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Zinsbindung einfach erklärt

Die Zinsbindung (rechtlich: Sollzinsbindung) ist der Zeitraum, in dem der Zinssatz eines Darlehens fest vereinbart ist. Das Gesetz spricht von einem gebundenen Sollzinssatz (§ 489 Abs. 5 BGB). Danach muss der Zins neu vereinbart oder das Darlehen abgelöst werden.

Was bedeutet Zinsbindung?

Bei einem Immobiliendarlehen mit Zinsbindung steht der Zinssatz für einen vereinbarten Zeitraum, etwa zehn oder fünfzehn Jahre, fest. Das Gesetz nennt das gebundenen Sollzinssatz: Er ist gebunden, wenn für die gesamte Vertragslaufzeit ein oder mehrere Sollzinssätze als feste Prozentzahl vereinbart sind. Ist nicht für die gesamte Laufzeit ein Zins fest vereinbart, gilt er nur für die Zeiträume als gebunden, für die er durch eine feste Prozentzahl bestimmt ist (§ 489 Abs. 5 BGB). Die Zinsbindung ist nicht die Laufzeit des Darlehens: Das Darlehen kann länger laufen als der festgeschriebene Zins.

Endet die Zinsbindung vor der vollständigen Rückzahlung und ist kein neuer Zins vereinbart, können Sie das Darlehen mit einer Frist von einem Monat frühestens für den Ablauf des Tages kündigen, an dem die Zinsbindung endet (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Unabhängig davon können Sie nach Ablauf von zehn Jahren nach vollständigem Empfang des Darlehens mit einer Frist von sechs Monaten kündigen (Nr. 2), auch wenn eine längere Zinsbindung vereinbart war. Dieses Kündigungsrecht kann vertraglich nicht ausgeschlossen oder erschwert werden (§ 489 Abs. 4 BGB). Eine Kündigung gilt als nicht erfolgt, wenn Sie den Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden zurückzahlen (Abs. 3).

Bei einem Verbraucherdarlehen muss die Bank spätestens drei Monate vor Ende der Zinsbindung mitteilen, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist, und im Fall der Bereitschaft den zu diesem Zeitpunkt angebotenen Sollzins nennen (§ 493 Abs. 1 BGB).

Wer das Darlehen während der laufenden Zinsbindung zurückzahlen will, etwa wegen eines Verkaufs, schuldet der Bank unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz geschuldet werden (§ 502 Abs. 1 BGB). Ob und in welcher Höhe sie anfällt, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab.

Primärquelle: §§ 489, 493 und 502 BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__493.html, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__502.html).

Warum ist der Begriff für Eigentümer wichtig?

Notieren Sie sich das Ende der Zinsbindung Ihres Darlehens und das Datum, drei Monate davor. Holen Sie spätestens dann Vergleichsangebote ein, statt auf das Angebot der Bank zu warten, und prüfen Sie, wann die Kündigung zum Ende der Zinsbindung der Bank zugehen muss. Wer lange Zinsbindungen vereinbart, sollte wissen, dass nach zehn Jahren ohnehin ein gesetzliches Kündigungsrecht besteht.

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