Sachwertverfahren – Bewertungswege vergleichen: Methode, Aufwand und Aussagekraft

Eine Vergleichsmatrix mit Einsatzgrenzen. Im Mittelpunkt: Bewertungsverfahren, Datentiefe, Kosten, Ergebnisgenauigkeit.

05Immobilienwert

Das Wichtigste in Kürze

  • Bewertungsverfahren, Datentiefe, Kosten.
  • Der Beitrag liefert eine Vergleichsmatrix mit Einsatzgrenzen.
  • Die Seite vergleicht Bewertungswege und nicht Verkaufsstrategien.

Sobald für ein Haus eine Zahl gebraucht wird, stehen mehrere Wege nebeneinander, und sie führen selten zum selben Ergebnis. Der Substanzweg über den Sachwert ist nur einer davon, und ob er im konkreten Fall die belastbarere Antwort liefert als der Weg über Kauffälle oder über Erträge, hängt an der Datenlage, nicht am Geschmack. Hinzu kommt die Frage, in welcher Form ein Ergebnis entsteht, denn zwischen einer selbst gerechneten Überschlagszahl und einem ausformulierten Gutachten liegen Welten an Aufwand und Verbindlichkeit. Die folgende Gegenüberstellung ordnet Verfahren und Bearbeitungstiefen nach Datenbedarf, Aufwand und Aussagekraft und benennt, wo jeder Weg an seine Einsatzgrenze stößt.

Drei Verfahren, drei völlig verschiedene Datenquellen

Der Vergleichswert entsteht aus tatsächlich beurkundeten Kaufpreisen hinreichend ähnlicher Objekte. Der Ertragswert entsteht aus dem nachhaltig erzielbaren Reinertrag, kapitalisiert über die verbleibende Nutzungsdauer, zuzüglich des gesondert bewerteten Bodens. Der Sachwert entsteht aus den gewöhnlichen Herstellungskosten des Gebäudes, gemindert um die Alterung, zuzüglich Boden und Außenanlagen, anschließend an das örtliche Marktniveau angepasst. Die drei Wege sind keine Meinungen über dasselbe, sondern drei unterschiedliche Beobachtungen: Preise, Zahlungsströme, Substanz. Welcher Weg trägt, entscheidet sich daran, welche dieser drei Beobachtungen in Ihrer Region für Ihr Objekt überhaupt in ausreichender Menge und Qualität vorliegt.

Vergleichsmatrix der Verfahren

Kriterium Vergleichswert Ertragswert Sachwert
Kern der Datengrundlage Kaufpreissammlung, Vergleichsfaktoren Mieten, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz Kostenkennwerte, Baujahr, Modernisierung, Marktanpassungsfaktor
Datentiefe am Objekt eher gering, Objektmerkmale zum Abgleich mittel, Mietverträge und Kostenaufstellung hoch, Flächen, Ausstattung, Zustand, Bauunterlagen
Typischer Bearbeitungsaufwand niedrig bis mittel mittel mittel bis hoch
Stark bei standardisierten Objekten mit lebhaftem Markt vermieteten Objekten mit stabilen Erträgen individuellen Häusern ohne Vergleichsfälle
Schwach bei Sonderobjekten und dünnen Märkten Eigennutzung und untypischen Mietverhältnissen Regionen mit stark streuenden Anpassungsfaktoren
Hauptunsicherheit Ähnlichkeit der herangezogenen Fälle Ansatz von Zinssatz und Restnutzungsdauer Restnutzungsdauer und Marktanpassung

Die Verfahren schließen einander nicht aus. In der Praxis wird häufig ein Weg führend gerechnet und ein zweiter zur Kontrolle herangezogen, um die Größenordnung abzusichern. Werden mehrere Ergebnisse nebeneinandergestellt, muss allerdings offengelegt werden, welchem davon welches Gewicht zukommt und warum. Ein arithmetischer Mittelwert aus einem gut belegten und einem schwach belegten Ergebnis verschlechtert die Aussage, statt sie zu verbessern. Sinnvoll ist die Frage, welches Verfahren die wenigsten geschätzten Eingangsgrößen benötigt: Dieses trägt in aller Regel die Hauptlast, die übrigen dienen der Plausibilisierung.

Wo der Substanzweg gegenüber den anderen zurücktritt

Das Sachwertverfahren verliert an Aussagekraft, sobald der örtliche Markt reichlich gute Vergleichsfälle liefert. Dann führt der direkte Weg über die Kauffälle schneller und mit weniger Annahmen zum Ziel. Ebenso tritt der Substanzweg zurück, wenn ein Objekt erkennbar als Kapitalanlage gehandelt wird, denn Käufer bemessen den Preis dann an der Rendite und nicht an den Wiederherstellungskosten. Umgekehrt gewinnt der Sachweg dort, wo ein Haus baulich aus dem Rahmen fällt, wo Umbauten und Anbauten die Vergleichbarkeit zerstören oder wo ein Ort so wenige Transaktionen aufweist, dass jede Kaufpreisableitung auf Einzelfällen beruhen würde.

