Türbreiten und Bewegungsflächen: Warum die 80 Zentimeter nicht auf dem Türblatt stehen

Maßgeblich ist die lichte Durchgangsbreite bei geöffneter Tür, nicht das Rohbaumaß. Welche Maße DIN 18040-2 verlangt und wo im Bestand die Engstellen sitzen.

Redaktionsgrafik mit dem Titel »Türbreiten und Bewegungsflächen« und einem Raster aus zwölf Parzellenfeldern
Redaktionsgrafik mit dem Titel »Türbreiten und Bewegungsflächen« und einem Raster aus zwölf ParzellenfeldernFoto: Hausbesitzer NewsAlle Rechte vorbehalten

Das Wichtigste in Kürze

  • DIN 18040-2 verlangt innerhalb der Wohnung mindestens 80 cm lichte Durchgangsbreite, bei uneingeschränkter Rollstuhlnutzung 90 cm.
  • Die Bewegungsfläche beträgt 120 × 120 cm im Standard und 150 × 150 cm bei Rollstuhlnutzung.
  • Untere Türanschläge und Schwellen sind unzulässig; wo sie technisch unabdingbar sind, dürfen sie höchstens 2 cm hoch sein.
  • Die lichte Durchgangsbreite wird bei 90 Grad geöffnetem Türblatt gemessen und liegt mehrere Zentimeter unter dem Rohbaumaß.
  • Die Pflegekasse zahlt nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 Euro je Maßnahme – aber nur bei Bewilligung vor Baubeginn.

Wer im Bestand barrierefrei umbaut, scheitert selten an der Technik und fast immer an wenigen Zentimetern. Die häufigste Ursache ist ein Missverständnis über das, was gemessen wird: Nicht die Tür ist maßgeblich, sondern die Öffnung, die bleibt, wenn die Tür offen steht.

DIN 18040-2 nennt diese Größe die lichte Durchgangsbreite. Gemessen wird bei rechtwinklig geöffnetem Türblatt zwischen der Innenkante des Blattes und der gegenüberliegenden Zargenkante. Das Türblatt steht dabei im Weg, Beschläge und Drücker ebenfalls. Zwischen dem Rohbaumaß der Öffnung und der tatsächlich nutzbaren Breite liegen deshalb je nach Konstruktion mehrere Zentimeter — und genau diese Differenz entscheidet darüber, ob ein Rollator durchkommt.

Prüfen Sie im eigenen Haus deshalb nicht die Türblattbreite, sondern messen Sie bei geöffneter Tür mit dem Zollstock nach. Das ist eine Arbeit von zwanzig Minuten und beantwortet die Frage, um die es geht.

Die Maße, die DIN 18040-2 setzt

Die Norm unterscheidet zwei Anforderungsstufen: den barrierefreien Standard und die zusätzlich gekennzeichnete Anforderung R für die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl.

Maß Barrierefrei Anforderung R
Lichte Durchgangsbreite, Türen in der Wohnung ≥ 80 cm ≥ 90 cm
Lichte Durchgangsbreite, Wohnungseingangstür ≥ 90 cm ≥ 90 cm
Lichte Höhe der Türen ≥ 205 cm ≥ 205 cm
Bewegungsfläche 120 × 120 cm 150 × 150 cm
Untere Türanschläge und Schwellen unzulässig; wenn technisch unabdingbar höchstens 2 cm ebenso
Höhe von Türdrückern und Bedienelementen 85 bis 105 cm über Oberkante Fertigfußboden 85 bis 105 cm

Zwei Punkte daraus werden im Bestand regelmäßig unterschätzt.

Der erste ist die Bewegungsfläche. Sie ist kein Maß der Tür, sondern des Raums davor und dahinter. Ein Rollstuhl braucht Platz zum Wenden, und wer eine Drehflügeltür bedient, muss neben dem aufschlagenden Blatt stehen können — sonst schiebt die Tür den Nutzer beim Öffnen zurück. Bei Rollstuhlnutzung ist auf der Griffseite ein ausreichender seitlicher Abstand zur Wand erforderlich, damit der Drücker überhaupt erreichbar bleibt. Eine 90 Zentimeter breite Tür am Ende eines schmalen Flurs nützt deshalb wenig: Die Breite stimmt, die Anfahrbarkeit nicht.

Der zweite ist die Schwelle. Die Norm formuliert hier ungewöhnlich streng — untere Türanschläge und Schwellen sind grundsätzlich nicht zulässig. Die häufig zitierten zwei Zentimeter sind keine erlaubte Regelhöhe, sondern die absolute Obergrenze für den Fall, dass eine Schwelle technisch unabdingbar ist. Das betrifft in der Praxis vor allem die Tür zur Terrasse oder zum Balkon, wo Abdichtung und Barrierefreiheit gegeneinanderstehen.

Wo im Bestand die Engstellen sitzen

In Häusern der 1950er- bis 1980er-Jahre wiederholen sich dieselben vier Stellen.

Die Badtür ist fast immer die schmalste im Haus und schlägt zusätzlich nach innen auf — im kleinsten Raum, in dem die Bewegungsfläche ohnehin knapp ist. Ein Türblatt, das nach außen oder als Schiebetür läuft, gewinnt hier oft mehr als jede Verbreiterung. Bei einer nach innen schlagenden Badtür kommt ein Sicherheitsaspekt hinzu: Stürzt jemand hinter der Tür, lässt sie sich von außen nicht mehr öffnen.

