Kranke Bäume und Totholz erkennen: Der Stammfuß verrät mehr als die Krone

Die auffälligsten Schäden an einem Baum sind selten die gefährlichsten. Ein Pilzfruchtkörper am Wurzelanlauf wiegt schwerer als eine lichte Krone – und Totholz muss nicht komplett verschwinden.

Abgestorbener Baum mit kahlen Ästen auf einer Wiese
Abgestorbener Baum mit kahlen Ästen auf einer WieseFoto: Reuleke / Wikimedia CommonsCC BY-SA 4.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Fruchtkörper am Stammfuß und an den Wurzelanläufen sind der schwerwiegendste Befund, weil dort der tragende Querschnitt sitzt – ein Fruchtkörper zeigt an, dass die Zersetzung im Holz schon fortgeschritten ist.
  • Braunfäule und simultane Weißfäule machen Holz früh spröde, selektive Weißfäule erweicht es; deshalb entscheidet der Pilz darüber, ob Bruch- oder Standsicherheit betroffen ist.
  • Die Verkehrssicherungspflicht verlangt keine Entfernung jedes toten Astes: Der Bundesgerichtshof hält Folgen eines natürlichen Astbruchs ohne vorherige Anzeichen für ein hinzunehmendes Lebensrisiko (III ZR 352/13).
  • Die Regelkontrolle nach den FLL-Baumkontrollrichtlinien ist eine fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden – ohne Gerät, aber mit einer Dokumentation, die im Streitfall als Beweismittel taugen muss.

Ein Baum, der bei mäßigem Wind über die Terrasse kippt, hat sein Versagen fast immer über Jahre angekündigt – nur eben nicht dort, wo die meisten Eigentümer hinsehen. Die lichte Krone, die im Juli auffällt, beschreibt die Vitalität. Über die Tragfähigkeit des Holzes sagt sie wenig. Der unscheinbare schwarze Belag in einer Wurzelnische dagegen kann bedeuten, dass der Querschnitt, der die gesamte Last hält, bereits weitgehend zersetzt ist.

Deshalb hilft eine bloße Symptomliste wenig. Nützlich ist eine Rangfolge: Welcher Befund betrifft den tragenden Querschnitt, welcher betrifft nur das Erscheinungsbild, und welcher liegt dazwischen. Diese Rangfolge lässt sich vom Boden aus in wenigen Minuten pro Baum abarbeiten – vorausgesetzt, man geht von unten nach oben und nicht umgekehrt.

Der Stammfuß trägt alles – und dort steht auch der schwerste Befund

Am Übergang zwischen Wurzelanläufen und Stamm wirken die größten Kräfte des ganzen Baums. Jede Windlast aus der Krone wird über den Hebelarm des Stamms hierhin geleitet. Ein Hohlraum in fünf Meter Höhe kostet einen Teil der Bruchsicherheit eines Astes; derselbe Hohlraum im Wurzelanlauf kostet Standsicherheit, also die Fähigkeit, überhaupt stehen zu bleiben.

Dazu kommt ein diagnostisches Detail, das oft unterschätzt wird: Ein Pilzfruchtkörper ist das Fortpflanzungsorgan, nicht der Beginn des Befalls. Das Myzel arbeitet im Holz, lange bevor außen etwas sichtbar wird. Wer einen Fruchtkörper am Stammfuß findet, sieht deshalb nicht den Anfang eines Problems, sondern ein fortgeschrittenes Stadium.

Vier Arten, die in der Baumkontrolle den Ausschlag geben

Pilz Wo Sie ihn finden Woran Sie ihn erkennen Warum er zählt
Brandkrustenpilz (Kretzschmaria deusta) Stammfuß, Wurzelnischen, Anlaufkehlen im Frühjahr weißlich-graue Beläge, ab dem Sommer eine schwarze, krustige, eindrückbare Schicht, die wie ein Brandfleck wirkt intensive Weißfäule mit Übergang zur Moderfäule; Kronensymptome kommen sehr spät, betroffene Bäume wirken bis zuletzt vital
Riesenporling (Meripilus giganteus) am Stammfuß oder aus dem Boden über den Wurzeln, oft an Buche und Eiche große, dachziegelig übereinanderliegende gelbbraune Fächer; die hellen Poren verfärben sich auf Druck rasch dunkel Weißfäule in Wurzeln und Stammfuß, also unmittelbar in der Standsicherheit; die Fruchtkörper leben nur wenige Wochen und werden leicht verpasst
Hallimasch (Armillaria spp.) büschelig am Stammfuß, meist im Herbst weiße Myzelfächer unter abgelöster Rinde, schwarzbraune Rhizomorphen wie Schnürsenkel, honigfarbene Hüte mit Ring am Stiel tötet Kambium ab oder erzeugt Weißfäule im Kernholz; befällt fast alle Laub- und Nadelgehölze, bevorzugt bereits geschwächte Bäume
Zunderschwamm (Fomes fomentarius) am Stamm, in Astungswunden, vor allem an Buche und Birke mehrjährige, hufförmige graue Konsolen, teils über 30 cm breit Weißfäule bis ins Kernholz; betrifft die Bruchsicherheit des Stamms und starker Äste, weniger die Standsicherheit

