Gefälle und Belüftung der Abwasserleitung planen: Anforderungen, Schutz und Reserven festlegen

Eine Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot. Im Mittelpunkt: Nutzung, technische Anforderungen, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen.

03Trinkwasser

Das Wichtigste in Kürze

  • Nutzung, technische Anforderungen, Gefährdungen.
  • Der Beitrag liefert eine Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot.
  • Die Seite beantwortet ausschließlich die sichere Systemplanung.

Zwei Größen entscheiden über die gesamte Entwässerung

Eine Schwerkraftentwässerung funktioniert, weil zwei Dinge zusammenpassen: Das Wasser fließt schnell genug, um Feststoffe mitzunehmen, und Luft kann dorthin nachströmen, wo das Wasser sie verdrängt. Fehlt das eine, entstehen Ablagerungen und Verstopfungen. Fehlt das andere, saugt der Unterdruck die Geruchverschlüsse leer und die Kanalluft steht im Bad. Beide Größen werden in der Planung festgelegt und sind später nur mit erheblichem Aufwand zu korrigieren, weil Leitungen in Decken, Wänden und im Erdreich liegen.

Die maßgeblichen Regelwerke sind DIN EN 12056 für Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden und DIN 1986-100 als die für Deutschland ergänzende Norm. Hinzu kommt die Entwässerungssatzung Ihrer Gemeinde, die Anschlussbedingungen, Zuständigkeitsgrenzen und teilweise abweichende Festlegungen enthält. In Deutschland wird nach DIN EN 12056-2 das Einzelanschlussleitungssystem verwendet, bei dem die Anschlussleitungen teilgefüllt bemessen werden.

Bemessung beginnt bei den Anschlusswerten

Grundlage jeder Rohrweite ist nicht die Zahl der Bäder, sondern die Summe der Anschlusswerte aller Entwässerungsgegenstände, umgerechnet über einen Gleichzeitigkeitsansatz in einen Schmutzwasserabfluss. DIN EN 12056-2 stellt dafür Anschlusswerte für WC, Waschtisch, Dusche, Wanne, Spüle, Wasch- und Spülmaschine bereit und unterscheidet Abflusskennzahlen nach Gebäudenutzung. Ein Einfamilienhaus wird mit einer anderen Gleichzeitigkeit gerechnet als ein Mehrfamilienhaus oder ein Beherbergungsbetrieb.

Für Sie als Bauherr heißt das: Liefern Sie eine vollständige Liste der geplanten Entwässerungsgegenstände einschließlich der Geräte, die erst später kommen sollen. Eine nachträglich ergänzte Waschküche im Keller oder eine zweite Dusche im Dachgeschoss verändert die Rechnung. Und nennen Sie die Nutzung ehrlich: Eine als Ferienwohnung vermietete Einheit hat ein anderes Nutzungsprofil als eine dauerhaft bewohnte.

Zweite Eingangsgröße ist der Regenwasseranfall, sofern Dach- und Hofflächen mit entwässert werden. Ob Misch- oder Trennsystem gilt, steht in der Entwässerungssatzung. Bei Mischsystemen wird der Regenanteil der Bemessung der Grundleitung zugeschlagen; bei Trennsystemen darf er dort gerade nicht auftauchen.

Gefälle: die Faustformel und was wirklich zählt

Für Grund- und Sammelleitungen gilt als Anhaltswert ein Mindestgefälle in der Größenordnung von einem Zentimeter je Meter bei DN 100, also etwa ein Prozent. Maßgeblich ist jedoch nicht die Faustformel, sondern das Ziel dahinter: Bei dem angesetzten Füllungsgrad von 0,5 in Sammel- und Grundleitungen muss sich eine Fließgeschwindigkeit einstellen, die den Selbstreinigungseffekt sicherstellt. Als untere Grenze gilt dafür 0,5 Meter je Sekunde. Zu viel Gefälle ist ebenfalls ein Fehler: Läuft das Wasser den Feststoffen davon, bleiben diese liegen, und der Effekt ist derselbe wie bei zu wenig Gefälle.

Bei Anschlussleitungen liegt der übliche Bereich höher, typischerweise zwischen einem und fünf Zentimetern je Meter. Wichtiger als der Zahlenwert ist die Gleichmäßigkeit: Ein Gegengefälle über eine kurze Strecke, ein Durchhang in einer langen freiliegenden Leitung oder eine Setzung im Erdreich hebt eine korrekt geplante Neigung auf.

Planungsrelevant ist deshalb der Höhenplan. Verlangen Sie eine Darstellung mit Höhenkoten für Anschlusspunkt an den öffentlichen Kanal, Revisionsschacht, Grundleitungsknoten und Fallleitungsfüße. Erst daran lässt sich erkennen, ob das Gefälle über die gesamte Strecke aufgeht oder ob am Ende ein Zentimeter fehlt, der später zur Hebeanlage zwingt.

