Sachwertverfahren prüfen: Flächen, Zustand, Rechte und Marktdaten plausibilisieren

Ein Datenqualitäts-Protokoll mit Nachforderungsliste. Im Mittelpunkt: Objektunterlagen, Flächen, Modernisierung, Rechte.

05Immobilienwert

Das Wichtigste in Kürze

  • Objektunterlagen, Flächen, Modernisierung.
  • Der Beitrag liefert ein Datenqualitäts-Protokoll mit Nachforderungsliste.
  • Die Seite prüft ausschließlich die Datengrundlage einer Bewertung.

Eine Sachwertermittlung ist nur so gut wie die Angaben, die in sie hineinlaufen. Erstaunlich oft steckt der Fehler nicht in der Rechnung, sondern in einer Fläche aus einem alten Exposé, einem Baujahr aus der Erinnerung oder einem Bodenrichtwert aus der falschen Zone. Solche Abweichungen fallen bei einer flüchtigen Durchsicht nicht auf, verschieben das Ergebnis aber deutlich. Deshalb lohnt sich ein systematischer Durchgang durch die Datengrundlage, bevor irgendjemand rechnet oder eine fertige Bewertung akzeptiert wird. Die folgenden Abschnitte zeigen, welche Angaben Sie gegenlesen können, welche Belege dazugehören und wie Sie offene Punkte geordnet nachfordern.

Unterlagenbestand ordnen, bevor Zahlen geprüft werden

Legen Sie zuerst fest, welches Dokument für welche Angabe die führende Quelle ist. Für Eigentum und Belastungen ist das der Grundbuchauszug, für Grundstücksgröße und Zuschnitt die Liegenschaftskarte, für die Gebäudegeometrie die genehmigten Bauvorlagen, für spätere Veränderungen Handwerkerrechnungen und Genehmigungen. Erst wenn diese Zuordnung steht, ist erkennbar, welche Zahl in einer Bewertung überhaupt belegt ist und welche auf einer Annahme beruht. Halten Sie zu jedem Dokument das Ausstellungsdatum fest. Ein Grundbuchauszug von vor mehreren Jahren sagt nichts über heutige Eintragungen, und ein alter Lageplan bildet Anbauten nicht ab.

Flächen: welche Bezugsgröße wohin gehört

Flächenangaben sind die häufigste Fehlerquelle, weil mehrere Größen nebeneinander existieren und im Alltag vermischt werden. Die Grundstücksfläche stammt aus dem Liegenschaftskataster. Die Wohnfläche folgt eigenen Anrechnungsregeln, bei denen Dachschrägen, Balkone und Terrassen nur anteilig oder gar nicht zählen. Die Brutto-Grundfläche umfasst dagegen die Geschossflächen einschließlich der Konstruktion und ist regelmäßig die Bezugsgröße für Kostenkennwerte. Prüfen Sie daher, welche Fläche eine Bewertung verwendet und ob der eingesetzte Kennwert zu genau dieser Bezugsgröße passt. Ein weiterer Klassiker sind ausgebaute Dachgeschosse und Kellerräume, die einmal als vollwertiger Wohnraum gezählt werden und ein andermal nicht.

Baujahr, Modernisierung und Restnutzungsdauer belegen

Das Baujahr ergibt sich aus der Baugenehmigung oder der Schlussabnahme, nicht aus dem Kaufvertrag. Entscheidender als das Baujahr ist jedoch, was seither geschehen ist. Sammeln Sie zu jeder größeren Maßnahme das Jahr, den Umfang und einen Beleg: Dacheindeckung, Dämmung, Fenster, Heizung, Elektroinstallation, Sanitärstränge, Innenausbau. Aus diesem Bild leitet sich die verbleibende Nutzungsdauer ab, die den Gebäudewert stark beeinflusst. Angesetzte Modernisierungen ohne Nachweis sind ein ernster Prüfpunkt, ebenso Maßnahmen, die zwar sichtbar sind, aber nur einen Teil des Gebäudes betreffen. Zwei neue Fenster im Erdgeschoss sind kein Fenstertausch.

Rechte und Lasten aus Grundbuch und Behördenakten

Werterhebliche Belastungen stehen nicht immer dort, wo man sie sucht. Der Grundbuchauszug zeigt in der zweiten Abteilung Lasten und Beschränkungen wie Wohnrechte, Nießbrauch, Wege- und Leitungsrechte oder ein Erbbaurecht. Baulasten stehen dagegen in einem gesonderten Verzeichnis der Bauaufsicht, sofern das jeweilige Land ein solches führt. Denkmaleigenschaft ergibt sich aus der Denkmalliste, Erschließungsfragen und Straßenausbaubeiträge aus Auskünften der Gemeinde. Notieren Sie zu jedem Recht, wer begünstigt ist, wie lange es wirkt und ob es tatsächlich ausgeübt wird. Eine Bewertung, die solche Positionen nicht ausdrücklich erwähnt, hat sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht berücksichtigt.

