Vergleichswertverfahren berechnen: Eingaben, Rechenschritte und Ergebnisbandbreite

Eine nachvollziehbare Musterbewertung. Im Mittelpunkt: Flächen, Erträge oder Herstellungskosten, Marktanpassung, Rechte.

05Immobilienwert

Das Wichtigste in Kürze

  • Flächen, Erträge oder Herstellungskosten, Marktanpassung.
  • Der Beitrag liefert eine nachvollziehbare Musterbewertung.
  • Die Seite behandelt nur Rechenweg und Ergebnisbandbreite.

Der Rechenweg des Vergleichswertverfahrens ist unspektakulär: Sie leiten aus tatsächlich gezahlten Preisen ähnlicher Objekte einen Preis für Ihr Objekt ab und korrigieren dabei die Unterschiede zwischen den Fällen. Anspruchsvoll ist nicht die Arithmetik, sondern die Begründung jeder einzelnen Korrektur. Wer Zu- und Abschläge nach Gefühl setzt, erzeugt eine Zahl mit vielen Nachkommastellen und wenig Substanz. Am Ende steht deshalb sinnvollerweise keine Punktzahl, sondern eine Spanne, deren Breite Sie selbst herleiten können.

Eingangsgrößen, die vor dem ersten Rechenschritt feststehen müssen

Fest stehen müssen die Bezugsfläche und deren Berechnungsgrundlage, das Baujahr, der Zeitpunkt und Umfang wesentlicher Modernisierungen, die Ausstattungsqualität, die Lage innerhalb des Gebäudes und im Ort, mitverkaufte Nebenflächen wie Stellplatz, Keller oder Garten sowie sämtliche im Grundbuch eingetragenen Rechte. Bei Eigentumswohnungen kommen der Miteigentumsanteil, Sondernutzungsrechte, der Stand der Erhaltungsrücklage und bekannte, aber noch nicht umgesetzte Maßnahmen an der Gesamtanlage hinzu. Jede dieser Angaben braucht einen Beleg, denn sie geht unmittelbar in die spätere Anpassung ein.

Entscheidend ist außerdem, dass die Bezugsfläche des Bewertungsobjekts und die der Vergleichsfälle nach derselben Systematik ermittelt wurden. Werden Balkone, Dachschrägen oder Nebenräume unterschiedlich behandelt, verschiebt sich der abgeleitete Preis je Flächeneinheit, ohne dass am Objekt irgendetwas anders wäre. Notieren Sie deshalb zu jeder Flächenangabe, auf welcher Grundlage sie beruht.

Vergleichsfälle auswählen und bereinigen

Brauchbar ist ein Vergleichsfall nur, wenn er aus demselben Teilmarkt stammt, zeitlich in die Nähe des Bewertungszeitpunkts fällt und ein Objekt betrifft, dessen wertbestimmende Merkmale sich in überschaubarer Zahl von Ihrem unterscheiden. Auszusortieren sind Verkäufe unter Angehörigen, Notverkäufe, Veräußerungen aus einer Zwangsvollstreckung sowie Fälle, in denen Inventar oder Gewerbeanteile im Preis stecken. Je weniger Fälle übrig bleiben, desto sorgfältiger muss jeder einzelne dokumentiert sein. Drei bis fünf gut passende Fälle tragen mehr als zwanzig grob ähnliche.

Zu- und Abschläge nachvollziehbar herleiten

Angepasst wird immer der Vergleichsfall in Richtung Ihres Objekts, nicht umgekehrt. Für die Herleitung der Prozentsätze gibt es geordnete Wege: Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse, ausgewertete Preisunterschiede zwischen sonst gleichartigen Fällen sowie – bei baulichen Merkmalen – die Kosten der Herstellung, soweit der Markt sie honoriert. Kritisch sind Anpassungen wegen Modernisierungsgrad, Grundriss und Stellplatzsituation, weil sie sich schwer isolieren lassen. Sobald die Summe aller Korrekturen einen erheblichen Teil des Ausgangspreises ausmacht, war der Fall von vornherein nicht vergleichbar.

Musterbewertung einer Eigentumswohnung

Die folgenden Zahlen sind frei gewählte Rechengrößen zur Veranschaulichung des Ablaufs und geben keinen realen Markt wieder. Bewertet wird eine Wohnung mit 78 Quadratmetern Wohnfläche, Baujahr 1996, im zweiten Obergeschoss, mit Balkon und einem Stellplatz.

Fall Fläche Preis je Quadratmeter Abweichung zum Bewertungsobjekt Anpassung angepasst
A 72 m² 3.100 € ohne Balkon plus 3 Prozent 3.193 €
B 84 m² 2.950 € Erdgeschoss statt Obergeschoss plus 2 Prozent 3.009 €
C 76 m² 3.250 € kurz zuvor vollständig modernisiert minus 5 Prozent 3.088 €
D 80 m² 2.880 € Verkauf lag deutlich früher plus 4 Prozent 2.995 €

Der Mittelwert der angepassten Preise beträgt rund 3.071 Euro je Quadratmeter. Multipliziert mit 78 Quadratmetern ergibt das etwa 239.500 Euro für die Wohnung. Der Stellplatz wird nicht über den Quadratmeterpreis abgebildet, sondern gesondert angesetzt; mit einem hier angenommenen Betrag von 12.000 Euro liegt das rechnerische Zwischenergebnis bei rund 251.500 Euro.

