Glasfaser-Hausübergabepunkt – Kosten kalkulieren: Gerät, Installation, Prüfung und Wartung

Eine Gesamtkostenrechnung über eine realistische Nutzungsdauer. Im Mittelpunkt: Geräte, Leitungswege, Montage, Prüfungen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Geräte, Leitungswege, Montage.
  • Der Beitrag liefert eine Gesamtkostenrechnung über eine realistische Nutzungsdauer.
  • Die Seite behandelt nur Budget und laufenden Aufwand.

Vier Kostenblöcke, die selten in einer Rechnung stehen

Beim Glasfaseranschluss werden Kosten aus vier verschiedenen Quellen fällig, und weil sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten und von unterschiedlichen Beteiligten in Rechnung gestellt werden, entsteht regelmäßig der Eindruck, der Anschluss sei kostenlos gewesen.

Der erste Block sind die Kosten des Netzbetreibers für den Anschluss bis zum Hausübergabepunkt. In Ausbaugebieten wird dieser Teil während der Vermarktungsphase häufig ohne gesondertes Entgelt angeboten, danach zu deutlich anderen Bedingungen. Der zweite Block sind die Arbeiten auf Ihrem Grundstück, die nicht im Leistungsumfang des Betreibers liegen — Grabung, Leerrohr, Wiederherstellung von Pflaster und Bepflanzung. Der dritte Block ist die gebäudeinterne Verkabelung vom Übergabepunkt bis zu den Anschlussdosen. Der vierte Block ist der laufende Vertrag mit dem Anbieter.

Nur der erste und der vierte Block tauchen in der Werbung auf. Die beiden mittleren bestimmen jedoch, wie viel der Anschluss tatsächlich kostet — und sie fallen unabhängig davon an, welchen Tarif Sie später wählen.

Was im Angebot des Netzbetreibers stehen muss

Verlangen Sie eine schriftliche Leistungsbeschreibung mit sechs Angaben: dem Verlauf der Trasse auf Ihrem Grundstück, der Grabungstiefe und -breite, dem Umfang der Wiederherstellung, dem Ort der Gebäudeeinführung, der Art der Abdichtung und dem exakten Montageort des Übergabepunkts. Diese Beschreibung ist die Grundlage der Grundstückseigentümererklärung, ohne die der Betreiber auf privatem Grund nicht arbeiten darf.

Klären Sie zusätzlich vier Abgrenzungsfragen, die im Streitfall über Beträge entscheiden. Wer stellt die Grabung her — der Betreiber, ein von ihm beauftragtes Unternehmen oder Sie in Eigenleistung? Wer stellt Pflaster, Rasen und Beete wieder her, und in welcher Qualität? Wer trägt die Kosten, wenn die Trasse wegen unerwarteter Hindernisse geändert werden muss? Und was passiert, wenn Sie ein Leerrohr in Eigenleistung legen — akzeptiert der Betreiber es, und mit welchen Mindestanforderungen an Durchmesser, Biegeradien und Zugdrähten?

Der letzte Punkt ist der wirksamste Kostenhebel. Wo Eigenleistung bei der Grabung zugelassen ist, entfällt die teuerste Einzelposition. Sie ist aber an Bedingungen geknüpft, und ein Rohr, das der Betreiber nicht abnimmt, muss noch einmal gelegt werden.

Kostentreiber und ihr Erkennungsmerkmal

Kostentreiber Erkennungsmerkmal vor Beauftragung Wirkung auf das Budget
Lange Trasse auf dem Grundstück Gebäude liegt weit hinter der Grundstücksgrenze Grabungslänge, Wiederherstellung, gegebenenfalls Muffe
Befestigte Flächen im Trassenverlauf Pflaster, Beton, Zufahrt zwischen Grenze und Haus Aufbruch und fachgerechte Wiederherstellung
Kein vorhandenes Leerrohr keine Mehrspartenhauseinführung erkennbar Kernbohrung und Abdichtung der Außenwand
Feuchter oder drückender Grundwasserbereich Keller mit Feuchteschäden, hoher Grundwasserstand druckwasserdichte Einführung statt Standardausführung
Übergabepunkt weit vom Routerstandort Einführung im Heizungskeller, Wohnbereich im Obergeschoss Innenverkabelung über mehrere Etagen
Fehlende Steckdose am Übergabepunkt kein Anschluss in Reichweite Elektroarbeit mit eigener Anfahrt
Mehrere Nutzungseinheiten im Gebäude Zwei- oder Mehrfamilienhaus Gebäudeverteiler und Steigleitung je Einheit
Anschluss außerhalb der Vermarktungsphase Ausbau im Gebiet bereits abgeschlossen Anschluss zu Einzelkonditionen statt Ausbaupreis

Die gebäudeinterne Verkabelung realistisch ansetzen

Vom Übergabepunkt bis zur Anschlussdose gehört die Installation zum Gebäude. Hier entstehen die Kosten, die kein Betreiberangebot abdeckt.

Die DIN EN 50173-4 beschreibt anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen für Wohnungen und legt eine sternförmige Struktur von einem zentralen Punkt zu allen Räumen nahe. Die DIN EN 50174-2 beschreibt die Installationsplanung und -praktiken in Gebäuden, einschließlich der Trennung von Energieleitungen und der Anforderungen an Verlegung und Schutz der Kabel. Beides zusammen ergibt den Leistungsumfang, den ein Angebot beschreiben sollte: Leerrohrführung, Kabeltyp, Anzahl und Lage der Dosen, Trennungsabstände, Beschriftung und Messprotokoll.

