Video-Türklingel und Datenschutz: Was Eigentümer beachten

Eine Video-Türklingel darf nicht dauerhaft Straße, Nachbargrundstück oder Gemeinschaftsflächen überwachen. Bei Blickwinkel und Speicherung müssen Eigentümer einiges beachten.

Eigentümer richtet eine Videotürklingel am Hauseingang aus – Datenschutz beim Erfassungsbereich
Eigentümer richtet eine Videotürklingel am Hauseingang aus – Datenschutz beim ErfassungsbereichFoto: Hausbesitzer News / KI-generiertAlle Rechte vorbehalten

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Erfassungsbereich sollte auf den unmittelbar eigenen Zugangsbereich begrenzt sein.
  • Daueraufzeichnung, Bewegungserkennung und Cloudspeicherung erhöhen den datenschutzrechtlichen Eingriff.
  • In einer WEG oder im Mietobjekt kommen Zustimmungs- und Gemeinschaftseigentumsfragen hinzu.

Eine Video-Türklingel ist Kamera, Mikrofon, Bewegungssensor und oft Cloudgerät in einem. Datenschutzrechtlich zählt nicht der Produktname, sondern welche Bereiche erfasst, wann Daten gespeichert und wer beobachtet wird. Erlaubter Blickwinkel ist deshalb die zentrale Frage.

Blickwinkel eng begrenzen

Die Kamera sollte nur den Bereich erfassen, der zur Identifikation klingelnder Personen erforderlich ist. Öffentlicher Gehweg, Straße, Nachbartür oder Nachbargrundstück werden nicht vorsorglich mitüberwacht. Digitale Masken helfen nur, wenn die ausgeblendeten Bildbereiche technisch gar nicht verarbeitet oder gespeichert werden.

Richten Sie die Kamera vor der festen Montage aus und prüfen Sie Tag-, Nacht- und Weitwinkelansicht. Ein Fischaugenobjektiv erfasst oft mehr als erwartet.

Livebild ist nicht dasselbe wie Daueraufzeichnung

Ein Bild, das erst nach dem Klingeln kurz angezeigt wird, greift weniger stark ein als eine dauerhafte Bewegungserkennung mit Speicherung. Deaktivieren Sie Funktionen, die für den Zweck nicht nötig sind: Daueraufnahme, lange Clips, Audio, Gesichtserkennung und weiträumige Bewegungszonen.

Speicherdauer und Zugriffsrechte werden so knapp wie möglich gehalten. Bei Cloudspeicherung sind Anbieter, Serverstandort, Vertragsbedingungen und Schutz des Kontos zu prüfen.

Hinweispflichten und berechtigtes Interesse

Wer personenbezogene Bilder verarbeitet, braucht eine Rechtsgrundlage und muss Betroffene informieren. Ein Schild allein macht eine unzulässige Überwachung nicht erlaubt. Zweck, Erforderlichkeit und Interessen der gefilmten Personen müssen abgewogen werden.

WEG und Mietwohnung

Die Montage an Fassade, Wohnungstür oder Gemeinschaftsfläche kann bauliche und eigentumsrechtliche Fragen auslösen. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft sollte vor dem Bohren und Erfassen gemeinsamer Flure ein Beschluss beziehungsweise eine rechtliche Prüfung erfolgen. Mieter benötigen gegebenenfalls die Zustimmung des Vermieters.

Sichere Konfiguration

Nutzen Sie ein starkes eigenes Passwort, Mehrfaktor-Anmeldung und zeitnahe Updates. Geben Sie Kontozugriff nur Personen, die ihn brauchen. Prüfen Sie, ob Hersteller oder Sprachassistenten auf Aufnahmen zugreifen können.

Die datenschutzfreundlichste Video-Türklingel ist diejenige, die nur beim konkreten Klingeln den eigenen Eingangsbereich zeigt und möglichst wenig dauerhaft speichert.

Für Kameras mit größerem Erfassungsbereich gelten dieselben Grundfragen in verschärfter Form. Der Beitrag zur Überwachungskamera auf dem Privatgrundstück erklärt Bildausschnitt, Maskierung, Speicherdauer und Nachbarschaftsbezug ausführlicher.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Datenschutzkonferenz – Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen
  2. Datenschutz-Grundverordnung
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