Emissionsarme Wandfarben: Das Problem sind längst nicht mehr die Lösemittel

Seit 2010 darf eine matte Innenwandfarbe höchstens 30 Gramm Lösemittel je Liter enthalten – das schaffen praktisch alle. Der kritische Inhaltsstoff wasserbasierter Farben ist ein anderer.

Farbrolle und Farbeimer vor einer orange gestrichenen Wand
Farbrolle und Farbeimer vor einer orange gestrichenen WandFoto: Michael Cory / Wikimedia CommonsCC BY 2.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Die ChemVOCFarbV begrenzt matte Innenwandfarben seit dem 1. Januar 2010 auf 30 g VOC je Liter – ein Wert, den wasserbasierte Farben ohnehin unterschreiten.
  • Je weniger Lösemittel eine Farbe enthält, desto anfälliger ist sie im Eimer für Bakterien und Schimmel – Konservierungsmittel sind deshalb die Regel, nicht die Ausnahme.
  • Der Blaue Engel DE-UZ 102 lässt CIT/MIT nur bis 15 ppm und MIT/BIT bis 200 ppm zu und begrenzt VOC auf 700 ppm.
  • Konservierungsmittelfreie Farben erreichen ihre Haltbarkeit über einen pH-Wert um 11,5 – das macht sie hautreizend in der Verarbeitung.
  • DIN EN 13300 klassifiziert Nassabrieb und Deckvermögen; eine Farbe der Deckklasse 1 spart einen kompletten Anstrich und damit die Hälfte der Emissionen.

„Lösemittelfrei“ steht heute auf fast jedem Eimer Wandfarbe im Baumarkt, und die Angabe ist meistens korrekt. Als Auswahlkriterium taugt sie trotzdem nicht — aus demselben Grund, aus dem „bleifrei“ an der Tankstelle keine Kaufentscheidung mehr ist.

Wer eine Farbe sucht, die ein Kinderzimmer nach dem Streichen nicht wochenlang belastet, muss deshalb an anderer Stelle nachsehen. Und dort steht die unangenehme Nachricht: Der Verzicht auf Lösemittel hat einen Stoff in die Rezeptur gebracht, der weit mehr Allergien auslöst als alles, was vorher drin war.

Die Lösemittelgrenze ist längst gezogen

Die ChemVOCFarbV setzt die europäische Decopaint-Richtlinie 2004/42/EG um und begrenzt den Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen für zwölf Produktkategorien. Für Innenwandfarben gelten seit dem 1. Januar 2010 zwei Werte:

Matte Beschichtungen für Innenwände und -decken (Glanz ≤ 25 Einheiten bei 60°): 30 g/l. Glänzende Beschichtungen für denselben Zweck: 100 g/l. Die Grenzwerte beziehen sich auf das gebrauchsfertige Produkt einschließlich Verdünnung und gelten seit der zweiten Stufe unabhängig davon, ob die Farbe wasserverdünnbar oder lösemittelhaltig formuliert ist.

Handelsübliche Dispersionswandfarben liegen deutlich darunter, häufig unter 1 g/l. Eine Farbe, die in Deutschland verkauft werden darf, unterschreitet den Grenzwert praktisch immer. Deshalb ist der Hinweis auf der Dose auch kein Qualitätsmerkmal, sondern die Einhaltung einer Pflicht.

Der Preis des Wassers heißt Konservierungsmittel

Eine Farbe ohne Lösemittel besteht zu einem großen Teil aus Wasser, Bindemittel und organischen Additiven — eine Nährlösung. Das Umweltbundesamt formuliert es nüchtern: Wasserbasierte Produkte sind anfällig für Schimmelpilze und Bakterien, die ihrerseits gesundheitlich problematisch sind. Ohne Konservierung verdirbt der Eimer, oft schon vor dem ersten Öffnen.

Eingesetzt werden dafür überwiegend Isothiazolinone — Methylisothiazolinon (MIT), Benzisothiazolinon (BIT) und Chlormethylisothiazolinon (CIT). Sie wirken in sehr kleinen Mengen und gehören gleichzeitig zu den relevantesten Kontaktallergenen der letzten zwei Jahrzehnte. Wer beim Streichen Hautreaktionen oder gereizte Atemwege bekommt, reagiert häufig auf diese Gruppe und nicht auf einen Lösemittelgeruch.

Deshalb tragen betroffene Produkte einen vorgeschriebenen Hinweis: den Namen des Konservierungsmittels und eine Telefonnummer für Allergikerauskünfte. Dieser Satz steht klein auf der Rückseite, und er ist die einzige Angabe auf dem Eimer, die tatsächlich zwischen Produkten unterscheidet.

