Kommerzielle Abregelung
Was bedeutet Kommerzielle Abregelung?
Wenn der Großhandelsstrompreis negativ wird, müssen Netzbetreiber Stromabnehmern zahlen, damit dieser abgenommen wird. Das Solarspitzengesetz hat für neue PV-Anlagen eine Regel eingeführt: Bei negativen Preisen entfällt die Einspeisevergütung. Wer dann weiter einspeist, erhält keine Förderung für diese Viertelstunde – und muss im Extremfall sogar zahlen. Das macht das Abschalten oder Drosseln der Anlage wirtschaftlich sinnvoll.
Die kommerzielle Abregelung ist nicht zu verwechseln mit der technischen Abregelung, die der Netzbetreiber aus Netzstabilitätsgründen anordnet. Bei der kommerziellen Abregelung entscheidet der Anlagenbetreiber selbst – oder eine Steuerung – aus wirtschaftlichen Gründen.
Die entgangenen Viertelstunden werden bei der Einspeisevergütung angerechnet: Die 20-Jahre-Förderzeit verlängert sich entsprechend, sodass die Anlage insgesamt dieselbe Vergütung erhält. Kurzfristig geht jedoch Ertrag verloren.
Warum ist der Begriff für Eigentümer wichtig?
Für PV-Eigentümer bedeutet kommerzielle Abregelung, dass bei negativen Preisen der eingespeiste Strom nicht vergütet wird. Der Eigenverbrauch bleibt davon unberührt. Ein Batteriespeicher, ein dynamischer Stromtarif oder ein Energiemanagementsystem können helfen, den Strom in günstige Zeiten zu verschieben, statt ihn abzuschalten.
