Totleitungen in der Trinkwasserinstallation nachrüsten: Montage, Funktionsprüfung und Übergabe
Eine Funktions- und Übergabecheckliste. Im Mittelpunkt: Vorbereitung, Montagefolge, Abschaltungen, Konfiguration.
Das Wichtigste in Kürze
- Vorbereitung, Montagefolge, Abschaltungen.
- Der Beitrag liefert eine Funktions- und Übergabecheckliste.
- Die Seite deckt ausschließlich Nachrüstung, Prüfung und sicheren Betriebsstart ab.
Vor dem ersten Schnitt: Was schriftlich vorliegen muss
Der Rückbau nicht durchflossener Abschnitte ist ein Eingriff in ein laufendes System. Bevor der Fachbetrieb anrückt, sollten vier Unterlagen bereitliegen: das Schema mit nummerierten Abschnitten und Bewertung, die Liste der Trennstellen mit Angabe des durchflossenen Stranges, der Ablaufplan mit Abschaltzeiten je Bauabschnitt und die Ankündigung an alle Nutzenden.
Klären Sie außerdem, welche Abschnitte in einem Zug abgearbeitet werden. Jeder zusätzliche Termin bedeutet erneute Anfahrt, erneute Abschaltung und erneute Spülung. Die Bündelung ist der wirksamste Hebel für Kosten und Nutzungsunterbrechung gleichermaßen.
Absperrungen, Ersatzversorgung und Reihenfolge
Prüfen Sie mit dem Betrieb, welche Absperrarmaturen tatsächlich schließen. In Bestandsgebäuden versagen alte Strangabsperrungen regelmäßig, und dann muss das gesamte Haus abgeschaltet werden. Planen Sie diesen Fall ein, statt ihn zu hoffen. Ist die Hausanschlussarmatur betroffen, wird der Wasserversorger einbezogen; das erfordert einen eigenen Termin.
Arbeiten Sie sich von unten nach oben und vom Zentrum nach außen vor. Zuerst werden die Abschnitte an der Hauptverteilung getrennt, weil sie die größten Volumina betreffen. Danach folgen die Etagenverteilungen, zuletzt die Einzelanschlüsse. So bleibt die Zahl der Abschaltungen klein, und jeder Bauabschnitt kann vor dem nächsten in Betrieb genommen werden.
Trennen und Verschließen: worauf es fachlich ankommt
Entscheidend ist der Ort der Trennung. Sie muss unmittelbar an der Abzweigung vom durchflossenen Strang erfolgen, sodass kein nennenswerter Stumpf zurückbleibt. Ein Verschluss zwanzig Zentimeter hinter der Abzweigung ist kein Rückbau, sondern eine verkürzte Totleitung. Fachgerecht ist der Rückbau des T-Stücks und der Ersatz durch ein durchgehendes Rohrstück oder ein Formstück ohne Abgang; wo das nicht möglich ist, wird der Abgang so kurz wie technisch machbar verschlossen.
Das abgetrennte Rohr wird entleert. Verbleibt es im Bauteil, wird das im Bestandsplan vermerkt, damit spätere Bohrungen es nicht für eine wasserführende Leitung halten. Armaturen, Wandscheiben und Wandanschlussbögen werden mit ausgebaut, weil sie sonst als vermeintlich nutzbare Anschlüsse wieder in Betrieb genommen werden könnten.
Umbindung statt Rückbau: die Prüfschritte
Wird ein Abschnitt nicht zurückgebaut, sondern in eine durchströmte Führung eingebunden, sind zusätzliche Schritte nötig. Vorab ist die hydraulische Wirkung zu prüfen: Die Umbindung verändert Fließwege, Druckverluste und Fließgeschwindigkeiten, und der Mindestfließdruck von 1,0 bar an der ungünstigsten Entnahmestelle muss erhalten bleiben. Nach der Montage ist nachzuweisen, dass der Abschnitt tatsächlich durchströmt wird — praktisch über eine Temperaturmessung während einer Entnahme oder über eine Wärmebildaufnahme.
Halten Sie zusätzlich fest, welche Entnahmestelle den Wasseraustausch trägt. Wird ausgerechnet diese Stelle später stillgelegt, entsteht die Totleitung erneut. Dieser Zusammenhang gehört in den Bestandsplan und in die Einweisung.
Dichtheitsprüfung, Spülung und Wiederinbetriebnahme
Jeder veränderte Abschnitt wird vor dem Verschließen der Bauteile geprüft. Die Prüfung erfolgt nach DIN EN 806-4; in der Praxis wird bei Eingriffen im Bestand meist mit Wasser unter Betriebsdruck geprüft, weil die Anlage unmittelbar danach wieder in Nutzung geht. Wird dagegen über mehrere Tage nicht genutzt, ist die trockene Prüfung mit ölfreier Druckluft nach dem Merkblatt des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima die hygienisch bessere Wahl.
Anschließend wird gespült. Die Spülung erfolgt abschnittsweise, stockwerksweise von unten nach oben und innerhalb eines Geschosses von der nächstgelegenen zur entferntesten Entnahmestelle. Die Mindestanzahl gleichzeitig geöffneter Entnahmestellen richtet sich nach der größten Nennweite im Spülabschnitt; sie beträgt nach DIN EN 806-4 bei DN 25 zwei, bei DN 32 vier, bei DN 40 sechs und bei DN 50 acht Entnahmestellen der Nennweite DN 15. Strahlregler und Filtereinsätze werden vorher entfernt.
