Dimensionierung der Wasserleitungen sicher prüfen: Zustand, Warnzeichen und Abschaltkriterien

Einen Sicherheitscheck mit Prioritäten für sofort, bald und planbar. Im Mittelpunkt: sichtbarer Zustand, gefahrlose Eigenkontrollen, Prüfprotokolle, Warnzeichen.

03Trinkwasser

Das Wichtigste in Kürze

  • Sichtbarer Zustand, gefahrlose Eigenkontrollen, Prüfprotokolle.
  • Der Beitrag liefert einen Sicherheitscheck mit Prioritäten für sofort, bald und planbar.
  • Die Seite prüft eine vorhandene Anlage, ohne unzulässige Eigenarbeiten anzuleiten.

Symptome lesen: zu eng oder zu weit

Eine falsch bemessene Trinkwasserinstallation zeigt sich im Alltag lange bevor jemand rechnet. Zu eng bemessene Leitungen machen sich durch Druckabfall bemerkbar, sobald eine zweite Entnahmestelle geöffnet wird: Die Dusche wird schwächer, wenn im Erdgeschoss die Waschmaschine füllt, oder die Wassertemperatur an der Duscharmatur springt, weil der Kaltwasseranteil einbricht. Auffällig sind auch pfeifende oder rauschende Geräusche in Wand und Schacht, die auf zu hohe Fließgeschwindigkeit hindeuten.

Zu weit bemessene Leitungen zeigen das umgekehrte Bild. Es dauert auffallend lange, bis warmes Wasser ansteht. Das Kaltwasser kommt in den ersten Sekunden lauwarm aus dem Hahn. Nach ein paar Tagen Abwesenheit riecht oder schmeckt das Wasser abgestanden. Diese Symptome sind hygienisch die kritischeren, werden aber seltener als Mangel wahrgenommen, weil sie keinen Komfortverlust erzeugen.

Messungen, die Sie gefahrlos selbst durchführen dürfen

Vier Messungen kommen ohne Eingriff in die Installation aus und liefern belastbare Zahlen.

Die Ausstoßzeit messen Sie mit einer Stoppuhr: Öffnen Sie die Warmwasserarmatur voll und stoppen Sie, bis das Wasser spürbar warm wird. Notieren Sie zusätzlich die ausgelaufene Menge, indem Sie in ein Messgefäß laufen lassen. Das ergibt unmittelbar den Leitungsinhalt zwischen Erwärmer und Entnahmestelle.

Den Durchfluss ermitteln Sie mit Messbecher und Uhr: Wie viele Liter laufen in dreißig Sekunden bei voll geöffneter Armatur? Umgerechnet auf Liter je Sekunde können Sie das Ergebnis gegen den Berechnungsdurchfluss der jeweiligen Armatur halten.

Die Kaltwassertemperatur messen Sie mit einem einfachen Küchenthermometer im auslaufenden Strahl nach etwa dreißig Sekunden Ablauf. DIN 1988-200 nennt für Trinkwasser kalt eine Obergrenze von 25 Grad Celsius.

Den Ruhedruck lesen Sie am Manometer der Hausstation ab, sofern eines vorhanden ist, und zwar bei geschlossenen Entnahmestellen. Ein zweiter Ablesewert bei geöffneter Armatur im obersten Geschoss zeigt, wie viel Druck unter Last übrig bleibt.

Bewertungsraster mit Schwellen

Messgröße Unauffällig Klärungsbedarf Handlungsbedarf
Kaltwassertemperatur nach 30 Sekunden Ablauf unter 20 Grad Celsius 20 bis 25 Grad Celsius über 25 Grad Celsius
Ausstoßvolumen bis warmes Wasser ansteht unter 3 Liter 3 bis 5 Liter über 5 Liter
Durchfluss an der Duscharmatur über 0,15 Liter je Sekunde 0,10 bis 0,15 Liter je Sekunde unter 0,10 Liter je Sekunde
Druckabfall beim Öffnen einer zweiten Zapfstelle kaum spürbar deutlich, aber nutzbar Strahl bricht zusammen
Geräusch in Wand oder Schacht bei voller Entnahme nicht wahrnehmbar leises Rauschen Pfeifen oder starkes Rauschen
Wasserbeschaffenheit nach vier Stunden Stagnation klar, geruchlos leichte Trübung, klärt sich sofort Verfärbung, Geruch, Partikel
Ruhedruck an der Hausstation 3,0 bis 4,0 bar 2,5 bis 3,0 bar oder 4,0 bis 5,0 bar unter 2,5 bar oder über 5,0 bar

Die Zeile zum Ausstoßvolumen verdient besondere Aufmerksamkeit. Die Trinkwasserverordnung definiert Großanlagen zur Trinkwassererwärmung unter anderem darüber, dass in mindestens einer Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle mehr als 3 Liter Inhalt vorhanden sind, wobei Zirkulationsleitungen nicht mitgerechnet werden. Wer mehr als 3 Liter ausstößt, hat damit nicht nur ein Komfortproblem, sondern möglicherweise eine Anlage, für die andere rechtliche Anforderungen gelten.

