Hebeanlage für Entwässerungsstellen sicher prüfen: Zustand, Warnzeichen und Abschaltkriterien

Einen Sicherheitscheck mit Prioritäten für sofort, bald und planbar. Im Mittelpunkt: sichtbarer Zustand, gefahrlose Eigenkontrollen, Prüfprotokolle, Warnzeichen.

03Trinkwasser

Das Wichtigste in Kürze

  • Sichtbarer Zustand, gefahrlose Eigenkontrollen, Prüfprotokolle.
  • Der Beitrag liefert einen Sicherheitscheck mit Prioritäten für sofort, bald und planbar.
  • Die Seite prüft eine vorhandene Anlage, ohne unzulässige Eigenarbeiten anzuleiten.

Die Anlage spricht über ihr Schaltverhalten

Eine Abwasserhebeanlage kündigt fast jeden Defekt vorher an, und zwar über die Art, wie sie schaltet. Stellen Sie sich deshalb bei der Kontrolle neben die Anlage und lassen Sie eine übliche Wassermenge einlaufen — etwa das Volumen einer gefüllten Badewanne oder mehrere Spülungen nacheinander. Beobachten Sie dann vier Dinge: Wann springt die Pumpe an, wie lange läuft sie, wie klingt sie, und wie oft schaltet sie insgesamt.

Ein einzelner sauberer Anlauf mit gleichmäßigem Lauf und definiertem Abschalten ist der Normalfall. Startet die Pumpe kurz nach dem Abschalten erneut, ohne dass Wasser zugelaufen ist, läuft Abwasser aus der Druckleitung zurück — der Rückflussverhinderer schließt nicht mehr oder das Nutzvolumen des Behälters ist zu klein. Läuft die Pumpe deutlich länger als gewohnt, deutet das auf eine verringerte Förderleistung hin: verschlissenes Laufrad, teilweise verlegte Druckleitung oder Verzopfung. Schaltet sie sehr häufig kurz, ist das Taktbetrieb mit hohem Verschleiß.

Notieren Sie Ihre Beobachtungen mit Datum. Eine Veränderung gegenüber dem Vormonat ist aussagekräftiger als jeder Absolutwert.

Sicht-, Geruchs- und Geräuschbefund

Gehen Sie anschließend die Anlage systematisch ab, ohne den Behälter zu öffnen:

  • Behälter und Deckel: Sind Verschraubungen vollständig und fest, ist die Deckeldichtung intakt, zeigen sich Risse oder Verformungen?
  • Zulauf und Druckleitung: Feuchte Stellen, Tropfspuren, Korrosion an Verschraubungen, sichtbar bewegte Leitungsabschnitte?
  • Absperrschieber in Zulauf und Druckleitung: Sind beide vorhanden, sind sie vollständig geöffnet, sind Handräder erreichbar?
  • Lüftungsleitung: Ist sie angeschlossen, ist sie über Dach geführt, ist die Durchdringung dicht?
  • Schaltgerät: Leuchtet eine Störanzeige, sind Kabel unbeschädigt, sitzt das Gerät ausreichend hoch über dem Boden?
  • Störmeldeeinrichtung: Meldet sie an einem Ort, an dem sie gehört wird? Testen Sie sie, sofern eine Prüftaste vorhanden ist.
  • Umfeld: Wasserränder am Boden, Schmutzlinien an Wänden, feuchte Kartons — Spuren eines früheren Ereignisses.

Riecht es im Aufstellraum dauerhaft nach Abwasser, ist das kein Betriebsmerkmal, sondern ein Befund. Ursachen sind eine undichte Behälterdichtung, eine fehlende oder verstopfte Lüftungsleitung oder eine undichte Verschraubung.

Was ein Ausfall bedeutet und wie viel Zeit bleibt

Der entscheidende Unterschied zu rein mechanischen Bauteilen: Wenn eine Hebeanlage ausfällt, sammelt sich das zulaufende Abwasser weiter. Die Zeit bis zum Überlaufen hängt vom freien Behältervolumen und vom Zulauf ab und beträgt bei einer Kleinanlage oft nur Minuten. Deshalb ist die Störmeldeeinrichtung kein Zubehör, sondern das Bauteil, das über das Schadensausmaß entscheidet.

Prüfen Sie deshalb regelmäßig, ob die Meldung tatsächlich ankommt. Eine Hupe im geschlossenen Kellerraum, die niemand hört, ist gleichbedeutend mit keiner Meldung. Klären Sie außerdem, was bei Stromausfall passiert: Viele Störmeldungen sind selbst stromabhängig und melden gerade dann nicht, wenn die Anlage steht.

Klären Sie schließlich, ob ein Anschluss für eine Notentleerung vorhanden ist und ob eine Handmembranpumpe im Haus verfügbar ist. Das ist die einzige Maßnahme, die Sie bei längerem Stromausfall selbst ergreifen können — und sie muss vorher eingerichtet sein, nicht im Ereignisfall.

