Grundsteuer-Rechner

Jahresgrundsteuer aus Messbescheid und Hebesatz prüfen.

Die Formel steht in jedem Grundsteuerbescheid: Steuermessbetrag mal Hebesatz geteilt durch 100. Der Rechner übernimmt Messbetrag, Hebesatz und, falls eingetragen, den ausgewiesenen Jahresbetrag und zeigt das Ergebnis mit Quartals- und Monatsrichtwert sowie der Abweichung zur Bescheidauszeichnung.

Ihre Angaben

Stimmt die Rechnung im Grundsteuerbescheid?

Lesen Sie den Steuermessbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid und den Hebesatz aus der kommunalen Satzung oder dem Bescheid ab. Den ausgewiesenen Jahresbetrag tragen Sie optional für die Abweichungsprüfung ein.

Formel gemäß Grundsteuerbescheid
03 Eingaben
€
Grundsteuermessbescheid der Finanzverwaltung; für zerlegte Einheiten den anteiligen Betrag verwenden.
Punkte
Kommunale Satzung oder Angabe im Grundsteuerbescheid; der Faktor entspricht dem angegebenen Wert geteilt durch 100.
€
Jahressteuer laut Bescheid, wenn vorhanden; 0, wenn nicht geprüft werden soll.
Jahresgrundsteuer–
Quartalsrichtwert–
Monatlicher Durchschnitt–
Abweichung zum ausgewiesenen Betrag–
So wird gerechnet

Transparente Annahmen.

  1. Jahresgrundsteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100.
  2. Quartalsrichtwert = Jahresgrundsteuer ÷ 4; Monatlicher Durchschnitt = Jahresgrundsteuer ÷ 12.
  3. Abweichung = ausgewiesener Jahresbetrag − berechnete Jahresgrundsteuer; Null bedeutet Übereinstimmung.
Gut zu wissen

Der Rechner prüft nur die arithmetische Konsistenz von Messbetrag, Hebesatz und Jahressteuer. Er bewertet nicht, ob Messbetrag, Bewertung oder Hebesatz materiell richtig sind; dazu gehören Grundsteuerwert-, Mess- und Grundsteuerbescheid sowie die lokale Satzung. Fälligkeiten, Vorauszahlungen und eventuelle Verzugszuschläge richten sich nach dem konkreten Bescheid.

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