Absperrventile in Wohnung und Haus sicher prüfen: Zustand, Warnzeichen und Abschaltkriterien

Einen Sicherheitscheck mit Prioritäten für sofort, bald und planbar. Im Mittelpunkt: sichtbarer Zustand, gefahrlose Eigenkontrollen, Prüfprotokolle, Warnzeichen.

03Trinkwasser

Das Wichtigste in Kürze

  • Sichtbarer Zustand, gefahrlose Eigenkontrollen, Prüfprotokolle.
  • Der Beitrag liefert einen Sicherheitscheck mit Prioritäten für sofort, bald und planbar.
  • Die Seite prüft eine vorhandene Anlage, ohne unzulässige Eigenarbeiten anzuleiten.

Der Test, den fast niemand macht: schließt die Hauptabsperrung überhaupt?

Die wichtigste Prüfung an einer Trinkwasserinstallation dauert zwei Minuten und wird selten durchgeführt. Gehen Sie zur Hauptabsperreinrichtung hinter der Wasserzähleranlage, schließen Sie sie vollständig und öffnen Sie danach eine Zapfstelle im obersten Geschoss. Läuft dort nach kurzem Nachlauf weiter Wasser, schließt die Armatur nicht dicht. Lässt sich der Hebel nur mit Werkzeug oder gar nicht bewegen, ist sie im Ernstfall wertlos. Öffnen Sie anschließend wieder vollständig und kontrollieren Sie die Spindel oder das Gehäuse auf Nässe.

Genau dieser Befund entscheidet über die Dringlichkeit aller weiteren Maßnahmen. Eine Installation mit vielen gut sortierten Absperrstellen, aber einer festsitzenden Hauptabsperrung, ist im Schadensfall schlechter gestellt als eine einfache Installation mit einer funktionierenden Trennstelle.

Sichtbefund an jeder erreichbaren Armatur

Arbeiten Sie sich anschließend systematisch durch: Wasserzählerplatz, Steigleitungsfüße, Wohnungsanschlüsse, Geräteabsperrungen, Eckventile, Außenzapfstellen. Notieren Sie zu jeder Armatur vier Angaben: Standort, Bauart, Zustand, Bedienbarkeit. Achten Sie dabei auf grünliche oder weißliche Krusten an Verschraubungen, auf Rostfahnen unterhalb von Armaturen, auf verfärbte oder aufgequollene Dämmung und auf Kalkspuren, die auf einen früheren Tropfverlust hinweisen.

Ein häufig übersehener Punkt ist die Beschriftung. Fehlt sie, ist die Anlage im Störfall nicht bedienbar, auch wenn technisch alles funktioniert. Ergänzen Sie fehlende Schilder und tragen Sie die Standorte in einen Grundrissausdruck ein.

Die zweite Ebene betrifft die Hygiene. Suchen Sie nach Leitungsabschnitten, die dauerhaft abgesperrt sind: der stillgelegte Anschluss einer alten Waschküche, die abgedrehte Leitung zur nicht mehr genutzten Einliegerwohnung, das zugedrehte Eckventil hinter einem ausgebauten Gerät. Nach § 13 der Trinkwasserverordnung sind Wasserversorgungsanlagen so zu betreiben, dass die Anforderungen der Verordnung eingehalten werden; das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass zum bestimmungsgemäßen Betrieb der regelmäßige Wasseraustausch an allen Entnahmestellen gehört. Ein dauerhaft abgesperrter, aber nicht getrennter Abschnitt ist deshalb ein Befund mit Handlungsbedarf, kein Randthema.

Warnzeichen und ihre Bedeutung

  • Feuchtigkeit an der Spindel eines Ventils: Die Spindelabdichtung ist undicht. Bei vielen Bauarten lässt sie sich nachziehen, das gehört aber in Fachhand.
  • Tropfen an einer Verschraubung: Entweder hat sich die Verbindung gelöst oder der Werkstoff korrodiert. Beide Ursachen verschlimmern sich.
  • Armatur lässt sich nicht mehr vollständig öffnen: Ablagerungen oder ein gelöster Ventilteller. Der Strang wird hydraulisch gedrosselt.
  • Armatur lässt sich nicht mehr schließen: Der Notfallschutz fehlt. Dies ist der schwerwiegendste Einzelbefund.
  • Schlagendes Geräusch beim Schließen: Druckstoß. Er belastet Verbindungen und Geräte und weist auf zu schnelles Schließen bei hohem Druck hin.
  • Braunes oder trübes Wasser nach dem Öffnen einer selten genutzten Zapfstelle: Ablagerungen und Stagnation im zugehörigen Abschnitt.
  • Ruhedruck über etwa fünf bar an einer Zapfstelle: Alle Armaturen und Dichtungen arbeiten dauerhaft am oberen Rand.
  • Rückflussverhinderer in der Kombinationsarmatur lässt sich nicht mehr prüfen: Die Prüföffnung ist verbaut oder korrodiert.