Weitere dreißig Arten für Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich hat das Pflanzenschutzamt Berlin in Steckbriefen zusammengestellt. Die Bestimmung bleibt Sache der Fachperson – Verwechslungen sind häufig, und die Art entscheidet über die Bewertung. Entfernen Sie einen Fruchtkörper deshalb nicht, bevor er begutachtet oder wenigstens fotografiert ist.

Weißfäule, Braunfäule, Moderfäule: Der Fäuletyp bestimmt die Prognose

Holz besteht im Wesentlichen aus Zellulose, Hemizellulose und Lignin. Welche dieser Bestandteile ein Pilz abbaut, entscheidet darüber, wie sich das Restholz mechanisch verhält – und damit, ob eher ein Bruch oder eher ein Umkippen droht.

  • Braunfäule – etwa durch Schwefelporling oder Rotrandigen Baumschwamm – baut Zellulose und Hemizellulose ab und lässt braunes, würfelig zerfallendes Lignin zurück. Das Holz verliert bereits zu Beginn der Zersetzung deutlich an Biegefestigkeit und wird spröde.
  • Simultane Weißfäule – etwa durch den Zunderschwamm – baut alle Bestandteile gleichmäßig ab. Auch hier versprödet das Holz früh, der Bruch erfolgt ohne vorherige Verformung.
  • Selektive Weißfäule – etwa durch den Flachen Lackporling – zersetzt bevorzugt Lignin. Das Holz erweicht, es bricht zäh statt spröde, dafür verformt es sich sichtbar vorher.
  • Moderfäule – typisch für den Brandkrustenpilz – hinterlässt keramikartig wirkende, graue Bruchflächen und ebenfalls sprödes Holz.

Für die Praxis heißt das: Ein sprödbrechender Fäuletyp am Stammfuß ist der ungünstigste Fall, weil das Versagen ohne Vorwarnung eintritt und die Reststandsicherheit sich nicht aus der Optik ableiten lässt. Genau hier endet die Sichtprüfung und beginnt die Messung.

Risse, Höhlungen und Zwiesel: Schäden am tragenden Querschnitt

Nach dem Stammfuß folgt der Stamm. Ein Längsriss, der sich über mehrere Meter zieht, gehört unabhängig von der Baumart in fachliche Beurteilung. Wichtiger als der Riss selbst sind oft die Reaktionen daneben: Wülste, Rippen und verdickte Zonen zeigen, dass der Baum an dieser Stelle Bewegung kompensiert. Der Baum baut nur dort zusätzliches Holz an, wo er es braucht – solche Verdickungen sind also Hinweise auf eine Schwachstelle, nicht auf Gesundheit.

Höhlungen sind der klassische Fall, in dem Laien überschätzen und Fachleute differenzieren. Aus dem Verfahren der visuellen Baumbeurteilung stammt die Faustregel, dass die Restwandstärke etwa ein Drittel des Stammradius nicht unterschreiten soll. Diese Regel ist verbreitet, wissenschaftlich aber umstritten und gilt ohnehin nicht ohne Weiteres für Stämme mit Öffnung, für Bäume mit Rippenbildung oder für exponierte Standorte. Sie ersetzt keine Untersuchung, sie erklärt nur, warum eine große Höhlung nicht automatisch das Ende bedeutet – und eine kleine Öffnung mit weichem Holz dahinter durchaus.

