Sanierung finanzieren: Zinsbindung, Restschuld und Ausstiegsrechte im Vergleich

Zwei Angebote mit gleicher Rate können am Ende der Zinsbindung 23.000 Euro Restschuld auseinanderliegen. Wie Sie Laufzeit, Tilgung und Flexibilität auf eine vergleichbare Grundlage bringen — und welches Kündigungsrecht nach zehn Jahren gilt.

Grafik mit einer Beispielrechnung zur Restschuld bei zehn und fünfzehn Jahren Zinsbindung sowie den Anschlussraten bei steigenden Zinssätzen
Grafik mit einer Beispielrechnung zur Restschuld bei zehn und fünfzehn Jahren Zinsbindung sowie den Anschlussraten bei steigenden Zinssätzen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die entscheidende Vergleichsgröße ist nicht die Monatsrate, sondern die Restschuld am Ende der Zinsbindung — bei 150.000 Euro und 2 Prozent Anfangstilgung trennen zehn und fünfzehn Jahre Bindung rund 23.200 Euro.
  • Nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB kann jeder Darlehensnehmer zehn Jahre nach vollständigem Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung.
  • Die Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung auf 1 beziehungsweise 0,5 Prozent nach § 502 Absatz 3 BGB gilt nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen, nicht für Immobiliar-Verbraucherdarlehen.
  • Steigt der Zins bei der Anschlussfinanzierung von 3,5 auf 6,5 Prozent, liegt die Rate trotz gesunkener Restschuld rund 18 Prozent über der ursprünglichen.
  • Der bereitstellungsfreie Zeitraum und die Form des Abrufs bestimmen den Zahlungsverlauf bei mehreren Bauabschnitten oft stärker als ein kleiner Zinsvorteil.

Für eine Sanierung gibt es selten nur eine Finanzierungsvariante. Ein Annuitätendarlehen, ein Förderbaustein, eine längere Zinsbindung oder ein höherer Eigenmitteleinsatz können jeweils sinnvoll wirken, verfolgen aber unterschiedliche Ziele. Dieser Vergleich ordnet Laufzeit, Zinsbindung und Flexibilität nach einheitlichen Kriterien und rechnet vor, worin sich zwei Angebote mit identischer Monatsrate tatsächlich unterscheiden. Er empfiehlt kein bestimmtes Produkt und ersetzt keine individuelle Kredit- oder Förderberatung.

Zuerst das Vergleichsproblem präzise machen

Vergleichen Sie nur Angebote, die denselben Finanzierungsbedarf und denselben Auszahlungszeitpunkt abdecken. Ein Kredit über 150.000 Euro wirkt bei gleicher Rate günstiger als einer über 180.000 Euro, beantwortet aber eine andere Frage. Legen Sie daher vor dem ersten Gespräch fest, welche Kosten, Eigenmittel, Fördermittel und Reserven in allen Varianten gleich angesetzt werden. Auch die gewünschte Tilgung muss vergleichbar sein.

Notieren Sie, ob es um die Finanzierung einer einzelnen Maßnahme, mehrerer Bauabschnitte oder einer Kombination aus Kauf und Sanierung geht. Bei mehreren Bausteinen hat jeder eigene Bedingungen, Fristen und Auszahlungswege. Eine Gesamtrate kann dadurch übersichtlich wirken, verschleiert aber, welcher Vertrag wann endet oder welche Sicherheit erfasst ist.

Die Restschuld am Bindungsende ist die eigentliche Zahl

Die Monatsrate sagt wenig darüber aus, wo Sie am Ende der Zinsbindung stehen. Entscheidend ist, wie viel Kapital dann noch offen ist — denn dieser Betrag wird zu einem heute unbekannten Zins neu verhandelt.

Das folgende Beispiel rechnet ein Annuitätendarlehen über 150.000 Euro mit 3,5 Prozent Sollzins und 2 Prozent Anfangstilgung durch. Die Annuität beträgt 5,5 Prozent der Darlehenssumme, also 8.250 Euro im Jahr oder 687,50 Euro im Monat. Gerechnet wird mit monatlicher Zahlung und monatlicher Verrechnung.

