Überwachungskamera am Grundstück planen: Anforderungen, Schutz und Reserven festlegen

Eine Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot. Im Mittelpunkt: Nutzung, technische Anforderungen, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen.

03Sicherheit

Das Wichtigste in Kürze

  • Nutzung, technische Anforderungen, Gefährdungen.
  • Der Beitrag liefert eine Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot.
  • Die Seite beantwortet ausschließlich die sichere Systemplanung.

Vor der Technik steht der Erfassungsbereich

Bei mechanischer Sicherung beginnt die Planung mit der Frage, was geschützt werden soll. Bei einer Kamera am Grundstück beginnt sie umgekehrt: Was darf auf keinen Fall im Bild sein? Der zulässige Erfassungsbereich bestimmt Montageort, Montagehöhe, Blickwinkel und Objektiv und damit die Geräteauswahl. Wer zuerst kauft und danach überlegt, wohin das Gerät zeigen darf, montiert zweimal.

Die Grundregel ist leicht zu merken und schwer einzuhalten: Aufgenommen werden darf das eigene Grundstück, sonst nichts. Gehweg, Fahrbahn, Parkstreifen, öffentliche Grünflächen, das Nachbargrundstück sowie gemeinschaftlich genutzte Zufahrten, Höfe und Treppenhäuser liegen außerhalb. Das gilt auch für Ränder, die nur technisch mitlaufen: Ein Weitwinkel, der die Einfahrt abdecken soll und zwei Meter Gehweg erfasst, ist der häufigste Anlass für Unterlassungsforderungen.

Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache Ryneš entschieden, dass eine private Kamera, die auch öffentlich zugänglichen Raum erfasst, nicht unter die Ausnahme für persönliche und familiäre Tätigkeiten fällt. Damit greift das Datenschutzrecht voll: Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Information der Betroffenen, Löschkonzept, Rechenschaftspflicht. Diese Punkte gehören in die Leistungsbeschreibung, nicht in die Nacharbeit.

Zweck und Rechtsgrundlage festlegen, bevor das erste Angebot eingeht

Formulieren Sie schriftlich, welches Problem die Anlage lösen soll. Wiederholte Sachbeschädigung am Nebeneingang ist ein anderer Zweck als die Sorge vor einem Einbruch, und beide führen zu anderen Kamerapositionen. Aus dem Zweck folgt die Prüfung, ob die Aufnahme erforderlich ist und ob ein milderes Mittel genügt: Beleuchtung mit Bewegungsauslösung, ein Sichtschutzelement, eine Einfriedung, geprüfte Nachrüstprodukte an Fenster und Tür.

Erst danach folgt die Interessenabwägung gegenüber allen, die ins Bild geraten können: Besucher, Zusteller, Handwerker, Nachbarn auf dem gemeinsamen Weg und die eigenen Haushaltsangehörigen. Die Datenschutzkonferenz beschreibt in ihrer Orientierungshilfe zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen, wie diese Abwägung dokumentiert wird; der Europäische Datenschutzausschuss führt in seinen Leitlinien 3/2019 aus, dass ein pauschal behauptetes Sicherheitsbedürfnis dafür nicht genügt. Halten Sie deshalb konkrete Vorfälle mit Datum fest.

Ein Punkt lässt sich später kaum korrigieren: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch vor dem bloßen Überwachungsdruck. Ein Unterlassungsanspruch, im Streitfall auch ein Schadensersatzanspruch, kann entstehen, wenn ein Nachbar aufgrund der sichtbaren Ausrichtung ernsthaft damit rechnen muss, erfasst zu werden. Deshalb sind Attrappen und schwenkbare Kameras heikel: Von außen ist einer Attrappe nicht anzusehen, dass sie nichts aufzeichnet, und bei einem schwenkbaren Gerät belegt die momentane Blickrichtung nichts. Planen Sie starre Gehäuse ein, wenn eine Kamera zur Grundstücksgrenze zeigt.

Wie genau muss das Bild sein?