Was der Blaue Engel wirklich begrenzt

Das Umweltzeichen DE-UZ 102 für emissionsarme Innenwandfarben ist die härteste allgemein verfügbare Anforderung, und seine Zahlen sind konkret:

VOC dürfen 700 ppm nicht überschreiten — also rund ein Vierzigstel des gesetzlichen Grenzwerts. Bei den Konservierungsmitteln gilt seit der Überarbeitung, dass biozide Wirkstoffe zur Topfkonservierung nur noch in engen Grenzen zulässig sind: die Kombination CIT/MIT im Verhältnis 3:1 nur unter 15 ppm, MIT/BIT in Summe bis 200 ppm. Filmkonservierer wie OIT, die nach dem Trocknen in der Beschichtung verbleiben und über Jahre ausgasen, sind ausgeschlossen.

Der Unterschied zwischen Topf- und Filmkonservierung ist der Punkt, auf den es ankommt. Topfkonservierer schützen die Farbe im Eimer und sind nach dem Trocknen weitgehend verbraucht. Filmkonservierer sollen die fertige Wand vor Algen und Pilzen schützen — sie sind für Innenräume weder nötig noch sinnvoll. Eine Innenwandfarbe, die mit „schimmelhemmend“ wirbt, enthält in aller Regel genau diese Stoffgruppe.

Ohne Konservierung heißt: pH 11,5

Inzwischen gibt es Farben, die ohne Konservierungsmittel auskommen. Sie erreichen das nicht durch bessere Chemie, sondern durch einen stark alkalischen pH-Wert um 11,5, bei dem Mikroorganismen nicht überleben. Klassisch arbeiten so mineralische Systeme: Kalkfarbe und Silikatfarbe auf Wasserglasbasis.

Dieser Weg hat einen Haken, den das Umweltbundesamt ausdrücklich beobachtet: Ein pH-Wert um 11,5 ist hautreizend. Was für die fertige, ausreagierte Wand unbedenklich ist, verlangt beim Verarbeiten Handschuhe, Schutzbrille und sorgfältiges Abdecken — Silikatfarbe verätzt Glas und lackierte Flächen.

Mineralische Farben stellen außerdem Ansprüche an den Untergrund. Reine Silikatfarbe verkieselt mit mineralischem Putz und haftet auf Dispersionsanstrichen nicht; dafür gibt es Dispersionssilikatfarben mit begrenztem organischem Anteil. Auf frisch verputzten Flächen sind sie die naheliegende Wahl — passend zu dem, was unter Kalk- und Lehmputz und beim Innenputz auf altem Mauerwerk beschrieben ist. Auf einer alten, mehrfach überstrichenen Gipskartonwand sind sie es nicht.

DIN EN 13300 entscheidet, wie oft Sie streichen

Die zweite Hälfte der Emissionsfrage ist eine Mengenfrage: Zwei Anstriche bringen doppelt so viel Material an die Wand wie einer. Wie viele nötig sind, steht klassifiziert auf dem Datenblatt.

DIN EN 13300 ordnet Wand- und Deckenfarben nach vier Merkmalen — Nassabriebbeständigkeit, Deckvermögen, Glanzgrad und Größtkorn.

Beim Deckvermögen zählt das Kontrastverhältnis bei der angegebenen Ergiebigkeit: Klasse 1 ab 99,5 Prozent, Klasse 2 von 98 bis unter 99,5, Klasse 3 von 95 bis unter 98, Klasse 4 darunter. Nur Klasse 1 deckt bei der angegebenen Ergiebigkeit in einem Durchgang. Eine billige Farbe der Klasse 3, dreimal gestrichen, bringt mehr Konservierungsmittel und mehr Additive in den Raum als eine hochwertige Klasse-1-Farbe in einem Auftrag — und kostet unter dem Strich meist auch nicht weniger.

Bei der Nassabriebbeständigkeit steht Klasse 1 für den geringsten Abtrag und Klasse 5 für den höchsten. Klasse 2 entspricht dem früheren „scheuerbeständig“, Klasse 3 dem früheren „waschbeständig“. Für Flure, Kinderzimmer und Küchen ist Klasse 2 sinnvoll; für eine selten berührte Schlafzimmerdecke genügt Klasse 3 und spart Bindemittel.

