Modernisierung des Zählerschranks – Kosten kalkulieren: Gerät, Installation, Prüfung und Wartung

Eine Gesamtkostenrechnung über eine realistische Nutzungsdauer. Im Mittelpunkt: Geräte, Leitungswege, Montage, Prüfungen.

03Elektrik

Das Wichtigste in Kürze

  • Geräte, Leitungswege, Montage.
  • Der Beitrag liefert eine Gesamtkostenrechnung über eine realistische Nutzungsdauer.
  • Die Seite behandelt nur Budget und laufenden Aufwand.

Warum bei diesem Gewerk selten ein Angebot dem anderen gleicht

Bei der Erneuerung eines Zählerplatzes streuen Angebote stärker als bei fast jeder anderen Elektroarbeit. Der Grund liegt nicht in der Preispolitik, sondern im unterschiedlich angenommenen Umfang: Der eine kalkuliert den Tausch des Schranks, der andere zusätzlich die Erneuerung der Zuleitung, der dritte die Verlagerung an einen anderen Ort samt Wanddurchbruch. Vergleichbar werden die Zahlen erst, wenn alle vom selben Umfang ausgehen.

Verlangen Sie deshalb eine Gliederung in klar getrennte Abschnitte: Demontage und Entsorgung des Altbestands, Schrank und Einbauten, Arbeiten an der Zuleitung, Arbeiten an Erdung und Potentialausgleich, Anschluss der abgehenden Stromkreise, Nebenarbeiten am Bau, Anmeldung und Koordination mit dem Netzbetreiber, Prüfung und Dokumentation. Jede Position bekommt den Vermerk enthalten, optional oder nach Aufwand. Erst diese Struktur macht sichtbar, worin ein günstiges Angebot günstig ist.

Die Positionen, die den Rahmen sprengen

Drei Punkte treiben die Kosten überproportional und lassen sich vorab nur eingrenzen. Der erste ist die Zuleitung vom Hausanschlusskasten zum Zählerplatz. Ist sie zu klein bemessen, gealtert oder in einem Rohr geführt, das keinen Austausch zulässt, wird aus einem Schranktausch ein Leitungsprojekt mit Wanddurchbrüchen und Stemmarbeiten. Der zweite ist die Erdungsanlage. Fehlt eine funktionsfähige Erdung oder ist die Haupterdungsschiene nicht auffindbar, muss ein Erder nachgerüstet werden — im Bestand meist als Tiefen- oder Ringerder mit Erdarbeiten.

Der dritte Punkt ist der Aufstellort. Ein Zählerschrank in einem Wohnraum, hinter einem Einbauschrank oder in einem feuchten Kellerabschnitt entspricht den Anforderungen an dauerhafte Zugänglichkeit häufig nicht mehr. Die Verlagerung ist technisch die sauberste, wirtschaftlich aber die aufwendigste Lösung. Klären Sie diese drei Punkte durch eine Ortsbesichtigung, bevor Sie Angebote vergleichen; eine Kalkulation ohne Ortstermin ist an dieser Stelle wertlos.

Kostenblöcke über die Nutzungsdauer eines Zählerplatzes

Ein Zählerschrank wird über Jahrzehnte betrieben. Die folgende Übersicht ordnet die Positionen nach dem Zeitpunkt ihres Anfalls und benennt jeweils die Größe, über die im Angebot verhandelt wird.

Position Zeitpunkt Bezugsgröße Was den Betrag vervielfacht
Ortsbesichtigung und Bestandsaufnahme vor Beauftragung je Anlage fehlende Unterlagen, verbauter Zugang
Schrank mit Feldern und Einbauten einmalig Zahl der Zählerfelder, Reihen im Verteilerteil zweites Feld, Reserve, Aufputz statt Nische
Vorgelagerte Schutzorgane einmalig je Gerät Ersatz von Schmelzsicherungen durch selektiven Schutz
Zuleitung erneuern fallweise Meter, Wandart, Durchbrüche zu kleiner Querschnitt, nicht ziehbares Altrohr
Erdung und Potentialausgleich fallweise je Anlage, Erdarbeiten fehlender Erder, nicht auffindbare Erdungsschiene
Abgehende Stromkreise auflegen einmalig je Stromkreis kurze Adern im Altschrank, Umverdrahtung nötig
Verlagerung des Standorts fallweise Meter Leitung, Bauarbeiten Wohnraumlage, Feuchtbereich, fehlende Zugänglichkeit
Bauliche Nebenarbeiten einmalig Quadratmeter Putz und Anstrich Nische vergrößern, Fliesen öffnen
Anmeldung und Koordination einmalig je Vorgang mehrere Beteiligte, Terminketten
Prüfung und Dokumentation einmalig, danach bei Änderungen je Anlage und Stromkreis fehlende Bestandsunterlagen
Betrieb der Messstelle laufend jährliches Entgelt des Messstellenbetreibers Wechsel auf ein intelligentes Messsystem
Instandhaltung und Nachrüstung über die Nutzungsdauer je Eingriff Schrank ohne Reserve