Der dritte Punkt am Stamm ist die Vergabelung. Ein U-förmiger Zwiesel mit weit auseinanderstrebenden Stämmlingen ist meist unauffällig. Ein spitzwinkliger V-Zwiesel dagegen kann Rinde zwischen den Stämmlingen einschließen. Diese eingewachsene Rinde ist keine Verbindung, sie wirkt mechanisch wie ein Querriss mitten in der Gabel. Sichtbar wird sie an zwei nach außen gewölbten Wülsten, zwischen denen die Naht einsinkt. Bildet der Baum darunter „Ohren“ – ausgeprägte Rippen – ist das der Versuch, die Gabel nachträglich zu stabilisieren, und zugleich ein Warnzeichen.

Rindenschäden stehen eine Stufe darunter: Eine abgestorbene Partie, ein Anfahrschaden oder eine alte Schnittwunde ist vor allem eine Eintrittspforte für die oben genannten Pilze. Entscheidend ist, ob der Baum die Wunde überwallt – der Wulstrand wächst sichtbar von den Rändern zur Mitte – oder ob die Fläche über Jahre offen bleibt.

Was Bagger, Leitungsgraben und Aufschüttung anrichten

Der häufigste vermeidbare Schaden an Gartenbäumen entsteht nicht durch Pilze, sondern durch Baumaschinen. DIN 18920 definiert den zu schützenden Wurzelbereich als die Bodenfläche unter der Kronentraufe zuzüglich 1,50 Meter nach allen Seiten, bei Säulenformen zuzüglich 5,00 Meter. In dieser Zone soll weder abgetragen noch aufgeschüttet werden, es sollen keine Gräben und Baugruben entstehen, und befahren oder als Lagerfläche genutzt werden darf sie ebenfalls nicht.

Im Alltag passiert genau das: Der Graben für die Wärmepumpenleitung verläuft zwei Meter am Stamm vorbei, der Bagger dreht auf der Wurzelscheibe, die neue Terrasse liegt zwanzig Zentimeter höher als der alte Rasen. Gekappte Wurzeln werden nicht ersetzt, sondern nur unvollständig kompensiert; ein durchtrennter Wurzelanlauf ist unmittelbarer Verlust an Standsicherheit, weil gerade die Anläufe die Verankerung leisten. Und die Folge zeigt sich verzögert – oft erst nach Jahren, wenn Trockenstress oder ein Sturm die geschwächte Seite trifft.

Wenn im Wurzelbereich gearbeitet wurde, notieren Sie das mit Datum. Es ist der Punkt, an dem eine spätere Kronenverlichtung oder eine einseitige Schieflage eine Ursache bekommt. Wie sich Standsicherheit nach Sturmereignissen einordnen lässt, behandelt der Beitrag zur Sturmsicherheit alter Bäume.

Die lichte Krone ist das auffälligste und das schwächste Signal

Kronenverlichtung ist ein Vitalitätsmerkmal. Der belaubte Kronenzustand gilt in der bundesweiten Waldzustandserhebung als wichtiger Weiser für die Vitalität; 40 Prozent Verlichtung bedeuten, dass gegenüber einer voll belaubten Krone 40 Prozent der Blattmasse fehlen. In der Erhebung 2025 waren bundesweit 21 Prozent der Bäume ohne Kronenschaden, 44 Prozent in der Warnstufe und 35 Prozent deutlich verlichtet – bei mittleren Werten von 24,2 Prozent bei der Kiefer bis 30,1 Prozent bei der Eiche.

Diese Zahlen betreffen Waldbäume, nicht Ihren Garten. Sie zeigen aber, wie wenig Aussagekraft ein verlichteter Kronenbereich für sich genommen hat: Ein Zustand, den derzeit rund vier von fünf Waldbäumen aufweisen, kann kein Alarmsignal für Bruch- oder Standsicherheit sein. Vitalität und Tragfähigkeit sind zwei getrennte Größen. Ein Baum mit dichter, dunkelgrüner Krone kann am Stammfuß fortgeschritten faul sein; ein schütterer Baum kann mechanisch einwandfrei stehen.

Ernst zu nehmen ist die Krone in zwei Konstellationen: wenn die Verlichtung einseitig auftritt und damit auf einen Wurzelschaden derselben Seite deutet, und wenn sie plötzlich innerhalb einer Vegetationsperiode einsetzt. Beides ist kein Befund an sich, sondern ein Anlass, den Blick nach unten zu richten. Was Standortstress und Schatten am Haus zusätzlich bewirken, ordnet der Beitrag zum Schattenbaum am Haus ein.