Von der Rechengröße zur Ergebnisspanne

Die vier angepassten Werte streuen zwischen 2.995 und 3.193 Euro je Quadratmeter. Überträgt man diese Streuung auf die Fläche und rechnet den Stellplatz hinzu, entsteht ein Korridor von etwa 246.000 bis 261.000 Euro. Diese Spanne ist kein Schönheitsfehler, sondern das eigentliche Ergebnis: Sie zeigt, wie stark die Datenlage die Aussage stützt. Ein enger Korridor spricht für einen aktiven, homogenen Teilmarkt, ein weiter für dünne oder uneinheitliche Daten. Runden Sie das Ergebnis auf eine Größenordnung, die zur Datenqualität passt, statt auf den Euro genau zu rechnen.

Halten Sie zu jedem Zwischenschritt fest, woher die Zahl stammt und warum sie angepasst wurde. Diese Notizen sind später wichtiger als das Endergebnis, weil jede Rückfrage genau dort ansetzt: bei der Herkunft eines Vergleichsfalls, bei der Höhe eines Zuschlags oder bei der Frage, warum ein Fall aussortiert wurde.

Plausibilitätskontrolle vor der Weiterverwendung

Bevor Sie eine Zahl weitergeben, stellen Sie ihr vier unabhängige Kontrollen gegenüber. Passt der abgeleitete Preis je Flächeneinheit zu dem, was Marktberichte für diese Objektgruppe und Lage ausweisen? Steht das Ergebnis in einem sinnvollen Verhältnis zu den Kosten eines vergleichbaren Neubaus abzüglich der Alterung? Ergibt sich bei vermieteten Objekten ein Verhältnis von Kaufpreis zu Jahresmiete, das sich im örtlich üblichen Rahmen bewegt? Und deckt sich die Größenordnung mit dem, was mehrere ortskundige Personen unabhängig voneinander nennen? Weicht eine dieser Kontrollen deutlich ab, liegt die Ursache erfahrungsgemäß in der Fläche, im Zeitbezug der herangezogenen Fälle oder in einer Position, die versehentlich zweimal berücksichtigt wurde.

Besondere Merkmale erst nach der Marktableitung berücksichtigen

Bauschäden, ein aufgelaufener Instandhaltungsstau, ein eingetragenes Wohnrecht, ein Nießbrauch, laufende Rechtsstreitigkeiten der Gemeinschaft oder eine beschlossene Großmaßnahme wirken nicht auf den Quadratmeterpreis, sondern werden als eigener Posten abgezogen oder hinzugerechnet. Der Grund ist einfach: Solche Umstände treten in den Vergleichsfällen typischerweise nicht auf und würden sonst zweimal berücksichtigt oder vollständig untergehen. Die Höhe dieser Positionen leitet sich aus Kostenschätzungen, Barwertrechnungen oder Rückstellungen ab und muss einzeln belegt werden.

Rechnen mit Vergleichsfaktoren statt mit Einzelpreisen

Wo einzelne Kauffälle fehlen oder nicht zugänglich sind, veröffentlichen Gutachterausschüsse teilweise abgeleitete Faktoren, die einen typisierten Wert je Bezugseinheit für definierte Objektgruppen angeben. Damit rechnen Sie nicht mehr gegen konkrete Nachbarobjekte, sondern gegen einen aus vielen Fällen gebildeten Mittelwert. Das reduziert den Aufwand deutlich, kostet aber Genauigkeit im Einzelfall, weil individuelle Abweichungen im Faktor bereits geglättet sind. Prüfen Sie in diesem Fall besonders genau, ob Ihr Objekt tatsächlich in die zugrunde gelegte Gruppe fällt.

Wo die eigene Rechnung an ihre Grenze stößt

Sie können Flächen nachrechnen, Unterlagen ordnen, Preisniveaus beobachten und den beschriebenen Ablauf für sich selbst durchspielen, um eine Größenordnung zu gewinnen. Die vollständige Auswertung der Kaufpreissammlung, die statistisch abgesicherte Ableitung von Anpassungsfaktoren und die Bewertung eingetragener Rechte bleiben fachkundigen Personen vorbehalten. Verbindliche Aussagen zu steuerlichen oder rechtlichen Folgen des Ergebnisses gehören ohnehin in die Hand einer entsprechend qualifizierten Beratung; die Darstellung hier erklärt lediglich die Rechenlogik und trifft keine Aussage über Ihren konkreten Fall.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch – aktueller Gesetzestext
  2. Immobilienwertermittlungsverordnung – aktueller Gesetzestext
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