Zinsbindung Monatsrate Getilgt bis zum Bindungsende Restschuld am Bindungsende
10 Jahre 687,50 € rund 35.900 € rund 114.100 €
15 Jahre 687,50 € rund 59.100 € rund 90.900 €

Bei identischer Rate trennen die beiden Varianten am Bindungsende rund 23.200 Euro Restschuld. Das ist der Preis beziehungsweise der Gewinn der Planbarkeit — und der Punkt, an dem ein Angebotsvergleich beginnen sollte.

Die Zahlen gelten für die genannten Annahmen: konstanter Sollzins über die gesamte Bindung, keine Sondertilgung, keine Gebühren, monatliche Zahlungsweise. Ihr Angebot kann durch abweichende Verrechnungstermine, Bereitstellungszinsen oder Nebenkosten davon abweichen. Rechnen Sie das Beispiel mit Ihren eigenen Konditionen nach, statt es zu übernehmen.

Was passiert, wenn der Anschlusszins steigt

Die zweite Rechnung ist die wichtigere, weil sie das eigentliche Risiko sichtbar macht. Nehmen wir die Restschuld von rund 114.100 Euro nach zehn Jahren und fragen, was die Anschlussfinanzierung bei ebenfalls 2 Prozent Tilgung kostet.

Sollzins der Anschlussfinanzierung Monatsrate auf 114.100 €
3,5 Prozent rund 523 €
5,0 Prozent rund 666 €
6,5 Prozent rund 809 €

Bleibt der Zins gleich, sinkt die Rate — die Restschuld ist ja kleiner geworden. Steigt er auf 6,5 Prozent, liegt die Rate trotz geringerer Schuld rund 18 Prozent über der ursprünglichen von 687,50 Euro. Genau diese Spanne sollten Sie in Ihrer Haushaltsrechnung als Belastungstest hinterlegen, bevor Sie sich für eine kurze Bindung entscheiden.

Keine der Varianten sagt voraus, wie sich der Markt entwickeln wird. Je enger das Budget und je höher die Restschuld, desto wichtiger wird eine belastbare Anschlussplanung.

Das Kündigungsrecht nach zehn Jahren kennen

Ein gesetzliches Recht relativiert die Bindungsfrage erheblich, wird aber selten von sich aus erwähnt. Nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB kann der Darlehensnehmer einen Vertrag mit gebundenem Sollzinssatz “in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten” kündigen.

Drei Details sind praktisch wichtig. Erstens läuft die Frist ab dem vollständigen Empfang des Darlehens, nicht ab Vertragsschluss — bei einer Sanierung mit gestaffelter Auszahlung ist das ein anderer Zeitpunkt. Zweitens: Wird nach dem Empfang eine neue Vereinbarung über die Rückzahlung oder den Zinssatz getroffen, tritt deren Datum an die Stelle des ursprünglichen Empfangs. Drittens wird die Kündigung nach § 489 Absatz 3 BGB unwirksam, wenn der Darlehensnehmer den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden zurückzahlt.

Daneben regelt § 489 Absatz 1 Nummer 1 BGB die Kündigung zum Ende der Zinsbindung mit einer Frist von einem Monat, wenn die Bindung vor der Rückzahlung endet. Bei veränderlichem Zinssatz kann nach Absatz 2 jederzeit mit dreimonatiger Frist gekündigt werden.

Für den Vergleich heißt das: Eine Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren bindet Sie faktisch höchstens zehn Jahre plus sechs Monate. Wer eine lange Bindung ablehnt, weil sie ihn zu lange festlege, argumentiert an dieser Vorschrift vorbei.

Sondertilgung, Ausstieg und Verkauf unterscheiden

Sondertilgung erlaubt meist zusätzliche Zahlungen bis zu einer vereinbarten Höhe. Sie ist nicht dasselbe wie ein freier Verkauf oder eine jederzeitige Ablösung. Fragen Sie bei jeder Variante nach den Folgen eines Verkaufs, einer vollständigen Ablösung, einer Umschuldung oder einer zusätzlichen Finanzierung. Lassen Sie sich erklären, ob Vorfälligkeitskosten möglich sind, welche Sicherheiten betroffen bleiben und ob ein weiterer Eigentümer zustimmen muss.

