Einbruch und Vandalismus dokumentieren: Fotos, Belege, Ursache und Schadenumfang sichern

Ein Schadenprotokoll mit Belegliste. Im Mittelpunkt: Foto-, Videonachweise, Zeitleiste, Rechnungen.

04Sicherheit

Das Wichtigste in Kürze

  • Foto-, Videonachweise, Zeitleiste.
  • Der Beitrag liefert ein Schadenprotokoll mit Belegliste.
  • Die Seite konzentriert sich nur auf beweissichere Dokumentation.

Rechtsstand: 13. August 2026. Ein guter Schadennachweis nach Einbruch oder Vandalismus hält fest, was wann und wo sichtbar war, ohne aus Beobachtungen eine Täter- oder Deckungsentscheidung zu machen. Er schützt Originale, erklärt spätere Veränderungen und ordnet Unterlagen den richtigen Sachen zu. Diese Anleitung ersetzt weder die Spurensicherung der Polizei noch ein technisches Gutachten.

Vor jeder Aufnahme Freigabe und Eigenschutz klären

Bei frischen Einbruchsspuren, unbekannten Personen im Haus oder verletzungsgefährlichem Glas verständigen Sie zuerst Polizei oder Notruf. Gehen Sie nicht in Räume, nur um Fotos für eine Versicherung zu machen. Die Polizei kann Bereiche absperren oder auf eine Spurensicherung hinweisen. Notieren Sie die Vorgangsnummer und die Anweisung, wenn sie mitgeteilt wird. Eine fehlende Innenaufnahme ist erklärbar, wenn der Zugang aus Sicherheits- oder Ermittlungsgründen nicht möglich war.

Erst nach Freigabe fotografieren Sie ruhig und systematisch. Beginnen Sie mit Außenansicht, Zugang und Raumzusammenhang. Danach folgen Gesamtansichten und einzelne beschädigte Bauteile oder Gegenstände. Halten Sie für jedes Bild Datum, Uhrzeit oder Zeitfenster, Ort und Blickrichtung fest. Bei einer zerschlagenen Scheibe zeigt ein Foto mit Fenster, Raum und Außenbezug mehr als eine Nahaufnahme einzelner Splitter.

Tatsachen, Aussagen und Fachbefunde auseinanderhalten

Die Chronologie unterscheidet drei Ebenen. Eigene Beobachtung lautet etwa: „Fenster im Arbeitszimmer offen, Rahmen beschädigt.“ Eine fremde Aussage wird mit Quelle notiert: „Polizei nahm Anzeige unter Vorgangsnummer auf.“ Ein Fachbefund verweist auf den Bericht: „Glaserei beschreibt den Austauschgrund im Angebot.“ Schreiben Sie nicht, ein Nachbar oder ein bestimmter Täter habe den Schaden verursacht, solange dafür keine belastbare Grundlage vorliegt.

Diese Trennung ist auch bei Vandalismus wichtig. Farbe an einer Fassade, ein beschädigter Briefkasten oder eine aufgebrochene Tür können sichtbar sein; Zeitpunkt, Täter und Ursache können offen bleiben. Wenn Sie den Zustand erst Stunden später entdecken, notieren Sie den Entdeckungszeitpunkt und den letzten sicheren Zeitpunkt, soweit bekannt. Erfinden Sie keine genaue Uhrzeit. Eine ehrliche Unsicherheit macht die Akte belastbarer als eine später nicht erklärbare Präzisierung.

Die Bilddateien als Originale sichern

Bewahren Sie Originalfotos und -videos mit Metadaten auf. Erstellen Sie für Versand oder Übersicht Kopien mit verständlichen Dateinamen wie Datum, Ort und laufender Nummer; bearbeiten Sie die Originale nicht. Wenn Sie Bereiche markieren oder Bilder zusammenstellen, kennzeichnen Sie die Datei als Bearbeitung. Speichern Sie die Sammlung auf einem zweiten sicheren Medium oder in einem geschützten Speicher, damit ein defektes Handy nicht die gesamte Erstaufnahme vernichtet.

Videos sind nützlich, wenn sie kurz und orientierend bleiben. Gehen Sie von der Eingangssituation zum Detail, nennen Sie in einer begleitenden Notiz Start und Ende und vermeiden Sie hektische Schwenks. Nehmen Sie Personen, Ausweise, Nachbarwohnungen oder Kennzeichen nur auf, soweit sie für den Schadenbezug nötig sind. Eine vollständige Sammlung bleibt bei Ihnen; der Versicherer erhält zunächst die klare Auswahl, die eine konkrete Frage beantwortet.