Die zweite technische Planungsgröße ist der Detailgrad. Die Anwendungsnorm für Videoüberwachungsanlagen, DIN EN 62676-4, unterscheidet vier aufsteigende Zielsetzungen: Erkennen, dass eine Person im Bild ist, Beobachten einer Handlung, Wiedererkennen einer bekannten Person und Identifizieren einer unbekannten. Sie ordnet diesen Stufen wachsende Anforderungen an die Pixeldichte auf dem Objekt zu; für das Identifizieren nennt sie eine Größenordnung von rund 250 Pixeln je Meter Objektbreite, für das Wiedererkennen etwa die Hälfte, für das Beobachten rund ein Viertel und für das bloße Erkennen etwa ein Zehntel davon.

Diese Stufen verbinden Sensorauflösung, Objektiv und Entfernung zu einer Aussage. Eine Kamera, die einen zwölf Meter breiten Hof vollständig abdeckt, erreicht am hinteren Bildrand bestenfalls die Stufe Erkennen. Daraus folgt fast immer dieselbe Planung: wenige Kameras mit engem Ausschnitt an den Zwangswegen statt einer Rundumsicht mit unbrauchbaren Rändern.

Anforderungsmatrix nach Ausgangslage

Ausgangslage Zulässige Sicht Mindestanforderung an die Planung Ausschlusskriterium
Haustür mit Zugang direkt vom Gehweg Türnische und Trittfläche unmittelbar davor ereignisgesteuerte Aufnahme, enger Bildausschnitt Dauerbetrieb mit Blick die Straße entlang
Einfahrt bis zur Grundstücksgrenze eigene Zufahrtsfläche Blickrichtung vom Weg weg, zum Haus hin Kamera an der Hauswand mit Blick zur Straße
Terrasse und Gartenseite eigene Freifläche innerhalb der Einfriedung fest fixierte Halterung, dokumentierte Ausrichtung Schwenkfunktion in Richtung Nachbargrenze
Reihenhaus mit angrenzender Terrasse eigener Terrassenanteil Privatzonenmaskierung ab Werk unterstützt Weitwinkel über die Trennwand hinweg
Gemeinsame Hofzufahrt mit Nachbarn keine ohne Einigung aller Nutzer schriftliche Vereinbarung vor der Planung Alleingang mit Verweis auf Miteigentum
Nebeneingang und Kellerabgang Treppenabgang und Türfläche Auslösung durch Bewegung, kurze Nachlaufzeit Blickfeld über die Grenze auf Nachbarfenster
Carport ohne Wand zur Straße Stellfläche und Tor Ausschnitt auf die Toröffnung begrenzt Straße als Bildhintergrund
Mietwohnung mit eigenem Zugang eigene Zugangsfläche, nicht der Hausflur Zustimmung des Vermieters vor Montage Erfassung von Gemeinschaftsflächen

Markieren Sie die Grundstücksgrenze im Lageplan, bevor Sie Kamerapositionen einzeichnen. Der Plan mit eingetragenen Blickfeldern ist später Ihr Nachweis gegenüber Nachbarn und Aufsichtsbehörde.

Drei Festlegungen, die sich später kaum korrigieren lassen

Erstens der Ton. Bildaufnahme und Tonaufzeichnung sind rechtlich getrennt zu bewerten. Das nichtöffentlich gesprochene Wort ist über § 201 StGB strafrechtlich geschützt, und ein Gespräch am Gartenzaun oder an der Haustür fällt darunter. Für den Schutz eines Grundstücks ist Ton praktisch nie erforderlich. Legen Sie deshalb fest, dass Mikrofone deaktiviert sind und dass sich dieser Zustand im Gerät nachweisbar einstellen lässt. Ein Modell, dessen Mikrofon nur in der App stummgeschaltet werden kann, ist für diesen Einsatz die falsche Wahl.

Zweitens die Speicherdauer. Aufzeichnungen sind zu löschen, sobald der Zweck erreicht ist. Die Datenschutzkonferenz geht in ihrer Orientierungshilfe davon aus, dass im Regelfall wenige Tage genügen; jede längere Aufbewahrung muss begründet und dokumentiert sein. Verlangen Sie eine automatische, nicht umgehbare Löschung statt einer manuellen Aufräumroutine.

Drittens der Speicherort. Eine Aufzeichnung im Haus bleibt in Ihrer Hand. Eine Aufzeichnung in der Herstellercloud bedeutet, dass Bilder Ihres Grundstücks bei einem Dritten liegen, dass dieser technisch Zugriff haben kann und dass ein Verarbeitungsverhältnis mit vertraglichen Anforderungen entsteht. Die Frage gehört in die Planung, weil viele Kameras ohne Herstellerkonto überhaupt nicht funktionieren.

