Bausubstanz bei der Hausbesichtigung prüfen: Dokumente, Angaben und Warnzeichen abgleichen

Ein Prüfprotokoll mit Red Flags und Nachforderungsliste. Im Mittelpunkt: Unterlagen, Flächen, Rechte, Kosten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Unterlagen, Flächen, Rechte.
  • Der Beitrag liefert ein Prüfprotokoll mit Red Flags und Nachforderungsliste.
  • Die Seite zielt ausschließlich auf Due Diligence und Risikoprüfung.

Eine Bausubstanzprüfung vor dem Hauskauf ordnet Dokumente, Verkäuferangaben und Sichtbefunde zu einer nachvollziehbaren Akte. Ihr Zweck ist nicht, jedes Risiko selbst zu diagnostizieren. Sie sollen erkennen, welche Angabe belegt ist, welche sich widerspricht und welche Frage ein Sachverständiger, der Verkäufer oder eine Behörde beantworten muss. Diese Anleitung konzentriert sich auf Due Diligence und nicht auf Preisverhandlung oder Kaufvertragsentwurf.

Prüfprotokoll mit Fundstelle führen

Legen Sie für jeden Punkt fünf Spalten an: Fundstelle, Beobachtung, vorhandener Beleg, Widerspruch und nächster Schritt. Ein Eintrag kann lauten: “Exposé nennt trockenes Kellergeschoss; bei Besichtigung Ausblühung an Ostwand sichtbar; Rechnung fehlt; Ursache offen; Schadenshistorie und Zugang für Fachtermin nachfordern.” So trennen Sie eine Aussage vom tatsächlichen Eindruck und verhindern, dass eine Vermutung später als feststehende Tatsache erscheint.

Fotos ordnen Sie Raum, Blickrichtung und Datum zu. Ein Bild ohne Bezug zeigt zwar eine Oberfläche, aber nicht die Lage an Außenwand, Fallrohr oder Leitung. Bearbeiten Sie Originalbilder nicht. Ihre Erläuterung gehört in eine getrennte Notiz. Notieren Sie auch nicht zugängliche Räume, verdeckte Flächen und Gegenstände, die den Blick begrenzen; diese Grenzen sind ein eigenes Prüfungsergebnis.

Bauakte, Grundriss und Rechnungen unterschiedlich lesen

Die Bauakte kann genehmigte Pläne, Anträge und frühere Verfahren enthalten. Sie belegt nicht ohne Weiteres, dass der heutige Bestand so ausgeführt wurde oder mängelfrei ist. Grundriss und Wohnflächenunterlagen helfen beim Abgleich von Räumen, Anbauten und Nutzung. Stimmen Exposé, Plan und Realität nicht überein, fragen Sie zuerst, ob Darstellung, Genehmigung oder tatsächliche Nutzung abweicht. Amtliche Grundstücksdaten zeigen Lage und Flurstück, keine funktionsfähige Abdichtung.

Zu genannten Sanierungen verlangen Sie Rechnung, Leistungsbeschreibung, Datum, Gewährleistungsunterlagen und, falls vorhanden, Fotos oder Berichte aus der Ausführung. Prüfen Sie Objektadresse und Umfang. Eine Rechnung mit der Überschrift “Dacharbeiten” kann Rinne, Teilfläche oder Neueindeckung betreffen. Ein Gutachten wird nur aussagekräftig, wenn Auftrag, untersuchte Bereiche, Feststellungen und zeitliche Einordnung erkennbar sind.

Red Flags als Prüfauftrag behandeln

Hinweis offene Erklärung sinnvoller Beleg oder Schritt
frische Farbe auf Teilfläche Renovierung oder Überdeckung Fotos, Reparaturhistorie, Messkonzept
Riss mit Versatz Putz- oder Bauteilbewegung Verlauf, Alter, Fachdiagnose
muffiger Geruch Lagerung, Lüftung oder Feuchte Zugang und fachliche Einordnung
unklarer Anbau spätere Änderung Bauakte, Plan, Genehmigungsstand
Dachraum verschlossen Schutz oder fehlende Zugänglichkeit Termin und Wartungsnachweise

Eine Red Flag ist keine Mängelfeststellung. Sie wird relevant, wenn Ursache, Umfang oder Folge Ihre Finanzierung, Nutzung oder Kaufentscheidung verändern können. Markieren Sie auch positive Fakten, die durch geeignete Unterlagen gestützt sind. Damit erhält ein Fachmann ein ausgewogenes Bild statt einer Liste bloßer Verdachtsmomente.