Der Flur entscheidet über die Anfahrbarkeit aller angrenzenden Räume. Eine Tür, die im rechten Winkel aus einem schmalen Flur abgeht, verlangt deutlich mehr Fläche als eine frontal angefahrene.

Die Wohnungs- oder Haustür hat häufig eine hohe Schwelle und liegt hinter Stufen. Dazu gibt es einen eigenen Beitrag zum barrierearmen Hauseingang.

Türdrücker und Schalter liegen im Altbau oft bei 105 Zentimetern oder höher. Die Anpassung ist vergleichsweise billig und wird trotzdem regelmäßig vergessen; Details dazu stehen im Beitrag zu den Bedienhöhen für Fenster und Schalter.

Wichtig für die Erwartungshaltung: DIN 18040-2 ist eine Norm für die Planung. Im Bestand ist sie nur dann unmittelbar verbindlich, wenn die Landesbauordnung oder ein Förderprogramm sie zur Bedingung macht. Für eine private Wohnungsanpassung ist sie vor allem der beste verfügbare Maßstab — und die Referenz, an der Handwerker und Kostenträger sich orientieren.

Die Schiebetür ist nicht immer die Lösung

Weil sie keine Aufschlagfläche braucht, gilt die Schiebetür im Bestand als naheliegender Ausweg. Sie hat aber Eigenheiten, die vor die Entscheidung gehören.

Läuft sie vor der Wand, braucht sie neben der Öffnung eine freie Wandfläche in Türbreite — dort können weder Heizkörper noch Schalter noch ein Schrank stehen. Läuft sie in der Wand, ist ein Kasten einzubauen, was bei tragenden Wänden ausscheidet und bei Leichtbauwänden die Möglichkeit nimmt, später etwas daran zu befestigen.

Hinzu kommt die Bedienung: Eine Schiebetür verlangt eine seitliche Zugbewegung, die mit eingeschränkter Handkraft schwerer fällt als das Drücken einer Klinke. Muschelgriffe, wie sie häufig verbaut werden, sind dafür ungeeignet; sinnvoll sind ausreichend große Bügelgriffe. Auch die Schallübertragung ist höher als bei einer Drehflügeltür — im Bad ein spürbarer Unterschied.

Was der Umbau kostet

Der Preis hängt an der Wand, nicht an der Tür. Eine Leichtbauwand ist eine Vormittagsarbeit; eine tragende Wand verlangt einen neuen Sturz und die Beteiligung eines Tragwerksplaners.

Maßnahme Größenordnung
Türverbreiterung in einer Leichtbauwand, inkl. Blatt und Zarge ab rund 400 €
Türverbreiterung in Beton rund 700 €
Türverbreiterung in Mauerwerk, inkl. Sturz rund 850 €
Aufwendigere Ausführung, tragende Wand, mit Statik rund 1.500–3.500 €
Schwellenrampe aus Gummi oder Aluminium rund 30–80 €
Schwelle abfräsen oder ersetzen rund 200–500 €

Marktspannen mit Stand September 2026, kein Angebotsersatz. Bei tragenden Wänden ist die statische Prüfung nicht verhandelbar, und in einer Eigentümergemeinschaft berührt ein Eingriff in tragende Bauteile das Gemeinschaftseigentum — dann braucht es vorab einen Beschluss.

Was die Pflegekasse zahlt

Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, beteiligt sich die Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Der Gesetzestext nennt 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, gilt der Betrag je Pflegebedürftigem, der Gesamtbetrag ist jedoch auf 16.720 Euro begrenzt.

Entscheidend ist der Begriff „je Maßnahme“: Eine Türverbreiterung und ein Badumbau können zwei getrennte Maßnahmen sein — die Abgrenzung nimmt die Pflegekasse vor, nicht der Antragsteller. Ebenso entscheidend ist die Reihenfolge: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten bewilligt sein. Wer zuerst baut und danach beantragt, verliert den Zuschuss in aller Regel vollständig — das ist der häufigste und teuerste Fehler in diesem Bereich.

Prüfen Sie ergänzend, ob ein Förderprogramm der KfW oder Ihres Landes greift. Die Programmlage hat sich zuletzt mehrfach geändert; lassen Sie sich den Stand zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung schriftlich bestätigen, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

Womit Sie anfangen

Messen Sie zuerst, statt zu planen. Notieren Sie für jede Tür die lichte Durchgangsbreite bei geöffnetem Blatt, die Schwellenhöhe, die Aufschlagrichtung und die freie Fläche davor und dahinter. Eine einfache Skizze mit diesen vier Angaben je Tür ist die Grundlage für jedes Gespräch mit Handwerkern und mit der Pflegekasse.

Legen Sie anschließend fest, welche Stufe Sie brauchen: 80 Zentimeter genügen für Rollator und Gehhilfe, 90 Zentimeter sind für die Rollstuhlnutzung anzusetzen. Wer absehbar auf einen Rollstuhl zugeht, plant gleich mit dem größeren Maß — die zweite Baustelle ist teurer als der erste Zentimeter.

Und prüfen Sie vor jeder Verbreiterung die billigere Alternative: eine andere Aufschlagrichtung, eine Schiebetür oder das ersatzlose Entfernen eines Türblatts lösen im Bestand erstaunlich viele Fälle — ohne Sturz, ohne Statiker und ohne Staub.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Sozialgesetzbuch XI § 40 – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  2. nullbarriere.de – DIN 18040-2: Türen und Fenster
  3. Bayerische Architektenkammer – Barrierefreies Bauen, Planungsgrundlagen
  4. bba – DIN 18040: Untere Türanschläge und Schwellen sind nicht zulässig
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