Lokale und cloudbasierte Smart-Home-Zentrale planen: Anforderungen, Schutz und Reserven festlegen

Eine Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot. Im Mittelpunkt: Nutzung, technische Anforderungen, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Nutzung, technische Anforderungen, Gefährdungen.
  • Der Beitrag liefert eine Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot.
  • Die Seite beantwortet ausschließlich die sichere Systemplanung.

Die Leitfrage lautet nicht lokal oder Cloud, sondern was ausfallen darf

Die Entscheidung über die Steuerzentrale eines vernetzten Hauses wird meist als Grundsatzfrage geführt. Praktisch nützlicher ist eine andere Herangehensweise: Sortieren Sie zuerst Ihre geplanten Funktionen danach, was passieren darf, wenn die Verbindung zum Anbieter für eine Woche unterbrochen ist.

Bilden Sie drei Gruppen. In die erste Gruppe gehören Funktionen, deren Ausfall unmittelbar stört oder gefährdet: Beleuchtung in Verkehrswegen, Heizungsregelung im Winter, Zutritt zum Gebäude, Alarmierung. In die zweite Gruppe gehören Funktionen, deren Ausfall ärgerlich, aber beherrschbar ist: Beschattung, Szenen, Zeitprogramme für Komfortfunktionen. In die dritte Gruppe gehören Funktionen, deren Ausfall folgenlos bleibt: Auswertungen, Statistiken, Benachrichtigungen ohne Handlungsbedarf.

Aus dieser Einteilung folgt die Architektur fast von selbst. Alles aus der ersten Gruppe muss lokal ausgeführt werden und braucht zusätzlich eine mechanische oder manuelle Rückfallebene. Für die dritte Gruppe ist eine Cloudlösung unproblematisch. Die zweite Gruppe ist der eigentliche Verhandlungsraum.

Vier Architekturmuster und ihre Konsequenzen

Das erste Muster ist die rein lokale Zentrale ohne jeden Außenzugang. Sie ist am robustesten und am wenigsten komfortabel, weil Fernzugriff und Sprachdienste entfallen oder aufwendig nachgebaut werden müssen.

Das zweite Muster ist die lokale Zentrale mit gesichertem Fernzugriff. Die Ausführung aller Regeln bleibt im Haus; von außen wird über einen verschlüsselten Zugang auf die Oberfläche zugegriffen. Diese Variante deckt die meisten Anforderungen ab und erhält die Unabhängigkeit.

Das dritte Muster ist die cloudgebundene Zentrale. Geräte melden ihren Zustand an einen Onlinedienst, dort laufen die Regeln, und Befehle kommen von dort zurück. Der Komfort ist hoch, die Abhängigkeit ebenfalls: Ohne Verbindung steht das System.

Das vierte Muster ist der Hybridbetrieb: Regeln werden lokal ausgeführt, der Onlinedienst dient nur als Zugangsweg und für nachrangige Funktionen. Das ist für die meisten Wohngebäude der sinnvolle Kompromiss — vorausgesetzt, der Anbieter sagt schriftlich zu, welche Funktionen tatsächlich lokal ablaufen.

Datenschutz gehört in die Planung, nicht in den Betrieb

Eine Steuerzentrale sieht mehr als jedes einzelne Gerät. Sie kennt Anwesenheitszeiten, Schlaf- und Aufstehzeiten, Abwesenheiten im Urlaub, Besuchsverhalten und — bei angeschlossenen Zählern — den Tagesablauf im Detail. Bei Kameras und Mikrofonen kommt eine weitere Qualität hinzu.

Solange diese Verarbeitung ausschließlich im eigenen Haushalt stattfindet und keine anderen Personen erfasst, greift für Ihre eigene Verarbeitung regelmäßig die Ausnahme der Datenschutz-Grundverordnung für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten. Diese Ausnahme entfällt jedoch in drei Konstellationen: wenn Aufnahmen öffentlich zugängliche Bereiche erfassen, wenn Beschäftigte oder Mieter betroffen sind und wenn Sie Daten an Dritte weitergeben. Für den Anbieter eines Onlinedienstes gilt sie ohnehin nie — er ist eigenständig verantwortlich.

Klären Sie deshalb vor der Auswahl: Welche Daten verlassen das Gebäude? Wie lange werden sie gespeichert? Findet eine Übermittlung in Länder außerhalb der EU statt, und auf welcher Grundlage? Gibt es einen europäischen Ansprechpartner für Auskunfts- und Löschanfragen? Lässt sich die Übertragung abschalten, ohne dass die Grundfunktionen ausfallen?

