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Nachtrag am Bau einfach erklärt

Ein Nachtrag betrifft eine Änderung oder Ergänzung der vereinbarten Bauleistung und die dazugehörige Mehr- oder Mindervergütung. Eine Forderung des Unternehmens ist noch keine Einigung über den Preis.

Was bedeutet Nachtrag am Bau?

Für Bauverträge unterscheidet § 650b Absatz 1 BGB eine gewünschte Änderung des vereinbarten Ergebnisses von einer Änderung, die zum Erreichen dieses Ergebnisses notwendig ist. Die Parteien sollen sich über Änderung und Vergütung einigen.

Kommt binnen 30 Tagen nach Zugang des Änderungsbegehrens keine Einigung zustande, kann der Besteller die Änderung in Textform anordnen. Bei einer gewünschten Änderung des Ergebnisses muss die Ausführung für den Unternehmer zumutbar sein (§ 650b Absatz 2).

Für eine solche Anordnung bemisst § 650c Absatz 1 die Vergütungsanpassung nach erforderlichen Kosten und angemessenen Zuschlägen. Schuldet der Unternehmer auch die Planung, erhält er für eine zum vereinbarten Ergebnis notwendige Änderung keine Vergütung für vermehrten Aufwand. Diese Ausnahme gilt nicht pauschal für jeden Änderungswunsch.

Primärquellen, geltendes Recht: §§ 650b und 650c BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650b.html und https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650c.html), gelesen am 12.10.2026. Die hier erklärte gesetzliche Anordnung ist von einer einvernehmlichen Vertragsänderung zu unterscheiden.

Warum ist der Begriff für Eigentümer wichtig?

Vergleichen Sie vor einer Zustimmung die bisher geschuldete Leistung mit der Änderung. Halten Sie Leistungsumfang, Mehr- oder Minderpreis und Terminfolgen getrennt fest. Prüfen Sie bei einer notwendigen Planänderung zusätzlich, wer die Planung schuldet; das kann über die Mehrvergütung entscheiden.

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