Prioritäten setzen: sofort, bald, planbar

Sofort zu handeln ist, wenn eine Verfärbung des Wassers nach Stagnation nicht verschwindet, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen von 100 koloniebildenden Einheiten je 100 Milliliter aus Anlage 3 der Trinkwasserverordnung überschritten wurde, wenn ein Wasseraustritt sichtbar ist oder wenn eine unzulässige Verbindung zu einer Zweitwasserversorgung wie einem Regenwasser- oder Brunnensystem vermutet wird. Der letzte Punkt ist ein echter Notfall, weil eine Rückwirkung in das Trinkwassernetz auch die Nachbarschaft betrifft.

Bald zu handeln ist bei Kaltwassertemperaturen über 25 Grad Celsius, bei Ausstoßvolumina über 5 Litern, bei dauerhaft unzureichendem Durchfluss an mehreren Armaturen und bei einem Ruhedruck über 5,0 bar. Diese Punkte gefährden Hygiene oder Bausubstanz, aber nicht innerhalb von Tagen.

Planbar sind die Klärung unbekannter Leitungsverläufe, die Nachrechnung des Netzes vor einer geplanten Erweiterung, der Rückbau nicht mehr genutzter Abschnitte und die Optimierung der Zirkulation. Diese Themen gehören in die nächste ohnehin anstehende Baumaßnahme.

Was Prüfprotokolle über die Auslegung verraten

Wenn Unterlagen vorhanden sind, sparen sie viel Messarbeit. Suchen Sie im Bauordner nach der Rohrnetzberechnung mit Angabe der Nennweiten je Abschnitt, nach dem Druckprüfprotokoll, nach dem Spülprotokoll und nach dem Bestandsplan. Prüfen Sie, ob die dort genannten Nennweiten zu dem passen, was Sie im Keller sehen; Abweichungen sind ein Hinweis darauf, dass während der Bauzeit anders ausgeführt als geplant wurde.

Fehlen Unterlagen vollständig, ist das für Bestandsgebäude der Normalfall und kein Mangel für sich. Es bedeutet aber, dass vor jeder Erweiterung eine Bestandsaufnahme mit Strangschema erforderlich ist. Diese Aufnahme lohnt sich unabhängig davon, weil sie im Störfall die Absperrpunkte ausweist.

Abschaltkriterien und Zuständigkeiten

Es gibt Situationen, in denen die Nutzung einzuschränken ist, bis eine Fachkraft die Anlage bewertet hat. Dazu gehören ein bestätigter mikrobiologischer Befund, eine erkennbare Verbindung zwischen Trinkwassernetz und einer anderen Wasserquelle ohne zulässige Sicherungseinrichtung nach DIN EN 1717 und jeder Wasseraustritt in der Nähe elektrischer Anlagen. Sperren Sie in diesen Fällen den betroffenen Bereich oder die Hauptabsperrung, sofern sie gangbar ist.

Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts greifen die Handlungspflichten nach § 51 der Trinkwasserverordnung: Anzeige beim Gesundheitsamt, Ursachenermittlung mit Ortsbesichtigung, Gefährdungsanalyse und Abhilfemaßnahmen. Nutzungseinschränkungen ordnet das Gesundheitsamt an; sie sind verbindlich. Die Untersuchung selbst muss durch eine nach der Trinkwasserverordnung zugelassene Untersuchungsstelle erfolgen, einschließlich der Probenahme.

Die Grenze Ihrer Diagnose

Ihre Messungen zeigen, ob eine Anlage sich auffällig verhält. Sie zeigen nicht, woran es liegt. Ein zu geringer Durchfluss kann aus einer zu kleinen Nennweite stammen, aus einem zugesetzten Strahlregler, aus einem verstopften Filter, aus einem falsch eingestellten Druckminderer, aus einem teilweise geschlossenen Absperrventil oder aus Ablagerungen in einer korrodierten Leitung. Die Unterscheidung verlangt Messungen an mehreren Punkten unter definierten Bedingungen.

Unternehmen Sie keine eigenen Eingriffe. Verstellen Sie insbesondere keinen Druckminderer, um einen zu schwachen Strahl zu verbessern; die Einstellung hängt an der gesamten Druckbilanz und am Ansprechdruck des Sicherheitsventils am Trinkwassererwärmer. Die Bewertung und jede Änderung an der Kundenanlage gehören in die Hand eines Installationsunternehmens, das im Verzeichnis eines Wasserversorgers geführt wird; § 12 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser lässt nichts anderes zu.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Trinkwasserverordnung – aktueller Gesetzestext
  2. Umweltbundesamt – Trinkwasser
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