Eine Desinfektion gehört nicht zur Regelinbetriebnahme. Sie kommt nur bei begründetem Anlass in Betracht, etwa nach einem mikrobiologischen Befund, und wird nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 557 durchgeführt. Mittel aus dem Handel sind dafür ungeeignet und dürfen keinesfalls in die Installation eingebracht werden.
Beprobung nach der Sanierung
Wurde der Rückbau infolge eines Legionellenbefundes durchgeführt, gehört eine Nachbeprobung zum Abschluss. Sie erfolgt durch eine nach der Trinkwasserverordnung zugelassene Untersuchungsstelle, einschließlich der Probenahme, und wird zeitlich so gelegt, dass sich der neue Betriebszustand eingestellt hat. Maßgeblich bleibt der technische Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten je 100 Milliliter aus Anlage 3 der Trinkwasserverordnung.
Stimmen Sie Umfang und Zeitpunkt mit dem Gesundheitsamt ab, wenn dort bereits eine Anzeige nach § 51 vorliegt. Eine eigenmächtig gewählte Nachbeprobung wird sonst unter Umständen nicht anerkannt, und der Aufwand fällt ein zweites Mal an.
Funktions- und Übergabecheckliste
| Prüfpunkt | Kriterium für die Freigabe | Nachweis bei der Übergabe |
|---|---|---|
| Trennstellen | Trennung unmittelbar an der Abzweigung, kein verbleibender Stumpf | Bilder je Trennstelle vor dem Verschließen |
| Verbliebene Rohre im Bauteil | entleert, im Plan als nicht wasserführend gekennzeichnet | aktualisierter Bestandsplan |
| Ausgebaute Armaturen | Wandscheiben und Anschlussbögen entfernt | Bestandsaufnahme nach dem Rückbau |
| Umgebundene Abschnitte | Durchströmung während einer Entnahme belegt | Temperatur- oder Wärmebildnachweis |
| Druckverhältnisse | Mindestfließdruck 1,0 bar an der ungünstigsten Entnahmestelle | Messwert im Protokoll |
| Dichtheit | kein Druckabfall, keine Feuchtigkeit an neuen Verbindungen | Prüfprotokoll mit Verfahren und Dauer |
| Spülung | klares, partikelfreies Wasser in jedem Abschnitt | Spülprotokoll mit Datum und Abschnittsliste |
| Kaltwassertemperatur | höchstens 25 Grad Celsius nach DIN 1988-200 | Messwerte mehrerer Entnahmestellen |
| Warmwassertemperatur | mindestens 60 Grad Celsius am Austritt, Zirkulationsrücklauf mindestens 55 Grad nach DVGW W 551 | Messwerte des Fachbetriebs |
| Nutzungskonzept | jede verbleibende Entnahmestelle wird spätestens alle 72 Stunden benutzt oder gespült | Spülplan mit benannter verantwortlicher Person |
| Beprobung | falls veranlasst, Ergebnis unter dem technischen Maßnahmenwert | Prüfbericht der zugelassenen Untersuchungsstelle |
| Einweisung | Absperrpunkte, verbleibende Rohre, Spülplan erklärt | unterschriebenes Einweisungsprotokoll |
Dokumentation, die den Rückfall verhindert
Der häufigste Fehler nach einem erfolgreichen Rückbau ist der Rückfall: Bei der nächsten Sanierung entsteht wieder ein abgetrennter Abschnitt, weil niemand weiß, dass es schon einmal ein Problem gab. Legen Sie deshalb eine Anlagenakte an, in der Bestandsplan, Trennstellenliste, Prüf- und Spülprotokolle, Untersuchungsberichte und der Spülplan zusammenliegen. Übergeben Sie diese Akte bei jedem Eigentümerwechsel und bei jeder Beauftragung eines neuen Betriebs.
Nehmen Sie in den Plan ausdrücklich auf, welche Entnahmestellen den Wasseraustausch welcher Abschnitte tragen. Das ist die Information, die bei jedem künftigen Umbau als Erstes gebraucht wird.
Ihre Rolle beim Rückbau und ihre Grenze
Sie organisieren, kartieren, kündigen an, schaffen Zugänge, entfernen abnehmbare Verkleidungen, halten die Trennstellen in Bildern fest, prüfen die Übergabeunterlagen auf Vollständigkeit und führen anschließend den Spülplan. Nach der Übergabe kontrollieren Sie regelmäßig die Kaltwassertemperatur und achten auf geruchliche Veränderungen.
Sie führen keine Trennung aus, setzen keinen Verschluss, betätigen keine Ventile zur Stilllegung und bringen keine Desinfektionsmittel ein. Nach § 12 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser sind Errichtung, Änderung und Instandhaltung der Kundenanlage dem Wasserversorgungsunternehmen oder einem in dessen Installateurverzeichnis eingetragenen Unternehmen vorbehalten. Bei einem Thema, bei dem der Fehler unmittelbar in das Trinkwasser des ganzen Hauses gelangt, ist diese Grenze keine Formalie, sondern der Kern der Sache.







