Niedertemperatur-Heizkörper im Altbau prüfen und optimieren: Messwerte, Symptome und nächste Schritte

Ob eine Heizfläche für niedrige Vorlauftemperaturen reicht, zeigt kein Katalogwert, sondern ein protokollierter Absenkversuch. Was das Gebäudemodernisierungsgesetz dazu verlangt und wo der Versuch an seine Grenze stößt.

Diagramm: Vorlauftemperatur wird in Stufen von 3 Kelvin abgesenkt, darunter der Verlauf der Raumtemperatur im ungünstigsten Raum mit markiertem Abbruchpunkt
Diagramm: Vorlauftemperatur wird in Stufen von 3 Kelvin abgesenkt, darunter der Verlauf der Raumtemperatur im ungünstigsten Raum mit markiertem AbbruchpunktFoto: Generiert für Hausbesitzer NewsAlle Rechte vorbehalten

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob eine vorhandene Heizfläche bei niedrigem Vorlauf trägt, lässt sich nur im stufenweisen Absenkversuch über mehrere vergleichbare Tage feststellen.
  • § 60b des Gebäudemodernisierungsgesetzes verpflichtet Gebäude ab sechs Wohnungen mit einer vor dem 1. Oktober 2009 eingebauten Wasserheizung zur Prüfung und Optimierung bis zum 30. September 2027.
  • § 60c Absatz 2 GModG nennt die Prüfung und nötigenfalls Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur ausdrücklich als Bestandteil des hydraulischen Abgleichs.
  • Ein Absenkversuch bei milder Witterung beweist nichts über das Verhalten bei Normaußentemperatur.

Ein Heizkörper, der bei 70 Grad Vorlauf warm wird, sagt nichts darüber, ob er bei 45 Grad noch reicht. Die Normleistung eines Heizkörpers nach DIN EN 442 gilt für eine definierte Übertemperatur gegenüber der Raumluft; sinkt der Vorlauf, fällt die abgegebene Leistung überproportional. Ob die vorhandenen Flächen für einen Niedertemperaturbetrieb tragen, lässt sich deshalb nicht aus dem Katalog ablesen, sondern nur an der eingebauten Anlage feststellen – und zwar über mehrere vergleichbare Tage.

Was das Gebäudemodernisierungsgesetz ab sechs Wohnungen verlangt

Das frühere Gebäudeenergiegesetz führt seit der Novelle den Titel Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Für die Heizungsoptimierung sind darin drei Paragrafen einschlägig – alle drei greifen erst ab einer bestimmten Gebäudegröße.

Vorschrift Betroffene Anlage Auslöser Frist
§ 60a GModG Wärmepumpe als Heizungsanlage, Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen, Einbau nach dem 31. Dezember 2023 Inbetriebnahme nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens zwei Jahre danach; ohne Fernkontrolle Wiederholung mindestens alle fünf Jahre
§ 60b GModG Wasserheizung ohne Wärmepumpe, Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen, Einbau nach dem 30. September 2009 15 Jahre nach Einbau oder Aufstellung innerhalb eines Jahres nach Ablauf der 15 Jahre
§ 60b GModG dieselben Anlagen, Einbau vor dem 1. Oktober 2009 bis zum Ablauf des 30. September 2027
§ 60c GModG Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger, Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage zur Inbetriebnahme mit der Inbetriebnahme

Für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus oder ein Zweifamilienhaus besteht damit keine dieser Pflichten. Das ist der ehrliche Befund – und trotzdem beschreibt der Gesetzestext genau die Prüfschritte, die auch im kleinen Altbau sinnvoll sind. § 60b Absatz 1 nennt als Prüfinhalte unter anderem, ob die einstellbaren Parameter energetisch optimiert sind, ob eine effiziente Heizungspumpe eingesetzt wird und „welche Maßnahmen zur Absenkung der Vorlauftemperatur nach Inaugenscheinnahme durchgeführt werden können“. § 60c Absatz 2 Nummer 2 nennt ausdrücklich „eine Prüfung und nötigenfalls eine Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur“ als Bestandteil des hydraulischen Abgleichs.

Der dokumentierte Absenkversuch

Der aussagekräftigste Test ist eine schrittweise Absenkung mit Protokoll. Er kostet nichts außer Geduld und liefert dem Fachbetrieb eine belastbare Ausgangslage statt einer Erinnerung an einen kalten Abend.

  1. Ausgangszustand festhalten. Notieren Sie die aktuelle Einstellung von Heizkurve oder Vorlauf-Sollwert, das Datum und die Ablesung an jedem Thermostat. Fotografieren Sie die Reglerdarstellung.
  2. Ungünstigsten Raum benennen. Das ist in der Regel der Raum mit dem größten Verhältnis von Außenfläche zu Volumen – Eckzimmer, Raum über einem unbeheizten Keller, Zimmer unter dem Dach. Stellen Sie dort ein separates Thermometer auf Tischhöhe auf, nicht am Heizkörper und nicht in der Sonne.
  3. In Stufen von 3 Kelvin absenken. Halten Sie jede Stufe drei bis fünf Tage. Kürzer ist wertlos, weil die Bauteile des Gebäudes träge sind.
  4. Je Stufe protokollieren: Datum, ungefähre Außentemperatur, eingestellter Vorlauf-Sollwert, gemessene Raumtemperatur im ungünstigsten Raum morgens und abends, Thermostatstellung, Besonderheiten wie Lüften, Besuch oder Sonneneinstrahlung.
  5. Abbruchkriterium anwenden. Sobald der ungünstigste Raum seine Zieltemperatur bei voll geöffnetem Thermostat nicht mehr erreicht, ist die vorherige Stufe das Ergebnis.