Achten Sie auf die Ergiebigkeitsangabe im Kleingedruckten. Ein Deckvermögen der Klasse 1 „bei 5 m²/l“ ist etwas anderes als dieselbe Klasse „bei 8 m²/l“ — die Klassifizierung gilt immer nur für die genannte Verbrauchsmenge.

Was die bessere Farbe kostet

Der Aufpreis für eine geprüft emissionsarme Farbe ist kleiner, als die Diskussion vermuten lässt — und er verschwindet, sobald man in Quadratmetern statt in Litern rechnet.

Einfache Dispersionsfarben liegen bei rund 2 bis 4 €/l und brauchen zwei bis drei Anstriche. Der mittlere Bereich beginnt bei etwa 5 bis 8 €/l, hochwertige Produkte mit Deckklasse 1 liegen bei rund 9 bis 15 €/l. Mineralische Silikat- und Kalkfarben bewegen sich meist im oberen Teil dieser Spanne. Marktspannen mit Stand September 2026.

Der Verbrauch liegt bei 200 bis 300 Millilitern je Quadratmeter und Anstrich. Für 40 Quadratmeter Wandfläche heißt das: rund 10 Liter bei einem Anstrich, rund 20 bei zweien. Zwischen der Billigfarbe in drei Durchgängen und der Klasse-1-Farbe in einem liegen damit unter dem Strich oft weniger als 30 Euro — bei einem Drittel des Materials im Raum und zwei eingesparten Arbeitstagen.

Wird der Anstrich vergeben, kostet das Streichen von Wänden und Decken ohne größere Vorarbeiten rund 8 bis 16 €/m² einschließlich Material. Die Spanne treibt nicht die Farbe, sondern der Untergrund: Risse spachteln, alte Raufaser entfernen, Nikotin sperren oder eine Tiefengrundierung auftragen sind Positionen, die einzeln kalkuliert werden. Lassen Sie sich im Angebot ausdrücklich das Produkt mit Namen und Klassifizierung nennen — „Wandfarbe weiß, matt“ ist keine Leistungsbeschreibung.

Vor dem Kauf und in den Wochen danach

Drehen Sie den Eimer um und suchen Sie drei Angaben, bevor Sie auf den Preis sehen:

  • Den Allergikerhinweis mit dem Namen des Konservierungsmittels. Steht dort nichts, ist die Farbe entweder unkonserviert oder mineralisch — beides ein gutes Zeichen, das aber zum Untergrund passen muss.
  • Die Klassen nach DIN EN 13300 samt der Ergiebigkeit, auf die sie sich beziehen.
  • Ein Prüfzeichen mit Nummer, nicht nur ein Wort. „Emissionsarm“ ohne Zeichen und Registriernummer ist Werbetext; DE-UZ 102 ist eine nachprüfbare Aussage.

Kaufen Sie lieber einen Eimer zu wenig als zwei zu viel. Angebrochene Wandfarbe hält im gut verschlossenen Gebinde nur begrenzt — und genau deshalb steckt in ihr das Konservierungsmittel, um das es hier geht.

Auch eine emissionsarme Farbe gibt in den ersten Tagen Wasser und Restadditive ab. Zwei Regeln reichen aus: während und nach dem Streichen kräftig quer lüften, und den Raum die ersten Nächte nicht als Schlafzimmer nutzen. Prüfwerte für Bauprodukte beziehen sich üblicherweise auf den Zustand nach 28 Tagen — vorher ist die Belastung naturgemäß höher, auch bei zertifizierter Ware.

Wichtiger als das Produkt ist am Ende oft die Reihenfolge: Wer auf frischen Putz streicht, muss dessen Trocknungszeit abwarten, sonst blättert der Anstrich oder die Farbe verfärbt sich. Und wer eine ganze Wohnung in einer Woche renoviert, addiert die Emissionen sämtlicher Gewerke — Kleber, Lacke, Bodenbeläge — zu einem Wert, den kein einzelnes Zertifikat mehr auffängt. Wie sich das über die gesamte Schichtfolge betrachten lässt, steht bei den emissionsarmen Baustoffen im Innenraum.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. ChemVOCFarbV – Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung
  2. Anhang II ChemVOCFarbV – Grenzwerte für den VOC-Höchstgehalt
  3. Umweltbundesamt – Konservierungsmittel in wasserbasierten Wandfarben
  4. Umweltbundesamt – Blauer Engel für Wandfarben: neue Vorgaben für Konservierungsmittel
  5. Blauer Engel – Factsheet Emissionsarme Innenwandfarben DE-UZ 102
  6. WECOBIS – Innenwand- und Deckenfarben im ökologischen Baustoffinformationssystem
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