Prioritätenliste: sofort, bald, planbar

Befund Einstufung Sofortiges Verhalten Zuständigkeit
Störmeldung aktiv, Pumpe fördert nicht sofort keine Wasserentnahme an angeschlossenen Stellen, Notdienst rufen Fachbetrieb
Abwasser tritt aus Behälter oder Verschraubung aus sofort Bereich meiden, Strom im betroffenen Bereich abschalten lassen Elektrofachkraft und Fachbetrieb
Wasser steht im Aufstellraum, Anlage unter Wasser sofort Raum nicht betreten, Stromkreis von außen freischalten lassen Elektrofachkraft, dann Fachbetrieb
Pumpe läuft dauerhaft ohne abzuschalten sofort Zulauf einstellen, Anlage nicht weiter belasten Fachbetrieb
Kurzes, häufiges Takten nach jedem Fördervorgang bald Nutzung reduzieren, Beobachtung protokollieren Fachbetrieb, Rückflussverhinderer und Nutzvolumen prüfen
Deutlich verlängerte Laufzeit gegenüber früher bald Schalthäufigkeit dokumentieren Fachbetrieb, Laufrad und Druckleitung prüfen
Dauerhafter Abwassergeruch im Aufstellraum bald lüften, Ursache nicht selbst suchen Fachbetrieb, Dichtung und Lüftung prüfen
Störmeldung nicht wahrnehmbar oder ohne Funktion bald provisorische Kontrollroutine einführen Elektrofachkraft, Meldeort verlegen
Absperrschieber fehlt oder ist nicht bedienbar bald Wartungsfähigkeit ist eingeschränkt Fachbetrieb
Wartung nach dem für die Gebäudeart geltenden Intervall überfällig bald Termin vereinbaren Fachkundiger nach DIN 1986-30
Kein Notentleerungsanschluss vorhanden planbar Nachrüstung prüfen lassen Fachbetrieb
Arbeitsraum um die Anlage zugestellt planbar freiräumen, dauerhaft freihalten Eigentümer
Wartungsprotokolle unvollständig planbar Unterlagen anfordern Eigentümer

Was die vorgeschriebene Wartung leistet

DIN 1986-30 sieht für Abwasserhebeanlagen abgestufte Wartungsintervalle vor: in gewerblich genutzten Betrieben vierteljährlich, in Mehrfamilienhäusern halbjährlich, in Einfamilienhäusern jährlich. Die Wartung umfasst unter anderem die Reinigung von Behälter und Pumpe, die Prüfung der Schalteinrichtungen, die Kontrolle von Rückflussverhinderer und Absperrarmaturen sowie einen Probelauf. Die Anforderungen an das Gerät selbst beschreibt DIN EN 12050-1 für Fäkalienhebeanlagen.

Rechtlich steht dahinter der Grundgedanke des § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen. Praktisch heißt das: Sie müssen den ordnungsgemäßen Betrieb belegen können. Lassen Sie sich deshalb jede Wartung mit Datum, geprüften Bauteilen, ausgetauschten Teilen und Ergebnis protokollieren und heften Sie die Protokolle zu Ihren Gebäudeunterlagen — nicht in den Aufstellraum, wo sie im Schadensfall nass werden.

Grenzen der Eigenkontrolle

Zulässig und sinnvoll sind: Beobachtung des Schaltverhaltens, Sichtprüfung von außen, Test der Störmeldung über die Prüftaste, Freihalten des Arbeitsraums, Führen eines Kontrollhefts und die Einweisung aller Bewohner darin, was nicht in die Entwässerung gehört. Der letzte Punkt ist wirkungsvoller als jede technische Maßnahme: Feuchttücher, Hygieneartikel, Reinigungstücher, Katzenstreu und Speisefette verursachen den größten Teil aller Störungen.

Nicht in Ihre Hand gehören das Öffnen des Behälters, jede Arbeit an Pumpe, Laufrad, Schaltgeber oder Rückflussverhinderer und sämtliche Eingriffe in die Elektroinstallation. Der Behälter enthält fäkalienhaltiges Abwasser; das Öffnen setzt Schutzausrüstung und Fachkunde voraus. Ebenso wenig können Sie beurteilen, ob eine veränderte Laufzeit auf Verschleiß, auf eine Ablagerung in der Druckleitung oder auf eine falsche Auslegung zurückgeht — diese Unterscheidung verlangt Messung und Erfahrung.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. § 61 WHG – Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen (Wasserhaushaltsgesetz)
  2. DIN 1986-30:2012-02 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Teil 30: Instandhaltung (DIN Media, kostenpflichtig)
  3. DIN EN 12050-1:2015-05 – Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung, Teil 1: Fäkalienhebeanlagen (DIN Media, kostenpflichtig)
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