Raumweise Heizlastberechnung: Warum die Summe der Räume größer ist als das Gebäude

Die Heizlast eines Raums ist die Summe aus Transmissions- und Lüftungswärmeverlust – nachrechenbar in Watt. Wer stattdessen Wohnfläche mal Faustwert nimmt, verfehlt nicht die Summe, sondern die Verteilung auf die Räume.

Heizkreisverteiler einer Fußbodenheizung mit Durchflussmessern und Raumbeschriftungen
Heizkreisverteiler einer Fußbodenheizung mit Durchflussmessern und RaumbeschriftungenFoto: Best Tech Nick 25 / Wikimedia CommonsCC0

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Norm-Heizlast eines Raums besteht aus genau zwei Summanden: dem Transmissionswärmeverlust über die Bauteile und dem Lüftungswärmeverlust über den Mindestluftwechsel.
  • Im durchgerechneten Beispiel kommt ein Eckzimmer auf 96 W/m², ein Innenzimmer im selben Haus auf 51 W/m² – der Faustwert von 120 W/m² trifft beide Räume falsch.
  • Die Summe aller Raumheizlasten ist größer als die Gebäudeheizlast, weil die Wärmeströme zwischen beheizten Räumen nur raumweise zählen.
  • § 60c GModG verlangt die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 bei Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen, sobald eine neue Heizungsanlage in Betrieb geht.
  • Die Leistung des alten Kessels taugt nicht als Auslegungsgrundlage, weil sie meist von der Warmwasser-Zapfleistung und der Gerätestufung bestimmt wurde.

Im Angebot steht eine Zahl, und sie ist meist rund: 12 Kilowatt. Auf Nachfrage kommt die Begründung, der alte Gaskessel habe 24 Kilowatt gehabt, die Hälfte reiche für eine Wärmepumpe schon. Das klingt vernünftig und ist trotzdem keine Berechnung, sondern eine Schätzung, die auf einer zweiten Schätzung aufbaut – nämlich der von 1998.

Die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 verlässt diesen Kreis. Sie fragt nicht, was bisher eingebaut war, sondern was jeder einzelne Raum bei der kältesten statistisch zu erwartenden Witterung braucht, um seine Solltemperatur zu halten. Das Ergebnis steht in Watt, pro Raum, und lässt sich nachprüfen.

Zwei Summanden, mehr braucht die Norm nicht

Die Norm-Heizlast eines Raums ist eine Addition aus zwei Posten. Der erste ist der Transmissionswärmeverlust: die Wärme, die durch Wand, Fenster, Dach, Boden und Wärmebrücken nach außen wandert. Er entsteht aus der Fläche jedes Bauteils, dessen U-Wert in Watt je Quadratmeter und Kelvin und der Temperaturdifferenz zwischen innen und außen. Der zweite ist der Lüftungswärmeverlust: die Wärme, die mit der ausgetauschten Luft verschwindet. Er entsteht aus dem Raumvolumen, der Luftwechselrate und derselben Temperaturdifferenz, multipliziert mit der Wärmespeicherfähigkeit von Luft – 0,34 Wattstunden je Kubikmeter und Kelvin.

Einen dritten Posten kennt die Norm optional: die Wiederaufheizleistung für Anlagen mit Nachtabsenkung. Bei durchlaufenden Wärmepumpenanlagen entfällt sie meist, bei stark abgesenkten Bestandsanlagen hebt sie den Wert spürbar. Ob sie angesetzt wurde, gehört in die Unterlage – sonst vergleichen Sie zwei Angebote, die verschiedene Dinge berechnet haben.

Nicht jedes Bauteil grenzt an Außenluft. Für Bauteile gegen Erdreich, gegen unbeheizte Keller, gegen den kalten Dachraum oder gegen eine benachbarte Nutzungseinheit setzt die Norm Temperaturkorrekturfaktoren an, die die volle Temperaturdifferenz auf den tatsächlich wirksamen Anteil herunterrechnen. Eine Kellerdecke über einem unbeheizten, aber trockenen Keller wird typischerweise mit rund der Hälfte gewichtet, erdberührte Bauteile noch geringer. Wer diese Faktoren weglässt, rechnet den Keller wie den Nordwind.

Die beiden Enden der Temperaturdifferenz

Die Norm-Innentemperatur ist keine Geschmacksfrage. Für Wohn-, Schlaf- und Küchenräume setzt die Normenreihe 20 °C an, für Bäder 24 °C, für Flure und Dielen deutlich weniger. Das Bad ist damit der Raum, der die Vorlauftemperatur der ganzen Anlage bestimmt: Bei einer Auslegungsaußentemperatur von −11,2 °C arbeitet es mit 35,2 Kelvin Differenz statt mit 31,2 – gut 13 Prozent mehr Last je Quadratmeter Hüllfläche, bei oft kleinster Heizfläche.

