Bar ohne Rechnung: Was bleibt nach Abzug des entgangenen Handwerkerbonus?.
Bei vielen Angeboten wirkt sich die Verteilung auf Arbeit und Material sehr unterschiedlich auf die Belastung aus. Wer den Lohn bar ohne Rechnung zahlt, spart die darauf enthaltene Umsatzsteuer, verliert aber zugleich die Moeglichkeit, diesen Lohn als Handwerkerleistung nach Paragraph 35a EStG steuermindernd einzusetzen. Der Rechner trennt diese zwei Effekte: Er leitet den Brutto-Arbeitslohn aus Ihrem Angebots-Grundbetrag ab und vergleicht die eingesparte Umsatzsteuer mit dem entgangenen Bonus.
Wie gross ist die reale Ersparnis?
Massgeblich ist jeweils der Arbeitsanteil: Material bleibt aussen, da es ordnungsgemass mit Beleg verrechnet wird. Der Bonus bemisst sich an den Bruttoaufwendungen fur Arbeit (Paragraph 35a Absatz 1 EStG), derzeit 20 Prozent bis maximal 1.200 Euro im Jahr. Fur Zahlungen ab 2027 plant der Regierungsentwurf 15 Prozent bis maximal 900 Euro, noch nicht beschlossen, daher hier als Entwurf gekennzeichnet.
Parameter nach Paragraph 35a EStG (Stand 09/2026); die 2027er-Variante spiegelt den Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes wiederTransparente Annahmen.
- Hergeleiteter Brutto-Lohn = Angebots-Grundbetrag x Arbeitsanteil / 100. Material bleibt aussen, weil es ordnungsgemass mit Beleg verrechnet wird; nur der Arbeitslohn ist Gegenstand der Ohne-Rechnung-Abrede.
- Eingesparte Umsatzsteuer = Hergeleiteter Brutto-Lohn x 19 / 119, also der in der Bruttosumme enthaltene Steueranteil.
- Entgangener Bonus = Minimum(Herbeitrechter Brutto-Lohn x Parameterprozentsatz / 100, jaehrlicher Maximalbetrag). Aktuell: 20 Prozent und 1.200 EUR; Entwurf 2027: 15 Prozent und 900 EUR.
- Saldo = Eingesparte Umsatzsteuer minus Entgangener Bonus. Ein negatives Ergebnis bedeutet, dass die vermeintliche Ersparnis nach Abzug des Bonus faktisch ein Nachteil ist; ein positives Ergebnis zeigt eine echte Geldersparnis unabhaengig von den juristischen Folgen dieser Abrede.
Dieser Rechner zeigt nur die arithmetische Gegenuerstellung der Betrage. Er bewertet nicht, ob eine Ohne-Rechnung-Abrede wirksam ist oder welche rechtlichen Folgen sie haben kann: nach Paragraph 134 BGB kann ein solcher Vertrag ganz oder teilweise nichtig sein. Damit ist dies weder Rechts- noch Steuerberatung.
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