Bodenrichtwert berechnen: Eingaben, Rechenschritte und Ergebnisbandbreite

Eine nachvollziehbare Musterbewertung. Im Mittelpunkt: Flächen, Erträge oder Herstellungskosten, Marktanpassung, Rechte.

05Immobilienwert

Das Wichtigste in Kürze

  • Flächen, Erträge oder Herstellungskosten, Marktanpassung.
  • Der Beitrag liefert eine nachvollziehbare Musterbewertung.
  • Die Seite behandelt nur Rechenweg und Ergebnisbandbreite.

Zwischen der Zahl, die eine Bodenrichtwertkarte anzeigt, und dem Bodenwert Ihres Flurstücks liegen mehrere Rechenschritte. Wer die Fläche einfach mit dem Zonenwert multipliziert, überspringt genau die Anpassungen, die den Unterschied zwischen einer groben Hausnummer und einer nachvollziehbaren Größe ausmachen. Nachfolgend finden Sie den Rechenweg in seiner üblichen Reihenfolge, eine durchgerechnete Musterbewertung mit frei gewählten Zahlen und eine Erklärung, warum am Ende eine Spanne und kein exakter Betrag steht. Alle Beträge im Beispiel dienen ausschließlich der Veranschaulichung des Rechenwegs und sind keine Marktaussage.

Welche Eingangsgrößen der Rechenweg zwingend benötigt

Ohne fünf Angaben lässt sich nicht rechnen. Erstens die amtliche Grundstücksfläche aus dem Liegenschaftskataster, nicht die Fläche aus einem Verkaufsprospekt. Zweitens der Bodenrichtwert der zutreffenden Zone mit seinem Stichtag. Drittens die Beschreibung des Bodenrichtwertgrundstücks, also Nutzungsart, Maß der baulichen Nutzung, Bezugsfläche oder Bezugstiefe und Erschließungszustand. Viertens die Merkmale Ihres eigenen Flurstücks in denselben Kategorien. Fünftens der Wertermittlungsstichtag, auf den das Ergebnis bezogen sein soll.

Notieren Sie zu jeder Größe die Fundstelle. Bei der Fläche ist das der Katasternachweis mit Datum, beim Zonenwert die Auskunft mit Zonenbezeichnung und Stichtag, bei den Referenzmerkmalen die zugehörige Legende. Diese Quellenangaben brauchen Sie später, wenn jemand das Ergebnis nachvollziehen soll; ohne sie ist die Rechnung nicht überprüfbar und im Streitfall praktisch wertlos.

Erst wenn diese fünf Größen nebeneinander liegen, wird sichtbar, in welchen Punkten Ihr Grundstück von der Referenz abweicht. Genau diese Abweichungen sind der Gegenstand aller weiteren Rechenschritte.

Vom Zonenwert zum Bodenwert des Flurstücks

Der Weg verläuft in einer festen Reihenfolge, weil jeder Schritt auf dem Ergebnis des vorherigen aufsetzt:

  1. Ausgangswert bilden: Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert je Quadratmeter.
  2. Nutzungsart und Entwicklungszustand abgleichen. Stimmen sie nicht überein, ist die Zone falsch gewählt und der Rechenweg beginnt von vorn.
  3. Maß der baulichen Nutzung anpassen, sofern Ihr Grundstück eine andere zulässige Bebauungsdichte aufweist als die Referenz.
  4. Grundstücksgröße oder Tiefe anpassen, weil sehr große, sehr kleine oder ungewöhnlich tiefe Flächen je Quadratmeter anders bewertet werden.
  5. Erschließungszustand berücksichtigen. Ist die Referenz beitragsfrei, Ihr Grundstück aber noch beitragspflichtig, sind die zu erwartenden Beiträge abzusetzen; deren Höhe erfragen Sie bei der Gemeinde.
  6. Zeitlich anpassen, wenn Richtwertstichtag und Wertermittlungsstichtag auseinanderfallen.
  7. Individuelle Merkmale abbilden: Zuschnitt, Topografie, Immissionen, Altlastenverdacht, Rechte und Lasten, Freilegungskosten bei abgängiger Bebauung.

Umrechnungskoeffizienten und Indexreihen richtig ansetzen

Die Anpassungen in den Schritten drei, vier und sechs dürfen Sie nicht schätzen. Die Gutachterausschüsse veröffentlichen dafür eigene Daten: Umrechnungskoeffizienten für abweichende Grundstücksgrößen und für abweichendes Maß der baulichen Nutzung sowie Indexreihen für die zeitliche Entwicklung. Diese Werte sind regional unterschiedlich und werden in den Grundstücksmarktberichten oder auf Anfrage bereitgestellt. Setzen Sie ausschließlich die Koeffizienten des Ausschusses an, der für Ihre Lage zuständig ist, und notieren Sie die Fundstelle mit Jahrgang.