Das Ergebnis ist eine Zahl: die niedrigste Vorlauftemperatur, bei der alle Räume unter den beobachteten Bedingungen ihre Zieltemperatur halten. Diese Zahl gehört in das Gespräch mit dem Fachbetrieb – nicht die Vermutung, ein bestimmter Heizkörper sei zu klein.

Was der Versuch nicht beweist

Ein Absenkversuch im Oktober bei acht Grad Außentemperatur sagt wenig über den Februar. Die Heizlastberechnung, die § 60c Absatz 2 GModG für den hydraulischen Abgleich vorschreibt, arbeitet mit dem Verfahren nach DIN EN 12831 Teil 1 in der Ausgabe September 2017 in Verbindung mit DIN/TS 12831 Teil 1 in der Ausgabe April 2020. Sie legt eine ortsabhängige Normaußentemperatur zugrunde, die an milden Tagen nicht auftritt.

Formulieren Sie das Ergebnis deshalb mit seiner Grenze: „Bei Außentemperaturen um X Grad hielten alle Räume ihre Zieltemperatur bis herunter zu einem Vorlauf von Y Grad.“ Das ist eine belastbare Beobachtung. „Die Heizkörper reichen für Niedertemperatur“ ist es nicht. Für die Auslegung bei Normaußentemperatur braucht es die raumweise Heizlastberechnung; wie diese in eine Angebotslage übersetzt wird, behandelt der Beitrag Neue Heizung geplant? Der hydraulische Abgleich gehört ins Angebot.

Symptome, die nicht auf die Heizfläche zeigen

Kalte Räume, ungleiche Wärmeverteilung und Strömungsgeräusche haben mehrere mögliche Ursachen, die vor der Heizfläche liegen. Trennen Sie diese, bevor Sie über einen Heizkörpertausch nachdenken.

Ein einzelner kalter Heizkörper bei warmen Nachbarräumen deutet eher auf Ventil, Voreinstellung, Luft oder Durchfluss hin als auf eine zu kleine Fläche. Ein ganzes Geschoss, das bei sinkender Außentemperatur abfällt, deutet auf Regelung, Pumpe oder Netzhydraulik. Ein Heizkörper, der oben warm und unten kalt bleibt, verhält sich anders als einer, der insgesamt lauwarm bleibt – der erste Fall spricht für zu geringen Durchfluss, der zweite für zu niedrige Vorlauftemperatur oder zu kleine Fläche. Halten Sie beide Beobachtungen getrennt fest.

Strömungsrauschen, Pfeifen oder Klopfen sind Beobachtungen, keine Handlungsanweisung. Notieren Sie Ort, Uhrzeit, Thermostatstellung und ob das Geräusch beim Anlaufen, bei mehreren geöffneten Heizkörpern oder nur in einem Raum auftritt. Drehen Sie nicht an Pumpe, Ventilvoreinstellung oder Verschraubungen. Wie sich die Regelung selbst einstellen lässt, ohne Räume auskühlen zu lassen, erklärt der Beitrag zur Heizkurve.

Wo die Eigenprüfung endet

Sie dürfen Raumtemperaturen messen, Thermostate bedienen, Anzeigen ablesen, den Vorlauf-Sollwert oder die Heizkurve in kleinen Schritten verändern und alles protokollieren. Sie dürfen keine Verschraubung öffnen, keine Ventilvoreinstellung verändern, kein Heizungswasser ablassen, keine unbekannte Anlage entlüften und keine Pumpenparameter setzen. Solche Eingriffe können Wasser austreten lassen und verfälschen die spätere fachliche Beurteilung, weil der Ausgangszustand verloren geht.

Bei Feuchte, Wasseraustritt, einem auffällig heißen Heizkörper oder einem neuen starken Geräusch endet der Versuch sofort. Notieren Sie Zeitpunkt und sichtbare Umstände und informieren Sie den Betrieb.

Was in die Unterlage für den Fachtermin gehört

Bringen Sie zum Termin: das Absenkprotokoll mit allen Stufen, eine Raumliste mit Nutzung und vorhandener Heizfläche, Fotos von Heizkörpern und Anschlüssen einschließlich der Typenschilder, vorhandene Unterlagen zum letzten Abgleich sowie Angaben zu Änderungen an Fenstern, Dämmung oder Raumaufteilung seit dem Einbau der Heizung.

Nennen Sie zuerst die wiederkehrende Beobachtung, nicht eine vermutete Lösung. Der Betrieb kann dann gezielt messen. Ob am Ende ein Heizkörpertausch in einzelnen Räumen die richtige Antwort ist, lässt sich erst nach der Heizlastberechnung sagen; die Abwägung dazu behandelt der Beitrag zum Heizkörpertausch in einzelnen Räumen.

Nach der Maßnahme unter vergleichbaren Bedingungen nachmessen

Wiederholen Sie nach jeder Änderung dieselbe Messung bei ähnlicher Witterung und halten Sie fest, was genau verändert wurde: ein Thermostatkopf, eine Voreinstellung, die Heizkurve oder eine Heizfläche. Nur so lässt sich beim nächsten Termin unterscheiden, welche Maßnahme gewirkt hat.

Ein ersetzter Thermostatkopf ist etwas anderes als ein hydraulischer Eingriff. Die getrennte Dokumentation verhindert, dass eine wirksame Maßnahme fälschlich einer anderen Ursache zugeschrieben wird – und sie schafft den Ausgangszustand, auf den sich jede spätere Wartung beziehen kann. Welche Angaben dabei in die Abgleichdokumentation gehören, ist im Beitrag zur Dokumentation des hydraulischen Abgleichs aufgeführt.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. § 60b GModG – Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen
  2. § 60c GModG – Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
  3. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – Gesamtausgabe auf gesetze-im-internet.de
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