Hier ist eine verbreitete Fehlannahme auszuräumen. § 502 Absatz 1 BGB erlaubt dem Darlehensgeber bei vorzeitiger Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung, wenn zum Zeitpunkt der Rückzahlung ein gebundener Sollzinssatz geschuldet wird. Die betragsmäßige Deckelung in Absatz 3 gilt jedoch ausdrücklich nur bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen. Eine Immobilienfinanzierung ist regelmäßig ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen; für sie greift diese Obergrenze nicht. Rechnen Sie deshalb bei einer Sanierungsfinanzierung mit Grundpfandrecht nicht mit einer gedeckelten Entschädigung, sondern lassen Sie sich die Berechnungsmethode des Anbieters erläutern.

Flexibilität ist kein Werbewort, sondern eine Liste von Rechten, Terminen und Kosten. Prüfen Sie außerdem, ob ein Tilgungssatzwechsel vereinbart werden kann. Ein solches Recht ist nur so wertvoll wie seine schriftlichen Grenzen: Zeitpunkt, zulässige Bandbreite, mögliche Häufigkeit und Folgen für Laufzeit oder Rate. Eine mündliche Aussicht auf Kulanz ersetzt keine Vertragsregel.

Förderbausteine nicht in die Wunschrechnung einbauen

Ein Förderdarlehen oder Zuschuss kann die Struktur verbessern, bringt jedoch eigene Fördervoraussetzungen, technische Nachweise und zeitliche Abhängigkeiten mit. Prüfen Sie, ob die Förderung beantragt, zugesagt oder bereits auszahlbar ist. Ein Förderhinweis im Bankgespräch ist noch kein Baustein der gesicherten Finanzierung. Achten Sie darauf, ob Vorhabenbeginn, Auftrag, Rechnungen und Auszahlung in der richtigen Reihenfolge liegen.

Die Förderlandschaft für Sanierungen ändert sich häufig; Programmnummern, Kreditbeträge, Tilgungszuschüsse und technische Mindestanforderungen werden regelmäßig angepasst und unterliegen der Haushaltslage. Maßgeblich ist ausschließlich die Programmfassung am Tag der Antragstellung, abrufbar bei der KfW. Belastbar sind erst die schriftliche Zusage und das Merkblatt in der zum Antrag gehörenden Fassung — nicht eine Zusammenfassung aus zweiter Hand.

Vergleichen Sie auch die Kombinationen: Ein günstiger Förderbaustein kann weniger flexibel sein als das Hauptdarlehen oder eine zusätzliche Sicherheit verlangen. Der Gesamtvergleich muss Rate, Restschuld, Bedingungen und Risiken aller Verträge zeigen.

Bereitstellungszeit und Abrufplan mitvergleichen

Zwei Angebote mit gleichem Zins unterscheiden sich oft an einer Stelle, auf die zuerst niemand schaut: bei dem Zeitraum, in dem abgerufen werden kann, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Fragen Sie je Variante nach dem Beginn dieses Zeitraums, seiner Dauer, der Höhe eines danach fälligen Entgelts und der Möglichkeit einer Verlängerung. Eine Sanierung mit mehreren Gewerken zieht sich häufig länger als eine einzelne Maßnahme; dann kann ein großzügiger bereitstellungsfreier Zeitraum mehr wert sein als ein kleiner Zinsvorteil.

Ebenso wichtig ist die Form des Abrufs. Manche Verträge sehen eine Auszahlung in einer Summe vor, andere Teilbeträge nach Baufortschritt oder nach Vorlage von Rechnungen. Für ein Vorhaben in Abschnitten passt ein gestaffelter Abruf meist besser, weil nur der bereits benötigte Teil verzinst wird. Klären Sie zusätzlich, ob ein nicht abgerufener Restbetrag verfällt und ob eine spätere Erhöhung überhaupt vorgesehen ist.

