Effizienzklasse des Wohngebäudes prüfen: Widersprüche, fehlende Daten und Warnzeichen erkennen

Ein Prüfblatt mit Rechenschritten und Klärungsfragen. Im Mittelpunkt: Plausibilitätschecks, Abgleich mit Rechnungen, Gebäudezustand, fehlende Angaben.

01Energieausweis

Das Wichtigste in Kürze

  • Plausibilitätschecks, Abgleich mit Rechnungen, Gebäudezustand.
  • Der Beitrag liefert ein Prüfblatt mit Rechenschritten und Klärungsfragen.
  • Die Seite zielt auf Qualitätskontrolle eines vorhandenen Ergebnisses.

Formale Vollständigkeit vor der inhaltlichen Prüfung

Nehmen Sie sich das vorliegende Dokument und arbeiten Sie zunächst nur die Kopf- und Fußfelder ab. Fehlt eine Registriernummer, fehlt der Nachweis, dass der Ausweis überhaupt förmlich registriert wurde. Fehlen Name, Anschrift und Berufsbezeichnung des Ausstellers oder die Unterschrift, ist das Dokument unvollständig, unabhängig davon, wie plausibel die Zahlen wirken.

Prüfen Sie anschließend das Ausstellungsdatum gegen die zehnjährige Gültigkeit und gegen die Baugeschichte: Ein Ausweis, der vor einem Kesseltausch oder vor einer Fassadendämmung ausgestellt wurde, beschreibt ein Gebäude, das es so nicht mehr gibt. Kontrollieren Sie außerdem, ob das Ankreuzfeld zur Ausweisart gesetzt ist und ob alle Formularseiten vorhanden sind. Ein Auszug ohne die Seite mit den Modernisierungsempfehlungen ist kein vollständiger Ausweis.

Prüfblatt: acht Positionen mit Sollzustand

Position Sollzustand Warnzeichen
Ausweisart eindeutig angekreuzt Angabe fehlt oder widerspricht dem Datenteil
Registriernummer vorhanden, auf allen Seiten gleich fehlt oder wechselt zwischen Seiten
Baujahr Gebäude passt zu Bauakte oder Kaufvertrag Zahl weicht ohne Erläuterung ab
Baujahr Anlage entspricht dem tatsächlichen Erzeuger identisch mit Gebäudebaujahr trotz Kesseltausch
Bezugsfläche energetische Bezugsfläche, Herleitung nachvollziehbar reine Wohnfläche eingesetzt
Warmwasser Vermerk, ob im Kennwert enthalten keine Angabe
Klimafaktor bei Verbrauchsgrundlage angewandt und benannt kein Hinweis auf Witterungsbereinigung
Empfehlungsseite ausgefüllt oder begründet leer leer ohne jede Begründung

Diese acht Zeilen fangen erfahrungsgemäß die meisten Auffälligkeiten ab, bevor überhaupt gerechnet wird. Notieren Sie jede Abweichung mit Seitenzahl, damit Sie später gezielt nachfragen können.

Gegenrechnung aus Ihren eigenen Abrechnungen

Der wirksamste Test besteht darin, den Weg rückwärts zu gehen. Multiplizieren Sie den ausgewiesenen Endenergiekennwert mit der im Ausweis genannten Bezugsfläche. Das Ergebnis ist die Energiemenge, die das Dokument dem Gebäude je Jahr zuschreibt.

Stellen Sie dieser Zahl Ihre tatsächlichen Jahresmengen gegenüber. Bei Erdgas steht der Wert bereits in Kilowattstunden auf der Rechnung; die Umrechnung aus Kubikmetern nimmt der Versorger über Brennwert und Zustandszahl vor. Heizöl rechnen Sie über den Heizwert von rund zehn Kilowattstunden je Liter um, Pellets über die Angabe des Lieferanten, üblicherweise in der Größenordnung von knapp fünf Kilowattstunden je Kilogramm. Bei einer Wärmepumpe brauchen Sie den Zählerstand des separat erfassten Wärmepumpenstroms, nicht den Haushaltsstrom.

Achten Sie beim Gegenrechnen darauf, dass Sie Gleiches vergleichen. Wenn der Ausweis das Warmwasser einschließt, Ihre Rechnung aber einen separat gezählten Erzeuger für Warmwasser nicht erfasst, fehlt ein Teil der Menge. Umgekehrt darf Haushaltsstrom nie in die Summe wandern, weil er im Kennwert nicht enthalten ist. Trennen Sie deshalb vor dem Rechnen sauber nach Erzeugern und Verwendungszwecken.