Bearbeitungstiefen und ihre Verwendbarkeit

Bearbeitungstiefe Datentiefe Aufwand Wofür sie üblicherweise reicht
Selbst gerechnete Überschlagsbewertung eigene Unterlagen, öffentliche Bodenrichtwerte gering erste Orientierung im privaten Umfeld
Automatisierte Onlinebewertung wenige Eingabefelder, statistische Modelle sehr gering grobe Einordnung, keine Objektbesichtigung
Marktpreiseinschätzung durch Vermittler Ortskenntnis, Objektbesichtigung gering bis mittel Vorbereitung einer Vermarktung
Kurzgutachten geprüfte Unterlagen, Besichtigung, dokumentierte Herleitung mittel interne Entscheidungen, Abstimmung unter Beteiligten
Vollgutachten vollständige Unterlagenprüfung, ausführliche Begründung hoch Anlässe mit Nachweisbedarf gegenüber Dritten

Die Tabelle sagt nichts darüber, welches Ergebnis höher ausfällt. Sie beschreibt allein, wie tief die Herleitung reicht und wie gut sie sich später von einem Dritten nachprüfen lässt. Verlangt Ihr Anlass eine überprüfbare Begründung, scheiden die oberen Zeilen aus, unabhängig davon, wie plausibel deren Zahl wirkt.

Typische Abweichungsmuster zwischen den Ergebnissen

Bestimmte Differenzen treten so regelmäßig auf, dass sie sich als Prüfmuster nutzen lassen. In Regionen mit starker Nachfrage liegt der vorläufige Sachwert häufig unter dem Preisniveau, in nachfrageschwachen Gegenden darüber, weil Baukosten weit weniger regional streuen als Grundstücks- und Immobilienpreise. Genau diese Differenz fängt der Anpassungsfaktor auf. Bei jungen Gebäuden liegen Sachwert und Vergleichswert meist näher beieinander als bei alten, weil die Alterungsannahme noch wenig Gewicht hat. Bei vermieteten Objekten mit langfristig niedrigen Bestandsmieten fällt der Ertragswert regelmäßig hinter den Sachwert zurück. Weichen zwei Verfahren im konkreten Fall ungewöhnlich stark voneinander ab, prüfen Sie zuerst die Eingangsdaten, bevor Sie das Ergebnis für falsch erklären.

Einsatzgrenzen, die keine Rechnung überwindet

Kein Verfahren repariert eine unzureichende Datenlage. Fehlen belastbare Kauffälle, hilft es nicht, entfernte Orte heranzuziehen. Fehlen marktübliche Mietansätze, wird der Ertragswert zur Annahmenkette. Fehlt ein regional abgeleiteter Anpassungsfaktor für die passende Objektgruppe, bleibt der Sachwert eine technische Größe ohne Marktbezug. Ebenso wenig ersetzt ein Verfahren die Beurteilung der Substanz: Verdeckte Schäden, Feuchte, Tragwerksfragen oder eine überalterte Haustechnik werden nur sichtbar, wenn jemand sie fachlich prüft. Auch Rechte und Lasten wirken unabhängig vom gewählten Weg und müssen gesondert bewertet werden.

Was Sie selbst gegenrechnen können

Sinnvoll und ohne Fachbetrieb machbar ist eine Kontrollrechnung mit einem zweiten Verfahren, um die Größenordnung zu prüfen. Sie können öffentlich zugängliche Bodenrichtwerte abrufen, die Grundstücksfläche aus der Liegenschaftskarte übernehmen, den Immobilienmarktbericht Ihres Gutachterausschusses lesen und die dort veröffentlichten Kennzahlen mit Ihrem Ansatz vergleichen. Nicht selbst leisten lässt sich die Auswahl geeigneter Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung, denn diese ist nicht frei zugänglich. Die hier dargestellte Gegenüberstellung dient der fachlichen Einordnung und ersetzt keine Beratung in Rechts- oder Steuerfragen; welcher Bewertungsweg in Ihrem Fall verlangt oder anerkannt wird, klären Sie mit der Stelle, für die das Ergebnis bestimmt ist, oder mit einer sachverständigen Person.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch – aktueller Gesetzestext
  2. Immobilienwertermittlungsverordnung – aktueller Gesetzestext
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