöhung bestätigt, je Versorgungsgebiet unterschiedlich | Beträge in der Bekanntgabe des Versorgers | halbjährlich zum 1.4. und 1.10. |
Die Prozentwerte sind nicht vergleichbar: Mainova nennt den Durchschnitt über alle Preisbestandteile, BS Energy nur die Änderung des Arbeitspreises. Maßgeblich für Ihr Haus ist allein das Preisblatt Ihres Tarifs. Einen Überblick über die Preise vieler Netze bietet die Transparenzplattform waermepreise.info.
Die Gewichtung zeigt, woher der Schub kommt. In der Mainova-Formel für Verträge seit Juli 2025 hängt der Arbeitspreis zu 61,6 Prozent am Gaspreis. Der steht zum 1. Oktober 2026 bei 43,84 Euro je Megawattstunde, der Basiswert der Formel (Stand 1.10.2024) bei 34,91 Euro. Das sind gut 25 Prozent mehr. Gleichzeitig sinkt dort der Emissionspreis, weil das Heizkraftwerk West ab Oktober von Kohle auf Erdgas umstellt und die EU-Regeln für kostenlose Zertifikate einen festen Abschlag von 30 Prozent vorgeben.
Beispielrechnung: Warum Sparen bei Fernwärme weniger bringt
Aus dem Preisblatt lässt sich die volle Jahresrechnung für das Mainova-Beispielhaus nachrechnen. Annahmen: 18.000 kWh Verbrauch, 10 kW Anschlussleistung, ein Wärmezähler bis QN 1,5, alle Preise brutto mit 19 Prozent Umsatzsteuer, Stand 1. Oktober 2026. Die Zählergröße ist unsere Annahme, Mainova nennt sie im Beispiel nicht.
| Preisbestandteil | Vertrag seit 1.7.2025 | Vertrag vor 1.7.2025 |
|---|---|---|
| Grundpreis (10 kW) | 10 × 114,13 € = 1.141,30 € | 10 × 58,35 € = 583,50 € |
| Arbeitspreis (18.000 kWh) | 8,14 ct/kWh = 1.465,20 € | 8,96 ct/kWh = 1.612,80 € |
| Verrechnungspreis (Zähler QN 1,5) | 177,76 € | 69,40 € |
| Emissionspreis | 0,93 ct/kWh = 167,40 € | 1,84 ct/kWh = 331,20 € |
| Umlagenpreis | 0,00 € | 0,00 € |
| Summe pro Jahr | 2.951,66 € | 2.596,90 € |
| Pro Monat | 245,97 € | 216,41 € |
| Mischpreis je kWh | 16,4 ct | 14,4 ct |
| Fester Anteil (Grund- und Verrechnungspreis) | 1.319,06 € = 44,7 % | 652,90 € = 25,1 % |
Zwei Dinge fallen auf. Erstens hängt die Rechnung stark davon ab, wann Ihr Vertrag geschlossen wurde: Im neueren Tarif ist der Grundpreis fast doppelt so hoch, der Verbrauch dafür günstiger. Zweitens bringt Sparen im neueren Vertrag weniger. Wer 10 Prozent weniger heizt (1.800 kWh), spart dort 1.800 × 9,07 ct = 163,26 Euro, also 5,5 Prozent der Jahreskosten. Im älteren Vertrag sind es 1.800 × 10,80 ct = 194,40 Euro oder 7,5 Prozent.
Mehr Hebel hat oft die bestellte Leistung. Jedes Kilowatt, das zu viel im Vertrag steht, kostet im neueren Mainova-Tarif 114,13 Euro im Jahr, unabhängig vom Verbrauch. Ob Ihre Leistung zum Haus passt, klären Sie mit unserem Artikel zur Anschlussleistung des Fernwärmeanschlusses. Die Rechnung gilt nur für dieses Beispiel und diesen Versorger, andere Netze haben andere Preisstrukturen.
Was in der Bekanntgabe stehen muss
§ 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV stellt drei Anforderungen, die Sie in der Bekanntgabe Ihres Versorgers prüfen können:
- Alle Berechnungsfaktoren genannt: Die Klausel muss die maßgeblichen Indizes vollständig und allgemein verständlich ausweisen. Mainova listet zum Beispiel Lohnindex, Investitionsgüterindex, Gaspreis, CO2-Preis und Netzentgelte mit Wert und Stand.
- Brennstoffanteil gesondert ausgewiesen: Bei jeder Anwendung der Klausel muss der prozentuale Anteil des Brennstofffaktors an der Preisänderung separat stehen. Mainova nennt 70 Prozent für Altverträge und 69,6 Prozent für Verträge seit Juli 2025.
