Was die angekündigte Fernwärmepreiserhöhung bei Ihnen kostet.
Zum 1. Oktober 2026 passen etliche Versorger die Fernwärmepreise an. Mainova erhöht im Schnitt um rund 4,9 Prozent, BS Energy den Arbeitspreis um 1,2 bis 1,4 Prozent. Was auf Ihrem Konto ankommt, bestimmt allein das Preisblatt Ihres Tarifs. Der Rechner rechnet die angekündigte Änderung durch: Mehrbelastung für das kommende Abrechnungsjahr, den passenden Monatsabschlag, die Sparwirkung bei reduziertem Verbrauch und den relativen Anteil der verbrauchsunabhängigen Kosten.
Was kostet die Anpassung bei Ihnen?
Nehmen Sie die Werte vor und nach der Anpassung aus Ihrem Preisblatt oder aus der Änderungsmitteilung. Bei gestaffelten Preisen tragen Sie den auf Ihren Verbrauch zutreffenden Tarifband ein. Der Rechner arbeitet ausschließlich mit Ihren Eingaben.
Volles Abrechnungsjahr, Preise brutto. Beispielvorgaben stammen aus den Bekanntmachungen zum 1. Oktober 2026.Transparente Annahmen.
- Jährliche Mehrbelastung = (neuer Arbeitspreis − alter Arbeitspreis) × Jahresverbrauch + (neuer Grundpreis − alter Grundpreis) + (neue − alte sonstige Fixkosten). Rein eingegebene Werte – keine weiteren Annahmen nötig.
- Passender Monatsabschlag = (alter Grundpreis + alter Arbeitspreis × Verbrauch + sonstige Fixkosten zuvor) ÷ 12. Nach der Anpassung sollten Sie diesen Betrag prüfen und auf den künftigen Jahresbetrag einstellen.
- Sparbeitrag bei reduzierendem Verbrauch = Sparquote × Jahresverbrauch × neuer Arbeitspreis ÷ 100. Die Sparwirkung bezieht sich ausschließlich auf den mengenabhängigen Arbeitspreis; fixe Kosten mindern sich dadurch nicht.
- Tatsächlicher Mischpreis künftig = (neuer Grundpreis + neue sonstige Fixkosten + neuer Arbeitspreis × Verbrauch ÷ 100) ÷ Verbrauch × 100. Ein steigender Mischpreis deutet auf einen hohen verbrauchsunabhängigen Anteil hin.
- Anteil der Sparwirkung am Grundpreiszuschlag = Sparbeitrag ÷ (neuer Grundpreis − alter Grundpreis). Liegt der Wert deutlich unter 1, dominiert der verbrauchsunabhängige Kostenaufschlag: Dann bringt eingesparte Menge wenig, und der Hebel sitzt eher bei der bestellten Anschlussleistung (€/kW). Weist der Versorger keinen eigenen Grundpreiszuschlag aus, fällt der Wert aus und dieser Schluss liegt außerhalb des Rechners.
Der Rechner rechnet nur mit den eingegebenen Beträgen. Er sagt nichts über die Wirksamkeit der Preisänderungsklausel oder die Richtigkeit der Abrechnung nach §§ 24, 27 AVBFernwärmeV. Dazu brauchen Sie Preisblatt und Vertrag sowie gegebenenfalls Beratung. Keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.
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