Lokale und cloudbasierte Smart-Home-Zentrale: Seit 2026 ist das keine Geschmacksfrage mehr, sondern eine Fristenfrage
Am 31. Januar 2026 hat Belkin die Wemo-Cloud abgeschaltet; funktionierende Geräte wurden zu gewöhnlichen Steckdosen. Welche Pflichten Hersteller seither treffen und welcher Fünf-Minuten-Test zeigt, woran Ihre Anlage wirklich hängt.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Cyber Resilience Act verlangt ab dem 11. September 2026 Schwachstellenmeldungen binnen 24 Stunden und ab dem 11. Dezember 2027 den vollständigen Pflichtenkatalog.
- Der Supportzeitraum beträgt nach Artikel 13 der Verordnung in der Regel mindestens fünf Jahre, und sein Enddatum muss beim Kauf mit Monat und Jahr angegeben werden.
- Wird eine zugesagte Cloud abgeschaltet, ist das nach § 475b Absatz 4 BGB ein Sachmangel der Ware; Ansprüche verjähren nach § 475e frühestens zwölf Monate nach Ende des Bereitstellungszeitraums.
- Ein Smart Home ist nie pauschal lokal: Steuerpfad, Automationslogik und Fernzugriff können unabhängig voneinander über die Cloud laufen.
- Eine lokale Zentrale mit 5 Watt Dauerlast verbraucht 43,8 Kilowattstunden im Jahr, bei 35 Cent je Kilowattstunde rund 15 Euro.
Am 31. Januar 2026 hat Belkin die Server für seine Wemo-Produktlinie abgeschaltet. Betroffen waren Zwischenstecker, Lichtschalter, Bewegungsmelder, Heizlüfter und Luftreiniger – Geräte, die technisch einwandfrei funktionierten und nach diesem Datum trotzdem keine Zeitpläne, keine Regeln, keinen Fernzugriff und keine Sprachsteuerung mehr kannten. Was übrig blieb, war der mechanische Taster am Gehäuse.
Solche Abschaltungen sind kein Betriebsunfall, sondern ein Muster. Sie sind der Grund, warum die Frage nach der Zentrale nicht mit „ich vertraue der Cloud“ oder „ich vertraue ihr nicht“ beantwortet wird, sondern mit einer Bestandsaufnahme: Welche Funktion hängt an wessen Server, und wie lange hat dieser Server zugesagt weiterzulaufen?
Lokal ist kein Zustand der Zentrale, sondern eine Eigenschaft je Funktion
Die meisten Anlagen sind gemischt, ohne dass ihre Besitzer das wissen. Es lohnt, drei Ebenen getrennt zu betrachten.
| Ebene | Was dort passiert | Typischer Cloud-Anteil |
|---|---|---|
| Steuerpfad | Der Befehl vom Taster, Sensor oder App-Knopf erreicht das Gerät | Bei Zigbee, Thread und KNX lokal; bei vielen WLAN-Geräten über den Herstellerserver, auch wenn App und Gerät im selben Raum stehen |
| Automationslogik | Die Regel „wenn Fenster offen, dann Thermostat aus“ wird ausgewertet | Bei einer eigenen Zentrale lokal; bei herstellergebundenen Ökosystemen häufig serverseitig |
| Fernzugriff und Konto | Zugriff von unterwegs, Benutzerverwaltung, Firmware-Verteilung | Praktisch immer Cloud, auch bei betont lokalen Systemen |
Aus dieser Trennung folgt das eigentliche Risiko. Eine Zentrale, die alle Regeln lokal ausführt, nützt wenig, wenn die einzelnen Aktoren ihre Befehle nur über eine Hersteller-API entgegennehmen. Umgekehrt kann ein Cloud-System im Alltag stabil laufen und trotzdem am Tag der Abschaltung vollständig ausfallen. Welche Funkstandards überhaupt lokal arbeiten können, ist eine eigene Frage und im Beitrag zu Matter, Thread und Zigbee beschrieben.
Der Test dauert fünf Minuten und beantwortet die Frage endgültig
Ziehen Sie das Netzwerkkabel zwischen Router und Modem – nicht den Router selbst, sonst fällt auch das WLAN aus. Das Heimnetz bleibt damit bestehen, die Verbindung nach außen ist weg. Arbeiten Sie dann diese Liste ab und notieren Sie jeweils, ob die Funktion reagiert:
- Ein Licht über den Wandtaster oder das Bedienelement am Gerät schalten. Reagiert es nicht, hängt selbst der einfachste Schaltbefehl an einem entfernten Server.