Achten Sie zusätzlich auf die Bezugsgröße des jeweiligen Koeffizienten. Manche Tabellen stellen auf die Grundstücksfläche ab, andere auf die Grundstückstiefe, wieder andere auf eine Geschossflächenzahl. Verwenden Sie einen Wert mit der falschen Bezugsgröße, verschiebt sich das Ergebnis systematisch in eine Richtung, ohne dass der Fehler in der Rechnung selbst sichtbar würde. Die Legende der Tabelle beantwortet diese Frage in aller Regel eindeutig.

Ein häufiger Fehler besteht darin, mehrere Koeffizienten unkritisch zu multiplizieren. Prüfen Sie in der Herleitung, ob ein Koeffizient bereits einen anderen Effekt mit abdeckt, sonst rechnen Sie denselben Umstand zweimal ein.

Musterbewertung eines Wohnbaugrundstücks

Angenommen sei ein baureifes Wohngrundstück mit 720 Quadratmetern amtlicher Fläche. Die Zone weist als Referenz ein Grundstück mit 500 Quadratmetern, gleicher Nutzungsart, gleichem Maß der baulichen Nutzung und beitragsfreier Erschließung aus. Für den Zonenwert wird im Beispiel ein Betrag von 240 Euro je Quadratmeter unterstellt.

Rechenschritt Ansatz Zwischenergebnis
Ausgangswert 720 mal 240 Euro 172.800 Euro
Anpassung Grundstücksgröße Koeffizient 0,92 158.976 Euro
Zeitliche Anpassung Indexfaktor 1,04 165.335 Euro
Leitungsrecht in Abteilung II Abschlag 4.000 Euro 161.335 Euro

Der Koeffizient, der Indexfaktor und der Abschlag sind hier gesetzte Rechenwerte. In Ihrem Fall entnehmen Sie den Koeffizienten und den Index der Auswertung des zuständigen Ausschusses; die Bewertung eines eingetragenen Rechts richtet sich nach der tatsächlichen Nutzungseinschränkung und lässt sich nicht pauschal beziffern. Nutzungsart, Bebauungsdichte und Erschließungszustand stimmen im Beispiel mit der Referenz überein, deshalb entfallen die Schritte zwei, drei und fünf.

Warum am Ende eine Bandbreite steht

Der Zonenwert ist ein aus vielen Kauffällen abgeleiteter Durchschnitt. Die einzelnen Preise streuen um diesen Durchschnitt, und die Streuung wird in den Marktberichten der Ausschüsse ausgewiesen. Hinzu kommt, dass jede Anpassung selbst mit einer Unsicherheit behaftet ist. Ein Ergebnis auf den Euro genau vorzutragen, täuscht daher eine Genauigkeit vor, die die Datengrundlage nicht hergibt.

Runden Sie das Endergebnis und geben Sie es als Spanne an. Unterstellt man im obigen Beispiel eine Streuung von zehn Prozent nach oben und unten, ergibt sich ein Korridor von rund 145.000 bis 177.000 Euro. Diese zehn Prozent sind ausdrücklich keine allgemeine Faustregel, sondern eine Annahme für die Rechnung; die tatsächliche Streuung in Ihrer Zone müssen Sie den veröffentlichten Auswertungen entnehmen.

Formulieren Sie das Ergebnis entsprechend vollständig: die Spanne, der Wertermittlungsstichtag, die verwendeten Quellen und ein Satz zu den Annahmen, die Sie treffen mussten. Diese vier Angaben gehören zusammen. Einzeln vorgetragen verliert die Zahl ihren Aussagegehalt und lädt zu Missverständnissen ein.

Typische Rechenfehler im Eigenversuch

Vier Muster treten besonders häufig auf: die Verwendung einer Flächenangabe aus dem Exposé statt aus dem Kataster, die Zuordnung zur falschen Zone bei Grundstücken an Zonengrenzen, das Ignorieren des Erschließungszustands und das Vermischen von Bodenwert und Gesamtwert eines bebauten Grundstücks. Der vierte Fehler ist der folgenschwerste, weil er das Ergebnis um Größenordnungen verschiebt.

Ihre eigene Rechnung trägt für eine erste Orientierung und für die Vorbereitung eines Gesprächs. Sie trägt nicht, wenn das Grundstück mehreren Zonen zuzuordnen ist, wenn Rechte Dritter die Bebaubarkeit einschränken oder wenn das Ergebnis gegenüber einer Behörde, einem Gericht oder einem Kreditinstitut verwendet werden soll. Rechenwege und Zahlen ersetzen in solchen Fällen keine sachverständige Wertermittlung und auch keine steuerliche oder juristische Auskunft; die abschließende Beurteilung bleibt der dafür qualifizierten Person vorbehalten.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch – aktueller Gesetzestext
  2. Immobilienwertermittlungsverordnung – aktueller Gesetzestext
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