Gegenstände und Bauteile getrennt protokollieren

Akteneintrag Mindestangabe Offene Frage
Gebäudeschaden Bauteil, Raum, Fotoverweis, sichtbarer Befund Eigentum und Vertragszuordnung
Vermisste Sache Bezeichnung, Eigentümer, letzter Ort, Status Wert- oder Besitznachweis
Beschädigter Hausrat Gegenstand, Fundort, Zustand, Bild Reparatur oder Ersatz offen
Notmaßnahme Anlass, Auftrag, Zeit, Leistung, Rechnung weitere Arbeit erforderlich?
Polizeidokument Dienststelle, Vorgangsnummer, Datum Inhalt nur aus Unterlage übernehmen

Für einen vermissten Gegenstand genügt zu Beginn eine sachliche Liste. Ergänzen Sie Kaufbeleg, Seriennummer, Foto, Anleitung oder Kontoauszug als separate Anlage. Ein fehlender Beleg wird nicht durch eine nachträglich aufgeschriebene Schätzung ersetzt. Bei beschädigter Elektronik können Sie sichtbare Defekte dokumentieren; eine technische Ursache oder die Frage, ob Reparatur möglich ist, bleibt Sache eines geeigneten Fachbetriebs.

Veränderungen durch Sicherung nachvollziehbar machen

Vor Notverschluss, Glasreinigung, Schlosswechsel oder Entsorgung fotografieren Sie den Zustand, sofern dies sicher und polizeilich zulässig ist. Danach halten Sie die Maßnahme mit Auftrag, Rechnung und Foto fest. So ist später nachvollziehbar, warum Glasscherben fehlen, ein Türblatt ausgebaut wurde oder ein Zugang anders aussieht. Ein Notdienstprotokoll sollte Anlass, Zeit, ausgeführte Arbeit und Empfehlung enthalten.

§ 82 VVG betrifft die Abwendung und Minderung eines Schadens; § 83 VVG kann gebotene Aufwendungen erfassen. Die Vorschriften sind keine Aufforderung, Beweise für eine umfassende Sanierung zu entfernen. Bei unbekannten Flüssigkeiten, scharfen Gegenständen, zerstörten Elektroinstallationen oder einer sicherheitsrelevanten Tür entscheidet ein Fachbetrieb über die nötige Maßnahme. Bewahren Sie entfernte Teile nur, wenn dies sicher und mit den Anweisungen vereinbar ist.

Eine Versandakte mit Versionsstand erstellen

Schicken Sie nicht unstrukturiert sämtliche Dateien. Eine erste Versandakte enthält kurze Zeitachse, Polizeivorgang soweit vorhanden, Übersichtsfotos, Liste beschädigter oder vermisster Sachen und Belege für Notmaßnahmen. Jede E-Mail oder jeder Portal-Upload erhält Datum, Empfänger, Dateiliste und Anlass. Neue Informationen werden ergänzt, nicht in alten Listen unsichtbar überschrieben. Wird ein Gegenstand wiedergefunden oder ein Wertnachweis nachgereicht, dokumentieren Sie das als neuen Stand.

Vor dem Versand prüfen Sie die Zuordnung: jedes Foto zu Ort oder Sache, jede Rechnung zu einer Leistung, jeder Bericht zu einer Quelle. Kennzeichnen Sie offene Felder klar. So kann der Versicherer gezielt nachfragen, statt eine Vermutung aus einer Lücke abzuleiten.

Dokumentation ersetzt keine Ermittlungs- oder Fachprüfung

Für die Akte sind Polizeivorgang, Versicherungsschein, Bedingungen, Versichererschreiben, Originaldateien sowie Rechnungen und Fachberichte maßgeblich. §§ 82 und 83 VVG betreffen Schadenminderung und Aufwendungen, nicht die Ermittlung eines Täters oder die technische Begutachtung. Bei Personenschaden, schweren Sachschäden, Streit über Vorschäden, Datenträgern mit sensiblen Informationen, einer unklaren Entsorgung oder Regress sollten Sie Polizei, Fachbetrieb und qualifizierte Versicherungs- beziehungsweise Rechtsberatung einbeziehen.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Versicherungsvertragsgesetz – aktueller Gesetzestext
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