Totholz: Was hängen bleiben darf und was herunter muss

Totholz ist zunächst nichts Krankhaftes. Bäume ziehen sich aus beschatteten inneren und unteren Kronenbereichen zurück – Feinreisig stirbt ab und fällt irgendwann von selbst. Ökologisch ist dieses Holz wertvoll: Es ist Lebensgrundlage für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, und gerade in fortgeschrittener Zersetzung entstehen die Strukturen, von denen Spechte, Käfer und Pilze leben.

Sicherheitsrelevant wird Totholz durch drei Größen: Durchmesser, Absturzhöhe und das, was darunter liegt. Ein fingerdicker toter Zweig über einer Brennnesselecke ist ein Habitat. Ein armdicker toter Ast in zwölf Meter Höhe über dem Gartenweg ist ein Sicherheitsmangel. In der gutachterlichen Praxis markiert ein Durchmesser um fünf Zentimeter die Schwelle, ab der Starktotholz regelmäßig als handlungsbedürftig eingestuft wird – das Landgericht Lübeck folgte 2022 einem Sachverständigen, der bei über 80 Jahre alten Eichen an der Grundstücksgrenze abgestorbene Äste von mehr als fünf Zentimetern Durchmesser feststellte, und verpflichtete die Eigentümer zu jährlicher fachkundiger Kontrolle und Entfernung des Totholzes (LG Lübeck, Urteil vom 14. Juli 2022, 1 S 38/20). Das ist eine nachbarrechtliche Einzelfallentscheidung nach § 1004 BGB und kein allgemeiner Jahresrhythmus, zeigt aber den Maßstab, den Gerichte anlegen, wenn ein alter Baum über fremde Flächen ragt.

Die Gegenrichtung markiert der Bundesgerichtshof. Nach dem Urteil vom 6. März 2014 gehört „ein natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, […] auch bei hierfür anfälligeren Baumarten grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken“. Der Senat formuliert weiter: „Eine absolute Sicherheit gibt es nicht.“ Die Verkehrssicherungspflicht verlangt danach nicht, sämtliche in den Verkehrsraum ragenden Baumteile abzuschneiden.

Praktisch führt das zu einer Zweiteilung, die auch Fachbetriebe so umsetzen: Über Wegen, Sitzplätzen, Stellplätzen, Spielflächen und dem Nachbargrundstück wird Starktotholz entnommen. In Kronenbereichen ohne Verkehr bleibt es bewusst stehen. Kommt eine Höhlung oder Spalte ins Spiel, ist zusätzlich der Artenschutz zu beachten: Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten sind ganzjährig geschützt, nicht nur in der Brutzeit. Welche Grenzen daraus für Schnitt und Fällung folgen, klärt der Beitrag zur Baumfällung im eigenen Garten.

Regelkontrolle: Was Sie selbst leisten und wo die Fachperson übernimmt

Das fachliche Regelwerk sind die „Baumkontrollrichtlinien“ der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau, seit 2004 Standardwerk und zuletzt im Mai 2020 überarbeitet; sie definieren Umfang, Zeitpunkt und Häufigkeit der Kontrollen und enthalten seit der Neufassung einen Abschnitt zu den Grenzen von Baumkontrollen. Frei zugänglich sind sie nicht – die FLL gibt sie für 35,00 Euro ab.

Die Regelkontrolle selbst ist eine fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden, ohne Geräte, über Baumumfeld, Stammfuß, Stamm und Krone. Ein gesetzliches Intervall gibt es nicht. Die Musterdienstanweisung des GALK-Arbeitskreises Stadtbäume, 2021 auf Grundlage der Richtlinien überarbeitet, sieht vor, dass im Lauf von drei aufeinanderfolgenden Regelkontrollen abwechselnd im belaubten und im unbelaubten Zustand kontrolliert wird; maßgeblich für das Intervall sind Vitalität, Standort, Veränderungen im Baumumfeld sowie Alter und Art. Zur Größenordnung: Der Bundesgerichtshof sah die Pflichten einer Gemeinde als erfüllt an, die im Sommer 2010 und im Winter 2010/2011 kontrolliert hatte.

Der Maßstab des Gerichts ist zweistufig. Die Verantwortlichen genügen ihrer Pflicht, wenn sie „außer der stets gebotenen regelmäßigen Beobachtung auf trockenes Laub, dürre Äste, Beschädigungen oder Frostrisse – eine eingehende Untersuchung dort vornehmen, wo besondere Umstände – wie das Alter des Baums, sein Erhaltungszustand, die Eigenart seiner Stellung oder sein statischer Aufbau oder ähnliches – sie dem Einsichtigen angezeigt erscheinen lassen“. Die vier genannten Beobachtungsmerkmale sind zugleich die Mindestliste für den eigenen Rundgang.