Eine Abweichung von einigen Prozent ist bei einer Bedarfsrechnung normal und kein Fehler, weil dort standardisierte Nutzung unterstellt wird. Auffällig wird es bei einem Verbrauchsausweis, wenn Ihre eigene Summe um mehr als etwa ein Fünftel neben dem hochgerechneten Wert liegt. Dann stimmt entweder die Fläche, die Periodenauswahl oder die Behandlung des Warmwassers nicht.

Flächen, Belegung und Zeiträume gegeneinander stellen

Legen Sie Grundriss, Wohnflächenberechnung und den Flächenwert aus dem Ausweis nebeneinander. Klären Sie, ob beheizte Kellerräume, ein ausgebautes Dachgeschoss oder ein beheizter Wintergarten in der energetischen Bezugsfläche enthalten sind. Häufig fällt hier auf, dass ein nachträglich ausgebautes Geschoss in der Rechnung fehlt, obwohl es beheizt wird.

Prüfen Sie parallel die Zeiträume: Enden die herangezogenen Abrechnungsperioden lückenlos aneinander, oder klafft ein Monat dazwischen? Liegt der jüngste Zeitraum nah genug am Ausstellungsdatum? Wurde ein Leerstand berücksichtigt, den Sie aus Ihren Mietunterlagen belegen können? Und ist der Zeitraum frei von Erzeugerwechseln, Umbauten oder einem Anschluss an Fernwärme? Jede dieser Fragen hat eine dokumentierbare Antwort in Ihren eigenen Unterlagen.

Inhaltliche Warnzeichen, die eine Rückfrage rechtfertigen

Bestimmte Kombinationen sind ohne Erläuterung schwer erklärbar. Ein Gebäude aus den Sechzigerjahren ohne belegte Dämmmaßnahmen, das eine sehr gute Stufe trägt, gehört dazu. Ebenso ein Kennwert, der trotz nachweislich sanierter Hülle und moderner Anlagentechnik im ungünstigen Bereich liegt. Auffällig sind auch identische Kennwerte für zwei benachbarte, aber unterschiedlich große Gebäude derselben Eigentümerin, was auf pauschale Typwerte statt einer Aufnahme hindeutet.

Im Anlagenteil lohnt der Blick auf Widersprüche zwischen genanntem Energieträger und realem Erzeuger, auf eine unterstellte zentrale Warmwasserbereitung, obwohl in den Bädern Durchlauferhitzer hängen, und auf eine angesetzte Lüftungsanlage, die es nicht gibt. Auf der Empfehlungsseite ist ein Vorschlag, den Sie längst umgesetzt haben, ein deutliches Indiz dafür, dass die Bestandsaufnahme nicht Ihr Gebäude abbildet.

Wenn Angaben fehlen: Klärungsfragen an den Aussteller

Formulieren Sie Rückfragen sachlich und konkret. Bewährt haben sich sechs: Welche Bezugsfläche wurde eingesetzt und wie wurde sie hergeleitet? Welche Abrechnungsperioden wurden herangezogen? Welche Klimafaktoren wurden je Periode verwendet? Ist die Warmwasserbereitung im Kennwert enthalten und wie wurde sie angesetzt? Welche Bauteilaufbauten wurden aufgenommen und welche angenommen? Auf welcher Grundlage entstanden die Modernisierungsempfehlungen?

Bitten Sie um schriftliche Antwort und um die Berechnungsunterlagen. Ausstellende sind an ein vorgegebenes Verfahren gebunden und müssen die verwendeten Daten benennen können. Bleiben Antworten aus oder sind sie ausweichend, ist das selbst ein Befund.

Korrekturwege und die Grenze Ihrer Prüfung

Stellt sich heraus, dass eine Eingangsgröße falsch war, ist der übliche Weg die Korrektur durch denselben Aussteller, gegebenenfalls mit erneuter Registrierung. Betrifft der Fehler das Gebäude selbst, etwa eine nicht erfasste beheizte Fläche, führt an einer neuen Aufnahme kein Weg vorbei. Wurde zwischenzeitlich saniert, ist ohnehin ein aktualisiertes Dokument sinnvoll, weil das alte den Zustand nicht mehr beschreibt.

Ihre eigene Prüfung endet dort, wo Rechenmodelle beginnen. Sie können Flächen, Zeiträume, Energiemengen, Energieträger und offensichtliche Widersprüche zur Bausubstanz kontrollieren. Sie können nicht beurteilen, ob ein Wärmedurchgangskoeffizient für einen verdeckten Wandaufbau richtig gewählt wurde, ob Wärmebrücken angemessen bewertet sind oder ob die Anlagenverluste korrekt bilanziert wurden. Für diese Ebene brauchen Sie eine qualifizierte Energieberatung mit Zugriff auf die Rechenannahmen.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – aktueller Gesetzestext
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