Laufender Erbbauzins: Anpassung und Gesamtbelastung prüfen.
Tragen Sie Grundstückfläche, Bodenwert je Quadratmeter, Erbbauzinssatz und Ihre geplante Haltedauer ein. Ergänzen Sie optional die zulässige Indexanpassung und eine Bodenwertveränderung, um die mögliche Entwicklung bis zum Horizont sichtbar zu machen.
Was kostet Ihr Erbbaurecht?
Lesen Sie Fläche und Zinssatz aus dem Erbbaurechtsvertrag ab, den Bodenwert je Quadratmeter aus dem aktuellen Bodenrichtwert oder der jüngsten Wertermittlung. Greift keine Anpassungsklausel im Vertrag, setzen Sie die Anpassung auf 0 Prozent.
§ 9a ErbbauRG, Wohnnutzung; Rechtsstand 09/2026Transparente Annahmen.
- Bodenwert = Grundstücksfläche × Bodenwert je Quadratmeter.
- Jährlicher Erbbauzins = Bodenwert × Erbbauzinssatz ÷ 100.
- Zulässige Anpassung = Jährlicher Erbbauzins × (1 + Anpassung ÷ 100); der Rahmen folgt § 9a ErbbauRG für Wohnnutzung.
- Ohne Schutz des § 9a = Jährlicher Erbbauzins × (1 + Anpassung ÷ 100) × (1 + Bodenwertveränderung ÷ 100); informative Anzeige, was passieren könnte, wenn die Einschränkung des § 9a nicht greift.
- Zinslast über Haltedauer = Jährlicher Erbbauzins × Haltedauer; ohne Anpassung, Zinseszins und Bodenwertveränderung, also der sichere Mindestwert.
Die Anpassung richtet sich nach § 9a ErbbauRG: Bei Wohnnutzung ist eine Erhöhung regelmäßig nur im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung zulässig, und der Anspruch besteht frühestens drei Jahre nach Vertragsschluss oder nach der letzten Erhöhung. Ob und wonach sich der Zins anpasst, bestimmen Vertrag und dort vereinbarte Bezugsgröße. Der Rechner bildet die Arithmetik ab und ersetzt keine rechtliche Prüfung des konkreten Erbbaurechtsvertrags.
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