Rückstauverschluss im Keller planen: Anforderungen, Schutz und Reserven festlegen

Eine Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot. Im Mittelpunkt: Nutzung, technische Anforderungen, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen.

03Trinkwasser

Das Wichtigste in Kürze

  • Nutzung, technische Anforderungen, Gefährdungen.
  • Der Beitrag liefert eine Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot.
  • Die Seite beantwortet ausschließlich die sichere Systemplanung.

Die erste Frage lautet nicht “welches Gerät”, sondern “wo liegt die Rückstauebene”

Rückstau entsteht, wenn der öffentliche Kanal mehr Wasser führt, als er ableiten kann, und der Wasserspiegel im Kanal ansteigt. Er drückt dann über die Anschlussleitung zurück ins Gebäude und tritt an der tiefsten Ablaufstelle aus — im Keller. Die Höhe, bis zu der dieser Wasserspiegel ansteigen kann, heißt Rückstauebene. Nach DIN 1986-100 ist dafür die Oberkante der Straße an der Anschlussstelle anzusetzen, sofern die Entwässerungssatzung der Gemeinde nichts anderes festlegt.

Damit ist die Planungsaufgabe umrissen: Jede Ablaufstelle unterhalb dieser Höhe muss gegen Rückstau gesichert werden. Jede Ablaufstelle oberhalb braucht keine Sicherung — und darf auch keine bekommen, weil ein Rückstauverschluss in einer Leitung, die frei abfließen könnte, den Abfluss unnötig behindert.

Der erste Schritt ist deshalb kein Produktvergleich, sondern eine Höhenaufnahme: Wo liegt der Anschlusspunkt an den öffentlichen Kanal, wo verläuft die Straßenoberkante, und welche Abläufe im Gebäude liegen darunter? Besorgen Sie parallel die Entwässerungssatzung Ihrer Gemeinde. Sie enthält die maßgeblichen Festlegungen und regelt regelmäßig auch, dass der Grundstückseigentümer sich selbst gegen Rückstau zu schützen hat und die Gemeinde für Rückstauschäden nicht haftet.

Die Vorentscheidung: Rückstauverschluss oder Hebeanlage

Ein Rückstauverschluss ist die einfachere und günstigere Lösung, aber nicht die allgemein zulässige. DIN 1986-100 lässt ihn nur unter engen Voraussetzungen zu, die gemeinsam erfüllt sein müssen:

  • Es besteht Gefälle zum Kanal, das Abwasser fließt also im Normalbetrieb frei ab.
  • Die angeschlossenen Räume sind von untergeordneter Nutzung; ein Rückstau darf dort keinen wesentlichen Sachschaden und keine gesundheitliche Beeinträchtigung verursachen.
  • Der Benutzerkreis ist klein, sodass sich alle Nutzer während eines Rückstaus tatsächlich an die Einschränkung halten können.
  • Oberhalb der Rückstauebene steht ein WC zur Verfügung, auf das während des geschlossenen Zustands ausgewichen werden kann.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist der Regelfall die Hebeanlage mit Rückstauschleife über die Rückstauebene. Das betrifft in der Praxis fast jede ausgebaute Kellerwohnung, jedes Kellerbad, jede vermietete Einliegerwohnung und jeden Kellerraum mit Sachwerten.

Diese Prüfung ist der wichtigste Planungsschritt überhaupt. Ein Rückstauverschluss, der dort eingebaut wird, wo die Voraussetzungen nicht vorliegen, ist keine Lösung, sondern ein Haftungsproblem — im Schadensfall stellt sich die Frage, ob die Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet wurde, wie es § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes für Abwasseranlagen verlangt.

Fäkalienfrei oder fäkalienhaltig — der zweite Trennstrich

Rückstauverschlüsse werden nach DIN EN 13564-1 in Bauarten unterschieden, die sich in der Zahl der selbsttätigen Verschlüsse und im Vorhandensein eines von Hand betätigbaren Notverschlusses unterscheiden. Entscheidend für Ihre Auswahl ist, welches Abwasser durch die Leitung fließt.

Für fäkalienfreies Abwasser aus Waschbecken, Waschmaschine oder Bodenablauf sind Bauarten mit zwei selbsttätigen Verschlüssen und einem zusätzlichen Notverschluss üblich. Für fäkalienhaltiges Abwasser gelten deutlich strengere Anforderungen; hier sind nur fremdenergiebetätigte Bauarten mit zusätzlichem Notverschluss zulässig, und auch dann bleibt die Hebeanlage die sicherere Lösung.