Zustimmungen und Beschilderung gehören in den Terminplan

In der Mietwohnung ist die Montage an Fassade, Tür oder Fenster eine bauliche Veränderung und braucht die Zustimmung des Vermieters. § 554 BGB gibt Mietern einen Anspruch auf Zustimmung zu baulichen Veränderungen, die dem Einbruchsschutz dienen; der Vermieter kann eine Sicherheitsleistung für den Rückbau verlangen. Der Anspruch ersetzt jedoch nicht die datenschutzrechtliche Zulässigkeit: Eine Kamera, die den Hausflur oder den gemeinsamen Hof erfasst, wird durch eine Zustimmung nicht zulässig. Vereinbaren Sie schriftlich, was bei Auszug entfernt wird.

In der Wohnungseigentümergemeinschaft ist für Anlagen am Gemeinschaftseigentum ein Beschluss erforderlich. § 20 Absatz 2 Nummer 3 WEG nennt den Einbruchsschutz als privilegierte Maßnahme, was den Beschluss erleichtert, aber nicht entbehrlich macht. Für Anlagen im Gemeinschaftsbereich verlangt die Rechtsprechung zusätzlich ein verbindlich festgelegtes Nutzungs- und Zugriffskonzept.

Planen Sie schließlich die Hinweisbeschilderung ein. Wer eine Fläche betritt, muss vorher erkennen können, dass gefilmt wird. Der Europäische Datenschutzausschuss beschreibt dafür ein zweistufiges Vorgehen: ein sichtbares Schild am Zugang mit den wesentlichen Angaben und eine zweite Ebene mit den vollständigen Informationen an benannter Stelle. Legen Sie Standort und Anzahl der Schilder zusammen mit den Kamerapositionen fest.

Anforderungsliste für Angebot und Fachplanung

  • Lageplan mit Grundstücksgrenze, Kamerapositionen und eingezeichneten Blickfeldern
  • Zweckbeschreibung, Erforderlichkeitsprüfung und dokumentierte Interessenabwägung
  • Detailstufe je Kamera nach DIN EN 62676-4 mit der zugehörigen Entfernung
  • Nachweis, dass Privatzonenmaskierung geräteseitig und nicht nur in der Anzeige wirkt
  • fixierte Halterung ohne Schwenkbereich zur Grenze, Schutzart nach DIN EN 60529
  • Aufzeichnungsart, Speicherort, Speicherdauer und automatische Löschung
  • Angabe, ob ein Herstellerkonto zwingend ist und welche Daten dorthin fließen
  • Zugriffskonzept mit benannten Personen, eigenen Zugängen und Protokollierung
  • Zustand des Mikrofons und Nachweis der Abschaltbarkeit
  • Standorte und Inhalt der Hinweisschilder sowie die zweite Informationsebene
  • Firmwarepflege und zugesagter Unterstützungszeitraum
  • Reserven für spätere Kameras: Leerrohre, freie Kanäle, Speicherplatz

Grenzen der eigenen Planung

Sie können den Zweck bestimmen, Vorfälle dokumentieren, die Grundstücksgrenze in den Plan eintragen, Zustimmungen einholen, Ton- und Speicherfragen entscheiden und Angebote gegen die obige Liste prüfen. Das ist der größere Teil der Vorarbeit.

Nicht beurteilen können Sie ohne Fachkraft, ob ein angebotenes Objektiv am vorgesehenen Montagepunkt nur eigene Fläche erfasst, ob die Detailstufe über die volle Entfernung erreicht wird und ob eine Maskierung auch nach Firmwarewechseln erhalten bleibt. Das gehört in eine Projektierung mit Aufmaß und Probebild. Ob eine Kamera an Ihrem Objekt überhaupt die richtige Investition ist oder ob das Geld zuerst in Mechanik und Beleuchtung gehört, klären Sie kostenfrei und produktneutral bei einer polizeilichen Beratungsstelle für Kriminalprävention; Rechtsfragen zur konkreten Ausrichtung beantworten die Landesdatenschutzbehörden.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Datenschutzkonferenz – Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen, Stand 17.07.2020
  2. Europäischer Datenschutzausschuss – Leitlinien 3/2019 zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte, Endfassung vom 30.01.2020
  3. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes – Technische Sicherung gegen Einbruch
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