Voreinstellung der Thermostatventile prüfen: Warum die Zahl am Ventil aus einer Rechnung stammt

Die Voreinstellung ist kein Erfahrungswert, sondern der Volumenstrom, den ein Heizkörper für seine Raumheizlast braucht. Wie Sie den Wert nachrechnen, welche Symptome auf welche Ursache zeigen und was § 60c GModG an Nachweisen verlangt.

Grafik mit der Formel für den Volumenstrom je Heizkörper, zwei Rechenbeispielen für 10 und 7 Kelvin Spreizung und der Nachweisliste nach Paragraf 60c GModG
Grafik mit der Formel für den Volumenstrom je Heizkörper, zwei Rechenbeispielen für 10 und 7 Kelvin Spreizung und der Nachweisliste nach Paragraf 60c GModG

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Voreinstellung eines Thermostatventils legt den Volumenstrom fest, den ein einzelner Heizkörper bei gegebenem Differenzdruck erhält — sie ist eine Rechengröße, keine Skalenposition.
  • Der erforderliche Volumenstrom folgt aus Raumheizlast und Spreizung: bei 1.200 Watt und 10 Kelvin Spreizung rund 103 Liter je Stunde, bei 7 Kelvin bereits rund 147 Liter.
  • § 60c GModG verlangt für den hydraulischen Abgleich eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 in Verbindung mit DIN/TS 12831 und die Ausführung nach Verfahren B der ZVSHK-Fachregel.
  • Die Bestätigung muss unter anderem Einstellwerte, Gebäudeheizlast, raumweise Berechnungen, Auslegungstemperatur, Reglereinstellungen und den Druck des Ausdehnungsgefäßes enthalten.
  • Die gesetzliche Abgleichpflicht gilt für Gebäude ab sechs Wohnungen; im Einfamilienhaus bleibt der Abgleich technisch sinnvoll und förderrelevant, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Am Thermostatkopf steht eine Zahl von 1 bis 5. Unter dem Kopf, am Ventileinsatz, steht eine zweite Zahl — und die hat mit der ersten nichts zu tun. Sie ist die Voreinstellung: eine Drosselung, die festlegt, wie viel Heizwasser dieser eine Heizkörper bei gegebenem Differenzdruck bekommt. Diese Zahl lässt sich nicht schätzen und nicht von einem Nachbarraum übernehmen. Sie ist das Ergebnis einer Rechnung.

Der Volumenstrom, den ein Heizkörper braucht

Ein Heizkörper gibt genau so viel Wärme ab, wie das durchströmende Wasser abkühlt. Daraus folgt der erforderliche Volumenstrom:

Massenstrom [kg/h] = Heizlast [W] ÷ (1,163 Wh/(kg·K) × Spreizung [K])

Der Faktor 1,163 ist die spezifische Wärmekapazität von Wasser (4,19 kJ/(kg·K)), umgerechnet auf Wattstunden. Für Heizungswasser wird ein Liter näherungsweise mit einem Kilogramm gleichgesetzt.

Zwei durchgerechnete Beispiele für denselben Heizkörper mit einer Raumheizlast von 1.200 Watt:

Spreizung zwischen Vor- und Rücklauf Erforderlicher Volumenstrom
10 Kelvin (z. B. 55/45 °C) 1.200 ÷ (1,163 × 10) = rund 103 l/h
7 Kelvin (z. B. 42/35 °C) 1.200 ÷ (1,163 × 7) = rund 147 l/h

Gerundet auf ganze Liter je Stunde. Aussagegrenze: Die Rechnung setzt voraus, dass die Heizlast des Raums bekannt ist und dass der Heizkörper bei der gewählten Systemtemperatur diese Leistung überhaupt abgibt. Beides ist Gegenstand der Auslegung, nicht der Schätzung.

Der Vergleich zeigt das eigentliche Problem der Wärmepumpen-Umrüstung: Sinkt die Systemtemperatur, sinkt meist auch die mögliche Spreizung — und der gleiche Heizkörper braucht dann deutlich mehr Wasser für dieselbe Leistung. Eine Voreinstellung, die im alten Kesselbetrieb passte, ist danach zu klein. Welche Heizflächen bei niedriger Vorlauftemperatur überhaupt noch tragen, ordnet der Beitrag zur Heizkörperleistung bei niedriger Vorlauftemperatur ein.

Was das Gesetz an Nachweisen verlangt

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) anstelle des früheren Gebäudeenergiegesetzes. § 60c GModG regelt den hydraulischen Abgleich und ist deutlich konkreter, als die meisten Angebote es abbilden.

Die Pflicht greift beim Einbau einer Heizung mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten. Drei Bestandteile sind zwingend:

  1. eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 (Ausgabe September 2017) in Verbindung mit DIN/TS 12831,
  2. die Prüfung und gegebenenfalls Optimierung der Heizflächen mit dem Ziel einer möglichst niedrigen Vorlauftemperatur,
  3. die Einstellung der Vorlauftemperaturregelung.

Ausgeführt wird nach Verfahren B der ZVSHK-Fachregel oder einem gleichwertigen Verfahren. Der Unterschied zum vereinfachten Verfahren A ist genau der erste Punkt: Verfahren B rechnet jeden Raum, Verfahren A arbeitet mit Näherungen. Wer ein Angebot mit dem Wort „hydraulischer Abgleich“ erhält, sollte deshalb fragen, welches Verfahren gemeint ist. Was das für den Angebotsvergleich bedeutet, zeigt der Beitrag Hydraulischer Abgleich im Heizungsangebot.

