Wärmelieferung einfach erklärt
Einfach erklärt: Was Wärmelieferung bedeutet, warum der Begriff für Eigentümer wichtig ist und worauf Sie achten sollten.
Was bedeutet Wärmelieferung?
Statt einer eigenen zentralen Heizung schließt der Vermieter einen Vertrag mit einem gewerblichen Wärmelieferanten ab. Der Anbieter übernimmt Planung, Bau und Betrieb der Wärmeerzeugungsanlage. Der Vermieter zahlt einen Pauschalpreis pro Quadratmeter und Jahr für die Wärmeversorgung.
Die Kosten als Betriebskosten auf Mieter umzulegen, erlaubt § 556c BGB – jedoch nur unter einer wichtigen Voraussetzung: Der Mieter muss bereits vor der Umstellung Heiz- oder Warmwasserkosten als Betriebskosten getragen haben. Waren die Wohnungen zuvor mit eigenen Elektroheizungen oder Nachtspeicheröfen ausgestattet, greift die Vorschrift nicht.
Alternativen zum Contracting sind der Eigenbetrieb einer zentralen Heizung – dann gelten die herkömmlichen Regeln der Heizkostenverordnung – oder eine Mietzinsanpassung. Bei neuen Verträgen lässt sich die Kostenverteilung individuell regeln.
Warum ist der Begriff für Eigentümer wichtig?
Die Wärmelieferung ist eine praktische Lösung, wenn keine eigene Heizung geplant oder ein geeigneter Aufstellraum fehlt. Die Umlage auf Mieter ist jedoch an enge Voraussetzungen geknüpft. Vor der Umstellung sollte geklärt sein, ob die Mieter bereits Heizkosten als Betriebskosten tragen.