Das andere Ende hat sich mit der Ausgabe 2020 des nationalen Anhangs DIN/TS 12831-1 verschoben. Statt eines groben Rasters von 524 Referenzorten liegt heute für jede Postleitzahl ein eigener Wert vor, insgesamt 8.199 Referenzorte, abgeleitet aus dem kältesten Zweitagesmittel, das statistisch etwa alle zwei Jahre auftritt. Berlin-Mitte steht dort mit −11,2 °C, nicht mehr mit den −14 °C der alten Tabelle. Wer eine ältere Berechnung vorgelegt bekommt, sollte deshalb prüfen, welche Außentemperatur ihr zugrunde liegt: Drei Kelvin Unterschied sind rund zehn Prozent Heizlast.

Ein Raum, durchgerechnet

Ein Wohnzimmer im Erdgeschoss eines Altbaus, 5,0 × 4,0 Meter, also 20 m² bei 2,60 Meter Raumhöhe. Zwei Außenwände, ungedämmtes Vollziegelmauerwerk – solche Wände liegen je nach Stärke und Putz zwischen etwa 1,4 und 1,7 W/(m²K), gerechnet wird mit 1,5. Zwei Fenster von je 1,30 × 1,40 Meter, 1998 erneuert, Zweischeiben-Wärmeschutzglas mit 1,5 W/(m²K). Darunter ein unbeheizter Keller, Kellerdecke ungedämmt mit 1,5 W/(m²K). Auslegungsaußentemperatur −11,2 °C, Norm-Innentemperatur 20 °C, Differenz 31,2 Kelvin.

Posten Rechnung Ergebnis
Außenwand netto 19,76 m² × 1,5 W/(m²K) 29,64 W/K
Fenster 3,64 m² × 1,5 W/(m²K) 5,46 W/K
Wärmebrückenzuschlag 23,40 m² × 0,10 W/(m²K) 2,34 W/K
Kellerdecke mit Korrekturfaktor 0,5 20 m² × 1,5 W/(m²K) × 0,5 15,00 W/K
Transmission gesamt 52,44 W/K × 31,2 K 1.636 W
Lüftung 0,34 × 26 m³/h × 31,2 K 276 W
Norm-Heizlast des Raums 1.912 W

Der Mindestluftvolumenstrom von 26 m³/h entsteht aus 52 m³ Raumvolumen und einer Luftwechselrate von 0,5 pro Stunde – dem Wert, den die Norm für Wohnräume ohne Lüftungsanlage ansetzt. Macht 95,6 Watt je Quadratmeter Grundfläche.

Jetzt dasselbe Haus, ein Zimmer weiter oben: 14 m², nur eine Außenwand von 4,0 Meter Länge, ein Fenster gleicher Bauart, darüber und darunter beheizte Räume. Transmission 519 Watt, Lüftung 193 Watt, zusammen 712 Watt – 50,9 Watt je Quadratmeter.

Der Faustwert verfehlt nicht die Summe, sondern die Verteilung

Die verbreitete Überschlagsrechnung nimmt die Wohnfläche mal einen Kennwert nach Baualter, für den unsanierten Altbau meist 120 W/m². Für das Wohnzimmer ergäbe das 2.400 statt 1.912 Watt, für das Zimmer im Obergeschoss 1.680 statt 712 Watt. Der eine Raum bekäme 26 Prozent zu viel, der andere 136 Prozent.

Genau darin liegt der Fehler, und er ist gravierender als eine falsche Gesamtsumme. Zwischen den beiden Räumen desselben Hauses liegt real der Faktor 1,9 – ein flächenbezogener Einheitswert kann das Eckzimmer mit zwei Außenwänden und Kellerdecke nicht vom Innenzimmer unterscheiden. Die Verteilung der Last auf die Räume ist aber exakt das, was der hydraulische Abgleich braucht: Aus ihr folgen Heizkörpergröße, Volumenstrom je Kreis und die Voreinstellung der Thermostatventile. Ein Faustwert liefert eine Kilowattzahl für den Wärmeerzeuger und sonst nichts.

Ebenso wenig taugt die Leistung des alten Kessels. Sie war nie eine Messung des Gebäudes, sondern eine Auslegungsentscheidung von damals, dann aufgerundet auf die nächste Gerätestufe. Bei Kombigeräten kam ein zweiter Grund hinzu: Ein 24-Kilowatt-Gerät liefert bei 30 Kelvin Erwärmung rund 11,5 Liter Warmwasser pro Minute. Diese Zahl bestimmte die Gerätegröße – nicht die Heizlast des Hauses. Wer sie halbiert und das Ergebnis für eine Wärmepumpe verwendet, überträgt eine Warmwasser-Zapfleistung auf eine Heizungsauslegung. Wie stark das die Dimensionierung verzerrt, zeigt der Vergleich in Heizlast und Leistung der Luftwärmepumpe.

