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Vergleichswertverfahren einfach erklärt

Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Immobilienbewertung, das den Wert aus geeigneten Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke oder aus entsprechend angepassten Vergleichsfaktoren ableitet.

Was bedeutet Vergleichswertverfahren?

§ 24 ImmoWertV sieht eine ausreichende Anzahl geeigneter Vergleichspreise vor. Neben oder anstelle einzelner Preise können angepasste Vergleichsfaktoren und bei der Bodenbewertung angepasste Bodenrichtwerte verwendet werden.

Nach § 25 ImmoWertV müssen die Vergleichsgrundstücke hinreichend ähnliche Merkmale aufweisen und zeitnah zum Bewertungsstichtag verkauft worden sein. Abweichungen werden berücksichtigt. Inseratspreise sind keine tatsächlich erzielten Kaufpreise.

Das Verfahren hat keinen pauschalen gesetzlichen Vorrang. Nach § 6 ImmoWertV richtet sich die begründete Verfahrenswahl unter anderem nach der Immobilienart und der Eignung der verfügbaren Daten. Besondere Grundstücksmerkmale werden in der Bewertung berücksichtigt.

Primärquelle: geltende ImmoWertV, §§ 6 und 24 bis 26 (gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/).

Warum ist der Begriff für Eigentümer wichtig?

Fragen Sie bei einer Bewertung, auf welchen tatsächlichen Verkäufen oder Vergleichsfaktoren sie beruht und wie Unterschiede zu Ihrer Immobilie berücksichtigt wurden.

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