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Anpassungsfaktor

Was bedeutet Anpassungsfaktor?

Der Anpassungsfaktor wird jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt. Grundlage sind der Baupreisindex und der Tariflohnindex des Statistischen Bundesamts. Der Baupreisindex geht zu 80 Prozent ein, der Tariflohnindex zu 20 Prozent.

Erhöht sich der Faktor, steigt damit sowohl der versicherte Neubauwert als auch der Beitragsbetrag. Die Anpassung soll sicherstellen, dass im Schadenfall die gestiegenen Kosten für Wiederaufbau, Material und Handwerker gedeckt sind. Ohne sie würde der Versicherungsschutz im Verhältnis zum tatsächlichen Wert des Gebäudes sinken.

Verträge nach den Versicherungsbedingungen von 1988 (VGB 88) arbeiten mit dem gleitenden Neuwertfaktor, neuere Bedingungen ab VGB 2000 mit dem Anpassungsfaktor. Beide Werte folgen derselben Berechnungsgrundlage, können aber leicht unterschiedlich ausfallen.

Warum ist der Begriff für Eigentümer wichtig?

Der Anpassungsfaktor ist kein willkürlicher Preisanstieg des Versicherers, sondern eine branchenweite Indexanpassung. Er eröffnet grundsätzlich kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Zusätzliche Tariferhöhungen des Versicherers sind davon zu trennen und können eigene Rechte auslösen.

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