Die Angebotsmatrix mit identischen Annahmen nutzen

Kriterium Variante A Variante B Variante C
Finanzierungsbetrag und Auszahlungstermin
Sollzins, Effektivzins und Zinsbindung
Rate, Anfangstilgung und Restschuld am Bindungsende
Rate bei Anschlusszins plus 3 Prozentpunkte
Tilgungssatzwechsel und Sondertilgung
Förderstatus und Nachweisbedingungen
Bereitstellungsfreier Zeitraum und Abrufform
Grundschuld, Rang und beteiligte Personen
Ausstieg, Verkauf oder Änderungsfall

Eine leere Zelle ist ein klarer Auftrag zur Nachfrage. Die vierte Zeile ist die wichtigste Ergänzung gegenüber üblichen Vergleichen: Sie zwingt dazu, das Zinsänderungsrisiko in Euro auszudrücken statt in Sorge. Markieren Sie zudem einen Ausschlussgrund pro Variante, etwa eine zu hohe Restschuld, fehlende Reserve oder eine nicht erfüllte Förderbedingung.

Die Entscheidung schriftlich begründen

Halten Sie fest, welche Annahme den Ausschlag gibt: Planbarkeit, niedrigere Restschuld, bessere Änderungsmöglichkeiten oder ein verlässlicher Auszahlungsweg. Ergänzen Sie, welche Information noch offen ist und bis wann sie vorliegen muss. Eine Kondition darf nicht unterschrieben werden, nur weil ein Vergleich lange gedauert hat. Wenn sich Summe, Bauzeit oder Einkommenslage ändert, muss die Matrix aktualisiert werden.

Kündigen Sie außerdem keinen bestehenden Vertrag, bevor die neue Finanzierung schriftlich zugesagt ist. Informationen von BaFin, Bundesbank und KfW helfen beim Einordnen, ersetzen aber nicht Kreditvertrag, ESIS-Merkblatt und Förderzusage.

Weiterführende Beiträge zur Sanierungsfinanzierung

Die Anschlussfrage nach Ablauf der Bindung behandelt Zinsbindung und Anschlussfinanzierung planen gesondert.

Aussagegrenze dieser Rechnungen

Die Beispielrechnungen dienen dem Vergleich von Strukturen, nicht der Prognose. Sie unterstellen konstante Sollzinsen über die Bindungsdauer, monatliche Zahlung und Verrechnung, keine Sondertilgung und keine Nebenkosten. Die genannten Anschlusszinssätze sind Rechenannahmen und keine Markterwartung.

Bei mehreren Darlehen, gemeinsamen Sicherheiten, einer möglichen Veräußerung oder knappem Zeitfenster sollte eine unabhängige Beratung alle Unterlagen zusammen prüfen. Zur steuerlichen Behandlung von Finanzierungskosten bei vermieteten Objekten liegt hier keine eigene Prüfung vor.

Häufige Fragen zur Sanierungsfinanzierung

Warum ist die Restschuld wichtiger als die Rate?

Weil die Restschuld am Ende der Zinsbindung zu einem heute unbekannten Zins neu verhandelt wird. Zwei Angebote mit identischer Rate können dort weit auseinanderliegen — im Beispiel um rund 23.200 Euro.

Bin ich zwanzig Jahre an eine lange Zinsbindung gebunden?

Nein. Nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB können Sie zehn Jahre nach vollständigem Empfang mit sechsmonatiger Frist kündigen. Die faktische Bindung endet damit nach zehneinhalb Jahren.

Ist die Vorfälligkeitsentschädigung auf 1 Prozent gedeckelt?

Bei einer Immobilienfinanzierung in der Regel nicht. Die Deckelung des § 502 Absatz 3 BGB gilt nur für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge, nicht für Immobiliar-Verbraucherdarlehen.

Woran erkenne ich, ob ein Förderbaustein gesichert ist?

An der schriftlichen Zusage und am Merkblatt in der zum Antrag gehörenden Fassung. Ein Hinweis im Beratungsgespräch ist kein Bestandteil der gesicherten Finanzierung.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. BGB § 489 – Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
  2. BGB § 502 – Vorfälligkeitsentschädigung
  3. KfW – Förderprodukte für die bestehende Immobilie
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