- Dasselbe Licht über die App im WLAN schalten. Viele Apps verlieren hier die Verbindung, obwohl Telefon und Lampe zwei Meter auseinanderliegen.
- Eine Automation auslösen, etwa eine Bewegungsmelder-Regel oder eine Zeitschaltung mit nahem Schaltpunkt.
- Die Heizungsregelung prüfen, also ob Thermostate ihren Sollwert halten und auf eine Fensterkontaktmeldung reagieren.
- Sicherheitsrelevante Funktionen prüfen, etwa das automatische Schließen eines Absperrventils oder das Entriegeln einer Tür.
Punkt 5 ist der, bei dem aus einem Komfortthema ein Schadensthema wird. Ein Wassersensor mit Absperrventil, der seine Auslöselogik in der Cloud auswertet, schützt genau dann nicht, wenn ein Stromausfall Netz und Router mitnimmt. Dasselbe gilt für eine smarte Tür- und Zutrittssteuerung, bei der ein fehlender Serverkontakt zwischen „bleibt zu“ und „bleibt offen“ entscheidet. Diese beiden Gewerke gehören in jedem Fall lokal.
Supportzeitraum: erstmals eine Zahl, die beim Kauf sichtbar sein muss
Bis vor Kurzem war die Frage, wie lange ein Hersteller seine Server betreibt, reine Kulanz. Das ändert sich gerade. Der Cyber Resilience Act, die Verordnung (EU) 2024/2847, ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten. Seit dem 11. September 2026 gelten die Meldepflichten: Hersteller vernetzter Produkte müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen binnen 24 Stunden als Frühwarnung melden und binnen 72 Stunden ergänzen. Zum 11. Dezember 2027 greift der vollständige Pflichtenkatalog.
Für Käufer sind zwei Absätze aus Artikel 13 entscheidend. Der Hersteller muss einen Unterstützungszeitraum festlegen, der der erwarteten Nutzungsdauer entspricht und in der Regel mindestens fünf Jahre beträgt; in dieser Zeit sind Sicherheitsupdates bereitzustellen und Schwachstellen zu bearbeiten. Und er muss das Enddatum dieses Zeitraums beim Kauf klar und leicht zugänglich angeben, mindestens mit Monat und Jahr.
Damit gibt es zum ersten Mal ein Datum, nach dem Sie fragen können, bevor Sie eine Zentrale kaufen. Findet sich auf Verpackung, Produktseite oder Datenblatt kein solches Datum, ist das kein Detail – es ist die Antwort.
Wenn die Cloud abgeschaltet wird, ist das ein Sachmangel
Das deutsche Kaufrecht kennt seit 2022 die „Ware mit digitalen Elementen“. Nach § 475b Absatz 4 BGB entspricht sie den objektiven Anforderungen nur, wenn dem Verbraucher während des Zeitraums, den er aufgrund von Art und Zweck der Ware erwarten kann, die Aktualisierungen bereitgestellt werden, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind. Ist eine dauerhafte Bereitstellung vereinbart – und eine Steuerung, die ohne Server nicht funktioniert, ist genau das –, haftet der Verkäufer nach § 475c Absatz 2 dafür während des Bereitstellungszeitraums, mindestens aber zwei Jahre ab Ablieferung.
Der praktisch wichtigste Punkt steht in § 475e. Ansprüche wegen eines Mangels an den digitalen Elementen verjähren nicht vor Ablauf von zwölf Monaten nach dem Ende des Bereitstellungszeitraums; dasselbe gilt für die Verletzung der Aktualisierungspflicht. Ein Gerät, das im dritten Jahr durch eine Serverabschaltung unbrauchbar wird, ist damit nicht automatisch ein Totalverlust.
Drei Dinge folgen daraus für den Alltag. Ihr Anspruchsgegner ist der Verkäufer, nicht der Hersteller – also der Händler, bei dem Sie gekauft haben. Sie brauchen den Kaufbeleg und idealerweise einen Screenshot der beworbenen Funktionen zum Kaufzeitpunkt, denn er belegt, was vereinbart war. Und Sie sollten die Abschaltmitteilung aufbewahren, weil sie das Ende des Bereitstellungszeitraums datiert und damit die Frist aus § 475e in Gang setzt.