Die Bestätigung, die Sie verlangen sollten

§ 60c GModG schreibt eine schriftliche Bestätigung vor. Deren Inhalte sind zugleich die beste Prüfliste für Eigentümerinnen und Eigentümer:

  • die vorgenommenen Einstellungen
  • die Gebäudeheizlast
  • die Leistungseinstellungen der Geräte
  • die raumweisen Berechnungen
  • die Auslegungstemperatur
  • die Reglereinstellungen
  • der Druck des Ausdehnungsgefäßes

Auf Verlangen ist die Bestätigung Mieterinnen und Mietern zugänglich zu machen. Fehlt einer dieser Punkte, ist der Abgleich nicht dokumentiert — unabhängig davon, was auf der Rechnung steht. Ein Protokoll ohne raumweise Berechnung kann kein Verfahren B belegen.

Symptome richtig zuordnen

Ein kühler oder geräuschvoller Heizkörper ist kein Beweis für eine falsche Voreinstellung. Die folgende Zuordnung hilft, den nächsten Prüfschritt zu wählen, ohne das Netz durch Eigenversuche zu verstellen.

Beobachtung Was sie nahelegt Was sie ausschließt
Heizkörper wird oben warm, unten kalt normaler Betrieb bei kleiner Wärmeanforderung nichts — kein Fehlerbefund für sich genommen
Heizkörper bleibt insgesamt kalt, andere im selben Strang warm zu kleine Voreinstellung, geschlossene Rücklaufverschraubung, defekter Ventileinsatz Heizkurve, Wärmeerzeuger
Rauschen oder Pfeifen am Ventil bei geöffnetem Thermostatkopf zu hoher Differenzdruck, ungeregelte Pumpe zu kleine Heizfläche
Räume nahe der Pumpe zu warm, entfernte zu kalt fehlender oder unvollständiger Abgleich im Strang Einzelventil als alleinige Ursache
Raum bleibt kühl, Heizkörper aber durchgehend heiß Heizfläche zu klein für die Raumheizlast Voreinstellung

Die letzte Zeile ist die wichtigste und wird am häufigsten übersehen. Wenn der Heizkörper heiß ist und der Raum trotzdem nicht warm wird, liefert er bereits alles, was er kann. Eine größere Voreinstellung ändert daran nichts; die Rechnung aus dem ersten Abschnitt zeigt dann eine Heizlast, die die vorhandene Fläche bei der eingestellten Systemtemperatur nicht deckt.

Was Sie selbst tun dürfen — und was nicht

Sicher und hilfreich ist alles, was den Zustand dokumentiert, ohne ihn zu verändern: Raumbezeichnung, Foto des Heizkörpers und des Ventilkopfs, Datum und Uhrzeit, Außentemperatur, Stellung des Thermostatkopfs, ob der Heizkörper frei steht oder hinter Vorhang, Verkleidung oder Möbeln liegt. Freistellen dürfen Sie ihn; das ist eine Nutzungsänderung, kein Eingriff in die Hydraulik.

Nicht angetastet werden Voreinstellung, Rücklaufverschraubung und Pumpenparameter. Wer mehrere Werte gleichzeitig verändert, nimmt dem Fachbetrieb die Möglichkeit, Ursache und Wirkung zu trennen — und der Abgleich beginnt von vorn. Bei Wasseraustritt, beschädigten Armaturen, Brandgeruch oder einem neuen lauten Geräusch endet die Eigenprüfung sofort; dann zählt Sichern und Melden, nicht Weitertesten. Zum Umgang mit Luft und Anlagendruck gibt es einen eigenen Beitrag: Heizkörper entlüften und Anlagendruck prüfen.

Die Grenze zwischen Pflicht und Empfehlung

Im Einfamilienhaus greifen weder die Abgleichpflicht des § 60c GModG noch die Prüfpflicht des § 60b GModG — letztere gilt ebenfalls erst ab sechs Einheiten und nimmt Wärmepumpen aus. Das bedeutet nicht, dass der Abgleich dort verzichtbar wäre: Er bleibt die technische Voraussetzung jeder Absenkung der Vorlauftemperatur und ist regelmäßig Bedingung für eine Förderung. Es bedeutet nur, dass niemand ihn im Einfamilienhaus per Gesetz verlangen kann und dass Fristen wie der 30. September 2027 aus § 60b dort nicht gelten.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften liegt die Sache anders. Dort ist der Abgleich häufig eine Gemeinschaftsangelegenheit mit Beschlussbedarf; die Zuordnung von Pflichten und Kosten behandelt der Beitrag Hydraulischer Abgleich in der WEG.

Aussagegrenze

Die hier gezeigte Rechnung liefert den erforderlichen Volumenstrom, nicht die Voreinstellung selbst. Der Weg vom Volumenstrom zum Skalenwert führt über die Ventilkennlinie des konkreten Einsatzes und über den am Ventil tatsächlich anstehenden Differenzdruck. Beides ist ohne Kenntnis des montierten Ventiltyps und ohne Netzberechnung nicht zu ermitteln. Bei gemischten oder alten Ventilen ist zuerst eine fachliche Identifikation nötig; für manche Altbestände existiert keine Voreinstellung, und der Einsatz muss getauscht werden, bevor überhaupt abgeglichen werden kann.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. § 60c GModG — Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
  2. § 60b GModG — Heizungsprüfung und -optimierung
  3. DIN EN 12831-1:2017-09 — Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast, Teil 1: Raumheizlast
  4. DIN/TS 12831-1:2020-04 — nationale Ergänzung zur Heizlastberechnung
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