Vergleichswertverfahren prüfen: Flächen, Zustand, Rechte und Marktdaten plausibilisieren

Ein Datenqualitäts-Protokoll mit Nachforderungsliste. Im Mittelpunkt: Objektunterlagen, Flächen, Modernisierung, Rechte.

05Immobilienwert

Das Wichtigste in Kürze

  • Objektunterlagen, Flächen, Modernisierung.
  • Der Beitrag liefert ein Datenqualitäts-Protokoll mit Nachforderungsliste.
  • Die Seite prüft ausschließlich die Datengrundlage einer Bewertung.

Eine Vergleichswertermittlung ist nur so gut wie die Angaben, die in sie hineinlaufen. Falsche Flächen, ein überschätzter Modernisierungsstand oder ein übersehenes Recht im Grundbuch verschieben das Ergebnis stärker als jede Feinheit im Rechenweg. Der Abgleich der Datengrundlage lässt sich weitgehend ohne Fachkenntnis erledigen, weil er im Kern aus dem Vergleich von Dokumenten mit der Wirklichkeit besteht. Wichtig ist dabei ein geordnetes Vorgehen: erst sammeln, dann abgleichen, dann Lücken benennen und gezielt nachfordern.

Unterlagenbestand vollständig sichten, bevor Zahlen geprüft werden

Zusammengehören ein aktueller Grundbuchauszug, die Flurkarte, bei Wohnungseigentum die Teilungserklärung samt Aufteilungsplan, die Wohn- oder Nutzflächenberechnung, Bauzeichnungen und Baugenehmigung, der Energieausweis, Nachweise über Modernisierungen sowie bei Eigentumswohnungen die Protokolle der Eigentümerversammlungen, der aktuelle Wirtschaftsplan und der Stand der Erhaltungsrücklage. Bei vermieteten Objekten kommen die Mietverträge und eine Aufstellung der laufenden Mieten hinzu. Notieren Sie zu jedem Dokument das Ausstellungsdatum. Ein zehn Jahre alter Grundbuchauszug ist kein Nachweis, sondern eine Vermutung.

Wohnfläche gegen Berechnung und Bauzeichnung abgleichen

Flächenangaben in Inseraten, Kaufverträgen, Mietverträgen und Teilungserklärungen stimmen erstaunlich oft nicht überein. Ursache ist meist, dass unterschiedliche Berechnungsgrundlagen verwendet wurden, die Balkone, Dachschrägen, Kellerräume oder Nebenflächen verschieden behandeln. Klären Sie deshalb zuerst, nach welcher Grundlage die vorliegende Berechnung erstellt wurde, und prüfen Sie erst danach die Summen. Ein grober Kontrollgang mit Zollstock oder Lasermessgerät durch die Hauptzimmer deckt größere Abweichungen zuverlässig auf. Bei Unstimmigkeiten von mehr als wenigen Prozentpunkten ist eine neue Aufmessung sinnvoll, denn die Fläche ist die zentrale Bezugsgröße der gesamten Ableitung.

Halten Sie außerdem fest, welche Räume überhaupt einbezogen wurden. Ausgebaute Dachräume, beheizte Wintergärten, Hobbyräume im Untergeschoss und Nebengebäude tauchen in Unterlagen häufig uneinheitlich auf. Ob solche Flächen mitzählen, hängt von ihrer baulichen Beschaffenheit und der Genehmigungslage ab und nicht davon, wie sie tatsächlich genutzt werden. Eine kurze Aufstellung Raum für Raum mit Vermerk zur Anrechnung schafft hier schnell Klarheit.

Modernisierungsstand belegen statt schätzen

Für jede behauptete Maßnahme sollten Jahr, Umfang und ausführender Betrieb feststehen. Belege sind Rechnungen, Handwerkerangebote mit Auftragsbestätigung, Bescheinigungen aus Förderprogrammen, Schornsteinfegerprotokolle für die Heizungsanlage sowie Beschlüsse und Abrechnungen der Gemeinschaft für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Unterscheiden Sie sauber zwischen dem, was tatsächlich erneuert wurde, und dem, was lediglich instand gesetzt oder optisch aufgefrischt ist. Ein neuer Bodenbelag über einer alten Rohrleitung erhöht die Wohnqualität, aber nicht die Restnutzungsdauer der Haustechnik.

Rechte und Lasten aus Grundbuch und Nebenverzeichnissen erfassen

In der zweiten Abteilung des Grundbuchs stehen Belastungen wie Wohnungsrechte, Nießbrauch, Wege- und Leitungsrechte oder Vorkaufsrechte; die dritte Abteilung führt die Grundpfandrechte. Beides muss gelesen und nicht nur überflogen werden, denn ein eingetragenes Nutzungsrecht kann den Wert erheblich beeinflussen. Ergänzend sind je nach Bundesland das Baulastenverzeichnis, die Denkmalliste und Auskünfte zu Altlastenverdachtsflächen einzubeziehen; nicht alle Länder führen ein eigenes Baulastenverzeichnis, dort werden vergleichbare Verpflichtungen anders gesichert. Bei Wohnungseigentum gehört zusätzlich geprüft, welche Sondernutzungsrechte bestehen und ob sie mit der tatsächlichen Nutzung übereinstimmen.

