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Gestattungsbeschluss einfach erklärt

Einfach erklärt: Was Gestattungsbeschluss bedeutet, warum der Begriff für Eigentümer wichtig ist und worauf Sie achten sollten.

Was bedeutet Gestattungsbeschluss?

Wer am Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft baulich eingreift – etwa durch einen Fassadendurchbruch, eine Aufstockung oder den Einbau einer Außeneinheit – braucht dafür einen Gestattungsbeschluss der Eigentümergemeinschaft. Das regelt § 20 Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).

Bestimmte Maßnahmen sind ausdrücklich privilegiert, etwa barrierefreie Umbauten oder Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (§ 20 Absatz 2 WEG). Bei allen anderen baulichen Veränderungen gilt § 20 Absatz 3 WEG: Der Antrag ist zu gestatten, wenn keine anderen Eigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinaus beeinträchtigt werden oder wenn alle Betroffenen zustimmen.

Stimmt die Versammlung nicht zu, kann der Antragsteller den fehlenden Beschluss durch Klage ersetzen lassen. Das Gericht entscheidet, ob die Maßnahme unter den Voraussetzungen des § 20 Absatz 3 WEG zu gestatten ist. Bloße Vermutungen über spätere Störungen reichen dafür in der Regel nicht aus.

Warum ist der Begriff für Eigentümer wichtig?

Ein eigenmächtiger Einbau ohne Gestattungsbeschluss kann Rückbau und Schadensersatz nach sich ziehen. Je konkreter der Antrag mit technischen Unterlagen ist, desto eher kann die Versammlung oder das Gericht eine belastbare Entscheidung treffen.

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