Die Arbeitsteilung

Aufgabe Eigentümer selbst Fachperson
Rundgang von unten nach oben, Fernglas für die Krone ja, bei trockenem Wetter und gutem Licht –
Veränderungen im Umfeld festhalten (Grabungen, Aufschüttung, Verdichtung) ja –
Fotodokumentation von festen Standpunkten ja –
Artbestimmung von Fruchtkörpern nein zertifizierter Baumkontrolleur
Bewertung von Restwandstärke, Bruch- und Standsicherheit nein Baumkontrolleur, bei Streit oder Zweifel Sachverständige
Eingehende Untersuchung mit Gerät nein Sachverständige mit Messtechnik
Arbeiten in der Krone, Schnitt über Kopfhöhe nein Fachbetrieb Baumpflege

Nach der Zertifizierungsordnung der FLL wird das Zertifikat „FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur“ nach schriftlicher und praktischer Prüfung vergeben; im praktischen Teil müssen an vier Bäumen die für Verkehrssicherheit und Maßnahmenableitung wesentlichen Defektsymptome erkannt werden. Nach diesem Nachweis lässt sich fragen, wenn Sie ein Angebot einholen.

Zur eingehenden Untersuchung kommt Messtechnik: die Bohrwiderstandsmessung mit einer rund drei Millimeter starken Nadel, die Schalltomografie, die aus Laufzeiten von Schallwellen ein Bild des Stammquerschnitts errechnet, und der Zugversuch, bei dem eine definierte Zugkraft in die Krone eingeleitet und die Reaktion von Stamm und Wurzelteller gemessen wird. Eingesetzt wird das nur dort, wo die Sichtkontrolle einen begründeten Verdacht ergeben hat.

Was die Dokumentation leisten muss

Der Nachweis über durchgeführte Kontrollen muss nach der GALK-Musterdienstanweisung „so geführt werden, dass er in Streitfällen als Beweismittel für die Erfüllung der den Verantwortlichen obliegenden Sorgfaltspflicht herangezogen werden kann“. Für den privaten Garten heißt das kein Formularwesen, aber eine nachvollziehbare Spur: Datum, Witterung, wer kontrolliert hat, Befund je Baum, veranlasste Maßnahme, nächster Termin. Fotos brauchen wiederkehrende Standpunkte, sonst ist keine Veränderung ableitbar. Rechnungen und Berichte von Fachbetrieben gehören zur selben Ablage – sie belegen, dass auf einen Befund eine Reaktion folgte.

Der nächste Rundgang

Legen Sie für jeden größeren Baum einen festen Fotostandpunkt fest und gehen Sie einmal im unbelaubten Zustand die Zonen von unten nach oben durch: Umfeld, Wurzelanläufe, Stammfuß, Stamm, Vergabelungen, Krone. Notieren Sie zu jedem Baum, was unter ihm liegt – Weg, Sitzplatz, Nachbargrundstück oder nichts. Diese eine Angabe entscheidet über die Dringlichkeit jedes späteren Befundes.

Finden Sie einen Fruchtkörper am Stammfuß oder an einem Wurzelanlauf, lassen Sie ihn stehen, fotografieren Sie ihn mit Maßstab und holen Sie einen zertifizierten Baumkontrolleur. Dasselbe gilt für eine neue Schieflage, angehobenes Erdreich auf einer Seite, einen langen Längsriss und für jeden Eingriff im Wurzelbereich, den Sie nicht selbst beauftragt haben. Alles andere – dürre Äste im äußeren Kronenbereich, alte überwallte Wunden, eine schüttere Krone im Trockenjahr – dokumentieren Sie und sehen es beim nächsten Durchgang wieder an.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. BGH, Urteil vom 6. März 2014 – III ZR 352/13 (Volltext)
  2. FLL – Baumkontrollrichtlinien 2020, Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen
  3. GALK, Arbeitskreis Stadtbäume – Musterdienstanweisung für Regelkontrollen von Bäumen
  4. Landgericht Lübeck – Urteil vom 14. Juli 2022, 1 S 38/20 (Pressemitteilung: Kontrolle älterer Bäume)
  5. Pflanzenschutzamt Berlin – Holzzerstörende Pilze an Stadtbäumen (Artensteckbriefe)
  6. BMLEH – Ergebnisse der Waldzustandserhebung 2025
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