Was eine lokale Zentrale kostet und was sie verlangt
Die Hardware ist der kleinere Posten. Ein Kleinrechner oder ein fertiges Zentralengerät liegt je nach Ausstattung zwischen rund 60 und 400 Euro, dazu kommen Funkadapter für Zigbee oder Thread mit etwa 20 bis 60 Euro je Stick. Der Dauerbetrieb ist überschaubar: 5 Watt ergeben 43,8 Kilowattstunden im Jahr, bei 35 Cent je Kilowattstunde rund 15 Euro. Ein leistungsfähigeres System mit 15 Watt kommt auf 131 Kilowattstunden und knapp 46 Euro.
Der ehrliche Preis steht woanders. Eine lokale Zentrale verlangt, dass jemand Updates einspielt, Sicherungen anlegt und prüft, ob sie zurückspielbar sind. Es gibt keine Hotline, die den Server neu startet. Nach einem längeren Stromausfall muss die Anlage selbstständig sauber hochkommen – eine kleine unterbrechungsfreie Stromversorgung für Zentrale und Router kostet 80 bis 200 Euro und ist der billigste Teil der Ausfallsicherheit. Wer diesen Aufwand nicht einplant, tauscht ein Cloud-Risiko gegen ein Betreiberrisiko.
Die Zentrale ist auch ein Gerät im eigenen Netz
Seit dem 1. August 2025 gelten die Cybersicherheitsanforderungen der Funkanlagenrichtlinie verbindlich: Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben d, e und f der Richtlinie 2014/53/EU verlangen Netzschutz, Schutz personenbezogener Daten und Schutz vor Betrug für internetfähige Funkanlagen; technisch ausgefüllt wird das über die Normenreihe EN 18031. Praktisch heißt das unter anderem: Ein Neugerät darf nicht mehr mit einem für alle Exemplare identischen Standardpasswort ausgeliefert werden.
Der Rest liegt beim Betreiber, und drei Punkte lohnen den Nachmittag. Geben Sie die Weboberfläche der Zentrale niemals per Portweiterleitung ins Internet frei – für den Fernzugriff ist ein VPN am Router der richtige Weg, und moderne Heimrouter bringen ihn mit. Hängen Sie Geräte, die keine Updates mehr bekommen, in ein getrenntes Netz oder ein Gastnetz ohne Zugriff auf den Rest des Hauses. Und prüfen Sie einmal im Quartal, ob Zentrale und Funkadapter die aktuelle Firmware haben; bei lokal betriebenen Systemen kommt niemand von außen und tut es für Sie.
Entscheiden Sie je Gewerk, nicht je Weltanschauung
Eine brauchbare Aufteilung orientiert sich daran, was ein Ausfall kostet. Lokal gehören Heizungsregelung, Beleuchtung, Wasserabsperrung und Zutritt – alles, was im Ernstfall Schaden verhindert oder verursacht. Auch die Regelung des Sonnenschutzes und die smarten Heizkörperthermostate laufen besser auf einer Zentrale im Haus, weil sie täglich und zeitkritisch arbeiten.
Über die Cloud dürfen Funktionen laufen, deren Ausfall nur unbequem ist: Sprachassistenten, Wetterdaten, Fernzugriff von unterwegs, Videoarchive. Für die letzten beiden gilt zusätzlich, dass sie personenbezogene Daten verarbeiten – bei Kameras an der Grundstücksgrenze wird daraus schnell eine eigene Rechtsfrage, die der Beitrag zur Video-Türklingel und dem Datenschutz behandelt.
Machen Sie als Nächstes den Fünf-Minuten-Test und schreiben Sie das Ergebnis je Gerät in eine einfache Liste: Hersteller, Modell, Kaufdatum, Händler, Funkstandard, funktioniert ohne Internet ja oder nein, angegebenes Ende des Supportzeitraums. Diese Liste ist gleichzeitig Ihre Migrationsplanung, Ihre Einkaufsliste und – wenn der nächste Hersteller seine Server abschaltet – Ihre Anspruchsgrundlage.
Quellen und weiterführende Informationen
- BSI: Cyber Resilience Act – Fristen, Meldepflichten und Supportzeitraum
- Cyber Resilience Act, Artikel 13 – Pflichten der Hersteller (Volltext)
- BGB § 475b – Sachmangel einer Ware mit digitalen Elementen
- BGB § 475e – Sonderbestimmungen für die Verjährung
- Belkin: Wemo Support Ending – What You Need to Know
- Cybersicherheitsanforderungen der Funkanlagenrichtlinie und die Normenreihe EN 18031

