Prioritätenliste: sofort, bald, planbar

Befund Einstufung Sofortiges Verhalten Wer handelt
Hauptabsperrung schließt nicht oder ist unbeweglich sofort Standort der Straßenabsperrung klären, Notdiensttelefon bereitlegen Installationsunternehmen, ggf. Wasserversorger
Sichtbarer Wasseraustritt an Armatur oder Verschraubung sofort betroffenen Strang absperren, Auffangbehälter stellen Installationsunternehmen
Wasser an oder unter elektrischen Bauteilen im Technikraum sofort Bereich meiden, Stromkreis abschalten lassen Elektrofachkraft und Installationsunternehmen
Rückflussverhinderer nicht prüfbar oder erkennbar defekt bald Entnahmestellen mit Schlauchanschluss nicht unbeaufsichtigt betreiben Installationsunternehmen
Dauerhaft abgesperrter Leitungsabschnitt vorhanden bald Abschnitt nicht wieder öffnen, ohne vorher zu spülen Installationsunternehmen, Rückbau planen
Armatur schwergängig, aber schließend bald Betätigung dokumentieren, Termin vereinbaren Installationsunternehmen
Ruhedruck dauerhaft zu hoch bald keine Sofortmaßnahme möglich Installationsunternehmen, Druckminderer prüfen
Beschriftung und Bestandsplan fehlen planbar Standorte selbst aufnehmen und beschriften Eigentümer
Eckventile älter als etwa zwanzig Jahre planbar bei nächster Badmaßnahme mit erneuern Installationsunternehmen
Fehlende Absperrung am Strangfuß planbar im Rahmen der nächsten Öffnung nachrüsten Fachplanung und Installationsunternehmen

Der Befund gehört auf Papier

Eine Prüfung ohne Aufzeichnung ist nach wenigen Wochen wertlos, weil niemand mehr weiß, welche Armatur schwergängig war. Legen Sie deshalb eine einfache Liste an: laufende Nummer, Standort, Bauart, Datum der Prüfung, Befund, Einstufung. Ergänzen Sie zu jeder Position ein Foto und tragen Sie die Nummer zusätzlich am Bauteil an.

Diese Liste hat drei Anwendungen. Sie ist die Grundlage für ein vergleichbares Angebot, weil jeder Betrieb dieselbe Ausgangslage erhält. Sie zeigt beim nächsten Durchgang, ob sich ein Zustand verschlechtert hat. Und sie ist im Schadensfall der Beleg dafür, dass Sie Ihre Anlage regelmäßig kontrolliert und erkannte Mängel weitergegeben haben — ein Punkt, der bei der Bewertung eines Wasserschadens durchaus eine Rolle spielt.

Was Sie gefahrlos selbst tun dürfen

Zulässig und sinnvoll sind: Sichtkontrolle, Dokumentation mit Fotos, Beschriftung, Betätigung vorhandener Armaturen von Hand, Ablesen eines Manometers an einer vorhandenen Messstelle, Spülen von Entnahmestellen durch Öffnen der Zapfventile und die Beobachtung, ob der Wasserzähler bei geschlossenen Zapfstellen stillsteht. Der letzte Test ist ein brauchbarer Leckhinweis: Schließen Sie alle Entnahmestellen, notieren Sie den Zählerstand und lesen Sie nach einigen Stunden erneut ab. Bewegung ohne Entnahme bedeutet Verlust irgendwo im System.

Ebenfalls in Ihrer Hand liegt die Betriebsführung: Sorgen Sie dafür, dass jede Entnahmestelle regelmäßig benutzt wird. Bei einer Ferienabwesenheit heißt das, nach der Rückkehr alle Zapfstellen gründlich zu spülen, bevor Wasser zum Trinken oder Kochen entnommen wird.

Wo die Eigenkontrolle endet

Nicht selbst durchführen dürfen Sie jede Arbeit, die die Anlage öffnet oder verändert: Nachziehen von Stopfbuchsen, Tausch von Ventiloberteilen, Austausch von Eckventilen, Demontage eines Rückflussverhinderers, Arbeiten an der Wasserzähleranlage. Nach § 12 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser bleiben Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der Kundenanlage einem eingetragenen Installationsunternehmen oder dem Wasserversorger vorbehalten. Die Wasserzähleranlage selbst gehört ohnehin dem Versorger und darf nicht angetastet werden.

Ebenfalls außerhalb der Eigenkontrolle liegt die mikrobiologische Bewertung. Ob nach längerer Stagnation eine Untersuchung nötig ist, ob Ihre Anlage unter die Untersuchungspflicht nach § 31 der Trinkwasserverordnung für Legionellen fällt und welche Probenahmestellen dafür erforderlich sind, beurteilt eine fachkundige Stelle. Ein Verdacht auf gesundheitliche Beeinträchtigung durch das Trinkwasser gehört an das Gesundheitsamt, nicht in den Eigenversuch.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Trinkwasserverordnung – aktueller Gesetzestext
  2. Umweltbundesamt – Trinkwasser
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