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Bodenrichtwert einfach erklärt

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens in einer bestimmten Zone, angegeben in Euro je Quadratmeter eines typischen unbebauten Grundstücks. Der Wert eines vorhandenen Hauses gehört nicht dazu.

Was bedeutet Bodenrichtwert?

Nach § 196 BauGB werden Bodenrichtwerte auf Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt. Auch in bebauten Gebieten wird dabei angenommen, dass der Boden unbebaut ist. Die Werte beziehen sich auf einen Stichtag und werden mindestens alle zwei Jahre ermittelt, sofern keine häufigere Ermittlung bestimmt ist.

Bezugsgröße ist nach § 13 ImmoWertV ein fiktives, unbebautes Bodenrichtwertgrundstück. Seine Merkmale entsprechen weitgehend den vorherrschenden Eigenschaften der Zone. Weicht Ihr Grundstück davon ab, ist für eine individuelle Wertermittlung eine Anpassung erforderlich (§ 26 Abs. 2 ImmoWertV).

Primärquellen: § 196 BauGB (gesetze-im-internet.de/bbaug/__196.html) sowie §§ 13 und 26 ImmoWertV (gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/).

Warum ist der Begriff für Eigentümer wichtig?

Prüfen Sie neben dem Quadratmeterwert den Stichtag und die Grundstücksmerkmale. Bodenrichtwert mal Fläche ist nur eine erste Orientierung für den Bodenwert, keine Bewertung Ihres gesamten Hauses.

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