Laufende Kosten: was zum Zähler gehört und was nicht

Eine Unterscheidung erspart Missverständnisse. Der Zählerschrank samt Einbauten gehört Ihnen und wird von Ihnen bezahlt. Die Messeinrichtung selbst gehört nicht dazu: Sie wird vom Messstellenbetreiber gestellt und betrieben, der dafür ein jährliches Entgelt berechnet, das über die Stromrechnung abgewickelt wird. Wer einen neuen Zähler bekommt, kauft ihn also nicht, sondern schafft den normgerechten Platz dafür.

Für Ihre Betriebskostenrechnung heißt das: Der Schranktausch ist eine einmalige Investition, das Messstellenentgelt ein laufender Posten, der sich mit der Art der Messeinrichtung ändern kann. Beides in einer Zahl zu vermischen, führt zu falschen Vergleichen zwischen Angeboten.

Ertüchtigen oder ersetzen: die Schwellen

Eine Teilertüchtigung ist wirtschaftlich, solange drei Bedingungen zusammen erfüllt sind: Der Schrank hat die passende Bauform mit Tragschienen, es gibt freie Felder oder Reihen, und der Netzbetreiber verlangt im Rahmen der anstehenden Anmeldung keine Anpassung an die geltende Anwendungsregel. Fällt eine dieser Bedingungen weg, kippt die Rechnung schnell.

Vier Auslöser sprechen eindeutig für den vollständigen Ersatz: kein Platz für die Kommunikationstechnik moderner Messeinrichtungen, ein Aufbau mit Zählerkreuz und Schmelzsicherungen statt heutiger Befestigungs- und Schutztechnik, eine geplante Erweiterung um Ladeeinrichtung, Wärmepumpe oder Erzeugungsanlage sowie sichtbare Alterung der Isolierstoffe. In diesen Fällen ist die Ertüchtigung eine Zwischenlösung, die den Fixkostenblock aus Anmeldung, Abschaltung und Anfahrt ein zweites Mal erzeugt.

Was Sie zur Kostensenkung beitragen können

Der Fixkostenanteil dieses Gewerks ist hoch: Anmeldung, Terminabstimmung mit dem Netzbetreiber, Abschaltung und Wiederinbetriebsetzung fallen unabhängig vom Umfang an. Daraus folgt die wichtigste Sparregel: Bündeln Sie. Wer die Modernisierung mit der ohnehin geplanten Nachrüstung von Schutzeinrichtungen, der Vorbereitung für eine Ladeeinrichtung und der Erstellung der Anlagendokumentation zusammenlegt, zahlt den Fixkostenblock einmal statt dreimal.

Ihre eigene Arbeitsleistung liegt am Rand des Gewerks, ist aber wirksam: Zugang schaffen und Kellerräume ausräumen, alte Unterlagen und Zählernummern zusammentragen, den Haushalt auf die Abschaltung vorbereiten, nach Abschluss Putz und Anstrich wiederherstellen, Altmaterial entsorgen, sofern das vereinbart ist.

Wo die Grenze absolut verläuft

Am Zählerplatz gibt es keine Grauzone. Der Bereich vor der Messeinrichtung ist plombiert; Plomben dürfen ausschließlich vom Netzbetreiber oder von einem dazu berechtigten Installationsunternehmen entfernt werden. Nach § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung sind Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandsetzung der elektrischen Anlage ohnehin einem Installationsunternehmen vorbehalten, das in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist, und dieses Unternehmen übernimmt auch die Anmeldung der Inbetriebsetzung.

Ein Angebot, das Ihnen Eigenleistung im Zählerschrank in Aussicht stellt, ist damit kein günstiges Angebot, sondern ein Ausschlusskriterium. Die eingesparte Summe steht in keinem Verhältnis zu den Folgen eines Eingriffs in einen plombierten Bereich.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1):2017-06 – Zählerplätze, Teil 1: Allgemeine Anforderungen (DKE-Dokumentblatt)
  2. § 13 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) – Elektrische Anlage
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