Der Kostentreiber ist hier nicht das Kabel, sondern der Weg. Eine Steigleitung durch drei Geschosse in einem Bestandsgebäude ohne vorhandene Schächte ist Stemmarbeit mit anschließender Wiederherstellung. Prüfen Sie deshalb vor jeder Kalkulation, welche vorhandenen Wege nutzbar sind: alte Antennenleitungen, Elektroleerrohre mit Reserve, Kaminzüge außer Betrieb, Installationsschächte.

Ein zweiter Punkt betrifft die Reihenfolge. Wird ohnehin renoviert, sinkt der Aufwand erheblich. § 145 des Telekommunikationsgesetzes betrifft die Netzinfrastruktur von Gebäuden und verlangt bei zu errichtenden Gebäuden und bei größeren Renovierungen eine hochgeschwindigkeitsfähige gebäudeinterne Infrastruktur bis zu den Netzabschlusspunkten sowie einen Zugangspunkt für die Einführung des Netzes. Wer ohnehin unter diese Anforderung fällt, sollte die Verkabelung im selben Zug erledigen statt in zwei getrennten Vorhaben.

Laufender Aufwand und Sonderfall Vermietung

Der laufende Aufwand ist überschaubar und besteht aus drei Positionen. Erstens dem Tarifentgelt beim Anbieter. Zweitens dem Stromverbrauch des aktiven Endgeräts am Übergabepunkt, das rund um die Uhr läuft; er ist gering, aber nicht null, und kommt zum Verbrauch des Routers hinzu. Drittens dem Ersatz des Endgeräts über die Nutzungsdauer.

Für vermietete Objekte gibt es eine eigene Regelung. § 72 des Telekommunikationsgesetzes befasst sich mit dem Glasfaserbereitstellungsentgelt und ermöglicht es unter bestimmten Voraussetzungen, die Kosten der Errichtung einer gebäudeinternen Glasfaserinfrastruktur zeitlich befristet und der Höhe nach begrenzt als Betriebskosten auf Mieter umzulegen. An diese Umlage sind Bedingungen geknüpft, unter anderem hinsichtlich der Dauer, der jährlichen Höchstbeträge und der Frage, ob bereits eine geeignete Infrastruktur vorhanden war.

Für Ihre Kalkulation heißt das: Wenn Sie vermieten, ist die Frage der Umlagefähigkeit vor der Beauftragung zu klären, weil sie die Wirtschaftlichkeit der Innenverkabelung vollständig verändert. Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut der Vorschrift und lassen Sie sich die Voraussetzungen von fachkundiger Seite bestätigen, statt sich auf Zusammenfassungen zu verlassen. Für selbstgenutztes Wohneigentum spielt die Regelung keine Rolle.

Kalkulationsschema über die Nutzungsdauer

  1. Vorleistungen: Klärung der Trasse, Grundstückseigentümererklärung, bei Wohnungseigentum Beschluss nach § 20 des Wohnungseigentumsgesetzes, bei Miete Zustimmung des Vermieters.
  2. Erdarbeiten: Grabung, Leerrohr, Verfüllung, Wiederherstellung von Pflaster, Rasen und Bepflanzung.
  3. Gebäudeeinführung: Kernbohrung, Dichtsystem passend zum Wasserangriff, Wiederherstellung innen und außen.
  4. Übergabepunkt: Leistung des Netzbetreibers, gegebenenfalls Anschlusspreis außerhalb der Ausbauphase.
  5. Innenverkabelung: Leerrohre, Kabel, Anschlussdosen, Gebäudeverteiler, Messprotokoll, Beschriftung.
  6. Elektro: Steckdose am Übergabepunkt und am Verteilerort.
  7. Betrieb jährlich: Tarifentgelt, Stromverbrauch der aktiven Geräte.
  8. Ersatz: aktives Endgerät und Router über die Nutzungsdauer.

Die Positionen zwei und fünf sind diejenigen, die sich durch gute Vorbereitung am stärksten beeinflussen lassen. Ein Graben, der ohnehin für eine Terrasse geöffnet wird, ist der günstigste Zeitpunkt für ein zusätzliches Leerrohr — auch für spätere Zwecke wie ein Nebengebäude.

Wo Ihre Kalkulation an ihre Grenzen stößt

Sie können Trassenlängen abschreiten, befestigte Flächen erfassen, vorhandene Leerrohrwege prüfen, Angebote auf die acht Positionen abgleichen und Zustimmungen einholen. Damit erkennen Sie unvollständige Angebote zuverlässig.

Nicht selbst ermitteln können Sie, welche Abdichtung die Gebäudeeinführung an Ihrem Standort braucht, welcher Kabeltyp mit welchen Biegeradien für Ihre Wege geeignet ist und welche Dämpfungswerte eine Strecke im Abnahmeprotokoll erreichen muss. Spleißen, Konfektionieren und Messen der Fasern sind Fachbetriebsleistungen; Arbeiten am Übergabepunkt selbst obliegen dem Netzbetreiber beziehungsweise dem von ihm beauftragten Unternehmen. Elektrische Arbeiten für die Versorgung der aktiven Geräte gehören zur Elektrofachkraft. Ohne diese Beurteilungen bleibt jede Zahl ein Schätzwert, der sich beim Aufgraben korrigiert.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. § 72 TKG – Glasfaserbereitstellungsentgelt
  2. § 145 TKG – Netzinfrastruktur von Gebäuden
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