Marktdaten auf Passung prüfen

Bodenrichtwert und Marktanpassungsfaktor stammen vom zuständigen Gutachterausschuss und gelten jeweils für eine beschriebene Zone und eine bestimmte Objektgruppe. Prüfen Sie drei Dinge: Liegt Ihr Grundstück wirklich in der angegebenen Zone, entspricht Ihr Objekt der Gruppe, für die der Faktor abgeleitet wurde, und passen die Stichtage zum Bewertungszeitpunkt. Achten Sie außerdem auf die Beschreibung des Richtwertgrundstücks, denn sie enthält Annahmen zu Größe, Zuschnitt und Bebaubarkeit. Wird ein Faktor aus einer anderen Region oder aus einer weit zurückliegenden Auswertung übernommen, ist das kenntlich zu machen und zu begründen. Viele Gutachterausschüsse veröffentlichen zusätzlich einen Marktbericht, in dem die Herleitung der Kennzahlen erläutert wird. Ein Blick hinein zeigt, auf welche Objektgrößen, Baujahrsgruppen und Ausstattungsstandards sich die Auswertung stützt, und macht sichtbar, ob Ihr Haus dort überhaupt vorkommt.

Widersprüche, die beim Gegenlesen auffallen

Bestimmte Unstimmigkeiten lassen sich ohne Fachwissen erkennen. Achten Sie auf folgende Muster:

  • Die Wohnfläche in der Bewertung weicht von der Wohnflächenberechnung ab, ohne dass ein Grund genannt wird.
  • Ein Anbau ist in den Fotos sichtbar, taucht in den Plänen aber nicht auf.
  • Das angesetzte Baujahr passt nicht zu Fassade, Fenstern oder Grundriss.
  • Der Zustand wird als gut beschrieben, während die Beschreibung Feuchtespuren oder eine alte Heizung erwähnt.
  • Die Grundstücksfläche stimmt nicht mit der Liegenschaftskarte überein.
  • Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht wird im Text erwähnt, aber nirgends bewertet.

Datenqualitäts-Protokoll mit Nachforderungsliste

Führen Sie die Prüfung in einer Tabelle, damit offene Punkte nicht verloren gehen. Bewährt hat sich diese Struktur:

Prüffeld Führender Beleg Stand Bewertung Nachforderung an
Eigentum, Lasten Grundbuchauszug Datum eintragen vollständig, unklar, fehlt Grundbuchamt
Grundstücksfläche Liegenschaftskarte Datum eintragen vollständig, unklar, fehlt Katasteramt
Gebäudegeometrie genehmigte Bauvorlagen Datum eintragen vollständig, unklar, fehlt Bauaktenarchiv
Wohn- und Nutzflächen Flächenberechnung Datum eintragen vollständig, unklar, fehlt Planverfasser, Verwaltung
Modernisierungen Rechnungen, Abnahmen Datum eintragen vollständig, unklar, fehlt Eigentümer, Handwerksbetriebe
Baulasten Baulastenverzeichnis Datum eintragen vollständig, unklar, fehlt Bauaufsichtsbehörde
Bodenrichtwert Auskunft des Gutachterausschusses Stichtag eintragen vollständig, unklar, fehlt Gutachterausschuss
Energetischer Zustand Energieausweis, Datenblätter Datum eintragen vollständig, unklar, fehlt Aussteller, Fachbetrieb

Ergänzen Sie je Zeile eine Frist und die Person, die sich kümmert. Aus den Zeilen mit dem Status unklar oder fehlt entsteht Ihre Nachforderungsliste, die Sie gesammelt und schriftlich versenden.

Wo die eigene Prüfung endet

Unterlagen abgleichen, Flächen nachmessen, Stichtage kontrollieren und Widersprüche benennen können Sie selbst. Nicht beurteilen lässt sich ohne Fachkunde, ob Risse statisch relevant sind, wie weit Feuchte in Bauteile eingedrungen ist, ob eine Elektroinstallation den anerkannten Regeln entspricht oder wie eine Baulast wirtschaftlich wirkt. Für diese Fragen sind bausachverständige Personen, Elektrofachkräfte oder Fachanwälte zuständig. Die hier beschriebene Durchsicht ist eine Qualitätskontrolle Ihrer Datengrundlage und keine juristische oder steuerliche Bewertung; welche Schlüsse aus einem Befund zu ziehen sind, gehört in die Hände einer fachkundig beauftragten Person.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch – aktueller Gesetzestext
  2. Immobilienwertermittlungsverordnung – aktueller Gesetzestext
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