Wie schnell der Kreditrückstand mit Verzugszinsen anschwillt.
Tragen Sie die aktuelle Restschuld, die monatliche Belastung, den vertraglichen Verzugszins und die Anzahl der ausfallenden Monate ein. Der Rechner trennt den reinen Nominalrückstand (Summe der ausbleibenden Raten) von der tatsächlichen Forderung, die zusätzlich um Verzugszinsen auf dem gesamten Rückstand wächst – monatlich compoundiert nach deutschem Verzugszinsregime (§ 288 Abs. 1 BGB; vertragsüblich 5 Punkte über dem Basiszinssatz, § 489 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Wie groß ist Ihr Tatsächlich-Forderungs-Rückstand?
Für die Restschuld genügt der aktuelle Kontozugriff; die Monatsrate steht im Darlehensvertrag; der Verzugszins ist dort entweder als „Verzugszins" oder pauschal als 5 Punkte über dem Basiszinssatz definiert. Der Ausfallzeitraum zählt ab der fälligen Rate.
Transparente Annahmen.
- Nominalrückstand = Monatsrate × Anzahl der ausfallenden Monate.
- Monatlicher Verzugszinsatz = jahresbezogener Verzugszins ÷ 12.
- Compound: Ausgangskapital = Restschuld; nach jeder ausfallenden Rate steigt das Kapital um die Rate und wird anschließend um den monatlichen Verzugszinsatz vergrößert; Summe der intermediären Zinsbeträge = aufgelaufene Verzugszinsen.
- Gesamtforderung = Restschuld − gezahlte Teilrate (hier: keine) + Nominalrückstand + Verzugszinsen; vereinfachte Darstellung ohne Abschreibungen, Gebühren oder Zinseszins-Begrenzungen.
- Growth Multiple = Gesamtfordrung ÷ Nominalrückstand; zeigt, um wieviel die eigentliche Forderung den nackten Rätenüberschuss übersteigt.
Annahmen: konstante Monatsraten, linear addierter Nominalrückstand, verzinsliche Compoundierung des gesamten Rückstands auf monatlicher Basis zum vertraglichen Verzugszins. Gerichtlich zugespruchene Zinsen, Mahnkosten, Gerichtsgebühren und Prozesszinsen bleiben außen vor; jede einzelne Bank formuliert den Verzugszins anders – bitte im konkreten Fall den Kreditvertrag heranziehen. Der Rechner dient der Größenordnung und ersetzt weder die Bankausskunft noch eine juristische Bewertung Ihrer Zwangsvollstreckungslage.
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