Anforderungsliste für Fachplanung und Angebot

Anforderung Warum sie zählt Was verbindlich zugesagt sein muss
Lokale Ausführung der Regeln Ausfall der Verbindung darf Grundfunktionen nicht stoppen Liste der Funktionen, die ohne Internet arbeiten
Mechanische Rückfallebene Technik fällt aus, Bewohner müssen handlungsfähig bleiben Schalter, Handbedienung, Notschlüssel je kritischer Funktion
Datenhaltung Verhaltensdaten sind besonders aussagekräftig Speicherort, Speicherdauer, Löschmöglichkeit
Übermittlung außerhalb der EU Rechtsgrundlage muss benannt sein Angabe der Zielländer und der Grundlage der Übermittlung
Ansprechpartner für Betroffenenrechte Auskunft und Löschung müssen durchsetzbar sein benannter Verantwortlicher mit Sitz in der EU
Supportzeitraum Sicherheitsaktualisierungen enden irgendwann Enddatum oder Mindestdauer schriftlich
Exportfähigkeit Wechsel oder Abkündigung muss beherrschbar bleiben Ausgabeformat für Konfiguration und Verlaufsdaten
Offene Schnittstellen Herstellerbindung begrenzen dokumentierte lokale Schnittstelle ohne Zwangskonto
Sicherung und Wiederherstellung Ausfall der Zentrale darf kein Neuaufbau werden automatische Sicherung, erprobte Wiederherstellung
Netztrennung kompromittierte Geräte sollen isoliert bleiben eigenes Netzsegment für Smart-Home-Geräte
Fernzugriff offene Ports sind ein bekannter Einbruchsweg gesicherter Zugang statt Portweiterleitung
Stromversorgung Zentrale läuft dauerhaft Standort, Absicherung, unterbrechungsfreie Versorgung

Die Abkündigung von Anfang an einplanen

Eine Steuerzentrale ist über zehn oder zwanzig Jahre in Betrieb. In diesem Zeitraum werden Anbieter aufgekauft, Produktlinien eingestellt und Onlinedienste abgeschaltet. Das ist kein Ausnahmefall, sondern der Normalfall. Die entscheidende Planungsfrage lautet deshalb: Was bleibt übrig, wenn der Dienst morgen endet?

Formulieren Sie die Antwort als Anforderung. Erstens muss die Konfiguration exportierbar sein, damit Automationen nicht vollständig neu erdacht werden müssen. Zweitens müssen die angeschlossenen Geräte in ein anderes System übernehmbar sein — bei zertifizierten Geräten der Connectivity Standards Alliance ist die parallele Einbindung in mehrere Steuerungen vorgesehen und genau dafür der wirksamste Schutz. Drittens sollte mindestens eine lokal arbeitende Steuerung vorhanden sein, die im Ernstfall übernehmen kann.

Ein Planungshinweis mit Blick nach vorn: Die europäische Cyberresilienzverordnung verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen unter anderem dazu, einen Unterstützungszeitraum anzugeben; ihre Hauptpflichten gelten ab Dezember 2027. Für heute geplante Anschaffungen bedeutet das, dass eine klare Angabe zum Supportzeitraum zunehmend zum Standard wird — fragen Sie schon jetzt danach.

Leistungsreserven der Zentrale

Eine Steuerzentrale wächst mit ihren Aufgaben. Planen Sie Reserven in drei Dimensionen: Anzahl der einbindbaren Geräte, Rechenleistung für Automationen und Speicherplatz für Verlaufsdaten. Besonders der Speicher wird unterschätzt: Wer Sensorwerte im Minutentakt aufzeichnet, erzeugt über Jahre erhebliche Datenmengen.

Klären Sie außerdem, ob die Zentrale mehrere Funkprotokolle gleichzeitig bedienen kann. Ein Gerät, das nur ein Protokoll beherrscht, zwingt Sie bei der nächsten Anschaffung zu einer zweiten Zentrale — mit doppeltem Wartungsaufwand und doppeltem Ausfallrisiko.

Denken Sie schließlich an die Bedienung durch andere. Eine Zentrale, die nur der Einrichtende versteht, ist im Krankheits- oder Urlaubsfall ein Problem. Planen Sie eine einfache Bedienoberfläche und Zugänge für alle Haushaltsmitglieder mit passenden Rechten.

Was Sie vorbereiten können und wo die Grenze liegt

Sie können die Funktionsliste mit der Dreiteilung nach Ausfallfolgen erstellen, vorhandene Netzwerktechnik dokumentieren, Datenschutzerklärungen möglicher Anbieter vergleichen, Supportzusagen einholen und festlegen, welche Bewohner welche Rechte brauchen. Diese Vorarbeit ist der wesentliche Teil der Planung und verlangt keine besondere Fachkunde.

Nicht in Ihre Hand gehören Eingriffe in die feste Elektroinstallation, die Anbindung der Zentrale an Wärmeerzeuger, Lüftungsanlagen oder Schließtechnik und die Beurteilung, ob eine sicherheitsrelevante Funktion überhaupt über eine Steuerzentrale geführt werden darf. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weist in seinen Empfehlungen zur sicheren Vernetzung des Wohnraums zudem darauf hin, vernetzte Geräte vom übrigen Heimnetz zu trennen — die technische Umsetzung dieser Trennung setzt einen entsprechend ausgestatteten Router und ein sauberes Netzkonzept voraus.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. BSI – Smarthome: den Wohnraum sicher vernetzen
  2. BSI – Router, WLAN und VPN: Cyber-Sicherheitsempfehlungen
  3. Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 – grundlegende Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben d, e und f der Funkanlagenrichtlinie
  4. Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)
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