Vergleichsdaten auf Herkunft, Alter und Passgenauigkeit prüfen

Zu jedem herangezogenen Vergleichsfall gehören vier Angaben: Herkunft der Daten, Zeitpunkt des Verkaufs, verwendete Flächenbasis und die Merkmale, in denen der Fall vom Bewertungsobjekt abweicht. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Fall nicht prüfbar. Achten Sie darauf, ob es sich um Kaufpreise oder um Angebotspreise handelt, ob die Objekte im selben Teilmarkt liegen und ob Sonderkonstellationen wie Verkäufe innerhalb der Familie oder aus einer Zwangsvollstreckung enthalten sein könnten. Ein Vergleichsfall aus dem Nachbarort mit anderer Infrastruktur ist kein Ersatz für einen fehlenden Fall vor Ort.

Datenqualitäts-Protokoll mit Ampelbewertung

Prüfpunkt Grün, wenn Gelb, wenn Rot, wenn
Grundbuch Auszug aktuell, alle Eintragungen gelesen Auszug älter als das laufende Jahr Auszug fehlt oder Eintragungen unklar
Fläche Berechnung vorhanden, Grundlage benannt, Stichprobe passt Abweichung im niedrigen Prozentbereich mehrere widersprüchliche Angaben
Modernisierung Jahr und Umfang je Maßnahme belegt Angaben mündlich, teilweise belegt nur Behauptung ohne Nachweis
Rechte und Lasten vollständig erfasst und bewertet Nebenverzeichnisse nicht abgefragt bekannte Belastung nicht berücksichtigt
Gemeinschaft Protokolle und Rücklage eingesehen letzte Versammlung fehlt Beschlusslage unbekannt
Vergleichsfälle Herkunft, Datum und Fläche je Fall dokumentiert Herkunft unklar ausschließlich Angebotspreise

Ein rotes Feld bedeutet nicht, dass die Bewertung unmöglich ist, sondern dass die Lücke vor dem Rechnen geschlossen oder im Ergebnis ausdrücklich als Unsicherheit ausgewiesen werden muss.

Nachforderungsliste: was Sie bei welcher Stelle anfordern

  • Grundbuchauszug und Einsicht in die Eintragungsbewilligungen beim zuständigen Grundbuchamt
  • Liegenschaftskarte und Flurstücksangaben beim Katasteramt
  • Bauakte, Genehmigung und genehmigte Zeichnungen bei der Bauaufsichtsbehörde
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, soweit im jeweiligen Land geführt
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Protokolle, Wirtschaftsplan und Rücklagenstand bei der Hausverwaltung
  • Bodenrichtwert und verfügbare Marktdaten beim zuständigen Gutachterausschuss
  • Nachweise zu Heizung und Abgasanlage über den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
  • Rechnungen und Fördernachweise zu Modernisierungen aus den eigenen Unterlagen oder von den ausführenden Betrieben

Reihenfolge und Zeitbedarf der Beschaffung

Beginnen Sie mit den Unterlagen, deren Beschaffung am längsten dauert, und nicht mit denen, die am schnellsten zur Hand sind. Einsicht in Bauakten setzt in der Regel ein berechtigtes Interesse voraus und braucht je nach Behörde und Auslastung einige Wochen. Auskünfte der Hausverwaltung hängen von deren Bearbeitungszeiten ab, gerade nach einer Eigentümerversammlung. Grundbucheinsicht und Katasterunterlagen sind meist zügiger zu bekommen, verlangen aber ebenfalls einen Nachweis der Berechtigung. Eigene Belege über Modernisierungen liegen häufig verstreut vor und lassen sich parallel zusammensuchen. Wer diese Reihenfolge einhält, verliert am Ende keine Zeit damit, auf ein einzelnes fehlendes Dokument zu warten.

Widersprüche, die eine Bewertung anhalten sollten

Nicht jede Unstimmigkeit ist gravierend, einige sind es aber. Dazu zählen Abweichungen zwischen genehmigten Zeichnungen und tatsächlichem Bestand, ausgebaute Räume ohne erkennbare Genehmigung, eine Nutzung, die von der Teilungserklärung abweicht, sowie eingetragene Rechte, von deren Existenz die Beteiligten nichts wussten. In solchen Fällen ist die Klärung der Rechtslage vorrangig, weil sie die Bewertungsgrundlage selbst betrifft. Die Einordnung solcher Sachverhalte gehört in fachkundige Hände, etwa bei einer sachverständigen Person oder einer rechtlich beratenden Stelle; die hier beschriebene Prüfung bereitet diese Klärung vor, nimmt sie aber nicht vorweg.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch – aktueller Gesetzestext
  2. Immobilienwertermittlungsverordnung – aktueller Gesetzestext
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