Belüftung: Hauptlüftung ist der Regelfall

Jede Fallleitung braucht eine Luftverbindung nach außen. Der Regelfall ist die Hauptlüftung: Die Fallleitung wird in unveränderter Nennweite über Dach geführt. Ihre Mündung muss so liegen, dass Gerüche nicht über Fenster, Lüftungsöffnungen oder Dachaufbauten wieder ins Gebäude gelangen.

Reicht die Hauptlüftung nicht aus, weil viele Entwässerungsgegenstände an einer Fallleitung hängen oder weil Anschlussleitungen lang und verzweigt sind, kommen zusätzliche Lüftungen hinzu: die Nebenlüftung parallel zur Fallleitung, die Umlüftung an einzelnen Abzweigen und die Sammellüftung mehrerer Anschlussleitungen. Belüftungsventile nach DIN EN 12380 lassen Luft nur einströmen und geben keine ab; sie können eine örtliche Unterdruckspitze abfangen, ersetzen aber die Hauptlüftung nicht und dürfen die Entlüftung des Systems nicht übernehmen.

Das Ziel jeder Lüftungsplanung ist einfach benannt: Der Druck im Rohrsystem darf nicht so weit schwanken, dass Sperrwasser aus einem Geruchverschluss gesaugt oder herausgedrückt wird. Geruchverschlüsse müssen eine Sperrwasserhöhe von mindestens 50 Millimetern aufweisen; diese Reserve ist die einzige Barriere zwischen Kanal und Wohnraum.

Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot

Anforderung Was festgelegt werden muss Auslöser für Rückfragen
Nutzungsprofil Liste aller Entwässerungsgegenstände, auch geplanter Angebot ohne Gerätliste
Bemessungsgrundlage Abflusskennzahl und angesetzter Füllungsgrad, schriftlich Nennweite wird nur mit Erfahrung begründet
Höhenplan Koten von Anschlusspunkt, Schacht, Knoten, Fallleitungsfuß keine Höhenangaben in den Unterlagen
Mindestgefälle Neigung je Leitungsabschnitt, mit Nachweis der Fließgeschwindigkeit pauschale Angabe ohne Abschnittsbezug
Trassenführung Zahl und Winkel der Richtungsänderungen je Strang mehr als nötig, oder Bögen über 45 Grad in Grundleitungen
Lüftungskonzept Hauptlüftung je Fallleitung, ergänzende Lüftungen benannt Belüftungsventil als einzige Lüftung
Mündung der Lüftungsleitung Lage im Dachplan mit Abstand zu Öffnungen Mündung neben Dachfenster oder Zuluftöffnung
Geruchverschlüsse Sperrwasserhöhe mindestens 50 Millimeter, Bauart je Gegenstand Sonderbauformen ohne Nachweis
Reinigungsöffnungen Lage an Richtungsänderungen und Strangfüßen, dauerhaft zugänglich Öffnung hinter fester Verkleidung
Satzungsbezug Zuständigkeitsgrenze, Misch- oder Trennsystem, Rückstauebene Planung ohne Bezug zur Gemeindesatzung
Erweiterbarkeit vorbereiteter Anschlusspunkt für spätere Ausbauten keine Reserve trotz absehbarem Ausbau

Reserven richtig verstehen

Reserve heißt bei der Entwässerung nicht größere Nennweite. Ein überdimensioniertes Rohr wird bei gleichem Abfluss nur teilweise gefüllt, die Fließgeschwindigkeit sinkt, und Feststoffe bleiben liegen. Sinnvolle Reserve ist stattdessen ein vorbereiteter Abzweig mit Stopfen an der Stelle, an der später eine Waschküche, ein Gäste-WC oder ein ausgebautes Dachgeschoss angeschlossen werden soll, dazu ein Lüftungskonzept, das die zusätzliche Belastung bereits berücksichtigt, und ausreichend Schachtquerschnitt für eine spätere zweite Leitung.

Wo Ihre eigene Beurteilung endet

Sie können Nutzung, Geräteliste und Ausbaupläne vollständig liefern, den vorhandenen Bestand fotografieren, die Entwässerungssatzung Ihrer Gemeinde besorgen und die Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen. Sie erkennen, ob ein Höhenplan fehlt, ob Reinigungsöffnungen eingeplant sind und ob eine Lüftungsleitung über Dach vorgesehen ist.

Nicht in Ihrer Hand liegt die Bemessung selbst. Die Zuordnung von Anschlusswerten, die Wahl der Abflusskennzahl, der Nachweis der Fließgeschwindigkeit und die Auslegung des Lüftungssystems setzen die Anwendung von DIN EN 12056-2 und DIN 1986-100 voraus. Ebenso wenig können Sie beurteilen, ob eine geplante Trasse im Erdreich setzungssicher gebettet wird. Beides gehört in die Hand einer Fachplanung oder eines qualifizierten Installationsbetriebs, der die Berechnung auch nachvollziehbar vorlegen kann.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. DIN 1986-100:2016-12 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056 (DIN Media, kostenpflichtig)
  2. DIN 1986-30:2012-02 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Teil 30: Instandhaltung (DIN Media, kostenpflichtig)
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