Warum die Räume zusammen mehr ergeben als das Gebäude

Eine Eigenheit der Norm irritiert regelmäßig: Addieren Sie alle Raumheizlasten, kommen Sie auf mehr, als die Gebäudeheizlast ausweist. Das ist kein Rechenfehler. In der Raumbilanz zählen auch die Wärmeströme innerhalb des Gebäudes mit – vom 24 Grad warmen Bad in den 20 Grad warmen Flur, von der beheizten Wohnung in die als unbeheizt angenommene Nachbareinheit. Für die Gebäudehülle als Ganzes heben sich diese Ströme auf, deshalb bleiben sie in der Gebäudeheizlast außen vor.

Praktisch heißt das: Die Heizflächen werden nach der Raumheizlast ausgelegt, der Wärmeerzeuger nach der Gebäudeheizlast. Wer den Kessel oder die Wärmepumpe nach der Summe der Räume dimensioniert, baut die Überdimensionierung ein zweites Mal ein. Und wer aus der Raumheizlast die passende Heizfläche ableiten will, braucht zusätzlich die Auslegungstemperaturen – dieser Schritt ist in Vorlauftemperatur und Heizflächen beschrieben, für Flächenheizungen in Heizkreisverteiler der Fußbodenheizung.

Ab sechs Wohnungen ist die Rechnung Pflicht

§ 60c Absatz 1 GModG verlangt, dass ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage hydraulisch abzugleichen ist – in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten. Absatz 2 listet auf, was dazugehört: eine raumweise Heizlastberechnung, eine Prüfung und nötigenfalls Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur und die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung. Für die Berechnung ist ausdrücklich das Verfahren der DIN EN 12831 Teil 1 in der Ausgabe September 2017 in Verbindung mit DIN/TS 12831 Teil 1, Ausgabe April 2020, anzuwenden.

Der Abgleich selbst ist nach Verfahren B der VdZ-Fachregel oder einem gleichwertigen Verfahren durchzuführen – Verfahren A mit Pauschalwerten genügt nicht. Absatz 4 verlangt eine schriftliche Bestätigung mit Einstellwerten, Gebäudeheizlast, eingestellter Erzeugerleistung, raumweiser Heizlast, Auslegungstemperatur, Reglereinstellung und Vordruck des Ausdehnungsgefäßes; Mietern ist sie auf Verlangen vorzulegen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt die Pflicht nicht – dort bleibt die Berechnung freiwillig, aber meist lohnend. Die Verbraucherzentrale beziffert das Paket aus Heizlastberechnung, Abgleichrechnung und Ventileinstellung auf 750 bis 1.200 Euro für ein Einfamilienhaus (Stand 2026); Gebäudegröße, Zahl der Heizkörper und vorhandene Voreinstellventile treiben die Spanne, das detaillierte Verfahren B liegt am oberen Ende. Die Positionen im Einzelnen stehen unter Hydraulischer Abgleich: Kosten.

Was Sie als Nächstes verlangen

Fordern Sie die Berechnung als Datei an, nicht als Zusammenfassung. Prüfbar ist sie, wenn vier Angaben darin stehen: die Auslegungsaußentemperatur mit Bezug auf Ihre Postleitzahl, die angesetzten Norm-Innentemperaturen je Raum, die verwendeten U-Werte je Bauteil und eine Tabelle mit einer Zeile pro Raum. Fehlt eine davon, ist es keine Berechnung nach DIN EN 12831-1, sondern eine Aufstellung.

Zwei Plausibilitätsprüfungen machen Sie selbst. Erstens: Liegen Eckzimmer und Innenzimmer bei annähernd gleichen Watt je Quadratmeter, wurde mit Pauschalwerten gearbeitet. Zweitens: Übersteigt die eingestellte Erzeugerleistung die ausgewiesene Gebäudeheizlast plus Warmwasserzuschlag, fragen Sie nach der Begründung. Beides kostet zehn Minuten und entscheidet, ob die nächsten zwanzig Jahre Heizbetrieb auf einer Rechnung stehen oder auf einer Vermutung.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. § 60c GModG – Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
  2. DIN EN 12831-1:2017-09 – Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast (Normeintrag)
  3. Verbraucherzentrale – Hydraulischer Abgleich: So wird Ihre Heizung effizienter
  4. Bundesverband Wärmepumpe – Klimakarte mit Auslegungsaußentemperaturen nach DIN/TS 12831-1
  5. VdZ – Hydraulischer Abgleich, Verfahren A und B
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