- Keine Klauseländerung per Aushang: Die Klausel selbst darf der Versorger nicht einseitig durch öffentliche Bekanntgabe ändern. Neue Preise nach bestehender Klausel darf er dagegen bekannt geben.
Fehlt einer dieser Punkte, fragen Sie schriftlich nach. Wie Sie beurteilen, ob eine Klausel überhaupt wirksam ist, erklärt unser Ratgeber zur Preisänderungsklausel im Fernwärmevertrag. Ob eine Klausel im Einzelfall unwirksam ist, kann am Ende nur ein Gericht oder eine Verbraucherzentrale im konkreten Fall klären.
Abschläge, Mieter und WEG: Was jetzt zu tun ist
- Zählerstand am 1. Oktober notieren: Ändern sich die Preise mitten im Abrechnungszeitraum, rechnet der Versorger den Verbrauch nach § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV zeitanteilig ab und berücksichtigt dabei typische Verbrauchsschwankungen über das Jahr. Ein eigenes Foto vom Wärmemengenzähler hilft, die Aufteilung zu prüfen. Wie der Zähler funktioniert, steht in unserem Artikel zum Wärmemengenzähler bei Fernwärme.
- Abschlag prüfen: Rechnen Sie grob nach, ob der neue Monatsabschlag zum Jahresbetrag passt. Mit dem Fernwärmepreis-Rechner stellen Sie daraus Mehrbelastung und passende Monatsrate her. Im Mainova-Beispiel sind es rund 246 Euro im neueren und rund 216 Euro im älteren Vertrag. Ein zu niedriger Abschlag verschiebt die Last nur in die Nachzahlung.
- Vermieter: Die höheren Preise dürfen Sie nicht sofort auf die Heizkostenvorauszahlung aufschlagen. § 560 Abs. 4 BGB erlaubt beiden Seiten eine Anpassung auf eine angemessene Höhe erst nach einer Abrechnung, und zwar in Textform. Eine konkret absehbare Steigerung wie ein bekannt gegebener neuer Fernwärmepreis darf dabei einfließen, ein pauschaler Sicherheitszuschlag dagegen nicht (BGH, Urteil vom 28.09.2011, VIII ZR 294/10). Wie die Abrechnung aufgebaut sein muss, zeigt unser Ratgeber zur Betriebskostenabrechnung.
- Wohnungseigentümer: Das Hausgeld folgt dem beschlossenen Wirtschaftsplan. Fragen Sie beim Verwalter nach, ob der Ansatz für Fernwärme im laufenden Plan reicht, oder ob mit einer Nachzahlung zu rechnen ist.
Wie es weitergeht
Bei BS Energy und am Niederrhein steht die nächste Anpassung am 1. April 2027 an, Mainova passt die meisten Preisbestandteile erst wieder zum 1. Oktober 2027 an. Wie stark die nächste Runde ausfällt, hängt davon ab, wie sich Gas- und CO2-Preise in den Referenzmonaten entwickeln. Eine belastbare Prognose gibt es dafür nicht. Der Energiepreisdruck insgesamt ist hoch: Laut Statistischem Bundesamt lagen die Energiepreise für Haushalte und Kraftstoffe im August 2026 um 10,5 Prozent über dem Vorjahr, der stärkste Anstieg seit mehr als drei Jahren. Wie es bei Gas steht, beschreibt unser Artikel zu Gasspeichern und Gastarifen vor dem Winter.
Politisch sind strengere Regeln für Preisklauseln in Arbeit. Das Kabinett hat im August Eckpunkte für ein Wärmenetzgesetz beschlossen, das unter anderem Preisänderungsklauseln und Preistransparenz neu regeln soll. Was geplant ist, lesen Sie in unserem Beitrag zu den Eckpunkten des Wärmenetzpakets. Für die Oktober-Erhöhung gilt noch das bestehende Recht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Mainova AG: Pressemitteilung „Wärmepreise steigen leicht zum 1. Oktober 2026“ (21.09.2026)
- Mainova AG: Preisblatt Wärme Classic, Preisformel und Bekanntgaben zur Preisänderung ab 01.10.2026 (Downloadbereich, abgerufen am 30.09.2026)
- BS Energy: Pressemitteilung „Fernwärmepreise steigen leicht zum 1. Oktober“ (September 2026)
- Rheinische Post: Fernwärmepreise steigen in Dinslaken, Voerde, Hünxe zum 1. Oktober 2026 (30.09.2026)
- § 24 AVBFernwärmeV (Abrechnung, Preisänderungsklauseln), gesetze-im-internet.de
- § 560 BGB (Veränderungen von Betriebskosten), gesetze-im-internet.de
- Destatis: Inflation rate at +2.9% in August 2026, Pressemitteilung 320 vom September 2026

