Ein Punkt, der in der Planung häufig untergeht: Ein Rückstauverschluss darf nicht in einer Leitung sitzen, in die auch Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene entwässern. Sonst staut sich bei geschlossenem Verschluss das Abwasser aus den oberen Geschossen im Keller. Die betroffene Leitung muss also getrennt geführt werden, was baulich oft aufwendiger ist als das Bauteil selbst.

Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot

Anforderung Was festzulegen ist Warum es entscheidend ist
Rückstauebene Höhenkote, aus der Satzung abgeleitet, schriftlich im Plan ohne sie ist keine Zuordnung der Ablaufstellen möglich
Bestandsaufnahme der Abläufe Liste aller Ablaufstellen mit Höhenlage Grundlage der Entscheidung Verschluss oder Hebeanlage
Nachweis der Zulässigkeit schriftliche Prüfung der Voraussetzungen nach DIN 1986-100 ein unzulässiger Verschluss ist ein Mangel
Abwasserart je Leitung fäkalienfrei oder fäkalienhaltig, getrennt ausgewiesen bestimmt die zulässige Bauart nach DIN EN 13564-1
Leitungstrennung Nachweis, dass keine Ablaufstelle oberhalb der Rückstauebene betroffen ist sonst staut sich Abwasser aus den Obergeschossen im Keller
Einbauort dauerhaft und ohne Bauteilöffnung zugänglich, Höhe und Lage im Plan Wartung und Notverschluss müssen erreichbar sein
Bauart und Nachweis Typ nach DIN EN 13564-1, Güteüberwachung nach DIN EN 13564-3 Voraussetzung für die Anerkennung im Schadensfall
Notverschluss von Hand betätigbar, Bedienung ohne Werkzeug beschrieben Rückfallebene bei Ausfall der Automatik
Wartungskonzept Intervalle nach DIN 1986-30, Zuständigkeit benannt Wartung ist Voraussetzung der Schutzwirkung
Satzung und Anzeige Prüfung der Gemeindevorgaben, Anzeige der Änderung Satzung kann abweichende Anforderungen enthalten
Versicherungsabstimmung Mitteilung an den Gebäudeversicherer, Nachweis der Ausführung Rückstauschutz ist regelmäßig Obliegenheit
Reserve für Umstellung Platz und Leitungsführung für eine spätere Hebeanlage bei Nutzungsänderung des Kellers wird sie nötig

Wenn sich die Nutzung ändert

Die Voraussetzungen für einen Rückstauverschluss knüpfen an die Nutzung an, und Nutzungen ändern sich. Aus dem Abstellkeller wird ein Hobbyraum, aus der Waschküche ein Gästezimmer, aus dem Lagerraum ein Büro. Mit dieser Änderung entfällt die Voraussetzung “untergeordnete Nutzung”, und der Rückstauverschluss ist nicht mehr die zulässige Lösung — unabhängig davon, ob er beim Einbau korrekt war.

Planen Sie deshalb vorausschauend: Ein vorbereiteter Aufstellort für eine spätere Hebeanlage, ein Leerrohr für die Elektrozuleitung und eine Leitungsführung, die eine Rückstauschleife später zulässt, kosten heute wenig. Nachträglich sind sie ein Eingriff in die Kellersohle.

Grenzen der Eigenprüfung

Sie können die Höhenlage Ihrer Ablaufstellen aufnehmen, die Entwässerungssatzung besorgen, die Nutzung der betroffenen Räume beschreiben und prüfen, ob die vier Voraussetzungen aus DIN 1986-100 in Ihrem Fall überhaupt vorliegen können. Diese Vorarbeit macht jedes Angebot besser und schützt Sie vor der häufigsten Fehlentscheidung.

Nicht in Ihrer Hand liegt die verbindliche Festlegung der Rückstauebene, die Bemessung der Anlage und die Beurteilung, ob die Leitungsführung eine getrennte Absicherung überhaupt zulässt. Ebenso wenig ist der Einbau eine Eigenleistung: Eingriffe in die Grundstücksentwässerung berühren die Anforderungen des § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes an Errichtung und Betrieb von Abwasseranlagen und unterliegen zusätzlich der Anzeigepflicht nach der Entwässerungssatzung. Wer hier selbst tätig wird, riskiert im Schadensfall nicht nur den technischen Ausfall, sondern auch Einwände des Versicherers gegen die Regulierung.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. § 60 WHG – Abwasseranlagen (Wasserhaushaltsgesetz)
  2. DIN 1986-100:2016-12 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056 (DIN Media, kostenpflichtig)
  3. DIN EN 13564-1:2002-10 – Rückstauverschlüsse für Gebäude, Teil 1: Anforderungen (DIN Media, kostenpflichtig)
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