Nachforderungen konkret und nachweisbar senden

Beginnen Sie mit Unterlagen, die mehrere Fragen klären: vollständige Bauakte, Flächenunterlagen, Energieausweis, Rechnungen zu Dach, Keller, Fenstern und Umbauten, bekannte Gutachten sowie die Dokumentation früherer Schäden. Schreiben Sie zum Beispiel: “Bitte übersenden Sie die Rechnung und vorhandene Gewährleistungsunterlagen zur laut Exposé 2021 ausgeführten Kellerabdichtung.” Eine allgemeine Bitte um alle Unterlagen führt oft zu lückenhaften Antworten.

Setzen Sie keine behauptete Rechtsfrist. Wenn der Notartermin naht, nennen Sie das reale Datum und entscheiden Sie, ob Sie ohne Antwort fortfahren würden. Bewahren Sie Anfrage, Antwort, fehlende Anlage und verweigerten Zugang auf. Eine lückenhafte Auskunft beweist keinen Mangel; sie kann aber zeigen, dass das Risiko nicht ausreichend einschätzbar bleibt.

Sichtbefund und Diagnose bewusst auseinanderhalten

Sie können Geruch, Abplatzung, Rissverlauf, Verfärbung, Neigung oder fehlenden Zugang feststellen. Ursache, Tragfähigkeit, Feuchteweg, Holzschaden oder Schadstoffbelastung gehören in fachkundige Untersuchung. Ein selbst angeschafftes Messgerät ersetzt kein Gutachten, weil Werte von Material, Messpunkt, Witterung und Vergleich abhängen. Eine einzelne Zahl kann sonst mehr Sicherheit vortäuschen als sie liefert.

Geben Sie einem unabhängigen Fachmann das Protokoll vorab und beauftragen Sie eine konkrete Frage. Der Bericht sollte auch nennen, welche Bereiche unzugänglich blieben und ob weitere Öffnungen nötig wären. Das ist hilfreicher als die pauschale Aussage, ein Haus sei in Ordnung. Bei Tragwerk, Abdichtung, Schadstoffen oder einer baurechtlich unklaren Änderung endet die sichere Eigenprüfung früh.

Übergang zum Vertrag rechtlich absichern

Ihre Liste ist keine ungeprüfte Mängelbehauptung für die Vertragsurkunde. Der Kaufvertrag regelt Objekt, bekannte Vereinbarungen, Haftung, Preis, Fälligkeit und Übergabe; welche Erklärung welche Wirkung hat, hängt vom Wortlaut ab. Besprechen Sie wichtige Befunde, Verkäuferangaben und gewünschte Zusagen vor der Beurkundung mit eigener Rechtsberatung. Der Notar erläutert den Entwurf, darf aber nicht nur Ihre Interessen vertreten.

Prüfstand mit Stopppunkten abschließen

Zum Ende der Due Diligence markieren Sie jeden Punkt mit “belegt”, “fachlich offen”, “Verkäuferantwort offen” oder “für Kaufentscheidung nicht wesentlich”. Ein Stopppunkt liegt vor, wenn die fehlende Information Preis, Einzug, Finanzierungsreserve oder Vertragsinhalt verändern kann. Dann entscheiden Sie nicht nur, wer weiter fragt, sondern auch, ob der Notartermin verschoben werden muss. Die Dokumentation einer bewusst akzeptierten Lücke ist ehrlicher als eine scheinbar vollständige Checkliste.

Bei Flächen, Anbauten oder Nutzungen ergänzen Sie einen eigenen Abgleich: Plan, Bauakte, Exposé und tatsächliche Situation. Diese Unterlagen haben unterschiedliche Zwecke, aber ihre Abweichung kann sowohl die technische Prüfung als auch den Vertragsentwurf betreffen. Lösen Sie sie nicht durch eine handschriftliche Korrektur im Exposé, sondern fordern Sie die passende Originalquelle oder fachliche Einordnung an.

Grundbuch, Energieausweis, Bauakte, Gutachten und amtliche Grundstücksdaten sind die vorgegebenen Primärgrundlagen dieser Prüfung. Ergänzen Sie sie mit den objektbezogenen Originalunterlagen. Wenn ein hoher Befund ungeklärt, eine wesentliche Fläche nicht prüfbar oder eine Zusage streitig bleibt, brauchen Sie fachliche und gegebenenfalls rechtliche Bewertung vor der Bindung.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch – aktueller Gesetzestext
  2. Immobilienwertermittlungsverordnung – aktueller Gesetzestext
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